Wollte man diesen Post mit Sarksamus beginnen, dann könnte man feststellen, dass die Kanadische Regierung, die Regierung von Justin Trudeau, nun, nachdem sie mit überzogenen und bis heute andauernden idiotischen Maßnahmen gegen COVID-19 einen respektablen Teil der eigenen Bevölkerung psychisch und physisch krank gemacht hat, den psychisch Kranken einen einfachen Ausweg anbietet: Selbstmord, in Form medizinischer Hilfe beim Selbstmord.
Wer sich des öfteren in US-amerikanischen Kanälen informiert, der weiß, dass die USA und Kanada sich nicht nur in einer sich stetig intensivierenden Krise mit massiv steigenden Fallzahlen in psychischer Erkrankungen befinden, als Resultat wohl von einer Selbstmordwelle erfasst sind, sondern dass die Zahl der Junkies, die an einer Überdosis in den letzten zwei Jahren gestorben sind, sehr stark angestiegen ist.
Die Erweiterung der Beihilfe zum Selbstmord auf psychisch Kranke durch die kanadische Regierung hat nun eine weitere Nuance ins Rennen geworfen: die psychische Erkrankung, an der der Sterbewillige leidet, sie darf nicht umkehrbar sein, muss sich einer Heilung entziehen, muss unheilbar sein. Ein Kriterium, dessen vorliegen nicht wirklich einfach festgestellt werden kann.
Nun haben vielleicht manche unserer Leser dieselbe Reaktion, wie wir sie hatten, als wir von Gesetz C-7 gehört haben: Wie sollen Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung nicht wirklich als Herr über ihre Handlungen angesehen werden können, ausgerechnet, wenn es um Selbstmord und somit um eine Entscheidungen, die man nicht revidieren kann, geht, in der Lage sein, eine kompetente und für sich richtige Entscheidung zu treffen?
Beihilfe zum Selbstmord auf Bestellung?
Die ganze Sache wird schnell zu staatlich betriebener Euthanasie, die wiederum sehr leicht auf Gruppen ausgedehnt oder angewendet werden kann, deren Mitglieder man der Einfachheit halber zu psychisch Kranken, die eigentlich sterben wollen, erklärt. Die Frage, wann die Beihilfe zum Selbstmord zum Mord wird, ist eine dieser Fragen, bei der die Grenzen sehr schnell verschwimmen. Und es bleibt generell und unabhängig von allem, was im Folgenden dargestellt wird, das Problem, dass ein Mensch, der aufgrund psychischer Erkrankung nicht Herr über sein Verhalten ist, plötzlich kompetent genug sein soll, die weitreichendste Entscheidung, die er in seinem Leben treffen kann, zu treffen. An diesem Grundproblem führt kein Weg vorbei. Es steht wie ein Monolith im Weg rationaler Lösung. Man fragt sich vor diesem Hintergrund, warum vermeintlich liberale Regierungen sich dazu aufschwingen, Bereiche zu regeln, für die sich jede generelle Lösung verbietet, welches Motiv diese Regierungen in der Hinterhand halten und welche Absichten sie in einem Gebiet verfolgen, in dem sie in erster Linie nichts zu suchen haben?
Hören wir das Gras wachsen?
Sicher, es gibt in Kanada wie sonstwo (dazu kommen wir gleich), die üblichen Lifeboat-Beispiele, mit denen die Wichtigkeit der Möglichkeit, Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, gezeigt werden soll. Sharon Kirkey beschreibt in einem sehr guten Beitrag für die National Post den Fall einer 58 Jahre alten Frau, für deren physische Beschwerden, Erblindung, Muskelkrämpfe, konstante Schmerzen keinerlei physische Ursache gefunden werden konnte, was sie quasi automatisch zum psychisch Kranken gemacht hat. Da ist ein weiterer Fall einer 45jährigen, die an anorexia nervosa, einer Essstörung gelitten hat, nach Jahren der Behandlung und der künstlichen Ernährung im Krankenhaus war keine Besserung in Sicht. In beiden Fällen haben kanadische Ärzte ihre Zustimmung zu MAiD gegeben, Beihilfe zum Suizid geleistet, wegen einer Essstörung!
Und natürlich gibt es ein Problem, von dem Sisco M. P. van Veen und seine Ko-Autoren in einem Beitrag für das Canadian Medical Association Journal berichten: Unterschiedliche Psychiater finden keinen gemeinsamen Grund, wenn es darum geht, einen psychisch Kranken als „unheilbar“ zu diagnostizieren, sie divergieren in ihrem Urteil, was zur Folge hat, dass die Frage, ob einem psychisch Kranken bei seinem beabsichtigten Suizid geholfen wird, zu einer Art „Psycho-Shopping“ macht, man muss nur genug Psychiater aufsuchen, um den zu finden, der „hilft“.
Gleichzeitig ist eine Divergenz im Urteil unterschiedlicher Psychiater über die Heilbarkeit ein und desselben Falls natürlich nicht das, was einen festen Grund für das Urteil, dass man einem psychisch Kranken dabei helfen müsse, sich selbst umzubringen, weil sein Leiden unheilbar sei, bietet. Es bietet eher die Basis für Willkür und Missbrauch.
Alles scheint am Begriff „irremediability“, Unheilbarkeit zu hängen. In Richtlinien, die die Holländische Psychiatrische Vereinigung erlassen hat, wird der Begriff wie folgt definiert:
„iremediability means that there is no longer any prospect of alleviating, mitigating, enduring or removing suffering. There is no longer a reasonable treatment perspective“.
