Das Autonome Frauenzentrum in Potsdam e.V. ist einer der eingetragenen Vereine, die vor allem deshalb als Verein eingetragen wurden, um Steuergelder, hier im Falle einer öffentlichen Förderung durch das Land Brandenburg abzugreifen.
Das Autonome Frauenzentrum Potsdam e.V. ist ein Gender-Unternehmer, der auf Kosten der Allgemeinheit lebt und einen Schein-Arbeitsmarkt für Schwätzperten bereitstellt, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind.
Im Bemühen den kontinuierlichen Fluss öffentlicher Mittel, die für den Fortbestand von Gender-Unternehmen so wichtig sind, zu gewährleisten, sucht das Autonome Frauenzentrum Potsdam e.V. einen Gutachter, nein, einen „Gutachter*in“.
Nun denkt man bei Gutachter an eine Person, die in einem bestimmten Bereich ausgebildet ist, die über Fachwissen und Erfahrung verfügt, die es ihr ermöglichen, Objekte, die in ihren Gegenstandsbereich fallen, zu begutachten.
Nicht so im Fall der Genderista aus Potsdam, was vielleicht den ulkigen Zusatz „*in“ hinter Gutachter erklärt.
Die Genderista in Potsdam sucht keinen Gutachter, sondern einen Schauspieler, der sich vorschicken lässt, um den Anschein zu erwecken, man habe ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, das unabhängig und unter Anwendung wissenschaftlicher Methode und Kriterien zu einem vorher so nicht bekannten Ergebnis gekommen ist.
Und genau hier liegt das Problem.
Die Genderista in Potsdam weiß schon, was als Ergebnis herauskommt, was sie will, dass als Ergebnis herauskommt. Deshalb wird kein Gutachter gesucht, sondern ein Naivling, der als Gutachter-Darsteller seinen Kopf hinhält, um angeblichen Ergebnissen, die offenkundig bereits feststehen, eine Legitimation, einen Anschein von Unabhängigkeit und Fachkenntnis, von Kompetenz zu verschaffen.
Er soll herausarbeiten, wie „Frauen als entscheidungsrelevante“ Akteure „in der kommunalen Wohnpolitik gestärkt“ und Männer zu „gender-bewussten Akteure“ manipuliert werden können. Das setzt voraus, dass Frauen „als entscheidungsrelevante Akteure“ gestärkt werden müssen und Männer gender-bewusste Akteure werden wollen. Der Inhalt des angeblichen Gutachtens steht bereits fest. Es fehlt nur noch der Darsteller, der seinen Kopf hinhält.
Damit der Inhalt auch nicht von dem abweicht, was die Genderista in Potsdam als Ergebnis erwartet, wird der angebliche „Gutachter“ einem „ausführlichen Briefing durch die Auftraggeberin“ unterzogen, er muss seinen „methodischen Ansatz“ und selbst die Gliederung seines angeblichen Gutachtens mit der „Auftraggeberin entwickeln“ und in „regelmäßigen Treffen der Gutachterin [!sic] und [der] Projektleitung im Frauenzentrum“ wird sichergestellt, dass der Gutachter-Popanz auch genau das macht, was erwartet wird, genau das herausfindet, was herausgefunden werden soll.
Und damit der angebliche Gutachter, der zur Marionette der Genderista verkümmert wird, auch etwas von seiner Schauspiel-Aktion hat, erhält er für die Monate September, Oktober und November 2019 vielleicht Geld. So genau ist das der Ausschreibung allerdings nicht zu entnehmen.
Die Suche nach einem Gutachter zur „Durchführung einer Genderanalyse der Wohnungspolitik Potsdam“, ist somit eine Fassade. Es wird ein Darsteller gesucht, der ein angebliches Gutachten erstellen soll, das offenkundig bereits in seinen Ergebnisse vorliegt: Die armen Frauen in Potsdam müssen unbedingt auf dem Wohnungsmarkt gestärkt und die Männer umerzogen werden. Genutzt wird das vermeintliche Gutachten, zu dessen Erstellung ein „lumpiges Individuum“ (Friedrich Engels) gesucht wird, das man als „Gutachter-Darsteller“ ausnutzen, anschließend fallenlassen kann, denn nach denen, die angebliche Gutachten erstellt haben, fragt sowieso im Feld der Gender-Mafia niemand. Es geht einzig darum, die Legitimation für etwas zu beschaffen, das wohl schon abgesprochen ist. Nun braucht es noch ein wenig beschriebenes Papier, das zum oben zusammengefassten Ergebnis kommt, um abermals an Steuergelder zu gelangen.
Korruption war vor der Genderista.
