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November 16, 2017
Drittes Geschlecht? Biologische Fakten und postfaktische Fiktionen
Ein Kommentar von Prof. Ulrich Kutschera
Mit Verwunderung konnte man vor einigen Tagen in den Leitmedien, wie der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, Der Spiegel usw. lesen, es gäbe demnächst ein „Drittes Geschlecht“, welches im Geburtenregister eingetragen werden darf. Diese Schlagzeilen vermitteln der Allgemeinbevölkerung den irrigen Eindruck, man hätte jetzt endlich die schon lange von Vertretern der Gender-Ideologie geforderte „Überwindung“ des binären „Mann-Frau-Denkens“ vollzogen – die sowieso nur sozial konstruierte Zweigeschlechtlichkeit sei jetzt um eine dritte Option erweitert, könnte man annehmen. In verschiedenen Kommentaren wurde bereits auf die Widersinnigkeit dieser Begriffsbildung und deren Implikationen hingewiesen. Nachfolgend möchte ich auf biologische Hintergründe eingehen, die leider in den o. g. Medien falsch dargestellt sind.
Worum geht es hierbei?
Der Fall Vanja – weder Mann noch Frau?
Eine Person, genannt Vanja, die korrekt als „Intersexuelle“ gekennzeichnet ist, hat gefordert, eine positiv besetzte Bezeichnung ihrer subjektiv gefühlten Geschlechtsidentität, neben männlich-weiblich, eintragen lassen zu können – sie fühle sich weder als Mann noch als Frau. Wie die SZ berichtet, hat Vanja über eine Chromosomenanalyse erfahren, dass sie den Karyotyp 45 X0 trägt – korrekt dargestellt – sie verfügt über 44 Autosomen (A) und nur ein Geschlechtschromosom, somit 44 A X0, pro Körperzelle. Jeder Mensch trägt das Erbgut seiner Mutter und des Vaters im Genom (22 Autosomen, X von der Mutter, und 22 A, X oder Y vom Vater; doppelter Chromosomensatz pro Zelle). Fertile, ausgereifte Männer sind 44 A XY-, Frauen demgegenüber 44 A XX-Menschentypen, definiert als Spermien- bzw. Eizellen-Produzenten. Das ist der im Verlaufe der Evolution herausgebildete Sexual-Dimorphismus unserer Spezies, eine belegte Tatsache. Da etwa 99 % aller neugeborenen Babys eindeutig männlich oder weiblich sind, erkenntlich an den noch unreifen Kopulationsorganen Penis bzw. Vagina, plus den oben genannten Chromosomensätzen, funktioniert die zweigeschlechtliche Reproduktion, genannt sexuelle Fortpflanzung (Kurzform Sex), seit Jahrmillionen recht gut. Wir existieren, weil sich unsere heteronormalen Eltern sexuell fortgepflanzt haben: Innere Befruchtung, Spermien-Eizellen-Fusion, Zygote, Baby, Kind.
Turner-Syndrom: Klinische Daten für die Evolutionsforschung.
Bei Vanja liegt eine Chromosomenanomalie vor, die ich in meinem Fachbuch Das Gender-Paradoxon, 2016 im Detail dargestellt habe – es handelt sich um eine Intersex-Frau, die das Turner-Syndrom aufweist. Diese natürliche genetische Variation kommt mit einer Häufigkeit von 1 zu 5000 Lebendgeburten in europäischen Populationen vor. Und da sind wir schon beim Punkt. Nahezu 99 % der vorgeburtlich festgelegten 44 A X0-Turner-Föten werden vom Mutterkörper abgestoßen, Stichwort Fehlgeburt; die wenigen lebend geborenen entwickeln sich dann später zu einem Mädchen. Während der Jugend treten typische Symptome, wie verdickter Hals, kleiner Wuchs oder geschwollene Füße auf. Oft kommen dann später Herz- und Skelettprobleme dazu; wegen dem mangelhaften Estrogen-Pegel – Ovarien bleiben unterentwickelt – sind die allermeisten Turner-Frauen, die keinen Menstruationszyklus ausbilden, fortpflanzungsunfähig, d. h. steril. In der Evolutionsforschung werden Menschen mit Turner-Syndrom analysiert, um den stammesgeschichtlichen Ursprung des Sexual-Dimorphismus, das Mann-Frau-Sein, d. h. die Ausbildung der beiden Geschlechter, zu verstehen (s. Crespi, B.: Turner syndrome and the evolution of human sexual dimorphism. Evolutionary Applications1, 449–461, 2009). In der klinischen Praxis versucht man, durch Estrogen-Ersatztherapien den betroffenen Turner-Frauen ein besseres Leben zu ermöglichen. Die AA X0-Turner-Personen werden als Intersex- Menschen bezeichnet, weil eine geschlechtliche Ausreifung zu einer fertilen, fortpflanzungsfähigen Frau, bedingt durch die Chromosomenanomalie, unterbleibt – ob man hier von einer Entwicklungsstörung oder einem evolutionären Design-Fehler sprechen sollte, ist eine Frage, die nicht diskutiert werden soll.
