Gesetzes-Perversion ist teuer: Wir klären ARD-FakeNews zu: Warum der Strompreis nicht fällt, auf

“Durch die Corona-Krise ist der Stromverbrauch in Deutschland deutlich gesunken. Dennoch sind die Strompreise in den Privathaushalten zuletzt deutlich gestiegen auf Rekordniveau. Wie ist das möglich? Welche Rolle spielen Versorger wie Eon?”

Der heutige Beitrag der ARD macht bereits in der Unterüberschrift deutlich, dass es nicht darum geht, Informationen bereitzustellen, sondern darum, Versorger wie Eon die Schuld dafür zuzuschieben, dass Deutsche die europaweit höchsten Strompreise zu berappen haben. Die Propaganda aus der ARD erklärt die Tatsache, dass die Strompreise für Privathaushalte in Deutschland weiter steigen, obwohl an der EEX, der European Energy Exchange fast täglich neue Tiefstpreise für Strom verlangt werden, zunächst wie folgt:

  • Durch Home-Office sei der Stromverbrauch privater Haushalte gestiegen, nicht gefallen.

Das Argument, das an Lächerlichkeit nicht mehr zu steigern ist, denn der Stromverbrauch hat auf den Preis pro Kilowattstunde in Deutschland kaum einen Einfluss, wenn überhaupt, dann zahlen Großabnehmer von Strom weniger, nicht mehr als Kleinabnehmer, wird im nächsten Abschnitt durch die Propaganda ergänzt, die bei der Realität beginnt:

“der Preisverfall an den Strombörsen müsste eigentlich bei den Verbrauchern ankommen und zu billigeren Stromrechnungen führen. Das Gegenteil ist der Fall. Der durchschnittliche Strompreis für Endkunden im April stieg laut Verivox auf 30,23 Cent pro Kilowattstunde – so hoch wie nie.

Der Preis für eine Kilowattstunde Strom an der EEX beträgt derzeit übrigens 1,9 Cent pro Kilowattstunde, aber dazu kommen wir noch.



Die hohen Kosten, so berichtet die ARD, 30,23 Cent sind hohe Kosten, würden durch die geringen Preise an der Strombörse kaum beeinflusst, denn der Strommarkt in Deutschland, so fügen wir das Fehlende an, ist kein Markt. Die reinen Beschaffungskosten machen nur ein Viertel der Strompreise aus. “Mehr als die Hälfte (54 Prozent) entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen”. Das restliche Viertel sind Netz- und Messgebühren. Und nun kommt im Beitrag der ARD der Teil, der Propaganda ist. Gesucht: Der Schuldige für die hohen Strompreise.

Die Versorger, so das Lamento, dem sich Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller, der es eigentlich besser wissen sollte, anschließt, würden ihre Preise sogar erhöhen, obwohl die Preise an den Börsen fallen würden. Prima, dann sind die Schuldigen ja gefunden. Indes geht es in dem Beitrag mit dem EEG, dem Erneuerbaren Energien Gesetz, weiter. Ausgerechnet “die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) prophezeit, dass die EEG-Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien im kommenden Jahr um 20 Prozent auf deutlich mehr als acht Cent je Kilowattstunde steigen wird”. Was hat das EEG nur mit den Beschaffungskosten zu tun, von denen die Stromversorger behaupten, sie wären gestiegen, obwohl die Preise an den Strombörsen fallen?

Die ARD erklärt es nicht.

Denn der öffentlich-rechtlichen Propagandaschleuder geht es darum, die Schuld auf keinen Fall dort zu verorten, wo sie hingehört: BEI ERNEUERBAREN ENERGIEN und dem Erneuerbaren Energiengesetz, das eine Regelung enthält, die an Perversion kaum mehr zu überbieten ist, die dazu führt, dass Betreiber von Windkraftanlagen oder Solaranlagen für die Stromkunden höhere Kosten einfahren, je geringer der Preis an der Strombörse ausfällt.

