von Dr. Heike Diefenbach und Michael Klein
Alle genannten Forscher haben sich in einem mehr oder weniger deutlichen militärischen oder gewalttätigen Verwertungszusammenhang bewegt und allen ist gemeinsam, dass es ihre Erfindungen und Entdeckungen an deutschen Universitäten des 21. Jahrhunderts nicht mehr geben soll, wenn es nach den Aktivisten geht, die sich unter der Überschrift „Ja zur Zivilklausel“ zusammengefunden haben. „Ja zur Zivilklausel“ hat zum Beispiel die Hochschule Bremerhaven gesagt und ist nunmehr dem „Frieden verpflichtet und konzentriert sich auf zivile Zwecke“. Ja zur Zivilklausel sollen Hochschulen landauf und landab sagen, wenn es nach den Aktivisten geht, die es sich auf die Fahne geschrieben haben, gut zu sein und dies dadurch unter Beweis stellen wollen, dass sie die wissenschaftliche Freiheit, für die Generationen vor ihnen gestritten haben, bereitwillig zurückgeben, um sich ab sofort in wissenschaftlicher Enthaltsamkeit zu üben, denn das, was die Aktivisten fordern ist ein logisches Unding, das man nur dann umsetzen kann, wenn man die Zukunft kennt, eine Fähigkeit, die trotz aller Versuche, nicht einmal die Herrscher der totalitärsten sozialistischen Staaten erreicht haben.
Das mythische Reinigungprozedere, an dem sich neuerdings die Gutheit von Studenten und Universitäten ablesen lässt, hat Hans-Detlef Horn in einem Beitrag mit dem Titel „Wissenschaft folgt dem Freiheitsgebot“ gerade wie folgt zusammengefasst: „Die deutsche Wissenschaftsdiskussion wird gegenwärtig wieder einmal von der Sorge bedrängt, Ergebnisse der Hochschulforschung könnten in der Praxis zu Verwendungen führen, die dem Verfassungsgebot zur Friedenswahrung schaden. Dem suchen so genannte Zivilklauseln dadurch vorzubeugen, dass sie von Rechts wegen schon die Forschungstätigkeit an das Ziel binden, dem Frieden zu dienen, und kehrseitig jede Forschung ablehnen, die zu militärischen Zwecken genutzt werden soll oder kann“. Horn zeigt im weiteren Verlauf seines Beitrags, dass die Zivilklausel der im Grundgesetz (immer noch) vorgesehenen Freiheit von Wissenschaft und Forschung widerspricht (Artikel 5 Abs. 3 GG) und dass sich mit den meisten Forschungsergebnissen, ein wie er sagt, Dualitätsproblem verbindet, nämlich dass man sie zivil und militärisch einsetzen kann.
- Wenn Romanisten gedacht haben, sie seien mit ihrer Forschung sicher, dann haben sie falsch gedacht. Wie zwei Weltkriege und etliche Kriege davor beweisen, steht der Feind zumeist im Westen, und deshalb sind Kenntnisse des Französischen und der französischen Lebensweise von besonderem Interesse für das Militär: Französisch kann demnach eine militärische Verwendung haben und ist entsprechend von Universitäten zu verbannen. Gleiches gilt für Anglistik und Amerikanistik und alle Sprachen, die dazu genutzt werden können, die Kommunikation zwischen Soldaten aus Ländern, mit denen Deutschland in der Zukunft in eine kriegerische Auseinandersetzung verwickelt sein kann, abzuhören!
- Propaganda, die Kunst etwas glaubwürdig, aber anders darzustellen als es eigentlich ist, hat sich immer wieder als wichtige Waffe der Militärs erwiesen: Marketing und Medienwissenschaften leisten der Propaganda Vorschub, deshalb sind beide von Universitäten zu entfernen. Gleiches gilt für Kommunikationswissenschaften und Sprachwissenschaften, die Mittel der Persuasion an die Hand geben (z.B. durch Rhetorik), die militärisch genutzt werden können.