Weder Frau noch Mann – daher die juristische Kategorie Inter
Soviel zur Biologie – was folgt daraus? Der Person Vanja sollte man, bei gefühlter Inter-Geschlechtlichkeit, die Option einräumen, sich nicht als dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig definieren zu müssen – ihr Körper produziert (wie alle 44 A X0-Personen) in jungen Jahren, weder Spermien (m), noch Eizellen (w). Neben den zwei Geschlechtern männlich und weiblich – die Evolution hat im Verlaufe der letzten 500 Millionen Jahre kein weiteres Geschlecht hervorgebracht – sollte es daher die juristische Kategorie „Inter“ geben.
Fazit: Die in den Medien dargestellte Wundergeschichte vom vermeintlichen „Dritten Geschlecht“, verbunden mit dem Personenstandsrecht, sollte korrigiert werden. Es gibt Spermien und Eizellen, eine dritte Gameten-Form hat die Evolution in Jahrmillionen nicht hervorgebracht – daran ändert auch ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts. Postfaktische Fiktionen, wie die hier dargelegte „Vanja-als-Drittes-Geschlecht-Story“, haben in einer auf Naturwissenschaft und Technologie basierenden Gesellschaft keinen Platz – sie passen gut in die Esoterik-Ecke, wo auch andere derartige Absurditäten (Homöopathie, Kreationismus etc.) ihre Daseinsberechtigung haben.
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In der Tierwelt, der Mensch gehoert auch dazu, ist das Prinzip Fortpflanzung auf das maennliche und weibliche, das Zweigeschlechtliche vorgegeben.
So genannte Missgeburten gab und gibt es immer, und haben in “freier Wildbahn” keine Ueberlebenschance.
Hier wird ein Rechtskonstrukt, Mann/Weib relativiert, geopfert fuer eine absolute Minderheit.
Was soll der Unsinn??
Ist schon eine tolle Nummer, mit solch einem “Recht” Konstrukt, kurz vor dem Ausbruch des
III WK abzulenken!
Als reine X0-Fru könnte Vanja männliche Hormone nicht in der Menge produzieren, um soviel Bart wachsen zu lassen. Hier hätten die Gerichte nachfragen müssen. Stimmt das X0? Oder hat der Verein “Dritte Option”, der sie zur Klage vorgeschickt hat, sie mit Testosteron geeignet prozesstauglich aufgedonnert? Hat man ihr die übliche Östrogen-Therapie vorenthalten, um für den Prozess einen geeigneten Strohmann zu haben? – Ich wünsche ihr/ihn unter diesen Umständen nur das Beste. Wir sollten das Rampenlicht statt auf Vanja lieber auf Richterin Susanne Baer richten (Siehe http://www.achgut.com/artikel/der_kleine_dienstweg_ueber_die_justiz und natürlich beim brillanten H. Danisch)
Das Problem ist ein politisches – die Genderakademiker finden zwar viel Wohlwollen und Kumpane in Medien und Akademie, sind aber als Minderheit im schwerfälligen parlamentarischen Alltag nicht bewegungs- und handlungsfähig. Das Parlament ist in Deutschland ( v o r Regierung und Justiz und Medien …. trotz faktischer transversaler Parteienherrschaft) die entscheidende Macht, dessen Zusammensetzung repräsentiert das Volk, von dem alle Macht ausgeht – die BTW hat es gerade schön gezeigt. Die Idee der gut artikulierten Gendertypen ist jetzt, die Verfassungsrechtsprechung (weniger Verfassungsgesetzgebung, s.o.) zu benutzen, um über diesen Umweg in die Bevölkerung umerziehend “hineinzuregieren”. Das ist eine völlig neue Aufgabe des BVG, für das es nicht gedacht war, und das seinen hervorragenden nationalen und internationalen Ruf schon bald schwer beschädigen wird.