Ein Blick in das EEG hilft weiter.
Wir haben die relevanten Stellen einmal zusammengestellt:
§ 46 EEG

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen an Land, die vor dem 1. Januar 2019 in Betrieb genommen worden sind und deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt der anzulegende Wert 4,66 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt der anzulegende Wert in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage 8,38 Cent pro Kilowattstunde.

§ 46b EEG

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen an Land, die nach dem 31. Dezember 2018 in Betrieb genommen worden sind und deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, berechnet der Netzbetreiber den anzulegenden Wert nach § 36h Absatz 1, wobei der Zuschlagswert durch den Durchschnitt aus den Gebotswerten des jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebots der Gebotstermine für Windenergieanlagen an Land im Vorvorjahr zu ersetzen ist. § 36h Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.



Der Gebotwert, der im März 2020 galt, betrug 6,07 Cent/kWh.
§ 47 EEG

(1) Für Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt der anzulegende Wert 3,90 Cent pro Kilowattstunde. Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Satz 1 besteht nur für Windenergieanlagen auf See, … (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt der anzulegende Wert in den ersten zwölf Jahren ab der Inbetriebnahme der Windenergieanlage auf See 15,40 Cent pro Kilowattstunde (Anfangswert).

§ 48 EEG

1) Für Strom aus Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, beträgt dieser vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 8,91 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage 1.auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist und das Gebäude oder die sonstige bauliche Anlage vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist,

Die Preise, die den Erzeugern angeblich Erneuerbarer Energien pro Kilowattstunde erzeugtem Strom garantiert werden, variieren noch anhand eines ganzen Wustes von Kriterien wie Alter, Erstellungsdatum usw. Das EEG ist in erster Linie dazu geschaffen, um die Belege dafür, dass es ausschließlich darum geht, die Windkraft und Solarenergie-Profiteure auf Kosten der Verbraucher zu bereichern, in einem Wust aus Regelungen zu begraben.

Wie diese Bereicherung funktioniert, das beschreibt die Bundesnetzagentur in erstaunlicher Klarheit:

“Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet.”

Bei dieser Erstattung handelt es sich um die Erneuerbare-Energien-Umlage, die natürlich Stromkunden zu entrichten haben.

Warum steigen in Deutschland die Beschaffungskosten, wenn die Preise an der Strombörse in den Keller purzeln? Oben steht es geschrieben: Weil die Übertragungsnetzwerkbetreiber, die den Strom an der Strombörse verkaufen, den Strom zu immer geringeren Preisen verkaufen, den Betreibern der Erneuerbaren Energien-Anlagen aber die garantierten Preise bezahlen müssen. Wenn der Erlös aus dem Verkauf von Strom immer geringer wird, die garantierten Preise für die Betreiber von Erneuerbaren Energien-Anlagen aber gleich hoch bleiben – die Differenz errechnet sich z.B. für offshore-Windräder, in den ersten 12 Jahren ihres Betriebs als Differenz zwischen den garantieren 15,40 Cent pro Kilowattstunde und den 1,9 Cent/kWh aktuellem Preis für eine Kilowattstunde Strom an der EEX – dann entstehen den Übertragungsnetzwerkbetreibern immer höhere Kosten, denn die Erneuerbare Energienumlage deckt nur 8 Cent Preisdifferenz pro Kilowattstunde ab. Die höheren Kosten werden natürlich an die Verbraucher weitergegeben, an wen sonst. Und so kommt es, dass deutsche Verbraucher für Strom mehr bezahlen müssen, wenn Strom an den Börsen billiger wird. Die perverse Konstruktion des Erneuerbaren Energiengesetzes sorgt dafür.

Das verschweigt die ARD ihren Lesern.
Das weiß man bei der Verbraucherschutzzentrale offenkundig nicht oder man verschweigt es.
Verbreiten Sie diesen Beitrag, damit deutsche Stromkunden einmal mehr erfahren, wie sie von ihrer Regierung verschaukelt und von den Staatsmedien getäuscht werden.





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