Die Kausalität von Ereignissen, sie ist eines jener Phänomene, die Philosophen durch die Jahrtausende beschäftigt haben, bis, ja bis David Hume der Kausalität ein Ende bereitet hat. Nicht nur wörtlich, sondern auch tatsächlich, hat er doch in seiner Untersuchung über den menschlichen Verstand nachgewiesen, dass es nicht möglich ist, kausale Beziehungen mit Sicherheit zu behaupten.
Dass Philosophen Kausalität als regulative Idee ansehen, deren Vorhandensein nicht belegt werden kann, ändert nichts daran, dass im täglichen Leben relativ gute Näherungswerte an Kausalität zu finden sind. Lichtschalter haben die Angewohnheit, Energiesparlampen zum Dämmern zu ermuntern. Beleidigungen, einem anderen ins Gesicht geschleudert wurden, können in Kausalität die eigene Nase blutig werden lassen. Die Näherungswerte, sie sind recht vielfältig und z.B. vom kulturellen und technologischen Wissen derer, die sie aufstellen, abhängig.
Für einen kritischen Rationalisten heißt das, dass es recht taugliche Erklärungen für behauptete kausale Zusammenhänge gibt. Für andere bedeutet dies, dass wahre Kausalität im Auge des Betrachters liegt und entsprechend der Konstruktion zugänglich ist.
Und hier beginnt der Irrsinn:
Ein Schüler postet eine Pistolenzeichnung auf Facebook. Die Pistole ist aus Satzzeichen gestaltet und einer Lehrerin des Schülers gewidmet. Die Lehrerin ist anschließend fünf Monate arbeitsunfähig. Das Land Nordrhein-Westfalen verklagt den Schüler und verlangt 14.377 Euro Schadensersatz, 14.377 Euro, die der kranken Lehrerin gezahlt wurden. Grundlage der Klage ist das Gutachten einer „Psychiaterin“, die eine „posttraumatische Störung“ bei der Lehrerin diagnostiziert hat, die „wesentlich alleinige Ursache“ für die Arbeitsunfähigkeit der Lehrerin gewesen sei. Die posttraumatische Störung wiederum, sei durch die Pistolenzeichnung und deren Widmung auf Facebook ausgelöst worden.
So berichtet die Welt aus einer Gerichtsverhandlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn.
Beginnen wir die Kausalkette mit der Psychiaterin, die eine posttraumatische Störung diagnostiziert haben will. Eine solche entsteht
„als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären.“
Ob man die gewidmete Strichzeichnung einer Pistole als „Situation außergewöhnlicher Bedrohung“ oder „Situation katastrophenartigen Ausmaßes“ bezeichnen kann, ist doch eher fraglich. Vermutlich wird man jemanden, der eine solche Zeichnung als Katastrophe ansieht, eher als hysterisch bezeichnen, was bedeutet, dass nicht die Zeichnung als Ursache angenommen werden müsste, sondern die Tatsache, dass der Betrachter der Zeichnung hysterisch und somit gerade nicht so reagiert, wie es „fast jeder“ tun würde. Das im ICD-10 geforderte Kriterium, nach dem die Ursache der posttraumatischen Störung bei „fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde“, ist somit ein Ausschlusskriterium, denn es ist nicht zu erwarten, dass „fast jeder“ auf eine entsprechende Zeichnung, die ihm gewidmet ist, mit fünf Monaten Arbeitsunfähigkeit reagiert.
Das Gutachten der begutachtenden Psychiaterin muss also als fehlerhaft angesehen werden. Dass das Gutachten eher ein teurer Witz als sonst etwas ist, macht bereits die Formulierung „wesentlich alleinige Ursache“ deutlich. Da es eine alleinige Ursache auszeichnet, alleinige Ursache zu sein, kann sie nicht wesentlich alleinige Ursache sein, denn die Bestimmung „wesentlich“ setzt mehr als eine Ursache voraus, also gerade keine alleinige Ursache.
Entsprechend mussten die Richter der 4. Zivilkammer des Bonner Landgerichts, die Normalität wieder ins Spiel bringen und die Klage gegen den Schüler abweisen. Dass der Schüler dennoch eine Entschädigungssumme von 1000 Euro „als Erziehungsmaßnahme“ zahlen muss, ist insofern eine Willkürmaßnahme, die den bereits herrschenden Irrsinn nicht unbedingt eindämmen wird.
Man kann die Klagen der Opfer von Cartoonisten bereits vor sich sehen, die aufgrund einer Zeichnung, die bestimmte ihrer Gesichtszüge übertrieben hat, in eine posttraumatische Krise gefallen sind, die sie arbeitsunfähig gemacht hat. Und man hat so gar keinen Zweifel daran, dass die nunmehr Arbeitsunfähigen eine Psychiaterin finden werden, die ihnen attestiert, eine posttraumatische Störung entwickelt zu haben, die von dem katastrophalen Ereignis, ihrer entstellten Darstellung in einem Cartoon ausgelöst wurde.
Kausale Beziehungen, das sei noch einmal in Erinnerung gebracht, leben davon, dass sie plausibel erklärt werden können. Insofern stellt sich die Frage, ob die Strichzeichnung nicht eher willkommener Anlass denn kausale Ursache für die Arbeitsunfähigkeit war.
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