49%-Beteiligung – Der Staat als stiller Nutznießer von Arbeitnehmern

Steuern dienen dazu, das Gemeinwesen zu finanzieren. Zum Gemeinwesen gehört die Amadeu-Antonio-Stiftung, das Jugendamt, die Füllung der Hartz-IV-Kassen, die Finanzierung der Versuche von augenscheinlich Unfruchtbaren, sich den eingebildeten Kinderwunsch zu erfüllen, die Überweisung von rund 24,3 Milliarden Euro jährlich an die EU in Brüssel, die Finanzierung von Programmen, die der Erziehung der falsch-ideologischen Bundesbürger dienen, damit sie „Demokratie“ auch richtig „leben!“, die Bestechung von Hochschulen mit dreistelligen Millionenbeträgen, damit sie weibliche Bewerber bevorzugen, die Bevorzugung von Familien mit rund 300 Milliarden Euro im Jahr, die Gewährung einer Fortpflanzungsprämie für die Dauer von 27 Jahren pro Fortpflanzungserfolg, die Finanzierung der Asylindustrie, die Umverteilung von Geldern aus den Taschen der Arbeitnehmer in die Taschen der politischen Stiftungen, die die Parteien zu just diesem Zweck gegründet haben, die Finanzierung des Aufbaus von Netzwerken, die dem Zweck dienen, ein Netzwerk aufgebaut zu haben und vieles mehr, was Politiker als sinnvolle Methode der Umverteilung von Arbeitenden zu von ihnen Auszuhaltenden erachten.

Damit diese Ausgaben auch finanziert werden können, nehmen sich die politischen Umverteiler die Freiheit, 52,4% des Einkommens des Durchschnittsdeutschen zu konfiszieren, über allerlei Steuern und Abgaben.

Was vom Euro bleibt

Diese Konfiszierung von Einkommen ist jedoch bereits ein nachgeordnetes Phänomen, denn der Staat findet sich bereits als stiller Teilhaber am Ertrag der Erwerbsarbeit derer, die einer Arbeit nachgehen. 49% dessen, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Mehrwert in Form eines Bruttoeinkommens schaffen, wird vom stillen staatlichen Teilhaber enteignet, um es den oben beispielhaft aufgeführten Verwendungen zuzuführen.

Die staatliche Beteiligung an der Arbeitsleistung, die ein Nettogehalt von 1.828,65 Euro für einen Arbeitnehmer übriglässt, beläuft sich auf 1.758,60 Euro (49%). Damit ein Arbeitnehmer das genannte Nettoeinkommen erzielen kann, muss ein Arbeitgeber 3.587,25 Euro aufwenden. Während der Arbeitgeber für seinen Aufwand Arbeitsleistungen im Umfang von 1.828,65 Euro netto erhält, erhält ein Arbeitnehmer Anrechte auf eine Rentenzahlung, die es ihm nicht ermöglicht, seinen Lebensstandard zu halten, die Gewissheit, bei Arbeitslosigkeit das selbe Schicksal zu erleiden, das ihm bei Renteneintritt droht und die Sicherheit, im Krankheitsfall Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse zu beziehen, die am untersten Standard ausgerichtet sind. Er kann sich damit trösten, solidarisch gewesen zu sein, andere mitversichert zu haben, die keinen Beitrag in die Krankenversicherung leisten, Ausgaben aus der Rentenversicherung ermöglicht zu haben, die an Personen vergeben werden, die keine entsprechenden Beitragszahlungen geleistet haben und – last but not least – Stiftungen wie die Heinrich-Böll-Stiftung oder die Amadeu-Antonio-Stiftung finanziert zu haben.

Wenn das keine Solidarität ist?

Dass ein derartiges Schröpfen von Erwerbstätigen nicht mit dem Konzept von Gerechtigkeit, also dem Anspruch auf eine Auszahlung, die dem eigenen Einsatz in Relation zum Einsatz anderer entspricht, vereinbar ist, ist offenkundig. Dass Solidarität hier nichts anderes ist als das Ausnutzen derjenigen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, die Mehrwert produziert, ebenso.

 

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