Biegsames Recht und geschmeidige Juristen für alle politischen Systeme
Eigentlich ist es seltsam, dass es in allen bekannten politischen Systeme eine Rechtsprechung gibt, die Recht spricht. Ob ein berobter Freisler im Volksgerichtshof brüllt, ob Stalin Schauprozesse durchführen lässt, um seine Gegner aus dem Weg zu räumen, ob Pinochet, Honecker, ob Idi Amin, Mao Tse Tung, ob Fidel Castro oder Nicolae Ceaușescu, ob Faschismus, Demokratie, ob Autoritarismus oder feudales System, immer können sich die Herrscher auf eine Kaste von Juristen verlassen, die Recht sprechen, Recht in der Weise, wie es den Herrschenden recht ist.
Juristen, so muss man wohl feststellen, sind eine sich an das System anschmiegende Kaste, die ganz unabhängig davon, was gerade System ist, selbiges stützt. Sie füllen Straflager, verurteilen zum Tode, internieren und rechtfertigen alles, was ihnen zu rechtfertigen vorgegeben ist. Sie sind so etwas wie moralische Vakuume, die im Mainstream driften. Und damit sie nicht aus dem Mainstream gelangen, sind z.B. Staatsanwälte weisungsgebunden und Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht, politische und keine rechtlichen Instanzen.
Juristen sind nicht nur nützlich, um als Recht zu sprechen, was als Recht gesprochen werden soll, sie sind auch nützlich, wenn es darum geht, Recht, das erst noch zum Sprechen abgefasst werden soll, zu legitimieren, es mit jener Mischung aus Rabulistik und sprachlicher Selbsthypnose zu versorgen, zu der nur Juristen im Stande sind.
Ein Beispiel dafür ist das Gutachten, das wir uns gestern ausgeliehen haben, um es in einen etwas anderen Kontext zu stecken, was problemlos möglich war und die Biegsamkeit von Recht demonstriert: Egal, welches politische Ziel verfolgt wird, es ist immer möglich, das Recht dazu zu liefern (deshalb ist es so wichtig, Juristen zu kontrollieren, und zwar durch Nicht-Juristen).
Das Rechtsgutachten folgt der Tradition von Legionen von Rechtsgutachten vor ihm, die darin besteht, dass nicht außerhalb der Vorgaben gedacht wird. Deshalb wird zunächst das vorhandene Recht wiedergekäut, bevor die “Modelle für Fördermaßnahmen” brav rapportiert und ausschließlich dahingehend beurteilt werden, ob sie für den Zweck einer Frauenförderung hinreichend sind und nicht mit dem rechtlichen Rahmen konfligieren. Juristen, so bemerkt man, sind in erster Linie Exegeten einer ihnen gerade heiligen Schrift, und wenn sie etwas prüfen sollen, dann prüfen sie, ob das, was sie prüfen sollen, mit ihrer Auslegung der heiligen Schrift übereinstimmt, wobei der Beleg dafür, dass eine beabsichtigte Regelung mit der eigenen Auslegung der heiligen Schrift übereinstimmt, regelmäßig darin besteht, dass man andere, die die eigene Auslegung so in etwa teilen, zitiert, nicht jedoch darin, dass man sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen oder den Effekten der beabsichtigten Regelung auseinandersetzt, sie gar thematisiert.
Derartige Eigeninitiative, unabhängige und Prüfung an der Realität, ist Juristen generell nicht gehäuer. Sie fühlen sich nur wohl im Kreise von ihresgleichen, die ihre Auslegung teilen, denn nur im Kreise von ihresgleichen können sie ihre Auslegung so lange intonieren, bis sie, ganz betrunken von der Wirkung ihres eigenen Singsangs, der Ansicht sind, ihre Auslegung sei DIE Auslegung, sei die einzig mögliche Auslegung, die richtige und wahre.
Dass dies in vielen Fällen nur mittels einer Form von Rabulistik möglich ist, die Juristen, die sich einst bemüht haben, die Logik in ihrem Fach zu verankern, die letzten noch verbliebenen Haare raufen oder im Grab rotieren lässt, ist ein kleiner Nebeneffekt, der sich daraus ergibt, dass die juristische Teleologie darauf ausgelegt ist, die Vorgabe, also die beabsichtigte Regelung mit der eigenen Auslegung der heiligen Schrift stimmig zu bekommen, deshalb es ist nicht die Frage, ob “Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst” und “Sanktionen bei Nichteinhaltung” rechtlich zulässig sind, es ist die Frage, wie man die eigene Auslegung der gerade heiligen Schrift so anpasst, dass sie rechtlich zulässig erscheinen.
Und das Ergebnis dieses Bemühens um politisch gefällige Juristerei sind dann regelmäßig Sätze wie die folgenden:
“Starre, also nicht leistungsbezogene Quoten, nach denen zwingend ein bestimmter Frauenanteil in Führungspositionen erreicht werden muss, sind unzulässig. Sie verstoßen in jedem Fall gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, weil sie nicht die Herstellung von Chancengleichheit bezwecken und sich damit nicht durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG rechtfertigen lassen. Außerdem verstoßen sie gegen die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie.”
Starre Leistungsquoten, die besagen, dass der nächste Verfassungsrichter weiblich sein muss, sind nicht verfassungskonform, so haben es die Herren Papier und Heidebach herausgearbeitet und gleich, damit der Auftraggeber aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen nicht im Dreieck springt, eingeschränkt. Starre Quoten sind nicht zulässig, leistungsbezogene Quoten schon, was die Frage aufwirft, was sollen leistungsbezogene Quoten sein?
“Leistungsbezogene Quoten sind demgegenüber verfassungs- und europarechtlich unbedenklich. Ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG liegt schon deshalb nicht vor, weil die Bevorzugung weiblicher Bewerber erst einsetzt, wenn ein Gleichstand hinsichtlich Leistung, Eignung und Befähigung besteht. Die mit einer Quotenregelung einhergehende Ungleichbehandlung zulasten männlicher Bewerber lässt sich durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG rechtfertigen. Voraussetzung hierfür ist eine auf unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung zurückzuführende Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes. Außerdem muss sich die Höhe der Quote an dem Frauenanteil in dem jeweiligen Eingangsamt, aus dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Führungspositionen rekrutieren, ausrichten, damit sie der Herstellung von Chancengleichheit dient.”
Rabulistik at its best.
Bevorzugung ist also unbedenklich, wenn “ein Gleichstand hinsichtlich Leistung, Eignung und Befähigung besteht”. Die Floskel hören wir wohl, allein: uns fehlt die Empirie. Wie hat man sich zwei Bewerber vorzustellen, die in Leistung, Eignung und Befähigung identisch sind? Als Dolly1 und Dolly2, die einzig und allein zu dem Zweck gezüchtet wurden, ein gemeinsames und in jeder Einzelheit identisches Leben zu führen, das sich weder im Zeitpunkt der Geburt, noch im Zeitpunkt des Toilettengangs noch im Zeitpunkt der Bewerbung um eine Stelle beim Bundesverfassungsgericht unterscheidet.
Wie weltfremd muss man eigentlich sein, um sich einreden zu können, es gebe auf dieser Welt zwei Menschen, die im Hinblick auf Leistung, Eignung und Befähigung identisch sind und schlimmer noch, die anderen als derart identisch und identisch befähigt und geeignet für eine bestimmte Tätigkeit erscheinen, also als Papier1 und Papier2?
Aber selbst wenn man über diese Hürde hinweg käme, dann wäre die entsprechende Bevorzugung eines der beiden Klone keine leistungsbezogene Quote, sondern eine Geschlechtsquote, denn da beide Klone ja dieselbe Leistung, Eignung und Fähigkeit haben wie Herr Papier zum Beispiel, kann die Auswahl nur aufgrund eines nicht leistungsbezogenen Kriteriums erfolgen, also im vorliegenden Falle nach Geschlecht, was die Quote zur Geschlechts- und eben nicht leistungsbezogenen Quote macht. Das sollte eigentlich auch Juristen mit mehreren Jahrzehnten geistiger Inzucht im Juristenturm nachvollziehbar sein.
Damit nicht genug, richtet Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach noch eine weitere Hürde auf, die man im normalen Leben nicht nehmen kann, die nur in der Sprachwelt der Juristen und dort auch nur vielleicht Sinn machen kann.
“Die mit einer Quotenregelung einhergehende Ungleichbehandlung zulasten männlicher Bewerber lässt sich durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG rechtfertigen. Voraussetzung hierfür ist eine auf unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung zurückzuführende Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes.”
Der sprachliche Hund beißt sich hier in seinen eigenen Schwanz, denn: wenn die Voraussetzung für die Anwendung einer Frauenquote überhaupt nur dann gegeben ist, wenn eine Unterrepräsentation vorliegt, die auf unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung zurückzuführen ist, dann ist es zunächst einmal notwendig, zu belegen, dass eine eventuell vorhandene Unterrepräsentation auf eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung zurückzuführen ist.
Gefordert wird hier der Nachweis einer Kausalität, die belegt, dass die Tatsache, dass in Wanne-Eickel in der Stadtverwaltung weniger Frauen als Männer Abteilungsleiter sind ihre Ursache darin hat, dass Frauen in Wanne Eickel von Beförderungen ausgeschlossen wurden oder aktiv benachteiligt wurden.
Dieser Nachweis ist entsprechend zu führen. Wird er nicht geführt, ist die Frauen- oder Zielquote oder wie auch immer die Diskriminierung von Männern genannt werden wird, nach Ansicht von Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach nicht zulässig.
Indes, selbst wenn es Juristen mit welcher Form von Selbsthypnose auch immer, gelänge, sich davon zu überzeugen, sie hätten diesen Nachweis geführt, so verbände sich mit diesem Nachweis in der wirklichen Welt ein Problem: Nehmen wir an, im Jahre 1867 gab es in Wanne Eickel ein Dekret, das Frauen den Zugang zu Spitzenposten in der Verwaltung verwehrt hat. Nehmen wir ferner an, es habe 1867 mindestens eine Frau gegeben, die gerne einen Spitzenposten in der Verwaltung von Wanne Eickel gehabt hätte. Dann stellt sich die Frage, was das Dekret von 1867 mit dem Rechtsgutachten von 2015 und der heutigen Stadtverwaltung von Wanne Eickel zu tun hat, eine Frage, die wieder zur Rabulistik von Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach zurückführt. Sie müssen annehmen, das Dekret von 1867 wirke bis in die Gegenwart und habe zum Ergebnis, wie auch immer, dass es 2015 weniger Frauen als Männer auf Führungspositionen in der Verwaltung von Wanne Eickel gibt.
Tun wir Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach den Gefallen und nehmen diesen Spleen, den sie offensichtlich haben, ernst, so müssen wir dennoch feststellen, dass das Dekret von 1867 und die Anzahl von Frauen auf Führungspositionen 2015 in keiner Beziehung zueinander stehen, denn zum einen haben es Frauen auf Führungspositionen geschafft (selbst in Wanne Eickel). Zum anderen offenbart sich hier ein konzeptionelles Problem von erheblichem Umfang, denn die vermeintliche Benachteiligung von der Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach ausgeht, ist die Benachteiligung einer Gruppe.
Diese Benachteiligung der Gruppe der Frauen soll durch die Benachteiligung konkreter Männer wettgemacht werden, was eine Anwendung der Kollektivschuldthese ist, die man in anderem Zusammenhang am Bundesverfassungsgericht, dem Papier vorsaß, gar nicht gerne hört, und zwar zurecht, denn sie ist Unsinn. Sie ist schon deshalb Unsinn, weil es nicht möglich ist, die von Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach betonte “Chancengleichheit” zwischen Gruppen herzustellen. Chancengleichheit kann nur zwischen Individuen bestehen, nicht zwischen Gruppen. Folglich mag es für Juristen Sinn machen, im wirklichen Leben ist es jedoch ein Widerspruch, wenn man versucht, Chancengleichheit dadurch herzustellen, dass man einen von zwei Bewerbern aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Wir nennen das gewöhnlich Gehirnkrebs, einen Begriff, den Dr. habil. Heike Diefenbach bereits vor knapp einem Jahrzehnt für ähnlich gelagerte Fälle geprägt hat.
Deutlichstes Merkmal dieses Gehirnkrebses ist es, dass man denkt, man können Unrecht, das es vielleicht 1867 gegeben hat, dadurch wettmachen, dass man aktuell, neues Unrecht begeht. Selbst wenn Frauen 1867 in Wanne Eickel benachteilgt worden sind, so sind diese Frauen doch zwischenzeitlich tot und ihre Benachteiligung kann man nicht dadurch posthum rächen, dass man nunmehr aktuell Männer benachteiligt oder anders formuliert: Es nutzt der Ur-Ur-Oma nichts mehr, dass ihre Ur-Ur-Enkelin heute von Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach bevorteilt werden soll. Wenn Frauen heute aufgrund ihres Geschlechts bevorteilt werden, dann ist das eine Bevorteilung aufgrund von Geschlecht, nichts weiter, denn die Frauen, die bevorteilt werden, wurden niemals benachteiligt.
Doch gerade der Nachweis einer Benachteiligung wird von Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach gefordert, um damit die Diskriminierung von Männern zu legitimieren. Ob die beiden wissen, was sie da fordern?
Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Frauen in Aufsichtsräten seltener vorkommen, weil ihnen der Zugang verweigert, sie vom Aufsichtsrat ausgeschlossen wurden. Aber es gibt eine starre Quote, die Gesetz geworden ist – offensichtlich ein Gesetz, das im Widerspruch zum Grundgesetz steht, wie man mit Bezug auf die Auslegung von Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach annehmen muss.
Es gibt keinerlei Nachweis dafür, dass Frauen an Universitäten aktiv davon abgehalten worden wären, sich auf Lehrstühle zu bewerben und dass es eine Absprache gab, nach der keine Frauen, selbst wenn sie sich bewerben, auf Lehrstühle berufen werden. Dennoch gibt es mit dem Professorinnenprogramm ein Männerdiskriminierungsinstrument, das eine starre Quote (100%) insofern beinhaltet, als es ausschließlich Frauen zugute kommt. Das Professorinnenprogramm steht somit im Widerspruch zum Grundgesetz, wie man mit Bezug auf die Auslegung von Hans-Jürgen Papier unter Mitwirkung von Dr. Martin Heidebach annehmen muss.
Ein Gesetz, ein Programm, beide im Widerspruch zum Grundgesetz, aber es macht nichts. Warum? Weil es den meisten Juristen nicht nur nicht auffällt, da sie völlig benebelt von ihren eigenen juristischen Beweisführungen immer noch glauben, die Wirklichkeit ordne sich ihren sprachlichen Absurditäten unter bzw. es komme niemand auf die Idee, ihre sprachlichen Konstruktionen mit Wirklichkeit zu füllen, so dass kleine Probleme, wie das der identischen Klone unerkannt im juristischen Powwow untergehen. Sie sind eben Ausleger der gerade als heilig angesehenen Schrift, die in ihrem hermetischen System verbleiben, es gegen die Realität abschotten, denn letztere ist tödlich, wenn es lediglich darum geht, eine sprachliche Rechtfertigung dafür zu liefern, dass eine andere sprachliche Formulierung mit einer weiteren sprachlichen Formulierung vereinbar ist.
Die Realität wird, wie immer, wenn es um Ideologien geht, derselben untergeordnet, in das vorgegebene Korsett gezwängt, das sich dann in der Regel nach einem oder zwei Jahrzehnten als zu eng erweisen wird, was dazu führt, dass Juristen ihre heilige Schrift austauschen und ansonsten so tun, als sei nichts gewesen. Ein neues politisches System, ein neues juristisches Spiel.
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Besonders beachtenswert ist auch die Formulierung:
“Außerdem muss sich die Höhe der Quote an dem Frauenanteil in dem jeweiligen Eingangsamt, aus dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Führungspositionen rekrutieren, ausrichten”
Nachdem nun seit Jahren “Frauen bei gleicher Eignung” bevorzugt eingestellt werden folgt der nächste Schritt.
Im Klartext: Männer werden nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst offen diskriminiert, sondern diese Diskriminierung soll nun auch Rechtfertigung für Folgende sein…
Ich glaube nicht, dass der „Genderismus“ das eigentliche Problem ist. Genderismus ist nur eine weitere – zugegeben etwas plumpe – Spielart, um Art. 33 Abs. 2 GG zu umgehen und um die Möglichkeiten politischer Parteien zu erweitern, ihre Leute zu versorgen und Entscheidungen der Wirtschaft zu beeinflussen. Wer ansonsten immer noch glaubt, Art. 33 Abs. 2 GG würde in der Praxis Anwendung finden, um dem Grundsatz von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zum Durchbruch zu verhelfen, ist einfach nur blauäugig. Für jede Personalverwaltung ist es eine leichtere Übung, die Vorschrift zu umgehen, sei es durch Anpassung der Ausschreibung, das Bewertungssystem oder die kommissarische Besetzung von Positionen. Die Gerichte lassen sich mit solchen Tricks ganz unbekümmert auf der Nase herumtanzen.
Jurisprudenz gehört ebensowenig wie Theologie auf eine neuzeitliche Universität sondern auf eine Fachhochschule! Beide sind keine Wissenschaften, weil sie Ihre ‘Einsichten’ durch Berufung auf höhere Instanzen begründen – wobei völlig unklar ist, warum denn die ‘Erkenntnis’ der höchsten Instanz gelten sollte.
Was an ihnen Wissenschaft ist (z. B. Hermeneutik), wird in anderen Disziplinen (Philosopie/Sprachwissenschaft) hinreichend beackert.
Sie haben den historischen Kern des Problems erfaßt. Die Jurisprudenz ist die Fortsetzung des Mittelalters mit den selben Mitteln. Sie beruht ganz und gar auf der aristotelischen Scholastik, wie sie einst auf den päpstlichen Universitäten von Bologna, Padua oder Paris gelehrt wurde. Zur Hermeneutik ist sie gar nicht fähig. Ihre Logik richtet sich ganz nach ihren Heiligen Schriften aus. Eines ihrer wichtigsten Erkenntnisse war witzigerweise, dass Frauen keine Seele haben. Ich bin sicher, irgend ein juristischer Witzbold könnte das heute auch mit dem GG untermauern, wenn es gewünscht würde. Hilfestellung könnte er übrigens auch in jeder Koranschule finden.
Mit der Scholastik läßt sich also alles und jedes beweisen. Sie nennen das System sogar “rational” und “vernünftig”, da ihre Bibeln ja die Wahrheit an sich sind. Und wer es nicht glaubt, der ist ein “Leugner” oder “Ketzer”. Der Palandt ist sowas wie der juristische Talmud. Scholastisch ist die Jungfrauengeburt Jesu auf den Jesuitenschulen eindeutig bewiesen worden. Es kann keinen vernünftigen Zweifel mehr darüber geben, denn es steht in der Bibel. So, wie das Verfassungsgericht “bewiesen” hat, dass mit 9/11 der Verteidigungsfall der NATO eingetreten ist. Folglich habe sich die Bundeswehr nicht an einem vom GG verbotenen Angriffskrieg beteiligt, sondern an einer “Friedensmission”. Das Orwellsche “Neusprech” ist ja auch nichts anderes, als die Anwendung scholastischer Methoden. Das ganze kirchliche Gutmenschenvolk im heutigen Deutschland ist längst wieder unter der Knute der mittelalterlichen Scholastiker. Theologen und Juristen sind stets mit der Realität und Erfahrung auf Kriegsfuß. Wissen ist für sie zu wissen, wo es geschrieben steht. Das haben sie mit allen Ideologen gemein, weshalb sie sich auch mit Leichtigkeit jeder Ideologie andienen können.
