Gebühren-Erpressung heißt jetzt Beitragsservice – 21 Millionen Serviceverweigerer

Wenn eine öffentliche Institution auf massenhaften Widerstand stößt, wenn also genau die Situation vorliegt, die Linke so sehnlich herbeisehnen, um eine Revolution zu führen und die dennoch nie vorlag, wenn Linke eine Revolution, also den systematischen Mord ihrer politischen Gegner angefangen haben, dann kann man nicht anders als die Delegitimation dieser öffentlichen Institution festzustellen.

Wenn die öffentliche Institution dafür verantwortlich ist, Leistungen bereitzustellen, wie dies z.B. bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Fall ist, dann ist diese Delegitimation gleichbedeutend mit einem Rückgang der Nachfrage nach den angebotenen Produkten und Leistungen.

In einer Marktwirtschaft ist eine derartige Delegitimation kein Problem. Sie führt entweder dazu, dass der Anbieter der Leistung sein Angebot überarbeitet und versucht, es an den Wünschen und Präferenzen der Kunden auszurichten, oder er verschwindet vom Markt, meldet entweder Insolvenz an oder versucht sich mit anderen Leistungen auf einem anderen Markt zu etablieren.

In einer Planwirtschaft ist das anders. Hier wird die Nachfrage durch staatliche Vorgaben geregelt. Hier werden Konsumenten gezwungen, Leistungen in genau der Art, wie sie vorgegeben werden, in Anspruch zu nehmen, ob sie wollen oder nicht. Entsprechend bezahlen Deutsche für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ob sie ihn nun nutzen oder nicht. Dieser Zwang, der mit Sozialismus, aber nicht mit Kapitalismus vereinbar ist, macht immer mehr Deutsche rebellisch: Die Zahl derer, die sich so dauerhaft weigern, ihre GEZ-Gebühren zu entrichten, dass die öffentlichen Rundfunkanstalten zunächst Gerichtsvollzieher und dann Richter auf die unwilligen Zwangszahler hetzen, sie ist im Jahr 2016 auf 1,46 Millionen gestiegen, 1,46 Millionen „erstellte Vollstreckungsversuche“ hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk an die zuständigen Vollstreckungsorgane geschickt. Das zeigt der Jahresbericht 2016 des Beitragsservices. Geschickt hat der Beitragsservice auch Mahnbescheide und Zahlungserinnerungen: 21,1 Millionen waren es im Jahre 2016, etwas weniger als 2015, in dem 24 Millionen Mahnbescheide und Erinnerungen verschickt wurden.

Wie Norbert Häring in seinem sehr lesenswerten Blogpost über das „Vollstreckungsmonster“ öffentlich-rechtlicher Rundfunk ausrechnet, hat 2016 fast die Hälfte der GEZ-Gebührenzahler ein Erinnerungs- oder Mahnschreiben erhalten. Ein weiteres Indiz dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Legitimation bei vielen, sehr vielen Gebührenzahlern verloren hat. Wie gesagt, in einer Marktwirtschaft wäre dies ein Grund dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entweder an den Bedürfnissen der Konsumenten auszurichten oder ihn abzuschaffen. In einer Planwirtschaft wird, wie in allen Diktaturen, durchgesetzt, dass die Konsumenten gefälligst für das zahlen, was sie nicht wollen.

Denn: Diejenigen, die sich der öffentlich-rechtlichen Medien als Generator von Einkommen oder als Vehikel zur Verbreitung dessen, was sie Information nennen, bedienen, sie haben ein Interesse daran, dieses Vehikel zu erhalten. koste es, was es wolle.

Und die Kosten sind erheblich. Deshalb werden sie versteckt. Der Beitragsservice schreibt in seinem Jahresbericht, dass für die Erinnerungs- und Mahnschreiben und für die Vollstreckung der Gebührenbescheide 2016 nur 169 Millionen Euro notwendig waren, lediglich 2,1% der Beitragseinnahmen.

Wie Norbert Häring darstellt, sind diese geschönten Zahlen darauf zurückzuführen, dass die Kosten der Vollstreckung nur zu einem geringen Teil beim Beitragsservice anfallen und in dessen Statistik landen. Der größere Teil der Kosten fällt bei Rundfunkanstalten direkt und bei Kommunen an. Rundfunkanstalten verheimlichen die Kosten, die ihnen durch Vollstreckungsmaßnahmen entstehen. Kommunen beklagen die Kosten, die ihnen durch die Sonderleistungen für Rundfunkanstalten entstehen. Dazu Norbert Häring:

