Beate Kostka M.A. Ressort Presse – Stabsstelle des Rektorats
Plazeboeffekte können Schmerzen lindern. Was dabei im Gehirn passiert, wollten Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) herausfinden. Gemeinsam mit US-Kollegen analysierten sie rund 600 MRT-Bilder, um zu verstehen, mit welchen Mechanismen Scheinarzneimittel den Schmerz reduzieren.
Ein Medikament ist gemeinhin als ein Mittel oder ein Stoff oder eine Stoffzusammensetzung definiert, das in der Lage ist, einen Zustand, des Leidens zu lindern oder zu verhindern.
Schmerz zum Beispiel.
Was Schmerz beseitigt, muss demnach ein Mittel gegen Schmerz und da Schmerz zu den Leiden zählt ein Medikament sein.
Wenn ein Scheinmedikament Schmerz lindert, kann es folglich kein Scheinmedikament sein, da es Schmerz gelindert hat. Es muss vielmehr ein Medikament sein, denn etwas kann nicht es selbst und sein Gegenteil sein.
Warum spricht man dann in Duisburg von „Scheinmedikamenten“?
Weil Placebos, also Medikamente ohne Wirkstoff, von Medikamenten, also Medikamenten mit Wirkstoff, unterschieden werden sollen, um die Ursache von Heilung aus dem Kranken in das Medikament zu verlagern.
Macht auch Sinn, denn Acetylsalicylsäure wirkt gegen Kopfschmerz. Paracetamol auch, Ibuprofen auch. Daraus kann man aber nicht schließen, dass man Kopfschmerzen nur dann lindern kann, wenn man Tabletten zu sich nimmt, die einen der drei Wirkstoffe enthalten.
Das geht nur dann, wenn eine Äquivalenz zwischen Wirkstoff und Beseitigung der Kopfschmerzen besteht. Wer schon einmal brüllende Kopfschmerzen hatte und nach sechs Aspirin aufgegeben hat, Linderung in Acetylsalicylsäure zu suchen, der weiß, das ist nicht der Fall.
Erster dokumentierter Placebo-Effekt
Wer seine Kopfschmerzen schon einmal mit Meditation oder mit kaltem Wasser oder Wadenwickeln behandelt hat, weiß, dass es auch ohne Wirkstoff in Schmerzmittel geht.
Und offensichtlich ist es sogar möglich, Schmerzen mit Wasser zu behandeln, wenn ein Patient der Ansicht ist, er habe kein Wasser, sondern einen Wirkstoff gegen Schmerzen zu sich genommen.
Das alles verweist darauf, dass der Wirkstoff im Medikament nur ein Teil der Heilung ist und dass es, anders als uns manche Schulmediziner erzählen wollen, nicht nur medikamentöse Wege der Schmerzlinderung gibt.
Deshalb ist die eigentlich interessante Frage nicht: Wieso wirken Placebos bei Menschen? Die eigentlich interessante Frage ist: Welche physiologischen Prozesse eines Menschen sind überhaupt daran beteiligt oder potentiell daran beteiligt, Schmerzen oder Leiden zu bekämpfen und in welcher Weise unterstützen Wirkstoffe wie Acetylsalicylsäure, Ibuprofen oder Paracetamol den entsprechenden Prozess der Schmerzlinderung?
Aber auf solche Fragen kann man nur kommen, wenn man die Welt nicht in Medikamente, die richtig wirken und Scheinmedikamente, die zwar auch wirken, aber falsch richtig, unterteilt und den logischen Insult des Fehlschlusse der Bejahung des Konsequens, zur injury des Satzes vom ausgeschlossenen Dritten fügt.
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Wenn ein Scheinmedikament nur zum Schein ‚heilt‘ (bzw. eine andere Konstellation erscheint — eine schmerzärmere oder schmerzlose) und der Patient effektiv an diesen Schein glaubt, wäre es doch wieder logisch oder?
Scheinmedikament ist es vielleicht insofern der Patient den Anschein hat, es Stoffe enthält, die speziell dafür bzw. gegen den Schmerz ‚ausgerichtet’/kombiniert sind?
Woran würden man erkennen, dass ein Scheinmedikament zum „Schein“ geheilt hat? Daran, dass es dem Patienten besser geht? Dann hat das Scheinmedikament geheilt und kann kein Scheinmedikament gewesen sein.
Stimmt. Man könnte zwar sagen, dass nur der Patient daran glaubt, ein Beobachter von außen nicht. Aber es ist ja der Schmerz eben des Patienten um den es geht. Das für das Subjekt zum Schein als Medikament Verabreichte würde durch subjektiven Scheineffekt zum gleichermaßen wirksamen Medikament.