Verschwörungstheorie?
Ich hänge mal die personalen Konstellationen, die zum unsinnigen Urteil hinsichtlich der “Vanda”-Klägerin geführt hat, an:
—
Zunächst einige Informationen zu den handelnden Personen: Die angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stammt vom 1. Senat, der laut Geschäftsverteilungsplan für das Personenstandsrecht zuständig ist. Eine unter den Richtern des 1. Senats ist Susanne Baer. Sie ist Professorin für Geschlechterstudien der Berliner Humboldt-Universität (Anmerkung: Das ist an sich schon bemerkenswert!).
Prozeßbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Konstanze Plett und Friederike Wapler. Die Richterin und die beiden Prozeßbevollmächtigten kennen sich gut.
Friedrike Wapler ist Privatdozentin und hat die Professur von Susanne Baer im Wintersemester 2015/16 an der Humboldt-Universität vertreten. Baer und Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuß des Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt.
Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Bei ihr promoviert derzeit Baers wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Juana Remus zum Thema „Strafbarkeit von genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen in Deutschland“. Platt und Baer waren gemeinsam Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft (siehe hier, S. 20).
Initiiert wurde es von der Kampagne „Dritte Option“. Wer dahinter steckt, ist unklar. Ein Impressum oder dergleichen gibt es nicht. Sie gründete sich 2013 mit dem Ziel der juristischen und politischen Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (siehe hier).
Es gab also nicht einen Betroffenen, der juristischen Beistand suchte. Sondern es gab ein politisches Ziel, für dessen Durchsetzung man einen Betroffenen suchte. In einer Demokratie erfolgt die Durchsetzung politischer Ziele üblicherweise im Rahmen der demokratischen Willensbildung, und die Änderung des rechtlichen Rahmens obliegt der Volksvertretung, dem Parlament (s.o.).
Die Initiative „Dritte Option“ wollte diesen (beschwerlichen) Weg nicht gehen, sondern nahm die Abkürzung über den Rechtsweg. Dabei war klar, dass die Instanzgerichte die Klage auf Anerkennung eines dritten Geschlechts abweisen würden. Denn das Gesetz ist eindeutig. Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten der Ansicht gewesen wäre, das Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. Es war also zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden mußte. Und damit der 1. Senat laut Geschäftsverteilung mit Richterin Susanne Baer. Die zwar nicht allein entscheidet, aber sicher abschätzen kann, wie die anderen Richter „ticken“.
„Strategische Prozeßführung“ als neues Geschäftsfeld von Vereinen
Die Initiative „Dritte Option“ ist nicht die einzige Organisation, die strategische Prozeßführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses Geschäftsfelds gegründet. Er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V“. Er sitzt in Berlin in derselben Straße (nur wenige Meter daneben) wie das Institut für Geschlechterforschung in der Medizin an der Berliner Charité. Zu dessen wissenschaftlichem Beirat gehört die Verfassungsrichterin Susanne Baer.
Vorsitzender des Vereins ist Ulf Buermeyer. Er war früher wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht. „Der Verein will aktiv Gesetze kippen, und das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen“, formuliert der „Tagesspiegel“ (siehe hier). Vereinszweck ist die strategische Prozeßführung. Nach eigener Darstellung des Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte bringen, um über den Weg der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete (!) Gerichte gezielt aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die Aufmerksamkeit für die zugrundeliegenden Grundrechtsfragen mobilisiert.
Zum Vorstand dieses Vereins gehört ausserdem Nora Markard. Sie gründete 2010 mit Susanne Baer die Humboldt Law Clinic, die am 27.11.2017 einen Thementag Intergeschlechtlichkeit veranstaltet. Bei diesem Thementag wird auch Friederike Wapler, Prozeßbevollmächtigte im vorgenannten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, einen Vortrag halten. Thema: „Die Dritte Option vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Beispiel für strategische Prozessführung“.