„Kommt es dann zur Zwangsvollstreckung, dann wälzen die Rundfunkanstalten den größten Teil der Kosten auf die Gemeinden ab, die die Zwangsvollstreckung ausführen müssen. Sie zahlen dafür nur ein paar Dutzend Euro, viel weniger als es die Gemeinden kostet. Deswegen mussten die Rundfunkanstalten schon eine Rationierungsvereinbarung mit den rebellischen Gemeinden treffen. Ob diese heute noch gilt ist unklar. Die zigtausend Gerichtsverfahren um den Rundfunkbeitrag wollen auch bezahlt werden, sowohl was die Gerichtskosten angeht, als auch die Anwaltskosten beider Seiten. Die Meldeämter haben beträchtliche Kosten durch die vorgeschriebene Meldung aller An- und Abmeldungen an die Kölner.“

Häring schätzt die Kosten, die durch die Eintreibemaßnahmen der Rundfunkanstalten letztlich den Steuerzahlern entstehen, auf rund 300 Millionen Euro, wobei seine Rechnung sehr konservativ ist und nur dann zutrifft, wenn die Höhe der Außenstände, die vor Gericht erstritten werden sollen, 500 Euro nicht überschreitet, nur in diesem Fall bleiben Anwalts- und Gerichtskosten unter den 200 Euro Kosten, die Häring für seine Berechnung zur Grundlage gemacht hat.

Das Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sieht also wie folgt aus: Alle Deutschen, die ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus bewohnen, werden gezwungen, die Rundfunkgebühr zu entrichten. Wer sich weigert erhält Erinnerungs- und Mahnschreiben und schließlich Besuch von einem Gerichtsvollzieher (Dessen Kosten, die von Häring nicht berücksichtigt werden, dürften sich pro Besuch auf rund 300 Euro belaufen). Die Kosten für die Eintreibung der GEZ-Gebühren werden zu einem geringen Teil vom Beitragsservice getragen, zu einem größeren Teil von den Rundfunkanstalten und zu einem weiteren Teil von den Kommunen. Letztlich bezahlen somit Steuerzahler nicht nur ihre GEZ-Gebühren, sondern auch die GEZ-Maschinerie, die betrieben wird, um säumige Zwangsbeitragszahler zu kriminalisieren und in Etappen durch die Vollstreckungsgerichtsbarkeit ziviler Gerichte zu treiben.

Ob die dabei entstehenden Kosten in irgendeinem Verhältnis zum Gewinn stehen, kann niemand sagen, weil die tatsächlichen Kosten verheimlicht werden. Man kann aber sagen, dass ein Zwangssystem, das auf massenhaften Widerstand stößt und weiterhin versucht, seinen Zwang aufrecht zu erhalten, delegitimiert ist. Zudem wird das deutsche Rechtssystem, das von Rundfunkanstalten benutzt wird, um säumige Beitragszahler zu sanktionieren, mit in den Delegitimationsstrudel gezogen, denn zum einen fressen die Verfahren Ressourcen, die  nicht für sinnvolle Tätigkeiten zur Verfügung stehen, zum anderen wird ein Rechtssystem, das vor den Karren einer delegitimierten Institution gespannt wird oder sich davor spannen lässt, auf Dauer selbst delegitimiert werden. Bei gut 21 Millionen Erinnerungs- und Mahnschreiben ist dies ein Faktor, den man nicht unterschätzen sollte.

Letztlich wäre es an der Zeit, zum einen, das Zwangssystem der GEZ, das nie zeitgemäß war, abzuschaffen und durch ein Angebot zu ersetzen, das auf Nachfrage aufgebaut ist. Zum anderen wäre es an der Zeit, die tatsächlichen Kosten der Jagd auf säumige Gebührenzahler zu ermitteln und dem Nutzen, der Rundfunkanstalten durch ihre Jagd entsteht, gegenüberzustellen. Wir halten jede Wette: Die Kosten sind höher als der Nutzen.

Dazu sind jedoch Informationen notwendig, die es bislang nicht gibt. Überlassen wir daher Norbert Häring das Schlusswort:

„Wie viel das Eintreiben des Rundfunkbeitrags, abseits seines riesigen Beitrags zur Förderung der Staatsverdrossenheit, tatsächlich kostet, könnte man vielleicht herausfinden, wenn Parlamentarier in den großen Ländern die jeweilige Regierung danach fragen würden.“

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hatte einen so schlechten Ruf, dass man sie umbenannt hat. Sie heißt jetzt Beitragsservice, so als wäre es ein Service, Zwangsbeiträge einzuziehen. Das Einziehen wird übrigens als Maßnahme der Gerechtigkeit verkauft (Seite 20). So funktioniert Sozialismus: Man führt eine Gebühr ein. Erhebt sie zum Zwang und erklärt die Verfolgung derer, die die Zwangsgebühr nicht zahlen wollen, zu einer Frage der “Beitrags-Gerechtigkeit”. George Orwell hätte daran vermutlich keine Freude. Die Befürchter einer Dystopie freuen sich nie, wenn sie von der Realität im Schlimmsten, das sie sich vorstellen konnten, noch überholt werden.

Dazu: Rundfunkgebühren: GEZ zerstört Legitimität des Rechtssystems

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