Die Definition verlangt somit vom Pyschiater, der darüber entscheiden soll, ob bei einem psychisch Kranken eine Beihilfe zum Selbstmord geleistet werden soll, dass er die Krankheitssituation des psychisch Erkrankten einschätzt und mehr oder weniger eine Prognose über deren wahrscheinliche Veränderung in der Zukunft trifft. Nicht einfach, wenn man bedenkt, dass unterschiedliche Psychiater die Situation derselben psychisch Kranken mit Bezug auf deren Heilbarkeit unterschiedlich einschätzen, wie van Veen et al. (2019) zeigen.
van Veen SMP, Weerheim FW, Mostert M, van Delden JJM (2019).Euthanasie van Nederlandse psychiatrische patiënten in 2015-2017 [Euthanasia of Dutch psychiatric patients in 2015-2017]. Tijdschr Psychiatr. 61(4):241-247. PMID: 31017282.
Das hier in den letzten Absätzen viel Bezug auf die Niederlande genommen wird, hat seine Ursache darin, dass in den Niederlanden bereits seit 1990 Beihilfe zum Selbstmord auch beim Vorliegen von „unheilbaren“ psychischen Leiden möglich ist. Seit 2002 ist die entsprechende Beihilfe gesetzlich geregelt. Im Jahr 2020 gab es 88 Fälle von MAiD, also von ärztlicher Beihilfe zum Selbstmord aufgrund psychischer Leiden in den Niederlanden. Noch 2010 waren es deren nur 2. (van Veen et al. 2022). Tatsächlich wird in den Niederlanden rund 10% der Anträge auf MAiD stattgegeben, die restlichen 90% werden von Psychiatern entweder abgelehnt oder von den Antragstellern, die sich das mit dem Sterben doch noch einmal anders überlegt haben, zurückgenommen. Der Prozess, der zur Beihilfe zum Selbstmord in den Niederlanden führt, ist ein langwieriger und setzt voraus, dass alle anderen Wege, die beschritten werden können, dass also Versuche unternommen wurden, eine Heilung herbeizuführen, begangen wurden. Das ist eines von fünf Kritierien. Die fehlenden vier Kriterien, die Voraussetzung dafür sind, einem Antrag auf MAiD Folge zu leisten, lauten:
- Der Antragsteller muss bei klarem Verstand sein;
- Sein Leiden muss unerträglich und unheilbar sein;
- Antragsteller und behandelnder Psychiater müssen sich darüber einig sein, dass es keine Behandlungsoptionen mehr gibt;
- Neben dem behandelten Psychiater muss ein unabhängiger weiterer Psychiater, der als Spezialist für das betreffende Leiden ausgewiesen ist, seine Beurteilung abgeben;
Auf diese Weise soll in den Niederlanden sichergestellt werden, dass Beihilfe zum Selbstmord bei psychisch Kranken nicht zu einer Art Mode, in der psychisch Kranke ihre Krankheit ein letztes Mal voll ausleben, wird.
Kurz: Guter Rat ist wie so oft teuer und man fragt sich, warum ein solches Problem überhaupt von Staaten angefasst, warum Politiker nicht ihre Finger von Fragen lassen, für die Lösungen hoch individuell und nur im individuellen Fall zu suchen sind?
Nun haben die Niederlande und Kanada die Finger nicht von psychisch Kranken und der Beihilfe zum Selbstmord gelassen, indes vollkommen andere Wege beschritten. Während in den Niederlanden die oben genannten Kriterien verbindlich sind, ist in Kanada die Ausschöpfung aller Behandlungsmöglichkeiten nicht Voraussetzung für die Beihilfe zum Selbstmord. Das wichtigste Kriterium, das in den Niederlanden genutzt wird, um das Problem, das niemand wissen kann, wie sich etwas in Zukunft entwickelt dadurch zu lösen, dass die derzeitige Situation als eine ohne Optionen, ohne Ausweg und somit ohne Heilung definiert wird, ist damit in Kanada entfallen. Und vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, wenn die Frage, ob das Leiden des psychisch Erkrankten „unerträglich“ und seine Heilung nicht möglich ist, Psychiatern ebenfalls entzogen und dem psychisch Erkrankten überantwortet wird, mit der Behauptung, dass man seine Autonomie nicht beschädigen wolle, ein Argument, das der kanadischen Regierung dann, wenn es darum geht, Ungeimpfte zu traktieren, nie einfällt.
Als Ergebnis wird im nächsten Jahr in Kanada ein Euthanasiegesetz für psychisch Erkrankte in Kraft treten, das Willkür und Missbrauch freien Lauf lässt und den Moden, die gerade im Bereich psychischer Erkrankungen so häufig sind, zuarbeitet. Wer weiß, vielleicht ist es unter bestimmten „psychisch Kranken“ in Kanada bald schick, sich mit Hilfe von Psychiatern umzubringen, und wer weiß, vielleicht ist es genau das, was die kanadische Regierung mit ihrem Gesetz bezweckt, eine Variante von Sozialdarwinismus, wie er aus dem Dritten Reich bekannt ist, um diejenigen, die als Volksgenossen nicht brauchbar sind, die der „Allgemeinheit zur Last“ fallen, zu entsorgen, in neuer Variante als „Survival of the mentally fittest“.
Zur weiteren Lektüre:
Kirkey, Sharon (2022). Canada will soon offer doctor-assisted death to the mentally ill. Who should be eligible?. National Post.
van Veen, Sisco MP et al. (2022). Establishing Irremediable Psychiatric Suffering in the Context of Medical Assistance in Dying in the Netherlands: a Qualitative Study. Canadian Medical Association Journal 194(4): E485-E491.

