Perversion von Menschenrechten: Wenn Terroristen von Steuerzahlern durchgefüttert werden müssen
Yasser al Siri (al Sirri) lebt seit 1994 im Vereinigten Königreich.
Seit 1994 versucht al Siri, einen Anspruch auf Asyl durchzusetzen.
Nun, 27 Jahre später, hat es al Siri vor einem Gericht durchgesetzt, als Flüchtling eingestuft zu werden.
Wir wollen Sie heute mitnehmen auf eine Reise in die Welt der Jurisdiktion, der Rechtsverdreher, wie man früher gesagt hat, eine Reise, die zeigt, wie Menschenrechte vorgeschützt werden, um Kasse zu machen, absurde Prozesse zu führen, die Steuerzahler Millionen kosten und letztlich die Menschenrechte von Terroristen zu schützen. Der Fall “al Siri”, den wir ausführlich darstellen, ist kein Einzelfall, er ist vielmehr die Regel in einer florierenden Menschenrechts-Industrie, die Menschenrechte vorschützt, um unter dem Dach von Gerichten schamlos Selbstbereicherung zu betreiben. Der Fall spielt im Vereinigten Königreich, er könnte ebenso gut in Deutschland spielen.
Los geht’s.
Yasser al Siri ist ägyptischer Staatsbürger.
Im April 1994 ist al Siri in das Vereinigte Königreich eingereist und hat unmittelbar einen Asylantrag gestellt.
In der Genfer Flüchtlingskonvention, die Grundlage von Entscheidungen über den Status des Flüchtlings und zudem die Grundlage der UNHCR, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ist, wird in Artikel 1 A Absatz 2 ein Flüchtling defniert als eine Person, die
“owing to wellfounded fear of being persecuted for reasons of race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion, is outside the country of his nationality and is unable or, owing to such fear, is unwilling to avail himself of the protection of that country; or who, not having a nationality and being outside the country of his former habitual residence as a result of such events, is unable or, owing to such fear, is unwilling to return to it.”
Flüchtling ist demnach eine Person, die Verfolgung befürchtet, und zwar auf Grund von Ethnie, Religion, Nationalität oder Mitgliedschaft in einer sozialen oder politischen Gruppe, die sich außerhalb des Landes befindet, deren Staatsangehörigkeit sie inne hat und die wegen der Angst vor Verfolgung nicht Willens ist, in ihr Heimatland zurückzukehren…
Mit dem Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Bundesgesetzblatt vom 17. Juli 1969) ist die Flüchtlingskonvention und damit diese Definition in deutsches Recht übergegangen.
Die Erzählung über al Siri könnte in der selben Weise aus Deutschland stammen, aber dazu kommen wir noch.
In Artikel 1F der Konvention finden sich Ausschlussgründe, denen zufolge der Schutz der Konvention nicht auf Personen angewendet werden kann, die Handlungen begangen haben, die gegen die Menschenrechte verstoßen oder von denen erwartet werden kann, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit des Landes, in dem sie sich nun befindet, darstellen.
Artikel 1F war der Grund dafür, dass der Asylantrag von Yasser al Siri im Vereinigten Königreich abgelehnt wurde. Jack Straw, der im ersten Kabinett von Tony Blair Innenminister war, hat indes davon abgesehen, al Siri zu depotieren. Auf Grundlage von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention:
“Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.”
wurde al-Siri nicht abgeschoben, da ihm in Ägypten erhebliche Konsequenzen (dazu kommen wir noch) gedroht hätten und bis heute drohen. Im Jahr 2006 hat John Reid, Innenminister im dritten Kabinett von Blair, den Flüchtlingsstatus von al Siri widerrufen und ihn wieder als öffentliche Gefahr (Artikel 1F(c) der Flüchtlingskonvention) eingestuft. Die Basis auf der al Siris Status als Flüchtling und damit sein Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich widerrufen wurde, war seine mutmaßliche Verstrickung in die Ermordnung von Ahmad Shah Masoud, dem damaligen Gegenspieler von Osama bin Laden in Afghanistan, der wenige Tage vor den Anschlägen am 11. September 2001 von zwei Selbstmordattentätern ermordet wurde, die mit belgischen Pässen und Empfehlungsschreiben, die von al Siri unterschrieben waren, aus Pakistan nach Afghanistan eingereist waren, sich als Fernsehjournalisten ausgaben, um in das Lage von General Masoud zu gelangen und ihn dort in die Luft zu sprengen.
Al Siri hat gegen die Entscheidung Reids Einspruch eingelegt. Das war im August 2007. Der Rechtstreit schleppte sich über mehrere Jahre hin, hat Berufungsgerichte und den Supreme Court beschäftigt und wurde 2014 mit einem Schreiben des damaligen Inneministers Theresa May dahingehend beendet, dass die neuerliche Ausweisungs auf Basis von Artikel 1F verfügt wurde, weil al Siri nach Ansicht des britischen Innenministeriums definitiv an der Ermordung von Masoud beteiligt war:
““…that you deliberately provided documents for individuals posing as journalists to gain access to [General Masoud]. It is considered that your knowledge that they were not genuine journalists yet wanted to gain access to him means that you were aware that they wished to cause him harm. Therefore, it is considered that you conspired with others to murder [General Masoud].”
Dessen ungeachtet hat die britische FTT, das First-tier Tribunal of the Immigration and Asylum Chamber, am 17. März 2015 entschieden, dass al-Siri von einer Abschiebung ausgeschlossen sei, weil die Belege, die ihn mit dem Anschlag auf General Masoud in Verbindung bringen, nicht ausreichend seien. Schon 2002 hatte ein britischer Richter die Belege für eine Beteiligung von al Siri an der Ermordung von Masoud als nicht ausreichend zurückgewiesen und al Siri freigesprochen.
“A London-based Islamist was yesterday described as “an innocent fall guy” by a judge who threw out charges that he had been part of a conspiracy to kill Ahmed Shah Massoud, the Afghan opposition leader who was assassinated two days before the September 11 attacks on America.
Yasser al-Siri, an Egyptian who ran the Islamic Observation Centre, in Paddington, west London, was accused of being part of a plot to kill General Massoud after he wrote a letter of recommendation for the two men who posed as journalists and set off a bomb while interviewing the Northern Alliance leader.
Judge Peter Beaumont QC said there was insufficient evidence to prove Mr al-Siri had been knowingly involved and that he had, in fact, been used. He said the defendant innocently provided references for the two men “in ignorance of their purpose” and that it was a “wholly circumstantial case”.
Das FTT hat darüber hinaus weitere zwischenzeitlich vom Innenministerium dafür vorgebrachte Belege, dass al Siri eine öffentliche Gefahr darstelle, verworfen, darunter
- Ein Buch, das in einer Auflage von 2000 Stück erschienen ist, in dem zum Mord an Juden aufgerufen wird und für das al Siri ein wohlwollendes Vorwort geschrieben hat;
- Anleitungen zum Herstellen von Sprengkörpern, die bei al Siri gefunden wurden;
- Indizien, die al Siri mit einem Anschlag auf eine US-Militärbasis in Saudi Arabien im Jahr 1996 in Verbindung bringen;
Diese neuerlich geprüften und nicht beanstandenswert befundenen Hinweise auf eine terroristische Verwicklung von al Siri kommen zu den bereits vorhandenen, die den begründeten Verdacht britischer Behörden genährt haben, al Siri sei ein Geldeinsammler für Al Qaeda, was zu der Hochachtung passen würde, die al Siri Osama bin Laden entgegen gebracht hat, wie z.B. in diesem Interview mit al Arabiya:
“Yasser Al-Sirri, an Egyptian Islamist living in London and head of the Islamic Observation Center was interviewed by Al-Arabiya TV (Dubai). Following are excerpts from his comments:
Moderator: Is it true that once bin Laden is captured, the Al-Qa’ida organization will collapse?
Yasser Al-Sirri: If, heaven forbid, bin Laden is killed or arrested, it will change nothing for the members of the Islamic movement. The Al-Qa’ida organization has managed to mobilize the young people of the [Islamic] nation to target the American interests after it was proven that the US is targeting Islam and the Muslims when it invaded Afghanistan and Iraq regardless of the toppling of this or that regime.”
Auch die Unterstützung die al Siris dem “blinden Sheihk”, Omar Abdul Rahman, der in den ersten Bombenanschlag auf das World Trade Center im Jahre 1993 verstrickt war, geleistet hat, sowie seine Verbindungen zu Al Qaeda haben an der Einschätzung der FTTnichts geändert, denn, wenn al Siri nach Ägypten abgeschoben wird, dann drohten ihm dort erhebliche Konsequenzen, warum?
Al Siri wurde 1993 in Ägypten wegen seiner Beteiligung an einem Bombenanschlag auf den damaligen ägyptischen Premierminister, Atef Sedki, zum Tode verurteilt. Bei dem Anschlag wurde ein Schulkind getötet, mehrere weitere verletzt. Im Jahr 1995 haben ägyptische Behörden weitere Vorwürfe gegen al Siri erhoben: Er sei am Training von 36 Attentätern beteiligt gewesen, deren Aufgabe darin bestanden habe, Selbstmord-Attentate auf Minister, Journalisten und Polizisten in Ägypten auszuführen. Schließlich haben die ägyptischen Behörden ihr Interesse an al Siri mit einer neuen Dringlichkei im Jahre 1997 versehen, dem Jahre des Luxor Massakers, bei dem 57 Touristen, zwei Polizeibeamte und ein Fremdenführer von 6 Attentätern niedergeschossen und getötet wurden. Al Siri, so die ägyptischen Behörden, sei an der Planung beteiligt gewesen. Die Beteiligung von al Siri erfolgt über die militante Gruppe, al-Gama’a al-Islamiyya, deren Mitglied er sein soll.
Diese erheblichen Anklagen aus Ägypten, die von ägyptischen Behörden aufgestellt werden, wurden im britischen Innenministerium dadurch ergänzt dass,
- al Siri im März 2015 ein Statement veröffentlicht hat, in dem er den gewalttätigen Jihad als Verpflichtung aller Moslems bezeichnet;
- al Siri in sozialen Netzwerken Bilder von islamistischen Selbstmordattentätern verbreitet hat;
- al Siri ein Werbe-Video verbreitet hat, mit dem Gelder für gewalttätigen Jihad eingeworben werden sollen;
- al Siri in einem Interview im April 2016 gesagt hat, bin Laden sei einen ehrenvollen Tod gestorben und die Leichen seiner Mörder sollten durch die Straßen geschleift werden;
Daraus hat Amber Rudd, die nunmehr Innenminister im ersten Kabinett von Theresa May war, den Schluss gezogen:
“The espousal of extremist views by the use of social media clearly foments, justifies and glorifies terrorist violence and fosters hatred which may lead to inter-community violence. It is considered that such behaviour clearly demonstrates that you are a danger to the security of the UK on grounds of extremism in line with Home Office policy.”
Al Siri hat abermals Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Am 14. Juli 2019 hat ein Richter zu Gunsten von al Siri entschieden und dem Innenminister vorgehalten, dass er nicht die rechtliche Befugnis für die getroffene Entscheidung habe, diese vielmehr Gerichten zufalle, die in der Vergangenheit zu Gunsten von al Siri entschieden haben. Das Innenministerium hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, der Widerspruch wurde am 8. Februar 2021 zurückgewiesen.
Nach 27 Jahren und Kosten von rund £2 Millionen hat es al Siri somit geschafft, seinen Aufenthalt im Vereinigten Königreich zu sichern und den “Jihad” von sicherem Boden aus zu führen. Wir haben diesen Fall so ausführlich geschildert, weil er deutlich das Schindluder zeigt, das Juristen und Anwälte, die trefflich von Menschenrechten leben können, derzeit mit dem Rechtssystem treiben. Weil einem in Ägypten als Terroristen verurteilten in Ägypten Konsequenzen seiner Taten drohen, darf dieser nicht ausgeliefert werden, obwohl er seinen Gaststatus in der britischen Gesellschaft ausnutzt, um Extremismus zu schüren. Jede seiner oben zitierten Äußerungen in sozialen Medien qualifiziert sich als Hate Speech, aber seltsamerweise bleibt der bei Linken so beliebte moralische Aufruhr in diesem Fall aus.
Die Artikel, die dafür sorgen, dass Leute wie al Siri jahrelang auf Kosten von Steuerzahlern prozessieren und letztlich reüssieren können, finden sich in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dort in den Artikeln 3, 5, 6, 8 und 14:
Die genannten Artikel werden derzeit als Waffe genutzt, um berechtigte Sicherheitsbedenken, die sich mit dem Verbleib von Terroristen oder anderen Kriminellen in der Aufnahmegesellschaft verbinden, zu unterlaufen und um dafür zu sorgen, dass Personen, die sich gegen die Menschenrechte vergehen, mit Verweis auf eben diese Menschenrechte vor den Folgen ihres Handelns geschützt werden. Das ist täglich zu sehen, wenn Abschiebungen verhindert werden, Gerichte Duldungen aussprechen, weil einem “Flüchtling” angeblich in seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben droht, er gefoltert werden könnte oder dergleichen. Dieses edle Unterfangen, Menschen vor körperlichem Leid schützen zu wollen, hat nur einen Haken, es berücksichtigt in keiner Weise die Leiden der Menschen, die denen, die geschützt werden sollen, bereits zum Opfer gefallen sind, es stellt keinerlei Relation dazu her, dass Steuerzahler dazu verurteilt werden, Gerichts-, Anwalts- und Unterhaltskosten für solche Personen aufzubringen, und es stellt die Gefahr, die diese Personen für die Aufnahmegesellschaft darstellen, in keiner Weise in Rechnung.
Dies eine Perversion des Rechtssystem zu nennen, ist noch untertrieben. Und wie die meisten Perversionen der Moderne, so hat auch diese ihren Ursprung im Gutmenschentum, mit dem sich so trefflich Kasse machen lässt. Dass angebliche Anwälte der Menschenrechte vor nichts zurückzuschrecken scheinen, zeigt auch ein Fall aus dem Dezember 2020 als die Abschiebung von Schwerkriminellen nach Jamaika in letzter Sekunde verhindert wurde, ein Fall, der zu erheblicher Aufregung im Vereinigten Königreich geführt hat und letztlich zur Folge haben könnte, dass das Vereinigte Königreich die Menschenrechtskonvention in den Papierkorb stopft und damit die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch für das Vereinigte Königreich beendet.
Letztlich sind Entscheidungen wie die zu al Siri der Tatsache geschuldet, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dann, wenn sie auf Grundlage der oben genannten Artikel geführt wird, eine hohe Aussicht auf Erfolg hat. Die entsprechende Befürchtung hat in der Vergangenheit häufig Nahrung erhalten. Am bekanntesten ist vermutlich der Fall von Abu Qatada al-Filistin, Abu Qatada, dem unter anderem vielfältige Verbindungen zu Terrororganisationen nachgesagt wurden. Qatada kam 1993 in das Vereinigte Königreich. In seinem Fall war es Jordanien, das die Auslieferung des wegen seiner Verstrickung in die Planung von Terroranschlägen in Jordanien zu lebenslanger Haft Verurteilten, verlangte. Der Fall ging durch die britischen Instanzen und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Auslieferung von Abu Qatada auf Grundlage von Artikel 6 untersagt hat, also letztlich weil die Richter des Europäischen Gerichtshofes der Ansicht sind, Jordanien sei eine juristische Bananenrepublik, in der Abu Qatada keine Chance auf ein faires Verfahren habe. Hintergrund ist, dass Aussagen, die Abu Qatada belastet haben, wohl unter Folter erreicht wurden. Wie dem auch sein, Theresa May hat sich 2014 über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hinweggesetzt und in direkten Verhandlungen mit Jordanien die Garantie erreicht, dass im Verfahren gegen Qatada keine Beweise verwendet werden, die unter Folter erpresst wurden. Als Folge wurde Qatada freigesprochen. Qatada lebt seither wohl unbehelligt in Jordanien, also genau in dem Land, vor dem ihn Anwälte, die sich angeblich für Menschenrechte stark machen, retten wollten, weil ihm dort körperlicher Schaden und anderes Ungemach drohe.
Menschenrechte sind heute eines der größten Geschäfte.
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Da ist etwa faul in unserem Land. Und das nicht erst vor kurzem.
Das ist für mich wie eine Kriegserklärung gegen meine persönliche Freiheit und meine individuelle Art zu Leben.
Seitdem diese STASI-Mitarbeiterin an die Macht kam hat sich alles verändert.
Ich könnte nur noch kotzen!!!!!
Schrecklich! Gibt es denn keine Möglichkeit, die Pervertierung des Rechts zu
unterbinden? fragt eine juristische Analphabetin. Denn nicht nur kostet es den Steuerzahlern viel Geld, es kann für sie auch gefährlich werden. Also?
lg
caruso
Das Asylrecht abschaffen oder privatisieren:
https://testosteronum.wordpress.com/2017/05/22/asylpolitik-privatisieren/
Pervers, verkommen, heuchlerisch, verlogen und -schaut man genauer hin – gediegen auf der Seite der Mörder.
Also vermutlich rechts?
Ich frage mich immer in solchen Fällen, warum überhaupt von einer Abschiebung in ein Zielland ausgegangen wird.
Sind die alle so blöd (Juristen sowieso), sich selbst solche Fesseln anzulegen.
Wenn ich solch eine Unperson nicht in meinem Land haben will, dann wird er einfach des Landes verwiesen und natürlich alle Zahlungen an ihn eingestellt.
Wer der Pflicht zum Verlassen des Landes nicht unverzüglich nachkommt, geht in (Sicherungs-) Haft und verbleibt dort, bis sichergestellt ist, das er für immer verschwindet.
Eine Abschieberegelung mit fortlaufender finanzieller Förderung ist ein krimineller Akt gegen die eigene Bevölkerung.
Täter dieser Unregelung sollen oder müssen gefälligst nach der gleichen Juristenlogik abgeurteilt werden, mit der man inzwischen solche Täter mit entfernten Berührungspunkten aburteilt wie z.B. Zschäpe oder der KZ-Buchhalter.
Gleiches Recht für Alle oder Rechtstaat ade.
Das wäre ja dann eine rationale, intelligente, ideologiefreie Politik der Vernunft die man verstehen und nachvollziehen kann.
Sowas gibt es schon lange nicht mehr.
LEIDER!