Wenn man auf z.B. MRT-Bildern Muster-Unterschiede zwischen einem schmerzfreien Patienten nach Placebo und einem schmerzfreien Patienten nach Wirkstoffen sehen würde, wäre das interessant. Zwei verschiedene Arten von Schmerzänderung. Ich glaube ja, philosophisch-ontologisch, an die primäre/basale Diskretheit der Existenz. Von dieser Annahme ausgehend müsste man verschiedene ‚Wirkungen’/Konstellationen unterscheiden können (und hätte keine ununterscheidbare Vermischung aus Faktoren), z.B.
– reines Placebo,
– Mischung aus Wirkstoff und anderem Faktor (z.B. Vertrauen. Bei mir aber eher: Passt der Wirkstoff zur Konstellation des Patienten, ‚dockt er an‘ oder anderes),
– reiner Wirkstoff.
Die interpretierte Unabhängigkeit („[…] largely independent […]“) des Wirkmechanismus und der neurologisch-bildlichen Vorher/Nachher-Muster bei teilweise gleichem Schmerz-Empfindens-Effekt ist interessant. Zwei Schmerz-Wege/-Prozesse (NPS als Maßstab für ’nociceptive processes‘ und ‚other processes associated with pain evaluation‘), zwei Konstellations-Bilder, teilweise ein Effekt.
Wenn Homöopathische Mittel mit Verdünnungen 1:1Mio arbeiten, und Heilung bewirken (nachgewiesenermaßen) dann ist das in erster Linie „self fulfilling prophecy“.!
Mal ein Kommentar eines Fachmannes: man kann in der Tat die *Wahrnehmung* des Schmerzes mit Nicht-Analgetika (Sedativa, Placebo, Suggestion) beeinflussen. Interessanterweise bleibt die somatische Wirkung z.B. in Bezug auf das sog. Schmerzgedächtnis bestehen
Es gab mal Versuche, bei welchen einem Teil der Probanden alkoholisches Getränk und einem Teil gleich schmeckendes Getränk ohne Alkohol verabreicht worden sind.
Am Ende waren beide Gruppen besoffen.
Irgenwie ganz praktisch für Wirte, Moslems, Autofahrer und für Alkis.
Ob „Scheingetränke“ wohl patentfähig sind ?
Kurzes Päuschen:
so ganz verstehe ich die Fragestellung nicht, steht ja alles da, nur zum Schluß wird’s struppig:
erstmal die Begriffe:
Medikament: Substanz, die den Mechanismus der Wirkung in sich trägt (z.B. Rizinusöl);
Scheinmedikament: Substanz die KEINEN Mechanismus der Wirkung IN SICH trägt.
{Medikament} = A
{Scheinmedikament} = B
Mit der Anwendung von A tut sich etwas, auch wenn der Proband NICHT will,
mit der Anwendung von B darf sich (entsprechend A) nichts tun, es tut sich aber doch etwas,
Versuchsanordnung:
1.man verabreicht einer Prinzessin auf der Erbse A und tritt ihr kräftig ans Schienenbein.
Ergebnis: sie humpelt auf den Topf.
2.Dasselbe mit B: sie haut einem eine runter und humpelt zur Genderissima um sich zu beschweren.
3.Wiederholung mit B: man fragt besorgt ob es schon drückt, und siehe da ->1.
Ergo:
bei A sitzt der Wirkungsmechanismus IN der Substanz, ein Medikament,
bei B hängt’s von der Konditionierung ab (Pawlow), d.h., der Mechanismus findet sich beim Probanden, eben ein Schein-Medikament (von dem der Proband annimmt, es wäre eines; vergleiche auch „sich in die Hose machen“).
Der Kasus knacktus sitzt wohl hier: Wenn ein Scheinmedikament Schmerz lindert, kann es folglich kein Scheinmedikament sein, da es Schmerz gelindert hat.
Woran sich jetzt eine komplexe Vernetzung (Rezeptoren, enzymale Verwertung, nervliche Disposition und Ausstattung usw.) von Möglichkeiten anschließt (ich glaube nicht an Aspirin, beispielsweise, wohl dann ein Un-Medikament?) – aber darum gehts hier ja wohl nicht.
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Wenn ein Scheinmedikament nur zum Schein ‚heilt‘ (bzw. eine andere Konstellation erscheint — eine schmerzärmere oder schmerzlose) und der Patient effektiv an diesen Schein glaubt, wäre es doch wieder logisch oder?
Scheinmedikament ist es vielleicht insofern der Patient den Anschein hat, es Stoffe enthält, die speziell dafür bzw. gegen den Schmerz ‚ausgerichtet’/kombiniert sind?
Woran würden man erkennen, dass ein Scheinmedikament zum „Schein“ geheilt hat? Daran, dass es dem Patienten besser geht? Dann hat das Scheinmedikament geheilt und kann kein Scheinmedikament gewesen sein.
Stimmt. Man könnte zwar sagen, dass nur der Patient daran glaubt, ein Beobachter von außen nicht. Aber es ist ja der Schmerz eben des Patienten um den es geht. Das für das Subjekt zum Schein als Medikament Verabreichte würde durch subjektiven Scheineffekt zum gleichermaßen wirksamen Medikament.
Wenn man auf z.B. MRT-Bildern Muster-Unterschiede zwischen einem schmerzfreien Patienten nach Placebo und einem schmerzfreien Patienten nach Wirkstoffen sehen würde, wäre das interessant. Zwei verschiedene Arten von Schmerzänderung. Ich glaube ja, philosophisch-ontologisch, an die primäre/basale Diskretheit der Existenz. Von dieser Annahme ausgehend müsste man verschiedene ‚Wirkungen’/Konstellationen unterscheiden können (und hätte keine ununterscheidbare Vermischung aus Faktoren), z.B.
– reines Placebo,
– Mischung aus Wirkstoff und anderem Faktor (z.B. Vertrauen. Bei mir aber eher: Passt der Wirkstoff zur Konstellation des Patienten, ‚dockt er an‘ oder anderes),
– reiner Wirkstoff.
Genau das zeigt die Studie, auf die sich eigentlich die Pressemeldung bezieht:
https://jamanetwork.com/journals/jamaneurology/fullarticle/2694717
Die interpretierte Unabhängigkeit („[…] largely independent […]“) des Wirkmechanismus und der neurologisch-bildlichen Vorher/Nachher-Muster bei teilweise gleichem Schmerz-Empfindens-Effekt ist interessant. Zwei Schmerz-Wege/-Prozesse (NPS als Maßstab für ’nociceptive processes‘ und ‚other processes associated with pain evaluation‘), zwei Konstellations-Bilder, teilweise ein Effekt.
Wenn Homöopathische Mittel mit Verdünnungen 1:1Mio arbeiten, und Heilung bewirken (nachgewiesenermaßen) dann ist das in erster Linie „self fulfilling prophecy“.!
Das Problem ist, wie trennen Sie Wasser, das wirkt, von Acetylsalicylsäure, die auch wirkt.
Mal ein Kommentar eines Fachmannes: man kann in der Tat die *Wahrnehmung* des Schmerzes mit Nicht-Analgetika (Sedativa, Placebo, Suggestion) beeinflussen. Interessanterweise bleibt die somatische Wirkung z.B. in Bezug auf das sog. Schmerzgedächtnis bestehen
Es gab mal Versuche, bei welchen einem Teil der Probanden alkoholisches Getränk und einem Teil gleich schmeckendes Getränk ohne Alkohol verabreicht worden sind.
Am Ende waren beide Gruppen besoffen.
Irgenwie ganz praktisch für Wirte, Moslems, Autofahrer und für Alkis.
Ob „Scheingetränke“ wohl patentfähig sind ?
In der FDP rumort es bereits, Apothekeraufstand !, für Scheinmedikamente soll die Rezeptpflicht eingeführt werden.
Kurzes Päuschen:
so ganz verstehe ich die Fragestellung nicht, steht ja alles da, nur zum Schluß wird’s struppig:
erstmal die Begriffe:
Medikament: Substanz, die den Mechanismus der Wirkung in sich trägt (z.B. Rizinusöl);
Scheinmedikament: Substanz die KEINEN Mechanismus der Wirkung IN SICH trägt.
{Medikament} = A
{Scheinmedikament} = B
Mit der Anwendung von A tut sich etwas, auch wenn der Proband NICHT will,
mit der Anwendung von B darf sich (entsprechend A) nichts tun, es tut sich aber doch etwas,
Versuchsanordnung:
1.man verabreicht einer Prinzessin auf der Erbse A und tritt ihr kräftig ans Schienenbein.
Ergebnis: sie humpelt auf den Topf.
2.Dasselbe mit B: sie haut einem eine runter und humpelt zur Genderissima um sich zu beschweren.
3.Wiederholung mit B: man fragt besorgt ob es schon drückt, und siehe da ->1.
Ergo:
bei A sitzt der Wirkungsmechanismus IN der Substanz, ein Medikament,
bei B hängt’s von der Konditionierung ab (Pawlow), d.h., der Mechanismus findet sich beim Probanden, eben ein Schein-Medikament (von dem der Proband annimmt, es wäre eines; vergleiche auch „sich in die Hose machen“).
Der Kasus knacktus sitzt wohl hier:
Wenn ein Scheinmedikament Schmerz lindert, kann es folglich kein Scheinmedikament sein, da es Schmerz gelindert hat.
Woran sich jetzt eine komplexe Vernetzung (Rezeptoren, enzymale Verwertung, nervliche Disposition und Ausstattung usw.) von Möglichkeiten anschließt (ich glaube nicht an Aspirin, beispielsweise, wohl dann ein Un-Medikament?) – aber darum gehts hier ja wohl nicht.