Wie sagte schon der Soldatenkönig: “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.” Und sein Sohn, der große Friedrich ergänzte: “Vor Schelmen, die den Mantel der Gerechtigkeit tragen, vor denen kann kein Mensch sich schützen. Die sind ärger als die schlimmsten Verbrecher und verdienen doppelte Bestrafung.”
Der von Ihnen verlinkte Artikel enthält leider sehr viele historische Unrichtigkeiten. Wir haben fälschlicherweise gelernt, dass es während des sogenannten Zeitalters der Aufklärung einen ausschließlich bürgerlichen Liberalismus gab, der sich gegen die absolutistische Monarchie wandte. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und Halbwahrheiten sind bekanntlich schlimmer als Lügen. Denn sie vermögen besser zu täuschen. Wer den Ursachen des königlichen Absolutismus auf den Grund geht, wird feststellen, dass er eine Reaktion auf den Allmachtsanspruch der Kirche und der Fronde der Aristokratie gewesen ist. Es war der Versuch Richelieus, Mazarins und Ludwigs XIV., Klerus und Adel dem Staat unterzuordnen, um überhaupt sowas wie allgemein gültige Gesetze durchsetzen zu können. Die Zentralgewalt sollte beim Staat liegen und dieser wurde in der Person des Königs verkörpert (Der Staat bin ich). Nicht die Französische Revolution (die zwischen 1789 und 1792 lediglich eine neue Adelsfronde des anglophilen Adels um den Herzog von Orleans unter Zuhilfenahme der Girondisten um Danton war und ab 1792 die jesuitisch-jakobinische Gewaltherrschaft des vom advokatischen Amtsadel mitgetragenen Klerikalismus, auf dem dann auch die napoleonische Militärdiktatur basierte) hat die Bürgerliche Gesellschaft geschaffen, sondern der königliche Absolutismus. Ludwig XIV. hielt mit seiner Staatsprunkpolitik den frondierenden Adel im “System Versailles” unter Kontrolle. Politisch war dieser weitgehend ausgeschaltet. Der König hatte die Macht und das Bürgertum (in Gestalt Colberts) übte sie in seinem Namen aus. Daher war es für Klerus und Adel seit dem enorm wichtig, seinerseits das Bürgertum zu täuschen und für seine antiabsolutistische Propaganda einzuspannen, ihm nach dem Vorbild des englischen republikanischen Parlamentarismus (der aber nach der Definition durch Montesquieu keine Demokratie sondern Aristokratie darstellt – das Oberhaus hat dort letztlich das Sagen) Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit als Ideologie und Mission einzureden. Dieser “revolutionäre” Prozess begann mit der Zeit der Regence nach Ludwigs Tod, als der aristokratische Liberalismus der englischen konstitutionellen Monarchie sich in Frankreich Bahn brach, u.a. mit einer enormen Finanzkrise (dem Law’schen Papiergeldschwindel). Von der hat sich Frankreich bis 1789 nicht mehr erholt.
Der aufgeklärte Absolutismus, den Friedrich der Große einführte, war dann auch der erfolgreiche Versuch, einen Staat zu schaffen, in dem alle, der Monarch eingeschlossen, Diener des Staates sind, was voraussetzt, dass sie alle dem gleichen Gesetz unterworfen sind. Dafür wurde er gerade von den bürgerlichen Aufklärern Frankreichs, den Enzyklopädisten, in den höchsten Tönen gelobt (den Titel “der Große” verlieh im Voltaire).
Kurz: Der Absolutismus war die eigentliche Vorstufe der Bürgerlichen Gesellschaft und nicht, wie immer gelehrt wird, der englische Republikanismus, der eben kein gleiches Recht für alle Bürger will, sondern aristokratische Vorrechte verteidigt, die er sich seit der Magna Charta gegenüber dem Königtum erstritten hat.
Recht und Gerechtigkeit ist nie im Interesse einer Aristokratie und erst recht nicht einer Klerikalherrschaft (zu der alle Herrschaft zählt, die auf einer Ideologie oder Religion beruht – also auf der Herrschaft des Gewissens über den gesellschaftlichen Machtkompromiss zwischen den Ständen bzw. Schichten). Die Aristokratie will die Oligarchie, die Klerikalherrschaft will die Diktatur. Die absolutistische Monarchie wollte dagegen den Staat als höchste Instanz, verkörpert im König, setzen, der mit seinem Gesetz das Recht garantiert und somit den Rechtsstaat. Erst unter dem Absolutismus konnte das Bürgertum aufsteigen und die ökonomischen Voraussetzungen für den Staat schaffen. Das ist keine Theorie, sondern eine Tatsache. Seit dem versuchen Adel (zu dem heute auch die Parteienoligarchie gehört) und Klerus (zu dem alle Ideologien gehören, da sie es stets auf das Gewissen der Bürger abgesehen haben – daher auch der überall regierende heutige Schuldkult), die Bürger nicht einfach nur mit Freiheit und Gewissen zu ködern, sondern sie verkitten beide unauflöslich miteinander – z.B. mit solchen Luxemburgsprüchen wie “Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden” (als ob sich die Revoluzzer-Dame je selbst daran gehalten hätte). Freiheit hat aber weder mit Gewissen noch Moral zu tun. Wer weiß das besser als der Vatikan und seine Jesuiten und deren “Bankster Gottes”. Für die Religiösen ist nämlich Freiheit vor allem die Freiheit vom Gewissen, denn es drückt sie ja naturgemäß am Meisten. Für kinderschändende Priester ist ja gerade die Kinderschändung ein individueller Akt der Freiheit vom Gewissen angesichts des verlogenen Zölibats, wobei das Kind, das Opfer, entmenscht wird und nur noch Objekt dieser Freiheit ist.
Für das Recht kann aber genau deshalb Gewissen keine Kategorie sein. Gewissen ist dagegen durchaus eine Kategorie der Gerechtigkeit. Gewissen aber kann nur ein Individuum haben und keine Gesellschaft als solche. Folglich kann auch nur das Individuum gerecht oder ungerecht sein. Die jeweilige Konstitution des Staates als Rechtsstaat gibt ihm mit der allgemeingültigen Gesetzgebung lediglich den Rahmen, um überhaupt gerecht sein zu können. Gerecht sein ist keine billige Phrase der Moral, sondern es bedeutet Interessenausgleich. Und ein Staat ist dann gerecht, wenn ihm dieser Interessenausgleich zwischen den Ständen und Schichten gelingt, er also in seiner Gesetzgebung pragmatisch ist. Sein mythologisches Abbild ist der weise König Salomon.