Ob der Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ die Initiative „Dritte Option“ in dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Beschwerdeverfahren zur Drittgeschlechtlichkeit irgendwie unterstützt hat, ist nicht ersichtlich. Die Initiative „Dritte Option“ nennt ihre Leiter, Miglieder und Unterstützer ja nicht. Aufschlußreich sind die Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht allemal.
Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren unter anderem als Sachverständigen angehört hat: Das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es ist Kooperationspartner des Gender-Lehrstuhls von Susanne Baer an der Humboldt-Universität. In einem Beirat dieses Instituts sitzt die Verfassungsrichterin Baer. Sie wird zitiert mit den Worten: „Menschenrechte brauchen engagierte … Anwälte, weil sie regelmäßig gegen politische Mehrheiten und damit vor Gerichten durchgesetzt werden müssen.“
Eigene Ideologie gegen demokratische Mehrheiten durchsetzen
Rechtsdurchsetzung gegen politische Mehrheiten, man könnte auch sagen: Die eigene Ideologie gegen die demokratische Mehrheit mittels gewogener Richter durchsetzen. Das ist das erklärte Ziel der strategischen Prozeßführung. Sie unterscheidet sich damit von Verfassungsklagen, die schon immer von Verbänden unterstützt wurden, wie etwal vom Bund der Steuerzahler bei möglicherweise verfassungswidrigen Steuergesetzen. Ziel dieser Verbände ist das Gewinnen politischer Mehrheiten für ihre Anliegen, nur in Einzelfällen wird der Rechtsweg eingeschlagen.
Im Gegensatz dazu zielt die strategische Prozeßführung grundsätzlich auf Gesetzesänderung durch die Justiz. Dass Richterin Baer dies unterstützt und befürwortet, wie ihre vorhin zitierte Aussage zeigt, verwundert nicht. Dass dabei die anderen Verfassungsrichter mitwirken, sich instrumentalisieren lassen und dem keinen Riegel vorschieben, sollte allerdings erschrecken. Strategische Prozeßführung braucht geeignete Richter (am besten solche, die man kennt), die mitmachen und das ideologische Ziel teilen. Es hat den Anschein, dass man sie beim Bundesverfassungsgericht finden kann.
Ansgar Neuhof ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Nehmen wir mal an, dass diese Entscheidung umgesetzt wird.
Wie würde dann in der Praxis zwischen den Optionen unterschieden?
Gentests an allen Neugeborenen? Anders ließe sich dies mWn nicht umsetzen.
Was mit einmal erhobenen Daten alles angestellt wird und welche Begehrlichkeiten geweckt werden (siehe bspw. Maut) dürfte offensichtlich sein.
Ebenso stellt sich die Frage was den Eltern mitgeteilt und wie sich dies auf die Erziehung und damit Entwicklung der Kinder auswirken wird.
Auf die Genetik kommt es doch garnicht an! Lt. BVerfG ist Vanja eine Person die sich “dauerhaft als weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wahrnimmt (!)…”
Es geht nicht um objektive Kriterien, sondern um die subjektive Wahrnehmung der Person, ob sie sich als Mann, Frau, Inter, Z, oder “Filipino” fühlt!
Gentests brächten da nichts!
Denkt man das zuende, fragt sich ob wir demnächst 3 Toilettenräume brauchen, oder mehr, wenn weitere “Geschlechter” ihr Recht auf “positive” Eintragung einklagen, oder ob es doch zur Unisex-Toilette geht?
Haarig wird es da wo vom Geschlecht Rechte und Pflichten abhängen, z.B. (nur ausgesetzte!) Wehrpflicht, und besonders wenn der BT die vom BVerfG ausdrücklich auch mögliche Regelung den Geschlechtseintrag ganz zu streichen, wahrnimmt!
Dann müsste – sollte die Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt werden, bzw. gar der Verteidigungsfall eintreten – die ganze Bevölkerung im wehrfähigen Alter zur Musterung antreten, die Wehrersatzämter wüssten ja nicht mehr wer was ist! Und nach welchen Kriterien wird dann entschieden wer sein Leben “für’s Vaterland” aufs Spiel setzen darf? Doch wieder ob mit Schniedel oder ohne?
