Zufälle öffentlicher Inszenierung – Eindeutschen und Verrechtsextremisten

Im letzten Post haben wir von einem angeblichen Gutachten berichtet, das bereits Tage vor seiner Veröffentlichung am Freitag in Tageszeitungen „exklusiv“ diskutiert wird. Auftraggeber des Gutachtens ist die Münchner „Fachstelle für Demokratie, geg. Rechtsextremismus“, wie sie im Haushaltsplan der Stadt München heißt: 407.000 Euro lässt sich das verschuldete München diese Fachstelle jährlich kosten. Dagegen wirken die rund 280.000 Euro, die München jährlich in die 3,25 Mitarbeiter der „Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ steckt, die sich mit der „Förderung der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgendern“ beschäftigen und im gesamten Jahr 2016 gerade einmal 83 Beratungen zu Fragen der Diskriminierung durchgeführt haben, immerhin eineinhalb Beratungen pro Woche, fast bescheiden.

David S. aka Ali Sonboly

Die Fachstelle hat einen Teil ihrer 407.000 Euro im Jahr 2017 dafür aufgewendet, um per Gutachten klären zu lassen, ob David S., also David Sonboly, eigentlich Ali David Sonboly, also im Normalfall Ali S. rechtsextremistisch motiviert war, als er „[s]einen Hass“ und seine „Rachegefühle gegenüber Personen mit ausländischen Wurzeln bzw. Migrationshintergrund, insbesondere gegenüber türkisch-, albanisch- und balkanstämmigen Jugendlichen“ dadurch Luft gemacht hat, dass er neun Menschen in München erschossen hat.

Das Zitat stammt übrigens aus einer kleinen Anfrage der LINKEN im Bundestag. Wie es der Zufall so will, hat die Kleine Anfrage exakt denselben Anlass, den auch das Gutachten der Fachstelle für Demokratie usw. in München hat: Klären lassen, ob Ali S., also David S. für Deutsche oder Ali David Sonboly für diejenigen, die seinen Namen richtig schreiben und niemanden an der Nase herumführen wollen, ein Rechtsextremist war.

Wie es der Zufall weiter will, wird die Anfrage federführend von Martina Renner und Nicole Gohlke bearbeitet. Renner ist über die Landesliste von Thüringen in den 18. Bundestag eingezogen und mit Fragen der Aufarbeitung des NSU-Komplexes beschäftigt. Zufällig ist auch Matthias Quent mit diesen Fragen beschäftigt. Er ist Direktor des beim Thüringer Landtag angesiedelten und von der Amadeu-Antonio-Stiftung verantworteten Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft. Und wie es ein anderer Zufall so will, ist Quent einer der Autoren, die von der Fachstelle für Demokratie in München aufgrund welcher Qualifikation auch immer mit der Erstellung des Gutachtens über die politische, nein, die rechte politische Orientierung von David S., also von Ali David Sonboly, einem Kind iranischer Eltern, beauftragt wurde.

Damit sind die Zufälle aber noch nicht am Ende. Es gibt eine wahre Häufung von Zufällen, denn Nicole Gohlke, zweitgenannt bei der Kleinen Anfrage der LINKEN im Bundestag sitzt im Landesvorstand der LINKEN in Bayern und ist über die Bayerische Landesliste in den Bundestag eingezogen. Florian Hartleb, ein weiterer vermeintlicher Gutachter, lebt und arbeitet in München, u.a. für die Stadt München. Aber wir wollen nicht zuviel der Zufälle berichten.

Fassen wir lieber zusammen.

Ein Attentäter läuft im Münchner OEZ Amok.

Die Medien benennen ihn mehrheitlich, mit der Ausnahme von Blättern, die einen anderen Focus haben, als David S.
Tatsächlich heißt der Amokläufer Ali David Sonboly und hat selbst einen Migrationshintegrund.
Fragte man nun, ob Sonboly ein Rechtsextremer ist, der Ausländer hasst, dann hätte diese Frage für manche eine interessante Note, für andere grenzte sie an Schwachsinn.

Also muss man Sonboly eindeutschen, ihn ent-fremden. David S. als der Name, der sich eingebürgert hat, hilft bei diesem Unterfangen. Wer weiß Monate nach dem Amoklauf noch, dass David S. eigentlich gar kein deutscher David S. ist?

Ist Ali David Sonboly erst einmal zu David S. geworden, dann kann man ihn von hier aus auch verrechtsextremisten, ihn, wie die LINKE das in ihrer kleinen Anfrage macht, zum Anhänger der AfD erklären und zu einem, der für Adolf Hitler Sympathien gehabt habe, was ihn unweigerlich zum Rechtsextremisten machen muss. Und natürlich vergisst die LINKE in ihrer kleinen Anfrage nicht zu erwähnen, dass sich David S., wie er durchweg heißt, „mehrfach fremdenfeindlich und rassistisch“ geäußert habe. Das wiederum führt zurück zu der interessanten Frage, ob ein Ausländer ausländerfeindlich sein kann, wobei die Bestimmung von Ausländer immer aus Sicht des Inländers, des Deutschen erfolgt. Man kann auch fragen, ob jemand, der selbst einen Migrationshintergrund hat, denen, die einen Migrationshintergrund haben, feindlich gegenüberstehen kann. Die Fragen sind gleichbedeutend mit der Frage, ob man sich selbst hassen kann und solche Fragen machen Täter in der Regel zu einem Fall für Psychiater, jedenfalls nicht zum Rechtsextremisten. Aber mit Irren können Linke kein Geld verdienen, aus Irren können sie kein politisches Kapital schlagen. Deshalb wird Ali David (Davoud?) Sonboly eingedeutsch und verrechtsextremistet, denn, wie die LINKE in der kleinen Anfrage schreibt: wenn die Attentate von München keine Tat eines Rechtsextremisten waren, dann „gehen die Opfer nicht in die Statistik als Todesopfer rechter Gewalt ein und die Tat wird offiziell als unpolitisch bewertet“.

Was könnte schlimmer sein als auf neun (9!) Todesopfer verzichten zu müssen, auf die man die Notwendigkeit, rechte Gewalt präventiv über die Einrichtung z.B. einer Fachstelle für Demokratie usw. zu bekämpfen, stützen kann?

Wir wissen es auch nicht.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage in vielen Sätzen eigentlich nur geschrieben, dass die Frage, ob die Einordnung des Amoklaufes als rechtspolitisch oder eben nicht rechtspolitisch motivierte Straftat, die Angelegenheit der Polizei in München sei und festgestellt, dass „[b]ei der hier in Rede stehenden Tat … durch die sachbearbeitende Dienststelle keine Einstufung des Tatgeschehens als [p]olitisch motivierte Kriminalität“ erfolgt sei. Das ist übrigens kein Zufall, sondern darauf zurückzuführen, dass es für die entsprechende Einordnung Kriterien gibt, die verlangen, dass z.B. Bezüge zu Rassismus oder Nationalsozialismus ursächlich für die Tatbegehung waren.

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