Frauenförderung in NRW: Verfassungswidrig und Kompetenzanmaßung

Die Zeichen mehren sich, dass die Zeiten, in denen man auf dem Ticket der Frauenförderung in Positionen gelangen konnte, in die man aufgrund eigener Qualifikationen nie gelangt wäre, vorbei sind.

VG DuesseldorfGerade hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 2 L 2866/16) entschieden, dass das Frauenförderungegesetz des Landes NRW, das Frauen im Landesdienst Männern gegenüber besser stellen soll, verfassungswidrig ist.

Zum einen habe das Land NRW eine gesetzliche Regelung erlassen, zu demrNRW die Gesetzgebungskompetenz fehle, zum anderen sei das Gesetz verfassungswidrig, weil es gegen den Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG verstößt.

Das Frauenförderungsgesetz von NRW sieht vor, dass Frauen bei Beförderungen dann bevorzugt werden sollen, wenn bei ihnen „im Wesentlichen“ gleiche Leistungen vorliegen wie bei männlichen Mitbewerbern. Wie so oft, sitzt der Teufel im Detail, denn das Wesentliche ist auf die Gesamtnote der Dienstbeurteilung beschränkt, so dass Unterschiede, wie sie z.B. in Einzelnoten bestehen, die für die zu besetzende Stelle von besonderer Bedeutung sind, überhaupt nicht in Betracht gezogen werden. Es geht eben darum, Frauen in Positionen zu hieven, nicht darum, den besten Bewerber um eine Position auszuwählen.

Und genau daran, dass das Nordrhein-Westfälische Frauenförderungsgesetz ein eklatanter Verstoß gegen das Leistungsprinzip ist, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf besonderen Anstoß genommen und die Landesregierung mit der Bemerkung düpiert, dass es im öffentlichen Interesse sei, den leistungsfähigsten Bewerber auf öffentliche Positionen zu befördern und nicht denjenigen, der das richtige Geschlecht hat, wirke sich der leistungsfähigste Bewerber doch positiv auf die Qualität des öffentlichen Dienstes aus. Dies mag ein Gedanke sein, der Politikern vollkommen fremd ist, um so wichtiger, dass ihn Verwaltungsrichter wieder in Erinnerung bringen.

Schließlich haben die Verwaltungsrichter die Frauenförderungs-Advokaten in der Landesregierung darauf hingewiesen, dass es den § 9 des Beamtenstatus-Gesetzes gibt, der da lautet:

“ Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.“

Das ist eindeutig – oder? Bei der Ernennung eines Beamten ist die fachliche Leistung relevant. Sonst nichts.

Welche Konsequenzen aus diesem Urteil für andere Formen der Bevorzugung weiblicher Bewerber ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit folgen, z.B. für das Professorinnenprogramm, bleibt abzuwarten. Einstweilen kann man feststellen, dass es in Deutschland Verwaltungsrichter gibt, die die Korruption im Bereich der Frauenförderung nicht hinnehmen wollen, nämlich u.a. die Richter Andreas Müller und Dieter Sternberg von der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.


Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Kontaktieren Sie uns

ScienceFiles ist ein Non-Profit-Blog. Damit wir unser Angebot aufrechterhalten und vielleicht sogar ausbauen können, benötigen wir Ihre Unterstützung
durch eine Spende (via Paypal) durch eine Spende (via Banküberweisung) als ScienceFiles-Clubmitglied
  • Bank: Tescobank plc.
  • Accountname: ScienceFiles-Account
  • BIC: TPFGGB2EXXX
  • IBAN: GB40TPFG40642010588246
  • Kontoinhaber: Michael Klein
  • Bankgebühren umgehen mit Transferwise
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
9 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen