Hartz-IV: Friss, trink, schau fern und bleib unvermittelbar

Der Regelsatz von Hartz-IV beträgt derzeit 416 Euro.

Mit diesem Regelsatz sollen die Notwendigkeiten des täglichen Lebens, die in einem Monat für einen Erwachsenen in einem Einfamilienhaushalt anfallen, gedeckt werden. Mit dieser Aussage hat es in der Regel sein Bewenden. Wie sich die 416 Euro zusammensetzen, weiß kaum jemand und die, die sich dafür interessieren, tun dies meist, wenn sie zu Hartz-IV-Beziehern geworden sind. Wir haben auf Grundlage des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (2010; Bundestagsdrucksache 17/3404) und auf Grundlage des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (2016, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 65) zusammengestellt, was man nach Ansicht eines Bundestagsabgeordneten als erwachsener Mensch so zum Leben braucht.

Wenn man bedenkt, dass ein Bezieher von Hartz-IV, Hartz-IV bezieht, weil er arbeitslos ist, d.h. auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung findet, und wenn man weiter bedenkt, dass ein solches Passungsproblem in der Regel darauf basiert, dass der entsprechende Bezieher ein Humankapital auf dem Arbeitsmarkt anbietet, das dort nicht nachgefragt wird, und wenn man nun noch bedenkt, dass der Ausweg aus einer solchen Lage darin besteht, sich anderweitig zu bilden, sich neue Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, am besten solche, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden (und nicht solche, die in den Legitimationskursen der Job Center vermittelt werden), dann muss man konstatieren, dass die Tatsache, dass für Restaurantbesuche das rund 15fache, für Aspirin das Fünffache, für Friseurleistungen, das rund Vierfache und für den Besuch von „Kulturveranstaltungen“ das rund Dreifache an Ausgaben eingeplant ist, das für den gesamten Bereich „Bildung“ anfällt, eine gewisse Schiefe in der Prioritätensetzung anzeigt. Offensichtlich geht es mit dem Regelsatz vornehmlich darum, Hartz-IV-Beziehern den Magen zu füllen und sie mit diversen Formen des Amüsements zu unterhalten, nicht jedoch darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, die Freizeit aufgrund Arbeitslosigkeit zum Erwerb von Fähigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar sind, zu nutzen.

Die folgende Abbildung zeigt den Anteil der Einzelposten, aus denen sich der Regelsatz von Hartz-IV zusammensetzt:

Wer sich nun fragt, was es mit z.B. Verkehr auf sich hat, dem kann geholfen werden. Verkehr sieht den Besitz eines Fahrrads vor und enthält zudem eine Kostenpauschale für die Reparatur desselben, und natürlich ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eingeplant.

Hinter Freizeit, Unterhaltung und Kultur verbirgt sich im Wesentlichen das, was ein Mittelschichtler denkt, dass ein Hartz-IV-Bezieher mit seiner Zeit anfangen soll: Musik hören, fernsehen, sich vor den Computer setzen, Sport treiben, Sportveranstaltungen besuchen, seinem Hobby frönen, Kulturveranstaltungen besuchen, Campen gehen, ein paar wenige Bücher kaufen, ganz wenige, und noch weniger ausleihen, dafür mehr Zeitungen und Zeitschriften lesen und Hobbykurse belegen.

Was sonst sollte ein Hartz-IV-Empfänger auch mit seinem Leben anfangen als essen, trinken, schlafen und essen und fernsehen und schlafen und trinken und wieder fernsehen und Computerspiele spielen und trinken und bei McDonalds vorbeigehen, und … ab und an zum Job Center laufen, um weiterhin berechtigt zu sein, zum essen, trinken, Computerspiele spielen, Hobbykurse nehmen, Kulturveranstaltungen besuchen, nicht zu vergessen, zum Friseur zu gehen, Musik zu hören und vor allem Sport zu treiben – er soll ja nicht auch noch fett werden?

Der Sinn des Lebens eines Hartz-IV-Beziehers – parlamentarisch festgestellt und mit dem Gütesiegel zynischer Menschenverachtung versehen.


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