Das Recht ist durch das Rechtssystem gegeben. Gerechtigkeit aber ist eine Chimäre, solange sie nicht von einem Individuum tätlich ausgeübt wird. Gerecht wird man also erst durch selbsttätige Handlung. Nicht durch Ideen, sondern durch unmittelbare Handlungen ist Gerechtigkeit in der Welt. Vor Gericht können wir im günstigsten Fall nur Recht bekommen, Gerechtigkeit aber müssen wir schon selber üben. Das erst macht uns wirklich zu mündigen Bürgern. Gegen Ungerechtigkeit hilft kein Gericht, solange ihm kein Salomon vorsitzt.
Es ist kein Wunder das dieses komische “Recht” der BRD im Grunde genommen kein Recht ist. Es ist das Recht der Freimaurer.
Die gesamte Justiz (Polizeipräs., Staatsanwälte, Richter, Anwälte, etc.) ist mit Rotariern, Lions-Clubs durchsetzt.
Die oberste Riege muß sogar Freimaurermitglied sein, sonst läuft gar nichts!
Das gesamte Jusitzsystem aller westlichen Länder ist in den Händen dieser Freimaurer. Aus diesem Grunde auch die NWO freundlichen Urteile.
Sie machen einfach nur ihren Job im Sinne der NWO, das ist alles.
Das mag im gewissen Sinne stimmen, aber um nicht in die Falle der Verschwörungstheorien zu geraten, sollten Sie da schon etwas mehr differenzieren, was, wie ich zugeben muss, in Bezug auf die legendenumwobene Freimaurerei gar nicht leicht ist. Denn die Freimaurerei ist von Anfang an ein jesuitisches Projekt gewesen und die päpstlichen Bullen gegen sie sind nur Sand in die Augen für die Welt und die eigenen Gläubigen und obendrein die vollendete machiavellistische Tarnung.
Die Freimaurerei ist nur ein Werkzeug. Hält man sich an die tatsächlich vorhandenen historischen Dokumente, dann ist sie ein Kind des Bürgerkrieges in England (ca. 1644-88). Ihren humanistischen Mantel hat sie sich von den protestantischen Waldensern um den Reformator Comenius geborgt. Die erste nachweisbare Loge ist eine Militärloge im Lager des Stuart-Königs Charles I., der von den Jesuiten gegen Cromwell unterstützt wurde. Sie war ein Versuch, vor allem protestantische und katholische Schotten unter einen Hut zu bringen, um dem König eine pragmatische Machtbasis gegen die puritanischen Republikaner zu schaffen, die eben nicht gleich wieder durch religiöse Differenzen von Innen her zerbröselt wird. Daher auch von Anfang an das Gebot der religiösen Toleranz – für die der Vatikan ansonsten ja nicht bekannt ist – und das Verbot, in den Logen über Politik und Religion zu sprechen.
Die Freimaurer, die vor allem als Staatsbeamte vorgesehen waren, sollten (und sollen) lediglich durch einen ritualistischen, pseudohumanistischen Kult, dessen Wesensinhalt die humanistische Mission darstellt, auf die jeweils herrschende Macht eingeschworen werden. Dasselbe gilt für deren “Vorhöfe”, also Organisationen wie den Rotariern oder Lions. Sie haben selbst keine Macht und folglich auch nicht die Macht, sich als Freimaurer zu verschwören, auch wenn ihre Netzwerke natürlich auch zahlreichen Verschwörungen dienten und dienen. Sie sorgen aber lediglich für die nützlichen Synergieeffekte der klerikalen Machtausübung, denn sie waschen über ihre Gradsysteme, die “Bruderkette” und “Verschwiegenheit” über meist sehr banale bis spinnerte “Geheimnisse” den jeweiligen gesellschaftlichen Schichten ordentlich die Gehirne. Denn die beste Gehirnwäsche ist immer noch die, an die menschliche Eitelkeit zu appellieren und jemandem seine Auserwähltheit einzureden. Insofern sind sie für den inneren Frieden und die äußere Transparenz jeden Rechtsstaats eine enorme Gefahr. Das haben die absolutistischen Monarchien zu spät erkannt. Friedrich der Große hat schnell (bereits in seinem zweiten Regierungsjahr) wieder Abstand von ihr genommen, auch wenn er sie nach außen bis an sein Lebensende protegierte (er musste sie eben unter Kontrolle halten, da er selbst seine wichtigsten Staatsbeamten durch sie vernetzt hatte). Aber er mußte tatenlos zusehen, wie sich während des Siebenjährigen Krieges seine Logen dem jesuitischen System der Strikten Observanz anschlossen und sein Nachfolger schließlich über die Gold-und Rosenkreuzer völlig in den Bann der Jesuiten geriet, die Friedrich im Land dulden mußte, um Ruhe ins katholische Schlesien zu bekommen, das er erobert hatte . Ihm war es zwar gelungen, seinen Adel streng ans Militär zu binden und den Kirchen gab er nicht den geringsten Einfluß auf den Staat, aber Katholiken und Protestanten, Adel wie Großbürger, hofften, über ihre Logensysteme Einfluß zu gewinnen. Das gelang ihnen dann unter Friedrichs Nachfolger, dem Geisterseher auf dem Thron (Friedrich Wilhelm II.).
Die Freimaurerei führt also kein verschwörerisches Eigenleben, sondern war und ist Mittel zum Zweck für die seit je kosmopolitischen Jesuiten und ihren Vatikan; ein sich humanistisch gebendes Priestertum für die Welteroberung und Weltbeherrschung (nebenbei: auch die Moslembruderschaft gehört über die Türkische Freimaurerei zu ihrem System). Da auch die USA von Freimaurer gelenkt werden, sollte jedem klar sein, wer die USA in Wahrheit lenkt: Nicht die AIPAC und ihre Bankster, sondern der Vatikan (die Vatikanbank ist nur die Portokasse des Papstes).
Wenn wir jeweils das “Rechts” mit Links austauschen, kommen wir der Sache gleich viel näher. ZB “Linkssprechung”Linksgutachten”Linksanwalt”Linksstaat”–na dämmert´s ? Jedes Land wird von verrückten Ideologien und Religionen (und damit von der dahinter stehenden Macht) beherrscht.
Es gibt keine Freiheit auf diesem Planeten.
Hier ist nun nicht die Richtung gefragt, sondern das “Rechts..” kommt von “Recht”. Das Gegenteil ist dann das “Unrecht”, daß in “Unrechtsstaaten gesprochen wird. Wobei das die Außensicht ist. Der Unrechtsstaat selbst sieht sich in der Innensicht im “Recht”. Das “wirkliche Recht” ist dann das Recht von dem, der die meiste Macht hat; und dann schließt es sich wieder mit Ihrer Anmerkung.
Wo kein Kläger ist auch kein Richter. Von daher wird der Jurist bei Unrecht nicht von sich aus einschreiten, ausser er ist selbst betroffen.