Einen Vorteil hätte es: Quoten wären tot! Denn auch der biologisch (Schniedel) erscheinende Mann könnte dann eine Frau sein und damit Anspruch auf Qutenberücksichtigung als Frau haben, und gar Gleichstellungsbeauftragte (!) werden!
Ich fürchte die die hinter dem Beschluß stehen haben nicht wirklich die Konsequenzen durchdacht!
Deshalb parke ich in Shoppingcenter schon jetzt immer auf dem Frauenparkplatz. Falls mich mal jemand vollmeckert deswegen, werde ich erklären, daß ich nur im falschen Körper stecke. Das sieht man jetzt nicht so auf den ersten bis letzten Blick an, aber es ist eben meine “Wahrnehmung” 😉
Genau das ist ja der Punkt: Schon heute (immer?) kann man im Geburtsregister/Personenstandsregister das Geschlecht offen lassen, es nicht angeben. Eltern müssen sich da gar nicht festlegen
Für Menschen z.B. mit einem Turner-Syndrom können sich im Leben Schwierigkeiten ergeben, die Außenstehende nicht wissen können. Wer sich aber so kraftvoll outet wie hier, hat keine Minderwertigkeitskomplexe, es sei denn, er wäre von einer Lobby gedrängt worden. Welche Vorteile er haben könnte bleibt mir rätselhaft.
Völlig unabhängig von diesem Fall hat mich der katholische Lehrstuhl an der Uni Tübingen (Frau Strube) in Rage gebracht.: „Katholische Theologie mittels Gender gegen Rechtsextremismus“, so möchte ich überspitzt formulieren. Da begannen meine kleinen grauen Zellen zu wüten:
„Ich war ein Mensch, habe aber erkannt, dass ich eine Giraffe bin. So wie früher Schwule verfolgt und unterdrückt, Transgender & Co verspottet und ausgegrenzt, genau so geht es mir und Unzähligen heute!
Wir outen uns nun, bilden Kader in jeder Partei (außer der AfD!) und fordern gerichtlich einklagbare Akzeptanz auch für Transzoophile. Die jüngsten Entwicklungen im Westen sind Licht am Horizont einer abklingenden Polarnacht. Aber es wird noch ein langer Marsch werden. Gender darf mitnichten an Speziesgrenzen enden! Unsere Inspirationsgeber werden auch weise Pflanzen sein. Das Gebot der Stunde sind Lehrstühle für kosmisches Gender.“
Wer jetzt lacht, irgendwo in der Nacht lacht, ohne Grund lacht in der Nacht, der lacht das Gute aus!
Keine Beleidigungen, wilde Behauptungen gar nicht so einfach. Aber “strafbare Inhalte” – sehr einfach! — “Strafbar ist man immer” sagt einer bei Graf Öderland von Max Frisch. Germar Rudolf ist immerhin seit etwa acht Jahren aus dem Knast raus. Für einen Wissenschaftler sensu strictu sehe ich ihn an.
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In der Tierwelt, der Mensch gehoert auch dazu, ist das Prinzip Fortpflanzung auf das maennliche und weibliche, das Zweigeschlechtliche vorgegeben.
So genannte Missgeburten gab und gibt es immer, und haben in “freier Wildbahn” keine Ueberlebenschance.
Hier wird ein Rechtskonstrukt, Mann/Weib relativiert, geopfert fuer eine absolute Minderheit.
Was soll der Unsinn??
Ist schon eine tolle Nummer, mit solch einem “Recht” Konstrukt, kurz vor dem Ausbruch des
III WK abzulenken!
Als reine X0-Fru könnte Vanja männliche Hormone nicht in der Menge produzieren, um soviel Bart wachsen zu lassen. Hier hätten die Gerichte nachfragen müssen. Stimmt das X0? Oder hat der Verein “Dritte Option”, der sie zur Klage vorgeschickt hat, sie mit Testosteron geeignet prozesstauglich aufgedonnert? Hat man ihr die übliche Östrogen-Therapie vorenthalten, um für den Prozess einen geeigneten Strohmann zu haben? – Ich wünsche ihr/ihn unter diesen Umständen nur das Beste. Wir sollten das Rampenlicht statt auf Vanja lieber auf Richterin Susanne Baer richten (Siehe http://www.achgut.com/artikel/der_kleine_dienstweg_ueber_die_justiz und natürlich beim brillanten H. Danisch)
Damit verplempern Richter ihr Zeit. Es ist nicht zu fassen!!!