Seit es die Genderista gibt, ist Korruption kein Begriff mehr, der ausreicht, um das zu beschreiben, was in diesen Kreisen als normal gilt. Wer einen Vorschlag dafür hat, wie man diese Form der Extrem-Korruption bezeichnen kann, bitte als Kommentar hier hinterlassen.
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In Deutschland gibt es keine Korruption…
…nur „kurze Dienstwege“…
Die Ausschreibung allein “ grenzt“ übrigens an eine Anstiftung zu kriminellem Verhalten, denn die geforderten „Details“ wie die Abstimmung über „Methodik“ und „Briefings“ mit dem „Gutachter“ widersprechen dem gesetzlichen Rahmen für gutachterliche Tätigkeit in DE – egal ob nun Sachverständiger nach BGB oder OHG. Der Auftraggeber hat lediglich den exakten, konkreten Gutachtenauftrag zu formulieren – der auch Teil des Gutachtens ist – und darüberhinaus den Gutachter unbeeinflusst zu lassen (bzw. der sich ebenfalls).
Jeder auch nur halbwegs seriöse Gutachter würde den Auftrag von vornherein ablehnen müssen, wenn er nicht seine weitere Karriere riskieren wollte – selbst wenn es sich um ein „einfaches“ handelt, welches juristisch nicht mehr als ein „substantiierter Parteienvortrag“ ist und keinerlei eigenen Beleg-/Beweiswert hat (und damit eigentlich schon ungeeignet für die staatliche Vergabe von Geldern wäre).
„Wer einen Vorschlag dafür hat, wie man diese Form der Extrem-Korruption bezeichnen kann, bitte als Kommentar hier hinterlassen.“
Eigentlich einfach: Betrug
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
Aus der Gutachter*in in der Überschrift wird im Text dann mehrfach aus Versehen Gutachterin, was erahnen lässt, das der/die/das Gutachter*in weiblich sein wird, vermutlich auch nicht divers.
„Die Genderanalyse soll im Zeitraum von Anfang September bis Ende November 2019 durchgeführt werden. Die Studie sollte spätestens zum 22. November 2019 vorliegen. Die Gutachterin erhält ein ausführliches Briefing durch die Auftraggeberin, der methodische Ansatz und ein Gliederungsentwurf für die Genderanalyse werden gemeinsam mit der Auftraggeberin entwickelt. In der Durchführungsphase werden regelmäßige Treffen der Gutachterin und Projektleitung im Frauenzentrum zur Zwischenauswertung stattfinden. Die Gutachterin wird bei der Vernetzung und beim Zugang zu Materialien durch die Projektleitung unterstützt ….Die Gespräche zur Auswahl der Gutachter*in sowie zur Auftragsklärung finden zwischen dem 9. und 23. August 2019 statt.“
Drei Monate vom Start bis zum fertigen Text sind nicht eben viel für eine wissenschaftliche Ein-Personen-Expertise mit einigem Anspruch und vielen Fragen, angesichts der forcierten Unterstützung durch die Auftraggeber*innen und des präzise umrissenen Untersuchungsauftrags dürfte es aber klappen.
Konkret sind offenbar maximal 35 Arbeitstage für die Entwicklung des Untersuchungsansatzes, die regelmäßigen Treffen, die Durchführung der Studie und Recherche/Analyse sowie Erstellung des Textes eingeplant. („Es steht ein Budget von 17.500 Euro zur Verfügung. Dies entspricht 35 Tagessätzen á 500 Euro (alles inklusive). Bitte kalkulieren Sie Ihr Angebot im Rahmen dieser Budgetvorgabe.“) Jede Bachelorarbeit dauert länger.
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Lust auf einen kleinen Krimi, eine neue konzertierte Aktion, eine Kampagne, mit der die Pharmafia, nachdem sie den Markt medizinischer Produkte durch Produkte, die mehr Nebenwirkungen als Wirkungen haben, von Leuten bereinigt hat, die gesund und nicht krank werden bzw. besser noch: […]
Mit Crisco nimmt die Gesundheitskatastrophe ihren Anfang… Crisco, Crystallized Cottenseed-Oil wurde von Procter und Gamble im Jahre 1911 als erstes gehärtetes Pflanzenfett und als angeblich gesunde Alternative zu tierischen Bratfetten auf den Markt gebracht. Als „Shortening“, im Deutschen ein ungehärtetes Pflanzenfett, war […]
Wer am Thema „Gesundheit“ interessiert ist und immer einmal wieder im Internet diesbezüglich recherchiert, dem dürfte der Hinweis auf Omega-3-Fettsäuren mehr oder weniger regelmäßig begegnet sein. Manchmal genügt ein Hinweis der Art, dass Omega-3-Fettsäuren „essenziell“ sind, d.h. dem Körper zugeführt werden müssen, […]
Wenn man das Tohuwabohu, das die halbwgs-Legalisierung von Cannabis umrankt, auf sich wirken lässt, dann muss man den Schluss ziehen, Grüne und SPD sind der Ansicht, damit nach der Vernichtung der deutschen Wirtschaft durch Kohleausstieg und Ausstieg aus der Kernenergie und nach […]
Ringelblume (Calendula officinalis), Mariendistel (Silybum marianum), Ginseng – asiatischer Ginseng (Panax ginseng oder panax notoginseng), amerikanischer (Panax quinquefollius), Eleuthero (Eleutherococcus senticosus; eine Pflanze, die oft sibirischer Ginseng genannt wird, obwohl es sich nicht um einen Ginseng handelt, sondern die Pflanze lediglich wie […]
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Zeckentum vielleicht? Bissig, nervig, giftig, teuer und potenziell tödlich für den Wirt.