Im Deutschland von 2020 wurde ein etwas ähnlicher Fall besonders dreist und sentimental verteidigt. Ein syrischer Islamist und Schwerkrimineller, der 2015 als angeblich 15-jähriger nach Deutschland gekommen war und Ende September 2020 gerade eine 2,5-jährige Jugendstrafe abgesessen hatte sowie beim Verfassungsschutz als Gefährder bekannt war, tötete trotz einer angeblichen “polizeilichen Führungsaufsicht” am 04.10.2020 einen homosexuellen Mann in Dresden. Bei der Gelegenheit beging er einen Mordversuch am Partner des Opfers. Der Hintergrund war die schariatische Regelung, nach der Homosexualität unter Todesstrafe steht. (Ob diese Auslegung der Scharia korrekt ist, kann ich nicht beurteilen). Zunächst wurde das bisschen islamischer Terrorismus unter den Tisch gekehrt, aber wenig später ermordete ein Gesinnungsgenosse des Täters in Paris den Geschichtslehrer Samuel Paty, der auf Meinungsfreiheit bestanden hatte und hinter dessen Verstoß gegen muslimische Regeln das französische Rechtssystem stand (eine Kleinigkeit, die in deutschen Medien kaum erwähnt wurde). Die französische Presse ging sehr viel mutiger vor als die deutsche, und 1,2 Tage später war es nicht mehr möglich, den Dresdner Fall unter der woken Gusseisenplatte zu halten. Julian Reichelt verfasste einen empörten BILD-Artikel, der vermutlich zu dem Ärger beitrug, den eine weitere unwoke Äußerung ihm ein paar Monate später bereitete. In diesem kritischen Moment nahte die Menschlichkeit, und zwar in Gestalt des Konstanzer Staatsrechtlers Daniel Thym. Er sprach von universellen Menschenrechten, die es ausschlössen, irgendeinen noch so kriminellen und aggressiven Gefährder nach Syrien auszuweisen, wo der schutzbedürftige Mensch, für dessen absolute Sicherheit Wokistan-Deutschland verantwortlich sei, gefoltert oder wie auch immer unmenschlich behandelt werden könnte, nur, weil er auch dort blutige Verbrechen begangen hat. So ganz universell können die Menschenrechte nicht sein, denn dann würden sie auch für autochthone Deutsche in Deutschland gelten und dürften nicht in noch so tobsüchtiger Menschlichkeit aufs Spiel gesetzt werden. Außerdem hat ein Staat seinen Bürgern gegenüber mehr und eindeutigere Schutzverpflichtungen als gegenüber illegalen Einwanderern, die sich kriminell verhalten und von denen weitere Verbrechen zu erwarten sind. Das Kernproblem, das einen Staat dazu zwingt, in Konfliktfällen seine Bürger außenstehenden Menschen vorzuziehen, ist Thym als Staatsrechtler ganz, ganz sicher bekannt, aber er sieht sich offenbar gerne mit einem Heiligenschein, und den kann man heutzutage beanspruchen, wenn man heroisch die Sicherheitsrechte indigener Bürger zugunsten derjenigen ihrer absehbaren Plünderer bis Mörder aufhebt. Denn es war zwar unklar, wen der schutzbedürftige Syrer demnächst töten, ausrauben, zusammenschlagen oder vergewaltigen würde, aber es war völlig klar, dass derartige Handlungen von ihm zu erwarten waren. Im Konflikt zwischen den Schutzansprüchen deutscher Staatsbürger und denen eines schwerkriminellen, illegalen Einwanderers hätte ganz eindeutig der Anspruch der deutschen Staatsbürger auf Sicherheit dominieren müssen. Thym hielt jedoch die universellen, bloß in Deutschland halt inexistenten, Menschenrechte und eine Reihe aus ihnen resultierender Privilegien für den gegenüber der Sicherheit der Bürger höheren Rechtswert. Thyms “Argumentation” im Fernsehen war rassistisch gegenüber Einheimischen, indem deren staatsrechtlich begründete Rechte den zum Teil nur zusammenphantasierten Rechten eines gewalttätigen Eindringslings untergeordnet wurden, sie verstieß gegen die Grundaufgabe jedes Staates, nämlich die, die eigene Zivilbevölkerung vor Angreifern von außen und innen zu schützen, und sie bestand im wesentlichen aus plärrender Bessermenschlichkeit und Humanitätsgedusel.