54% für höhere Rundfunkgebühr? Ergebnis ist reine Fabrikation: MDR und dimap zerstören Meinungsforschung

54% der Sachsen-Anhaltiner wollen, dass ihr Landtag der Erhöhung der Rundfunkgebühren, die wieder einmal ansteht, zustimmt.

Das hat der MDR vermeldet, und wir haben gestern über dieses Extrembeispiel von Korruption berichtet.
Zwischenzeitlich hat ein Leser die Frage, die gestellt wurde, um das Ergebnis der 54%-Zustimmung zu fabrizieren, aufgetan.

Hier ist sie:

Wer eine solche Frage stellt, der ist nicht an der Meinung von Befragten interessiert, der will, dass Befragte dem zustimmen, was er als Ergebnis vorbestimmt hat.



Wer tatsächlich daran interessiert ist, die Meinung der Sachsen-Anhaltiner zur Frage, ob der Landtag der Erhöhung der Rundfunkgebühren zustimmen soll oder nicht, einzuholen, der fragt z.B.

Am x.x.2020 steht im Sächsischen Landtag die Abstimmung über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren an.
Sind Sie der Ansicht, der Landtag solle der Erhöhung zustimmen, oder sind sie der Ansicht, der Landtag solle der Erhöhung nicht zustimmen.

Ein Vergleich zwischen dieser Frage und der Frage, die dimap im Auftrag des MDR gestellt hat, zeigt deutlich, mit welchen Mitteln hier manipuliert werden soll.

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    Kurt Holm hat schon 1975 in seinem Beitrag zur “Frage” in der empirischen Sozialforschung “Suggestivfragen”, die dem Befragten die Antwort quasi in den Mund legen als ein, wenn nicht das Mittel der Manipulation in Umfragen herausgestellt. Die Frage des MDR, die dimap gestellt hat, ist ein Musterbeispiel für suggestive Fragen: Alle Bundesländer haben der Erhöhung zugestimmt oder wollen zustimmen, sind Sie nicht auch der Ansicht, dass auch der Landtag in Sachsen-Anhalt zustimmen sollte? Defacto hat dimap im Auftrag des MDR diese Frage gestellt. Dass dennoch nur 54% der Befragten zugestimmt haben, ist ein beredtes Zeugnis dafür, dass ohne Manipulation die Mehrheitsverhältnisse ganz andere gewesen wären.

  • Ein anderes Mittel aus dem Giftschrank der Sozialforschung ist der Mitläufereffekt, der sich den affirmation Bias, also die ohnehin bei Befragten vorhandene höhere Bereitschaft zur Zustimmung als zur Ablehnung zunutze machen will. Holm schreibt dazu:

    “Es wird formuliert: ‘Es ist ja bekannt, dass die meisten … haben Sie auch…?’ Oder: ‘Bei einer Umfrage wurde festgestellt, dass 90% aller … haben Sie auch…?'”

    Die Frageformulierung, die dimap im Auftrag des MDR fabriziert hat, ist ein Musterbeispiel für den Versuch, den Mitläufereffekt auszunutzen.

Man kann es also als gesichert ansehen, dass die Meinungsumfrage, deren Ergebnis der MDR vor der Abstimmung im Landtag verkündet hat, so manipuliert wurde, dass ein Mittel dabei herausgekommen ist, das genutzt werden kann, um Abgeordnete der CDU unter Druck zu setzen. Denn, wie wir gestern dargestellt haben, ist eine Mehrheit der CDU-Wähler in der dimap-Befragung angeblich der Ansicht, dass der Landtag zustimmen solle, während die CDU-Fraktion im Landtag gemeinsam mit der AfD-Fraktion der Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht zustimmen will.

Ein Rundfunksender gibt somit eine Umfrage in Auftrag, die eine Frage enthält, die alle Register der Antwortmanipulation zieht, um Zustimmung zu erhalten, Zustimmung, die dann vom MDR genutzt wird, um über einen Beitrag, Druck auf die Abgeorndeten der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt auszuüben.



Das ist politische Einflussnahme und Korruption, die mit einer freien demokratischen Gesellschaft (und dem Rundfunkstaatsvertrag) nicht vereinbar ist.

Paragraph 11 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags lautet:

“(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.”

Die Kluft zwischen Recht und Praxis wird immer größer. Wenn niemand Einhalt gebietet, werden öffentlich-rechtliche Sender immer offener ihre linke bis linksextreme Agenda ausleben. Es wäre daher an den Abgeordneten von CDU und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt entsprechende Konsequenzen zu ziehen und z.B. einen Untersuchungsausschuss zur Korruption im MDR einzusetzen. Artikel 54 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt regelt:

“(1) Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.”

Gemeinsam verfügen die CDU und die AfD über 55 der 87 Sitze und damit über genug Sitze, um einen Untersuchungsausschuss nicht nur zu beantragen, sondern auch einzusetzen.

Eine INSA-Umfrage, die auf bundesweit 2.063 telefonisch und online Befragten basiert, kommt – wie Boris Reitschuster berichtet, der die Umfrage wohl in Auftrag gegeben hat – zu dem Ergebnis, dass 54% der Befragten es “gut fänden”, wenn AfD und CDU einer Erhöhung der Rundfunkgebühren im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zustimmen würden.

Die Frageformulierung ist zumindest weder suggestiv noch in einer anderen Weise manipulativ. Überhaupt kann man sich im hier verlinkten Beitrag von Reitschuster ein Bild davon machen, wie eine korrekte Berichterstattung über eine Umfrage aussehen kann. Wer Lust hat, kann die Berichterstattung von Reitschuster mit dem, was der MDR an Text zu seiner manipulierten Umfrage verbreitet hat, vergleichen und dabei besonders darauf achten, welche Informationen zu der Umfrage bei Reitschuster gegeben und beim MDR unterschlagen werden. 



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