Mein Versuch: Zeitgeistheuchelkomplize.
[…] Deshalb wird kein Gutachter gesucht, sondern ein Naivling, der als Gutachter-Darsteller seinen Kopf … […]
In Deutschland gibt es keine Korruption…
…nur „kurze Dienstwege“…
Die Ausschreibung allein “ grenzt“ übrigens an eine Anstiftung zu kriminellem Verhalten, denn die geforderten „Details“ wie die Abstimmung über „Methodik“ und „Briefings“ mit dem „Gutachter“ widersprechen dem gesetzlichen Rahmen für gutachterliche Tätigkeit in DE – egal ob nun Sachverständiger nach BGB oder OHG. Der Auftraggeber hat lediglich den exakten, konkreten Gutachtenauftrag zu formulieren – der auch Teil des Gutachtens ist – und darüberhinaus den Gutachter unbeeinflusst zu lassen (bzw. der sich ebenfalls).
Jeder auch nur halbwegs seriöse Gutachter würde den Auftrag von vornherein ablehnen müssen, wenn er nicht seine weitere Karriere riskieren wollte – selbst wenn es sich um ein „einfaches“ handelt, welches juristisch nicht mehr als ein „substantiierter Parteienvortrag“ ist und keinerlei eigenen Beleg-/Beweiswert hat (und damit eigentlich schon ungeeignet für die staatliche Vergabe von Geldern wäre).
„Wer einen Vorschlag dafür hat, wie man diese Form der Extrem-Korruption bezeichnen kann, bitte als Kommentar hier hinterlassen.“
Eigentlich einfach: Betrug
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) (weggefallen)
Sehr guter Vorschlag!
Vielleicht Betrugleugner oder Betrugsünder
Einen adäquaten Vorschlag für die Möblierung der regelmäßigen Besprechungen hätte ich hier schon mal
https://summit.news/2019/07/17/woman-designs-chair-to-prevent-manspreading/
Aus der Gutachter*in in der Überschrift wird im Text dann mehrfach aus Versehen Gutachterin, was erahnen lässt, das der/die/das Gutachter*in weiblich sein wird, vermutlich auch nicht divers.
„Die Genderanalyse soll im Zeitraum von Anfang September bis Ende November 2019 durchgeführt werden. Die Studie sollte spätestens zum 22. November 2019 vorliegen. Die Gutachterin erhält ein ausführliches Briefing durch die Auftraggeberin, der methodische Ansatz und ein Gliederungsentwurf für die Genderanalyse werden gemeinsam mit der Auftraggeberin entwickelt. In der Durchführungsphase werden regelmäßige Treffen der Gutachterin und Projektleitung im Frauenzentrum zur Zwischenauswertung stattfinden. Die Gutachterin wird bei der Vernetzung und beim Zugang zu Materialien durch die Projektleitung unterstützt ….Die Gespräche zur Auswahl der Gutachter*in sowie zur Auftragsklärung finden zwischen dem 9. und 23. August 2019 statt.“
Drei Monate vom Start bis zum fertigen Text sind nicht eben viel für eine wissenschaftliche Ein-Personen-Expertise mit einigem Anspruch und vielen Fragen, angesichts der forcierten Unterstützung durch die Auftraggeber*innen und des präzise umrissenen Untersuchungsauftrags dürfte es aber klappen.
Konkret sind offenbar maximal 35 Arbeitstage für die Entwicklung des Untersuchungsansatzes, die regelmäßigen Treffen, die Durchführung der Studie und Recherche/Analyse sowie Erstellung des Textes eingeplant. („Es steht ein Budget von 17.500 Euro zur Verfügung. Dies entspricht 35 Tagessätzen á 500 Euro (alles inklusive). Bitte kalkulieren Sie Ihr Angebot im Rahmen dieser Budgetvorgabe.“) Jede Bachelorarbeit dauert länger.