Das Problem ist ein politisches – die Genderakademiker finden zwar viel Wohlwollen und Kumpane in Medien und Akademie, sind aber als Minderheit im schwerfälligen parlamentarischen Alltag nicht bewegungs- und handlungsfähig. Das Parlament ist in Deutschland ( v o r Regierung und Justiz und Medien …. trotz faktischer transversaler Parteienherrschaft) die entscheidende Macht, dessen Zusammensetzung repräsentiert das Volk, von dem alle Macht ausgeht – die BTW hat es gerade schön gezeigt. Die Idee der gut artikulierten Gendertypen ist jetzt, die Verfassungsrechtsprechung (weniger Verfassungsgesetzgebung, s.o.) zu benutzen, um über diesen Umweg in die Bevölkerung umerziehend “hineinzuregieren”. Das ist eine völlig neue Aufgabe des BVG, für das es nicht gedacht war, und das seinen hervorragenden nationalen und internationalen Ruf schon bald schwer beschädigen wird.
Verschwörungstheorie?
Ich hänge mal die personalen Konstellationen, die zum unsinnigen Urteil hinsichtlich der “Vanda”-Klägerin geführt hat, an:
—
Zunächst einige Informationen zu den handelnden Personen: Die angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stammt vom 1. Senat, der laut Geschäftsverteilungsplan für das Personenstandsrecht zuständig ist. Eine unter den Richtern des 1. Senats ist Susanne Baer. Sie ist Professorin für Geschlechterstudien der Berliner Humboldt-Universität (Anmerkung: Das ist an sich schon bemerkenswert!).
Prozeßbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Konstanze Plett und Friederike Wapler. Die Richterin und die beiden Prozeßbevollmächtigten kennen sich gut.
Friedrike Wapler ist Privatdozentin und hat die Professur von Susanne Baer im Wintersemester 2015/16 an der Humboldt-Universität vertreten. Baer und Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuß des Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt.
Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Bei ihr promoviert derzeit Baers wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Juana Remus zum Thema „Strafbarkeit von genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen in Deutschland“. Platt und Baer waren gemeinsam Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft (siehe hier, S. 20).
Initiiert wurde es von der Kampagne „Dritte Option“. Wer dahinter steckt, ist unklar. Ein Impressum oder dergleichen gibt es nicht. Sie gründete sich 2013 mit dem Ziel der juristischen und politischen Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (siehe hier).
Es gab also nicht einen Betroffenen, der juristischen Beistand suchte. Sondern es gab ein politisches Ziel, für dessen Durchsetzung man einen Betroffenen suchte. In einer Demokratie erfolgt die Durchsetzung politischer Ziele üblicherweise im Rahmen der demokratischen Willensbildung, und die Änderung des rechtlichen Rahmens obliegt der Volksvertretung, dem Parlament (s.o.).
Die Initiative „Dritte Option“ wollte diesen (beschwerlichen) Weg nicht gehen, sondern nahm die Abkürzung über den Rechtsweg. Dabei war klar, dass die Instanzgerichte die Klage auf Anerkennung eines dritten Geschlechts abweisen würden. Denn das Gesetz ist eindeutig. Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten der Ansicht gewesen wäre, das Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. Es war also zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden mußte. Und damit der 1. Senat laut Geschäftsverteilung mit Richterin Susanne Baer. Die zwar nicht allein entscheidet, aber sicher abschätzen kann, wie die anderen Richter „ticken“.
„Strategische Prozeßführung“ als neues Geschäftsfeld von Vereinen
Die Initiative „Dritte Option“ ist nicht die einzige Organisation, die strategische Prozeßführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses Geschäftsfelds gegründet. Er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V“. Er sitzt in Berlin in derselben Straße (nur wenige Meter daneben) wie das Institut für Geschlechterforschung in der Medizin an der Berliner Charité. Zu dessen wissenschaftlichem Beirat gehört die Verfassungsrichterin Susanne Baer.
