“Arschloch” auch/selbst für Grüne strafbar
Er sei ein „Arschloch, [das] keiner kennt“, so das Verdikt des Mannheimer Stadtrats der Grünen, Gerhard Fontagnier, über den Landtagsabgeordneten der AfD, Rüdiger Klos.
Am 12. August haben wir unter Bezugnahme auf das Rhein-Neckar-Blog über diese Begebenheit aus der Kurpfalz berichtet.
Katja Schremb, Staatsanwältin in Mannheim, hatte am „Arschloch“ als Bezeichnung für den Landtagsabgeordneten der AfD, Rüdiger Klos, so wenig auszusetzen, dass sie zu dem Schluss gekommen ist, ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung liege nicht vor. Mit anderen Worten: Fontagniers Äußerung hat für diesen keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Wäre Klos schwul, die Sache stünde anders, dann wäre das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung schon wegen seiner Homosexualität gegeben. Aber Klos ist nicht schwul. Pech für ihn.
Ob Staatsanwältin Schremb zu ihrer Schlussfolgerung gelangt ist, weil sie der Ansicht ist, dass die Bezeichnung „Arschloch“ für Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg generell strafrechtlich nicht zu beanstanden sei oder weil sie der Ansicht ist, dass die Bezeichung „Arschloch“, zwar für Landtagsabgeordnete, nicht aber für Landtagsabgeordnete der AfD zu beanstanden sei, ob – mit anderen Worten – hier die Ideologie die Rechtspflege überstimmt hat, ist eine (dienstrechtliche) Frage, die in Mannheim zu klären ist.
Tatsächlich gibt es dort wohl eine Vorgesetzen von Schremb, der der Ansicht ist, eine Sondergerichtsbarkeit, die Beleidigungen nach dem Adressaten und dessen zugewiesener Wertigkeit unterscheide, sei mit dem Auftrag der Rechtspflege nicht vereinbar und außerdem habe die Staatsanwaltschaft Mannheim durch der Verfolgung des unschuldigen Jörg Kachelmann schon so großen Schaden erlitten, dass es nicht weiterer Beschädigung bedürfe. Kurz: Die Strafverfolgung wegen Beleidigung gegen Gerhard Fontagnier wurde wieder aufgenommen (und wird ihren Abschluss aller Erfahrung nach in einem Strafbefehl (25 Tagessätze á 100 Euro) finden, der gegen Fontagnier erlassen wird).
Der Rhein-Neckar-Blog berichtet aktuell und will upates liefern. Wer also Lust hat, bei diesem Krimi oder Trauerspiel deutscher Rechtspflege live dabei zu sein, der hat hier die Möglichkeit dazu.
Ob die Staatsanwaltschaft Mannheim auch zu dem Schluss gekommen wäre, Rechtspflege vor ideologische Überzeugungen zu stellen, wenn wir nicht im Zeitalter des Internets leben würden, in dem z.B. Blogs das berichten, was nicht den Eingang in lokale oder überregionale Berichterstattung findet (aus welchen Gründen auch immer) und so dazu beitragen, dass so manches Gemauschel, das früher unbemerkt stattgefunden hat, nun ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wird, ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten kann.
In jedem Fall wissen sie jetzt, warum Grüne das Internet nicht mögen.
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Sein und Haben verwechselt: Sein ist nun mal beleidigend, haben ist zwar nicht fein, aber eine Feststellung.
Immerhin ist jemand in Mannheim aufgewacht.