Gottesstaat Deutschland: Muslimische und christliche Feiertage

Der Zentralrat der Deutschen Katholiken kann ihn sich vorstellen, Thomas de Maiziere hat ihn angeregt, den muslimischen Feiertag. Der Abschied aus der aufgeklärten Welt, er geht weiter.

Bereits die Weimarer Verfassung hat es versäumt, eine eindeutige Trennung zwischen Kirche und Staat festzuschreiben, und die Artikel 136 bis 141 der Weimarer Verfassung, sie wurden durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich übernommen und gelten entsprechend heute noch. Sie räumen so genannten Religionsgesellschaften Autonomie und dann, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, wie dies die katholische oder die evangelische Kirche oder die ARD sind, das Recht, Steuern zu erheben, ein und schreiben religiöse Feiertage als gesetzliche Feiertage fest.

Art. 139 (Weimarer Verfassung, der bis heute gilt):
“Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.”

Dass nunmehr muslimische Feiertage ergänzt werden sollen, ist insofern nur ein weiterer Beleg dafür, dass Deutschland den Schritt in eine aufgeklärte Gesellschaft, in der eine strikte Trennung zwischen Kirche und Staat vorhanden ist, nicht vollzogen hat. Die politische Kultur in Deutschland ist zum Ende des 19. Jahrhunderts stehen geblieben, wie man schon daran erkennen kann, dass bislang niemand auf die Idee gekommen ist, auch nur anzumerken, dass es nicht darum gehen kann, zu den vorhandenen religiösen Feiertagen neue hinzu zu fügen. Eine moderne Gesellschaft zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass sie alle religiösen Feiertage abschafft und – wie dies z.B. in Großbritannien der Fall ist – staatliche Feiertage „Bank Holidays“ einführt, mit denen alle, unabhängig von der religiösen Denomination etwas oder eben gar nichts verbinden können.

In Deutschland gehen die Uhren anders. In Deutschland wird die Abkehr von den Inhalten der Aufklärung durch eine Renaissance religiöser Feiertage deutlich gemacht. Integration in ein politisches System, das sei nur nebenbei bemerkt, erfolgt nicht über den Glauben an einen Gott, sondern über die Anerkennung von Grundrechten und den daraus resultierenden Pfeilern der politischen Ordnung. Religionen sind zumeist mehr oder weniger heftig avers gegenüber den meisten Freiheitsrechten, auf die wiederum das politische System der Demokratie gegründet ist, woraus sich eine Inkommensurabilität, eine Unvereinbarkeit von Kirche und Staat für demokratische Systeme ergibt.

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