Aus den Ausführungen des Gutachtens ergibt sich ein interessanter Umkehrschluss: Wenn also eine Frau aufgrund der Quotenregelung verfassungsgemäß eine Position erhält, dann wäre danach eine Anzeige gegen den Arbeitgeber angebracht wegen aktiver Benachteiligung von Frauen, da ja nur bei Vorliegen dieses Tatbestandes die Besetzung nach Quote rechtens wäre. Mit der Besetzung wäre also automatisch der Nachweis erbracht, daß er Frauen vor dieser Besetzung aktiv benachteiligt hat.
Die Polirtik muss den Frauen Wahlgeschenke machen, weil die staerker personenbezogen wechselwaehlen und es ausserdem immer mehr alte Frauen gibt (arbeiten weniger und leben deshalb 7 Jahre laenger !). Deshalb hat der Gesetzgeber schon in den 90eren den Schutz der Ehe durch den Schutz der Mutter ersetzt und den Artikel eingefuehrt, was gut fuer Frauen ist ist per se legal, solange es irgendwie auf der historischen oder sonstigen Moralschiene daherkommt.
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Besonders beachtenswert ist auch die Formulierung:
“Außerdem muss sich die Höhe der Quote an dem Frauenanteil in dem jeweiligen Eingangsamt, aus dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Führungspositionen rekrutieren, ausrichten”
Nachdem nun seit Jahren “Frauen bei gleicher Eignung” bevorzugt eingestellt werden folgt der nächste Schritt.
Im Klartext: Männer werden nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst offen diskriminiert, sondern diese Diskriminierung soll nun auch Rechtfertigung für Folgende sein…
Ich glaube nicht, dass der „Genderismus“ das eigentliche Problem ist. Genderismus ist nur eine weitere – zugegeben etwas plumpe – Spielart, um Art. 33 Abs. 2 GG zu umgehen und um die Möglichkeiten politischer Parteien zu erweitern, ihre Leute zu versorgen und Entscheidungen der Wirtschaft zu beeinflussen. Wer ansonsten immer noch glaubt, Art. 33 Abs. 2 GG würde in der Praxis Anwendung finden, um dem Grundsatz von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zum Durchbruch zu verhelfen, ist einfach nur blauäugig. Für jede Personalverwaltung ist es eine leichtere Übung, die Vorschrift zu umgehen, sei es durch Anpassung der Ausschreibung, das Bewertungssystem oder die kommissarische Besetzung von Positionen. Die Gerichte lassen sich mit solchen Tricks ganz unbekümmert auf der Nase herumtanzen.
Beruhigend und damit auch als wichtigster erscheint mir der aller letzte Satz des Artikels…
Jurisprudenz gehört ebensowenig wie Theologie auf eine neuzeitliche Universität sondern auf eine Fachhochschule! Beide sind keine Wissenschaften, weil sie Ihre ‘Einsichten’ durch Berufung auf höhere Instanzen begründen – wobei völlig unklar ist, warum denn die ‘Erkenntnis’ der höchsten Instanz gelten sollte.
Was an ihnen Wissenschaft ist (z. B. Hermeneutik), wird in anderen Disziplinen (Philosopie/Sprachwissenschaft) hinreichend beackert.
Sie haben den historischen Kern des Problems erfaßt. Die Jurisprudenz ist die Fortsetzung des Mittelalters mit den selben Mitteln. Sie beruht ganz und gar auf der aristotelischen Scholastik, wie sie einst auf den päpstlichen Universitäten von Bologna, Padua oder Paris gelehrt wurde. Zur Hermeneutik ist sie gar nicht fähig. Ihre Logik richtet sich ganz nach ihren Heiligen Schriften aus. Eines ihrer wichtigsten Erkenntnisse war witzigerweise, dass Frauen keine Seele haben. Ich bin sicher, irgend ein juristischer Witzbold könnte das heute auch mit dem GG untermauern, wenn es gewünscht würde. Hilfestellung könnte er übrigens auch in jeder Koranschule finden.
Mit der Scholastik läßt sich also alles und jedes beweisen. Sie nennen das System sogar “rational” und “vernünftig”, da ihre Bibeln ja die Wahrheit an sich sind. Und wer es nicht glaubt, der ist ein “Leugner” oder “Ketzer”. Der Palandt ist sowas wie der juristische Talmud. Scholastisch ist die Jungfrauengeburt Jesu auf den Jesuitenschulen eindeutig bewiesen worden. Es kann keinen vernünftigen Zweifel mehr darüber geben, denn es steht in der Bibel. So, wie das Verfassungsgericht “bewiesen” hat, dass mit 9/11 der Verteidigungsfall der NATO eingetreten ist. Folglich habe sich die Bundeswehr nicht an einem vom GG verbotenen Angriffskrieg beteiligt, sondern an einer “Friedensmission”. Das Orwellsche “Neusprech” ist ja auch nichts anderes, als die Anwendung scholastischer Methoden. Das ganze kirchliche Gutmenschenvolk im heutigen Deutschland ist längst wieder unter der Knute der mittelalterlichen Scholastiker. Theologen und Juristen sind stets mit der Realität und Erfahrung auf Kriegsfuß. Wissen ist für sie zu wissen, wo es geschrieben steht. Das haben sie mit allen Ideologen gemein, weshalb sie sich auch mit Leichtigkeit jeder Ideologie andienen können.
Wie sagte schon der Soldatenkönig: “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.” Und sein Sohn, der große Friedrich ergänzte: “Vor Schelmen, die den Mantel der Gerechtigkeit tragen, vor denen kann kein Mensch sich schützen. Die sind ärger als die schlimmsten Verbrecher und verdienen doppelte Bestrafung.”
Man sollte also weniger danach fragen, WER Recht HAT, sondern WAS Recht eigentlich IST!