- Politikwissenschaftler, die sich mit der Untersuchung politischer Systeme befasssen, sind von Universitäten zu entfernen, denn die Ergebnisse können genutzt werden, um die politischen Systeme feindlicher Staaten zu infiltrieren und gezielt zu destabilisieren, um daraus militärischen Profit zu ziehen.
- Sozialpsychologen und Psychologen produzieren zuweilen Ergebnisse, die zur psychologischen Kriegsführung genutzt werden können. Da man nicht genau weiß, welche Ergebnisse das im Einzelnen sind, sind beide Disziplinen komplett zu schließen.
Die Beispiele sollten den groben Unsinn, den die Zivilklausel darstellt, deutlich gemacht haben. Bleibt abschließend noch zu fragen, wieso der psychologische Drang einiger Aktivisten so groß ist, dass man, um des Beweises der eigenen Gutheit Willen bereit ist, wissenschaftliche Freiheit zu opfern? Über die Antwort auf diese Frage können wir nur spekulieren. Wenig spekulieren muss man indes darüber, dass zur Umsetzung der „Wir sind eine gute Universität“-Klausel eine Kommission eingesetzt werden wird, die nach Gutdünken die Einhaltung der „Wir sind eine gute Universität“-Klausel überwachen wird, denn auch eine Kommission, die sich dem Guten verschrieben hat, kann nicht in die Zukunft blicken, und entsprechend muss man kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Ideologie in der entsprechenden Kommission die Oberhand gewinnen wird, schon weil kein Wissenschaftler, der sich ernst nimmt, einer solchen Kommission angehören wird. Am Ende entsteht Bürokratie, Gängelung, Willkür und am Ende gibt es wieder einmal die Freiheit, dieses Mal die wissenschaftliche Freiheit als Verlierer. Gut gemacht, Ihr Zivilklausel-Aktivisten.
Besonders interessant an der Zivilklausel-Diskussion ist, dass sie auf der institutionellen Ebene der Hochschule geführt wird. Um die Zivilklausel diskutieren nicht die Fachvertreter, die nicht nur das größte Wissen, um die Verwertbarkeit der eigenen Forschung haben, sondern die auch diejenigen sind, die ein etwaiiges Verbot von Forschung betreffen würde, sondern administrative Gruppen und die üblichen ideologischen Aktivisten. Statt eine demokratische Diskussion mit den entsprechenden Fachvertretern zu führen, werden top-down-Führungsmodelle in die Tat umgesetzt, und es wird von oben über die Köpfe der universitären Belegschaft entschieden. Weniger demokratisch geht es kaum. Und warum ausgerechnet der alte Ladenhüter „Verwertbarkeit von wissenschaftlicher Forschung“, über den Franz Boas bereits 1919 geschrieben hat, wieder aufgelegt wird, kann man nur vermuten – und die entsprechende Vermutung muss man vor dem Trend interpretieren, dass die Freiheit der Mitarbeiter an Hochschulen immer mehr im Meer der Vorgaben und Standardisierungen untergeht.
Und ganz zum Schluss und wie immer ist es interessant, dass in Deutschland das Rad abermals und ohne Rücksicht auf internationale Vorarbeiten erfunden werden soll. Dies belegt eindrücklich, dass es nicht um eine Diskussion der Verantwortlichkeit geht, die Wissenschaft hat oder haben kann oder haben soll, sondern darum, etwas, was wem auch immer nicht passt, zu verbieten. Ginge es nicht darum, zu verbieten, die Aktivisten wüssten sicher, um die Vielzahl der Vorarbeiten und Diskussionen, sie wüssten darum, dass diese Frage immer wieder unter Wissenschaftlern diskutiert wird und dass all die Fragen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, z.B. im „Statement on Ethics“ und den „Principles of Professional Responsibility“ der American Anthropological Association und bereits im Mai 1971 ihren Niederschlag gefunden haben.
Boas, Franz (1919). Correspondence: Scientists as Spies. The Nation 109: 797 reprinted in Anthropology Today 21(3): 27.
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