Vorsitzender des Vereins ist Ulf Buermeyer. Er war früher wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht. „Der Verein will aktiv Gesetze kippen, und das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen“, formuliert der „Tagesspiegel“ (siehe hier). Vereinszweck ist die strategische Prozeßführung. Nach eigener Darstellung des Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte bringen, um über den Weg der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete (!) Gerichte gezielt aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die Aufmerksamkeit für die zugrundeliegenden Grundrechtsfragen mobilisiert.
Zum Vorstand dieses Vereins gehört ausserdem Nora Markard. Sie gründete 2010 mit Susanne Baer die Humboldt Law Clinic, die am 27.11.2017 einen Thementag Intergeschlechtlichkeit veranstaltet. Bei diesem Thementag wird auch Friederike Wapler, Prozeßbevollmächtigte im vorgenannten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, einen Vortrag halten. Thema: „Die Dritte Option vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Beispiel für strategische Prozessführung“.
Ob der Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ die Initiative „Dritte Option“ in dem vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Beschwerdeverfahren zur Drittgeschlechtlichkeit irgendwie unterstützt hat, ist nicht ersichtlich. Die Initiative „Dritte Option“ nennt ihre Leiter, Miglieder und Unterstützer ja nicht. Aufschlußreich sind die Verbindungen zum Bundesverfassungsgericht allemal.
Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren unter anderem als Sachverständigen angehört hat: Das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es ist Kooperationspartner des Gender-Lehrstuhls von Susanne Baer an der Humboldt-Universität. In einem Beirat dieses Instituts sitzt die Verfassungsrichterin Baer. Sie wird zitiert mit den Worten: „Menschenrechte brauchen engagierte … Anwälte, weil sie regelmäßig gegen politische Mehrheiten und damit vor Gerichten durchgesetzt werden müssen.“
Eigene Ideologie gegen demokratische Mehrheiten durchsetzen
Rechtsdurchsetzung gegen politische Mehrheiten, man könnte auch sagen: Die eigene Ideologie gegen die demokratische Mehrheit mittels gewogener Richter durchsetzen. Das ist das erklärte Ziel der strategischen Prozeßführung. Sie unterscheidet sich damit von Verfassungsklagen, die schon immer von Verbänden unterstützt wurden, wie etwal vom Bund der Steuerzahler bei möglicherweise verfassungswidrigen Steuergesetzen. Ziel dieser Verbände ist das Gewinnen politischer Mehrheiten für ihre Anliegen, nur in Einzelfällen wird der Rechtsweg eingeschlagen.
Im Gegensatz dazu zielt die strategische Prozeßführung grundsätzlich auf Gesetzesänderung durch die Justiz. Dass Richterin Baer dies unterstützt und befürwortet, wie ihre vorhin zitierte Aussage zeigt, verwundert nicht. Dass dabei die anderen Verfassungsrichter mitwirken, sich instrumentalisieren lassen und dem keinen Riegel vorschieben, sollte allerdings erschrecken. Strategische Prozeßführung braucht geeignete Richter (am besten solche, die man kennt), die mitmachen und das ideologische Ziel teilen. Es hat den Anschein, dass man sie beim Bundesverfassungsgericht finden kann.
Ansgar Neuhof ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Nehmen wir mal an, dass diese Entscheidung umgesetzt wird.
Wie würde dann in der Praxis zwischen den Optionen unterschieden?
Gentests an allen Neugeborenen? Anders ließe sich dies mWn nicht umsetzen.
Was mit einmal erhobenen Daten alles angestellt wird und welche Begehrlichkeiten geweckt werden (siehe bspw. Maut) dürfte offensichtlich sein.
Ebenso stellt sich die Frage was den Eltern mitgeteilt und wie sich dies auf die Erziehung und damit Entwicklung der Kinder auswirken wird.
Auf die Genetik kommt es doch garnicht an! Lt. BVerfG ist Vanja eine Person die sich “dauerhaft als weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wahrnimmt (!)…”
Es geht nicht um objektive Kriterien, sondern um die subjektive Wahrnehmung der Person, ob sie sich als Mann, Frau, Inter, Z, oder “Filipino” fühlt!
