Abwärts geht es immer leichter als aufwärts. Und mit dem deutschen Rechtssystem geht es abwärts. Gestern haben wir davon berichtet, dass die Senatsverwaltung Berlin Schwule und Lesben und natürlich Trans dazu ermutigt, Strafanzeigen zu stellen und damit ködert, dass immer dann, wenn ein Schwuler, eine Lesbe oder ein Trans von sich sagt, er sei z.B. beleidigt worden und anfügt, „wegen meiner sexuellen Orientierung“ oder: „weil ich schwul bin“ die Strafverfolgung gewährleistet ist. Denn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird generell bejaht, wenn das Opfer schwul, lesbisch oder trans ist.
„Jetzt ist es amtlich. Ab sofort können Sie nach der Beurteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim Ihrem Hass freien Lauf lassen.
Staatsanwältin Katja Schremb teilte dem Landtagsabgeordneten Rüdiger Klos (AfD) mit, dass die Bezeichnung als „Arschloch, den keiner kennt“ durch den grünen Stadtrat Gerhard Fontagnier zwar eine Beleidigung darstelle, aber ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung nicht gegeben sei (§ StPO 153). Denn die Schuld sei als gering einzustufen.“
Mit anderen Worten, die Bezeichnung von Klos als Arschloch durch den grünen Stadtrat Gerhard Fontagnier, der es schafft, seine intellektuellen Fähigkeiten in genau einem Wort zum Ausdruck zu bringen, bleibt ohne juristische Folgen, denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Beleidigung gegen Fontagnier wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ja, wäre der Rüdiger Klos schwul oder trans, dann wäre ihm das nicht passiert, dann w#re die Verfolgung der furchtbaren Beleidigung, zu der die Geringfügigkeit dann mutiert wäre, sichergestellt, läge sie doch angeblich im öffentlichen Interesse. Aber Klos ist nicht schwul und nicht trans, nicht einmal lesbisch, obwohl Geschlecht doch frei zur Wahl steht. Nein, er ist ein Mitglied der AfD und somit per se Arschloch beleidigungsfähig, geringfügig versteht sich.
Das hat er jetzt davon.
Die Staatsanwaltschaft, die in Berlin wie die in Mannheim, die in Bremen, wie die in Dresden, ist übrigens weisungsgebunden. Wenn ein Justizminister die Staatsanwaltschaft anweist, alle Straftaten, die einen Schwulen etc zum Opfer haben, als Straftaten im öffentlichen Interesse zu werten, egal, wie geringfügig die Straftaten auch sein mögen, dann muss der Staatsanwalt verfolgen. Wenn ein Justizminister ihn anweist, „Arschlöcher“, die von grünen Landtagsabgeordneten gesprochen werden, nicht als im öffentlichen Interesse liegende Straftaten zu verfolgen, dann [den Satz können Sie selbst ergänzen].
Damit gibt es in Deutschland nach langer Pause wieder eine Sondergerichtsbarkeit!ist
Falls Sie unsere Arbeit unterstützen, und dafür sorgen wollen, dass bei ScienceFiles auch weiterhin das Rad rund läuft, dann kaufen Sie uns doch einen Kaffee:
Oder unterstützen Sie uns auf einem der folgenden Wege
Unser herzlicher Dank ist Ihnen sicher!
DENN: ScienceFiles lebt von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, damit Sie uns auch morgen noch lesen können!Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
[…] https://sciencefiles.org/2017/08/12/willkur-im-recht-afd-arschloch-vs-schwules-arschloch/ […]
[…] Am 12. August haben wir unter Bezugnahme auf das Rhein-Neckar-Blog über diese Begebenheit aus der Kurpfalz berichtet. […]
[…] 5 https://sciencefiles.org/2017/08/12/willkur-im-recht-afd-arschloch-vs-schwules-arschloch/ […]