Ein Kommentar von Prof. Ulrich Kutschera
Mit Verwunderung konnte man vor einigen Tagen in den Leitmedien, wie der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, Der Spiegel usw. lesen, es gäbe demnächst ein „Drittes Geschlecht“, welches im Geburtenregister eingetragen werden darf. Diese Schlagzeilen vermitteln der Allgemeinbevölkerung den irrigen Eindruck, man hätte jetzt endlich die schon lange von Vertretern der Gender-Ideologie geforderte „Überwindung“ des binären „Mann-Frau-Denkens“ vollzogen – die sowieso nur sozial konstruierte Zweigeschlechtlichkeit sei jetzt um eine dritte Option erweitert, könnte man annehmen. In verschiedenen Kommentaren wurde bereits auf die Widersinnigkeit dieser Begriffsbildung und deren Implikationen hingewiesen. Nachfolgend möchte ich auf biologische Hintergründe eingehen, die leider in den o. g. Medien falsch dargestellt sind.
Worum geht es hierbei?
Der Fall Vanja – weder Mann noch Frau?
Turner-Syndrom: Klinische Daten für die Evolutionsforschung.
Bei Vanja liegt eine Chromosomenanomalie vor, die ich in meinem Fachbuch Das Gender-Paradoxon, 2016 im Detail dargestellt habe – es handelt sich um eine Intersex-Frau, die das Turner-Syndrom aufweist. Diese natürliche genetische Variation kommt mit einer Häufigkeit von 1 zu 5000 Lebendgeburten in europäischen Populationen vor. Und da sind wir schon beim Punkt.
Nahezu 99 % der vorgeburtlich festgelegten 44 A X0-Turner-Föten werden vom Mutterkörper abgestoßen, Stichwort Fehlgeburt; die wenigen lebend geborenen entwickeln sich dann später zu einem Mädchen. Während der Jugend treten typische Symptome, wie verdickter Hals, kleiner Wuchs oder geschwollene Füße auf. Oft kommen dann später Herz- und Skelettprobleme dazu; wegen dem mangelhaften Estrogen-Pegel – Ovarien bleiben unterentwickelt – sind die allermeisten Turner-Frauen, die keinen Menstruationszyklus ausbilden, fortpflanzungsunfähig, d. h. steril. In der Evolutionsforschung werden Menschen mit Turner-Syndrom analysiert, um den stammesgeschichtlichen Ursprung des Sexual-Dimorphismus, das Mann-Frau-Sein, d. h. die Ausbildung der beiden Geschlechter, zu verstehen (s. Crespi, B.: Turner syndrome and the evolution of human sexual dimorphism. Evolutionary Applications1, 449–461, 2009). In der klinischen Praxis versucht man, durch Estrogen-Ersatztherapien den betroffenen Turner-Frauen ein besseres Leben zu ermöglichen. Die AA X0-Turner-Personen werden als Intersex- Menschen bezeichnet, weil eine geschlechtliche Ausreifung zu einer fertilen, fortpflanzungsfähigen Frau, bedingt durch die Chromosomenanomalie, unterbleibt – ob man hier von einer Entwicklungsstörung oder einem evolutionären Design-Fehler sprechen sollte, ist eine Frage, die nicht diskutiert werden soll.
Weder Frau noch Mann – daher die juristische Kategorie Inter
Soviel zur Biologie – was folgt daraus? Der Person Vanja sollte man, bei gefühlter Inter-Geschlechtlichkeit, die Option einräumen, sich nicht als dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig definieren zu müssen – ihr Körper produziert (wie alle 44 A X0-Personen) in jungen Jahren, weder Spermien (m), noch Eizellen (w). Neben den zwei Geschlechtern männlich und weiblich – die Evolution hat im Verlaufe der letzten 500 Millionen Jahre kein weiteres Geschlecht hervorgebracht – sollte es daher die juristische Kategorie „Inter“ geben.
Fazit: Die in den Medien dargestellte Wundergeschichte vom vermeintlichen „Dritten Geschlecht“, verbunden mit dem Personenstandsrecht, sollte korrigiert werden. Es gibt Spermien und Eizellen, eine dritte Gameten-Form hat die Evolution in Jahrmillionen nicht hervorgebracht – daran ändert auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts. Postfaktische Fiktionen, wie die hier dargelegte „Vanja-als-Drittes-Geschlecht-Story“, haben in einer auf Naturwissenschaft und Technologie basierenden Gesellschaft keinen Platz – sie passen gut in die Esoterik-Ecke, wo auch andere derartige Absurditäten (Homöopathie, Kreationismus etc.) ihre Daseinsberechtigung haben.
