Ver.di – Verfassungsfeindliche Gewerkschaft macht Hetzjagd auf Andersdenkende (AfDler)

Wir empfehlen unseren Lesern vorab unseren Beitrag zum Konzept der Zersetzung, mit dem die Stasi in der DDR versucht hat, Regimegegner menschlich, sozial und öffentlich zu zerstören, und zerstören ist hier nicht figurativ, sondern wörtlich zu nehmen. Wer den Beitrag gelesen hat, wird nicht nur einige, sondern viele Parallelen zwischen dem Stasi-Konzept und der „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieb und Verwaltung“ finden, die die Landesbezirke von ver.di für Niedersachsen und Bremen herausgegeben haben.

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Rechtspopulisten im Sinne von ver.di sind Mitglieder der AfD, die abwechselnd als Rechstpopulisten, Rechtsextremisten und Rassisten bezeichnet werden. Bei ver.di nimmt man es offensichtlich nicht so genau, wenn es darum geht, politische Gegner zunächst zu diffamieren und dann zu zersetzen, also sozial und menschlich zu zerstören.

Dazu muss zunächst sichergestellt werden, dass derjenige, der Gegenstand der ver.di Zersetzung werden soll, kein „standing“ im Unternehmen hat – wie es in der Handlungshilfe heißt. Das ist wichtig, damit sich andere Arbeitnehmer nicht „mit dem Falschen“ solidarisieren, er auf keine „Hausmacht“ zurückgreifen kann, damit sichergestellt ist, dass „Konkurrenzorganisationen“ von ver.di nicht davon profitieren können, dass gute ver.di Zersetzer versuchen, einen, den sie als Rechtspopulisten, Rechtsextremisten, Rassisten, eben als AfD-Mitglied ausgemacht haben, per „gezieltem Vorgehen“ entsorgen wollen. Und natürlich ist es in diesem Zusammenhang notwendig, die „mögliche Außenwirkung“ einzuschätzen. Dazu heißt es in der Handlungshilfe: „Kann es sein, dass ein betriebliches Vorgehen gegen Rechtspopulismus nach außen transportiert wird und so gegen BR, PR oder ver.di-Aktive gewendet werden kann“. Wenn man ein schmutziges Geschäft verrichtet, dann will man bei ver.di zum einen nicht beobachtet und zum anderen nicht verantwortlich gemacht werden. Zersetzung, also die Zerstörung von Existenzen, sie funktioniert am besten, wenn es niemand außer dem Betroffenem und den ver.di Exekuteuren mitbekommt.

Damit sich die Zersetzung auch gegen den richtigen Feind, richtet, also gegen AfD-Mitglieder, ist es wichtig, AfD-Mitglieder auch richtig zu identifzieren. Die Checkliste von ver.di, sie zeigt, wie man AfD-Mitglieder eindeutig erkennen kann:

  • Provokationen gegenüber Linken;
  • Lektüre von Junger Freiheit, Pi-News;
  • Hören von Rechtsrock,
  • Tragen einschlägiger Kleidung;

Und wenn das nicht reicht, um den AfDler zu identifizieren, dann kann man ihm in sozialen Netzwerken nachstellen, überwachen, was er liked und liest und ihn so enttarnen und zur Zersetzung freigeben. In der Handlungshilfe wird also auch nicht davor zurückgeschreckt, den miesen kleinen Blockwart aus DDR-Zeiten wiederzubeleben.

Doch wie soll diese Zersetzung aussehen, welche möglichen „Reaktionen auf betriebliches/gewerkschaftliches Auftreten von AfDlern“ gibt es?

Hier einige der ver.di-Empfehlungen:

  • Gezielte Beobachtung;
  • Den AfD-Feind „ins Gespräch ziehen“;
  • Ihn in Gremien anschwärzen;
  • Ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen absprechen;
  • Den AfD-Feind im Unternehmen „isolieren“;
  • Ihn im Unternehmen und in der Öffentlichkeit outen;
  • Den Arbeitgeber unter Druck setzen, so dass der AfDler entlassen wird, denn: „viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte“
    Usw…

Diese ver.di Maßnahmen richten sich gegen Menschen, die ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und Mitglied einer rechtmäßigen Partei in Deutschland sind. Die entsprechenden Maßnahmen von ver.di stehen somit im Gegensatz zu den im Grundgesetz formulierten Grundfreiheiten und –rechten. Daher ist ver.di als verfassungsfeindliche Organisation zu werten und der Gewerkschaft ist – wie der NPD – jegliche Form der öffentlichen Finanzierung zu streichen. Sie ist durch den Verfassungsschutz zu beobachten und ggf. durch das zuständige Innenministerium als verfassungsfeindliche Organisation zu verbieten.

Um es einmal deutlich zu schreiben: Wer die Hypothese hat, dass bei ver.di auf der Ebene der Funktionäre (auch oder vornehmlich) das organisiert ist, was man gemeinhin ideologisches Gesocks nennt (human trash im Englischen), der kann diese Hypothese auf Basis der “Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten in Betrieb und Verwaltung” als vorläufig bestätigt ansehen.

Wir danken dem Leser, der uns dieses Beispiel für ideologisch bedingte Niedertracht zugespielt hat.

Da ver.di mittlerweile das Corpus Delicti vom Netz genommen hat, um Unschuld zu heucheln und weil uns viele Leser darum gebeten haben, also wegen der großen Nachfrage: Hier der PDF der Handlungshilfe von ver.di.

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