https://susannekablitz.wordpress.com/2015/05/03/der-liberalismus-oder-ein-theaterspiel-namens-rechtsstaat/
Der von Ihnen verlinkte Artikel enthält leider sehr viele historische Unrichtigkeiten. Wir haben fälschlicherweise gelernt, dass es während des sogenannten Zeitalters der Aufklärung einen ausschließlich bürgerlichen Liberalismus gab, der sich gegen die absolutistische Monarchie wandte. Das ist aber nur die halbe Wahrheit und Halbwahrheiten sind bekanntlich schlimmer als Lügen. Denn sie vermögen besser zu täuschen. Wer den Ursachen des königlichen Absolutismus auf den Grund geht, wird feststellen, dass er eine Reaktion auf den Allmachtsanspruch der Kirche und der Fronde der Aristokratie gewesen ist. Es war der Versuch Richelieus, Mazarins und Ludwigs XIV., Klerus und Adel dem Staat unterzuordnen, um überhaupt sowas wie allgemein gültige Gesetze durchsetzen zu können. Die Zentralgewalt sollte beim Staat liegen und dieser wurde in der Person des Königs verkörpert (Der Staat bin ich). Nicht die Französische Revolution (die zwischen 1789 und 1792 lediglich eine neue Adelsfronde des anglophilen Adels um den Herzog von Orleans unter Zuhilfenahme der Girondisten um Danton war und ab 1792 die jesuitisch-jakobinische Gewaltherrschaft des vom advokatischen Amtsadel mitgetragenen Klerikalismus, auf dem dann auch die napoleonische Militärdiktatur basierte) hat die Bürgerliche Gesellschaft geschaffen, sondern der königliche Absolutismus. Ludwig XIV. hielt mit seiner Staatsprunkpolitik den frondierenden Adel im “System Versailles” unter Kontrolle. Politisch war dieser weitgehend ausgeschaltet. Der König hatte die Macht und das Bürgertum (in Gestalt Colberts) übte sie in seinem Namen aus. Daher war es für Klerus und Adel seit dem enorm wichtig, seinerseits das Bürgertum zu täuschen und für seine antiabsolutistische Propaganda einzuspannen, ihm nach dem Vorbild des englischen republikanischen Parlamentarismus (der aber nach der Definition durch Montesquieu keine Demokratie sondern Aristokratie darstellt – das Oberhaus hat dort letztlich das Sagen) Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit als Ideologie und Mission einzureden. Dieser “revolutionäre” Prozess begann mit der Zeit der Regence nach Ludwigs Tod, als der aristokratische Liberalismus der englischen konstitutionellen Monarchie sich in Frankreich Bahn brach, u.a. mit einer enormen Finanzkrise (dem Law’schen Papiergeldschwindel). Von der hat sich Frankreich bis 1789 nicht mehr erholt.
Der aufgeklärte Absolutismus, den Friedrich der Große einführte, war dann auch der erfolgreiche Versuch, einen Staat zu schaffen, in dem alle, der Monarch eingeschlossen, Diener des Staates sind, was voraussetzt, dass sie alle dem gleichen Gesetz unterworfen sind. Dafür wurde er gerade von den bürgerlichen Aufklärern Frankreichs, den Enzyklopädisten, in den höchsten Tönen gelobt (den Titel “der Große” verlieh im Voltaire).
Kurz: Der Absolutismus war die eigentliche Vorstufe der Bürgerlichen Gesellschaft und nicht, wie immer gelehrt wird, der englische Republikanismus, der eben kein gleiches Recht für alle Bürger will, sondern aristokratische Vorrechte verteidigt, die er sich seit der Magna Charta gegenüber dem Königtum erstritten hat.
Recht und Gerechtigkeit ist nie im Interesse einer Aristokratie und erst recht nicht einer Klerikalherrschaft (zu der alle Herrschaft zählt, die auf einer Ideologie oder Religion beruht – also auf der Herrschaft des Gewissens über den gesellschaftlichen Machtkompromiss zwischen den Ständen bzw. Schichten). Die Aristokratie will die Oligarchie, die Klerikalherrschaft will die Diktatur. Die absolutistische Monarchie wollte dagegen den Staat als höchste Instanz, verkörpert im König, setzen, der mit seinem Gesetz das Recht garantiert und somit den Rechtsstaat. Erst unter dem Absolutismus konnte das Bürgertum aufsteigen und die ökonomischen Voraussetzungen für den Staat schaffen. Das ist keine Theorie, sondern eine Tatsache. Seit dem versuchen Adel (zu dem heute auch die Parteienoligarchie gehört) und Klerus (zu dem alle Ideologien gehören, da sie es stets auf das Gewissen der Bürger abgesehen haben – daher auch der überall regierende heutige Schuldkult), die Bürger nicht einfach nur mit Freiheit und Gewissen zu ködern, sondern sie verkitten beide unauflöslich miteinander – z.B. mit solchen Luxemburgsprüchen wie “Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden” (als ob sich die Revoluzzer-Dame je selbst daran gehalten hätte). Freiheit hat aber weder mit Gewissen noch Moral zu tun. Wer weiß das besser als der Vatikan und seine Jesuiten und deren “Bankster Gottes”. Für die Religiösen ist nämlich Freiheit vor allem die Freiheit vom Gewissen, denn es drückt sie ja naturgemäß am Meisten. Für kinderschändende Priester ist ja gerade die Kinderschändung ein individueller Akt der Freiheit vom Gewissen angesichts des verlogenen Zölibats, wobei das Kind, das Opfer, entmenscht wird und nur noch Objekt dieser Freiheit ist.
Für das Recht kann aber genau deshalb Gewissen keine Kategorie sein. Gewissen ist dagegen durchaus eine Kategorie der Gerechtigkeit. Gewissen aber kann nur ein Individuum haben und keine Gesellschaft als solche. Folglich kann auch nur das Individuum gerecht oder ungerecht sein. Die jeweilige Konstitution des Staates als Rechtsstaat gibt ihm mit der allgemeingültigen Gesetzgebung lediglich den Rahmen, um überhaupt gerecht sein zu können. Gerecht sein ist keine billige Phrase der Moral, sondern es bedeutet Interessenausgleich. Und ein Staat ist dann gerecht, wenn ihm dieser Interessenausgleich zwischen den Ständen und Schichten gelingt, er also in seiner Gesetzgebung pragmatisch ist. Sein mythologisches Abbild ist der weise König Salomon.
Das Recht ist durch das Rechtssystem gegeben. Gerechtigkeit aber ist eine Chimäre, solange sie nicht von einem Individuum tätlich ausgeübt wird. Gerecht wird man also erst durch selbsttätige Handlung. Nicht durch Ideen, sondern durch unmittelbare Handlungen ist Gerechtigkeit in der Welt. Vor Gericht können wir im günstigsten Fall nur Recht bekommen, Gerechtigkeit aber müssen wir schon selber üben. Das erst macht uns wirklich zu mündigen Bürgern. Gegen Ungerechtigkeit hilft kein Gericht, solange ihm kein Salomon vorsitzt.
Es ist kein Wunder das dieses komische “Recht” der BRD im Grunde genommen kein Recht ist. Es ist das Recht der Freimaurer.
Die gesamte Justiz (Polizeipräs., Staatsanwälte, Richter, Anwälte, etc.) ist mit Rotariern, Lions-Clubs durchsetzt.
Die oberste Riege muß sogar Freimaurermitglied sein, sonst läuft gar nichts!
Das gesamte Jusitzsystem aller westlichen Länder ist in den Händen dieser Freimaurer. Aus diesem Grunde auch die NWO freundlichen Urteile.
Sie machen einfach nur ihren Job im Sinne der NWO, das ist alles.
Das mag im gewissen Sinne stimmen, aber um nicht in die Falle der Verschwörungstheorien zu geraten, sollten Sie da schon etwas mehr differenzieren, was, wie ich zugeben muss, in Bezug auf die legendenumwobene Freimaurerei gar nicht leicht ist. Denn die Freimaurerei ist von Anfang an ein jesuitisches Projekt gewesen und die päpstlichen Bullen gegen sie sind nur Sand in die Augen für die Welt und die eigenen Gläubigen und obendrein die vollendete machiavellistische Tarnung.
Die Freimaurerei ist nur ein Werkzeug. Hält man sich an die tatsächlich vorhandenen historischen Dokumente, dann ist sie ein Kind des Bürgerkrieges in England (ca. 1644-88). Ihren humanistischen Mantel hat sie sich von den protestantischen Waldensern um den Reformator Comenius geborgt. Die erste nachweisbare Loge ist eine Militärloge im Lager des Stuart-Königs Charles I., der von den Jesuiten gegen Cromwell unterstützt wurde. Sie war ein Versuch, vor allem protestantische und katholische Schotten unter einen Hut zu bringen, um dem König eine pragmatische Machtbasis gegen die puritanischen Republikaner zu schaffen, die eben nicht gleich wieder durch religiöse Differenzen von Innen her zerbröselt wird. Daher auch von Anfang an das Gebot der religiösen Toleranz – für die der Vatikan ansonsten ja nicht bekannt ist – und das Verbot, in den Logen über Politik und Religion zu sprechen.
Die Freimaurer, die vor allem als Staatsbeamte vorgesehen waren, sollten (und sollen) lediglich durch einen ritualistischen, pseudohumanistischen Kult, dessen Wesensinhalt die humanistische Mission darstellt, auf die jeweils herrschende Macht eingeschworen werden. Dasselbe gilt für deren “Vorhöfe”, also Organisationen wie den Rotariern oder Lions. Sie haben selbst keine Macht und folglich auch nicht die Macht, sich als Freimaurer zu verschwören, auch wenn ihre Netzwerke natürlich auch zahlreichen Verschwörungen dienten und dienen. Sie sorgen aber lediglich für die nützlichen Synergieeffekte der klerikalen Machtausübung, denn sie waschen über ihre Gradsysteme, die “Bruderkette” und “Verschwiegenheit” über meist sehr banale bis spinnerte “Geheimnisse” den jeweiligen gesellschaftlichen Schichten ordentlich die Gehirne. Denn die beste Gehirnwäsche ist immer noch die, an die menschliche Eitelkeit zu appellieren und jemandem seine Auserwähltheit einzureden. Insofern sind sie für den inneren Frieden und die äußere Transparenz jeden Rechtsstaats eine enorme Gefahr. Das haben die absolutistischen Monarchien zu spät erkannt. Friedrich der Große hat schnell (bereits in seinem zweiten Regierungsjahr) wieder Abstand von ihr genommen, auch wenn er sie nach außen bis an sein Lebensende protegierte (er musste sie eben unter Kontrolle halten, da er selbst seine wichtigsten Staatsbeamten durch sie vernetzt hatte). Aber er mußte tatenlos zusehen, wie sich während des Siebenjährigen Krieges seine Logen dem jesuitischen System der Strikten Observanz anschlossen und sein Nachfolger schließlich über die Gold-und Rosenkreuzer völlig in den Bann der Jesuiten geriet, die Friedrich im Land dulden mußte, um Ruhe ins katholische Schlesien zu bekommen, das er erobert hatte . Ihm war es zwar gelungen, seinen Adel streng ans Militär zu binden und den Kirchen gab er nicht den geringsten Einfluß auf den Staat, aber Katholiken und Protestanten, Adel wie Großbürger, hofften, über ihre Logensysteme Einfluß zu gewinnen. Das gelang ihnen dann unter Friedrichs Nachfolger, dem Geisterseher auf dem Thron (Friedrich Wilhelm II.).
Die Freimaurerei führt also kein verschwörerisches Eigenleben, sondern war und ist Mittel zum Zweck für die seit je kosmopolitischen Jesuiten und ihren Vatikan; ein sich humanistisch gebendes Priestertum für die Welteroberung und Weltbeherrschung (nebenbei: auch die Moslembruderschaft gehört über die Türkische Freimaurerei zu ihrem System). Da auch die USA von Freimaurer gelenkt werden, sollte jedem klar sein, wer die USA in Wahrheit lenkt: Nicht die AIPAC und ihre Bankster, sondern der Vatikan (die Vatikanbank ist nur die Portokasse des Papstes).
Wenn wir jeweils das “Rechts” mit Links austauschen, kommen wir der Sache gleich viel näher. ZB “Linkssprechung”Linksgutachten”Linksanwalt”Linksstaat”–na dämmert´s ? Jedes Land wird von verrückten Ideologien und Religionen (und damit von der dahinter stehenden Macht) beherrscht.
Es gibt keine Freiheit auf diesem Planeten.
Hier ist nun nicht die Richtung gefragt, sondern das “Rechts..” kommt von “Recht”. Das Gegenteil ist dann das “Unrecht”, daß in “Unrechtsstaaten gesprochen wird. Wobei das die Außensicht ist. Der Unrechtsstaat selbst sieht sich in der Innensicht im “Recht”. Das “wirkliche Recht” ist dann das Recht von dem, der die meiste Macht hat; und dann schließt es sich wieder mit Ihrer Anmerkung.
Wo kein Kläger ist auch kein Richter. Von daher wird der Jurist bei Unrecht nicht von sich aus einschreiten, ausser er ist selbst betroffen.
Aus den Ausführungen des Gutachtens ergibt sich ein interessanter Umkehrschluss: Wenn also eine Frau aufgrund der Quotenregelung verfassungsgemäß eine Position erhält, dann wäre danach eine Anzeige gegen den Arbeitgeber angebracht wegen aktiver Benachteiligung von Frauen, da ja nur bei Vorliegen dieses Tatbestandes die Besetzung nach Quote rechtens wäre. Mit der Besetzung wäre also automatisch der Nachweis erbracht, daß er Frauen vor dieser Besetzung aktiv benachteiligt hat.
Dazu noch ein sehr schöner und treffender Text, gerade im Bezug auf das heutige Deutschland: http://www.Unrechtsstaat.com/
Die Polirtik muss den Frauen Wahlgeschenke machen, weil die staerker personenbezogen wechselwaehlen und es ausserdem immer mehr alte Frauen gibt (arbeiten weniger und leben deshalb 7 Jahre laenger !). Deshalb hat der Gesetzgeber schon in den 90eren den Schutz der Ehe durch den Schutz der Mutter ersetzt und den Artikel eingefuehrt, was gut fuer Frauen ist ist per se legal, solange es irgendwie auf der historischen oder sonstigen Moralschiene daherkommt.