Gentests brächten da nichts!
Denkt man das zuende, fragt sich ob wir demnächst 3 Toilettenräume brauchen, oder mehr, wenn weitere “Geschlechter” ihr Recht auf “positive” Eintragung einklagen, oder ob es doch zur Unisex-Toilette geht?
Haarig wird es da wo vom Geschlecht Rechte und Pflichten abhängen, z.B. (nur ausgesetzte!) Wehrpflicht, und besonders wenn der BT die vom BVerfG ausdrücklich auch mögliche Regelung den Geschlechtseintrag ganz zu streichen, wahrnimmt!
Dann müsste – sollte die Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt werden, bzw. gar der Verteidigungsfall eintreten – die ganze Bevölkerung im wehrfähigen Alter zur Musterung antreten, die Wehrersatzämter wüssten ja nicht mehr wer was ist! Und nach welchen Kriterien wird dann entschieden wer sein Leben “für’s Vaterland” aufs Spiel setzen darf? Doch wieder ob mit Schniedel oder ohne?
Einen Vorteil hätte es: Quoten wären tot! Denn auch der biologisch (Schniedel) erscheinende Mann könnte dann eine Frau sein und damit Anspruch auf Qutenberücksichtigung als Frau haben, und gar Gleichstellungsbeauftragte (!) werden!
Ich fürchte die die hinter dem Beschluß stehen haben nicht wirklich die Konsequenzen durchdacht!
Deshalb parke ich in Shoppingcenter schon jetzt immer auf dem Frauenparkplatz. Falls mich mal jemand vollmeckert deswegen, werde ich erklären, daß ich nur im falschen Körper stecke. Das sieht man jetzt nicht so auf den ersten bis letzten Blick an, aber es ist eben meine “Wahrnehmung” 😉
Genau das ist ja der Punkt: Schon heute (immer?) kann man im Geburtsregister/Personenstandsregister das Geschlecht offen lassen, es nicht angeben. Eltern müssen sich da gar nicht festlegen
Für Menschen z.B. mit einem Turner-Syndrom können sich im Leben Schwierigkeiten ergeben, die Außenstehende nicht wissen können. Wer sich aber so kraftvoll outet wie hier, hat keine Minderwertigkeitskomplexe, es sei denn, er wäre von einer Lobby gedrängt worden. Welche Vorteile er haben könnte bleibt mir rätselhaft.
Völlig unabhängig von diesem Fall hat mich der katholische Lehrstuhl an der Uni Tübingen (Frau Strube) in Rage gebracht.: „Katholische Theologie mittels Gender gegen Rechtsextremismus“, so möchte ich überspitzt formulieren. Da begannen meine kleinen grauen Zellen zu wüten:
„Ich war ein Mensch, habe aber erkannt, dass ich eine Giraffe bin. So wie früher Schwule verfolgt und unterdrückt, Transgender & Co verspottet und ausgegrenzt, genau so geht es mir und Unzähligen heute!
Wir outen uns nun, bilden Kader in jeder Partei (außer der AfD!) und fordern gerichtlich einklagbare Akzeptanz auch für Transzoophile. Die jüngsten Entwicklungen im Westen sind Licht am Horizont einer abklingenden Polarnacht. Aber es wird noch ein langer Marsch werden. Gender darf mitnichten an Speziesgrenzen enden! Unsere Inspirationsgeber werden auch weise Pflanzen sein. Das Gebot der Stunde sind Lehrstühle für kosmisches Gender.“
Wer jetzt lacht, irgendwo in der Nacht lacht, ohne Grund lacht in der Nacht, der lacht das Gute aus!
Das ist so eine geniale Idee! Schlagt sie mit den eigenen Waffen und erlebt eine Intoleranz, wie ihr sie nie vermutet hättet.
Keine Beleidigungen, wilde Behauptungen gar nicht so einfach. Aber “strafbare Inhalte” – sehr einfach! — “Strafbar ist man immer” sagt einer bei Graf Öderland von Max Frisch. Germar Rudolf ist immerhin seit etwa acht Jahren aus dem Knast raus. Für einen Wissenschaftler sensu strictu sehe ich ihn an.