Die Kriminologen unter uns haben heute wieder einen Field Day. Das BKA hat gerade das Bundeslagebild 2016 „Schleusungskriminalität“ veröffentlicht. Ein Werk, in dem die Statistik illegaler Einreise, 248.878 waren es 2016 61,4% mehr als im Vorjahr und des unerlaubten Aufenthalts – 225.471 Ausländer wurden 2016 ermittelt, die sich illegal in Deutschland aufhielten, 3% weniger als 2015, aufgeschlüsselt wird.
Der Großteil des Bundeslagebilds ist den Paragraphen 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes gewidmet. Beide haben das Einschleusen von Ausländern zum Gegenstand, wobei § 97 die härtere Variante, das bandenmäßige Einschleusens von Ausländern und das Einschleusens mit Todesfolge zum Gegenstand hat.
Und dann haben wir uns gefragt: Was zählt eigentlich als Einschleusen?
Und jetzt geht es los: § 96 sagt in seinem 1. Absatz, dass Einschleusen von Ausländern dann vorliegt, wenn gegen § 95 in seinem ersten Absatz Nummer 3 oder in seinem zweiten Absatz Nummer 1 Buchstabe a verstoßen wird. Auf zu § 95… In § 95 Absatz 1 Nummer 3 steht, dass das, was als Einschleusen von Ausländern strafbar ist, in § 14 Absatz 1 oder 2 steht. In § 95 Absatz 2 Nummer 1a steht, dass das, was zudem als Einschleusen von Ausländern strafbar ist, in § 11 Absatz 1 … steht.
Auf zu § 11 Absatz 1:
„(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden (Einreise- und Aufenthaltsverbot).“
Und nicht zu vergessen zu § 14 Absatz 1 und 2
„(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1.einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, 2.den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt,“
Ja, die §§ 3 und 4, die sparen wir uns jetzt. Ein derartig verquastes Gesetz, das, man muss es annehmen, so gestaltet wurde, um Nachvollziehbarkeit zu erschweren, es kann fast nur auf dem Mist deutscher Juristen wachsen.
Wie dem auch sei:
Einschleusen von Ausländern liegt vor, wenn einem Ausländer, der ausgewiesen oder abgeschoben wurde, die erneute Einreise nach Deutschland ermöglicht wird oder wenn ein Ausländer nach Deutschland gebracht wird, obwohl er keinen Pass oder keine Aufenthaltsgenehmigung, keine Duldung oder was auch immer hat.
Das war harte Arbeit. 3.916 Schleuser hat die Bundespolizei 2016 ermittelt, darunter 250, denen das Einschleusen mit Todesfolge zur Last gelegt wurde. 2015 wurden 5.414 Schleuser ermittelt. Die meisten Tatverdächtigen sind syrische Staatsbürger (N = 406), es folgen Deutsche (N = 368), Iraker (N = 164), Serben (N = 150) und Türken (N = 110).
Interessant, fast schon brennend interessant, wird das Bundeslagebild ab Seite 16. Ab dieser Seite werden die Arten und Weisen dargestellt, über die Flüchtlinge illegal nach Deutschland gelangen. In diesem Kontext veröffentlich das BKA eine Preisliste, die zeigt: die, die als Flüchtlinge, illegal oder post-illegal nach Deutschland kommen, sind keine armen Menschen, wie man sie aus einem Kriegsgebiet erwarten würde. Eine kleine Kostprobe, die sich liest, wie ein Reiseprospekt von TUI (dazu auch die Abbildung rechts):
Der Weg nach Europa:
Türkei nach Griechenland (Schlauboot): 1000 Euro
Türkei nach Griechenland (Jet Ski): 1600 Euro
Türkei nach Griechenland (Yacht): 2000 Euro
Türkei nach Griechenland (Flug): 4000 Euro
Italien nach Griechenland (Yacht): 4500 Euro
Italien in die Türkei (Flug): 7000 Euro
Türkei nach USA (Flug): 9000 Euro
Skandinavien: 11000 Euro
England und Kanada: 14000 Euro
Libanon nach Italien (Fähre): 7000 Euro
Politischer Sprengstoff findet sich schließlich auf Seite 17, auf der das BKA feststellt, dass die NGOs, die lange Zeit im Mittelmeer als vermeintlich gute Samariter unterwegs waren, eigentlich wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern belangt werden müssten:
„Für Seewegschleusungen auf der Zentralmediterranen Route war im Jahr 2016 vor allem die libysche Küste Ausgangspunkt, wobei die dortigen Schleuser die im Mittelmeer agierenden Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO’s) und internationale Rettungsmissionen bereits direkt in ihre Tatausführung mit einkalkulierten bzw. einplanten. So wurden sowohl die Beschaffenheit der Boote als auch die den Migranten mitgegebenen Treibstoff- und Trinkwasservorräte teilweise so bemessen, dass sie von vorneherein nicht für die Überquerung des Mittelmeeres ausreichten und somit ein Seenotfall provoziert wurde. … Die Rettungseinsatzmaßnahmen haben sich zwischen den Jahren 2014 und 2016 immer weiter der libyschen Küste angenähert. Ein Umstand, der als ein Pullfaktor anzusehen ist.”
Damit bestätigt das BKA in seinem Bundeslagebild, was wir schon vor Monaten geschrieben haben, nämlich dass die Anwesenheit guter Menschen auf ihren Schiffen im Mittelmeer dazu führt, dass Schlepper skrupelloser werden und die Nachfrage nach ihren Leistungen dennoch steigt. Das Risiko ist gering. Selbst im Schlauchboot wurde man nach nur kurzer Fahrt von NGOs gerettet und nach Italien geschippert. Das ist zwar nicht die Kreuzfahrt per Yacht, die oben angeboten wurde, aber billiger ist es allemal und seinen Zweck erfüllt es auch.
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…es helfen alle Gesetze nicht, wenn die Regierung dagegen immun ist!
MERKEL IN DEN KNAST!
staatsanwalten in deutschland sind scheints weisungsgebunden. wir sind dank groko zu einer bananenrepublik mutiert.
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