Staatsanwaltschaft Magdeburg: Robert-Koch-Institut verbreitet Fake News

Am besten von allen, wissen es immer Juristen.
Juristen, vor allem wenn Sie sich im Staatsdienst befinden, sind Experten, nein, manche von Ihnen halten sich für Experten, für Gesundheitsexperten, Bauexperten, Versicherungsexperten, Impfexperten, Virusexperten, Impfstoff-Experten.

Einen solchen „Impfstoff-Experten“ hat ein Leser von ScienceFiles bei der Staatsanwaltschaft in Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, ausfindig gemacht. Wer auch immer dort unter dem Aktenzeichen 812 seinen Dienst tut, ist ein Extrem-Impfstoff-Kundiger, einer, der das RKI in seine Schranken zu weisen können glaubt. Leider können wir dem 812-Staatsanwalt aus der Abteilung „Allgemeine Strafsachen“, kein namentliches Denkmal setzen, denn die Staatsanwaltschaft Magdeburg. Zweigestelle Halberstadt, versteckt ihren Geschäftsverteilungsplan und unser Leser hat den Namen geschwärzt.

Wie dem auch sei, berichten wir der Reihe nach.

Es beginnt damit, dass der Landrat des Landkreises „Harz“, Thomas Balcerowski, Ende Januar die III. Allgemeinverfügung zur „Regelung der Absonderung von COVID-19 Krankheitsverdächtigen und Erkrankten“ erlassen hat. Allein die Sprache, der sich in dieser Allgemeinverfügung bedient wird, ist am Rande des Wahnsinns, oder was denken Sie, was es ist, wenn nach allem Anschein Gesunde als „Krankheitsverdächtige“ bezeichnet werden. Wir halten das für fortgeschrittenen Wahnsinn, eine neuronale Großverwüstung, die an die 1000jährige Geschichte des Volksschädlings erinnert.

Aber halten wir uns damit nicht auf, denn unser Leser hat Strafanzeige gegen den Landrat gestellt, weil der Landrat zwar weiß, dass die absichtliche (juristisch: vorsätzliche) Verbreitung von SARS-CoV-2 unter Strafe steht, aber dennoch absonderliche Ausnahmen von der Absonderung zulässt, nämlich für

  • auffrischend Geimpfte,
  • Genesene mit Nachweis, also nachgewiesen Gesunde;
  • doppelt Geimpfte, deren zweiter Stich nicht länger als 90 Tage zurückliegt;

Das alles sind natürlich politische Vorgaben, die nichts, gar nichts mit dem tatsächlichen Schutz zu tun haben, den die COVID-19 Impfbrühen bereitstellen (sollen). Am deutlichsten wird dies bei der letzten Regelung, denn diejenigen, die einen zweiten Schuss des kühlen mRNA- oder Adenoviren-Nasses erhalten haben, gelten noch bis 14 Tage danach als nicht geimpft, in der Statistik, weil, so die Begründung, die Wirkung des zweiten Schusses erst nach 14 Tagen einsetzt. Im Landkreis Harz setzt die Wirkung indes bereits ab dem zweiten Schuss ein und hält für 90 Tage an.

Niemand hat gesagt, dass es im Wahnsinn Inseln der Vernunft geben muss. Man kann es zwar nicht ausschließen, dass es Inseln der Vernunft im Meer der COVID-19 Idiotie gibt, aber man kann ausschließen, dass eine solche Insel im Landratsamt Harz zu finden ist. Und daran hat unser Leser sehr geschickt Anstoß genommen und den Landrat wegen eines Verstoßes gegen den § 5 Abs. 2 seiner eigenen Allgemeinverfügung angezeigt, weil er nämlich in den Ausnahmeregeln einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot vorsätzlicher Weitergabe von SARS-CoV-2 in § 5 Abs. 2 dieser Allgemeinvrerfügung gesehen hat.

Und in der Tat, legt man die Daten, die das Robert-Koch-Institut in seinen Wochenberichten veröffentlich, zugrunde, dann gibt es keinerlei Grund für die Ausnahmen, es gibt indes Grund, die Ausnahmen zu streichen, da mit egal wie vielen Impfungen keinerlei Schutz vor einer Infektion oder Weitergabe von SARS-CoV-2 einhergeht, der über den Schutz, den Ungeimpfte genießen, hinausgeht, nicht einmal einer, vor schwerer Erkrankung. Wir zitieren direkt aus der Strafanzeige unseres Lesers:

Damit ist belegt, dass ein Geimpfter, wenn es darum geht, SARS-CoV-2 einzufangen und weiterzugeben, keinerlei Nachteil gegenüber einem Ungeimpften hat, eher einen Vorteil. Auch, dass Geimpfte durch mRNA- oder andere Impfbrühen eher vor schwerer Erkrankung geschützt sind, wird in den Daten des RKI nicht ersichtlich, obschon dies für die Allgemeinverfügung, in der die WEITERGABE, also die Infektion mit SARS-CoV-2 unter Strafe gestellt wird, eigentlich irrelevant ist. Aber, weil es so schön ist:

Wie gesagt, ob Geimpfte im Vergleich zu Ungeimpften besser vor einer schweren Erkrankung an COVID-19 geschützt sind, ist unerheblich, denn die Allgemeinverfügung des Landrates stellt die „vorsätzliche Infektion“ unter Strafe und nimmt dreifach Geimpfte, zweifach Geimpfte für 90 Tagen nach der zweiten Dosis und Genesene für die Dauer des Genesenstatusses davon aus, was nicht gerechtfertigt werden kann, da die zwei- und dreifach Geimpften in mindestens gleicher Weise SARS-CoV-2 empfänglich sind und in gleicher Weise SARS-CoV-2 weitergeben können, wie dies für Ungeimpfte der Fall ist. Dennoch sind die beiden genannten Gruppen als Ausnahme in der Allgemeinverfügung benannt.

Unser Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, den das Unglück ereilt hat, in die Abteilung für allgemeine Strafsachen, also den Junk, den niemand wirklich machen will, weil man bestenfalls vor dem Amtsrichter damit landen kann, versetzt worden zu sein, er ist nicht zu beneiden. Denn faktisch gibt es keine Möglichkeit, den Landrat vor den Folgen seiner eigenen III. Allgemeinverfügung zu schützen. Wenn die vorsätzliche Verbreitung von SARS-CoV-2 darin unter Strafe gestellt wird und der Landrat doppelt und dreifach Geimpfte von der Absonderungsregelung, die eine Verbreitung von SARS-CoV-2 verhindern soll, ausnimmt, vorsätzlich ausnimmt, obschon sie mindestens in gleicher Weise wie Ungeimpfte in der Lage sind, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren bzw. es weiterzugeben, dann hat der Landrat damit vorsätzlich die Verbreitung von SARS-CoV-2 gefördert und gegen seine eigene III. Allgemeinverfügung verstoßen.

Eine dumme Situation für Nummer 812 von der Staatsanwaltschaft.
Was tun?
Unser Staatsanwalt hat sich schnell zum Experten in Sachen Verbreitung von SARS-CoV-2 gemacht, die Allgemeinverfügung ignoriert, das Thema der Strafanzeige unseres Lesers [vorsätzlich?] verfehlt und das RKI als nicht vertrauenswürdigen Lieferanten von Informationen, also kurz vor Fake News Produzenten eingeordnet:

Und man fragt sich, ob der Staatsanwalt aus Magdeburg, Zweigestelle Halberstadt, sich gerade der Rechtsbeugung in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen §5 Abs. 2 der III Allgemeinverfügung des Landkreises Harz schuldig gemacht hat.

In jedem Fall finden wir die Art und Weise, in der der Staatsanwalt aus Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, die Daten des Robert-Koch-Instituts als irrelevant vom Tisch wischt, von dem Tisch, an dem er mit einem Kopf sitzt, der aufgrund seines angesammelten Wissens über die Wirksamkeit von COVID-19 Spritzbrühen, Wissen, das außer ihm niemand hat, kein Wissenschaftler, kein Forscher, so schwer geworden ist, dass er auf der Tischplatte aufzuschlagen droht, sehr amüsant.

Es wird Zeit, die Frage nach dem Sinn des Lebens einem Staatsanwalt aus Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Dann wäre auch das ein für alle Mal geklärt.



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21Comments

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  1. 1
    N Dettenbach

    Ihr versteht das bloß falsch: Juristische Richter sind hierzulande inzwischen einige Journalisten und „selbstexpertisierte“ Politschranzen, denn Wissenschaft ist bei uns bekanntlich „demokratisiert“ worden – der der vermeintlichen Mehrheit anerzogenen postfaktischen Haltung angegliedert. Ein guter Deutscher ohne Haltung ist bekanntlich „kein ganzer Mensch“.

    Herr Staatsanwalt kann demnach wohl nicht anders, als sich der neuen Rechtsordnung zu beugen bzw. gleitmitteldicht anzuschmiegen.

  2. 2
    Heimreisender

    Man muss doch diesem weisungsgebunden Provinzindianer den winzigen Triumph gönnen. Solche Typen dürfen doch nur zweimal im Leben den Mund aufreißen: im Kreißsaal und im Gerichtssaal.

  3. 3
    zdago

    @Robert-Koch-Institut verbreitet Fake News
    das ist zwar richtig – aber das tun sie im politischen Auftrag.
    Und da der Staatsanwalt vom Justizminister weisungsgebunden ist und nur da tätig werden darf, wo es der Politik genehm ist, lauten die ersten Fragen :
    Wer ist der Justizminister und der MP ?
    Welcher Partei gehören sie an ?
    Welches Interesse haben sie in Bezug auf den Corona-Terrorismus ?
    Und wie haben sie welche Gesetze gerade umgeschrieben, um sich den Anschein einer Seriosität zu geben und trotzdem die experimentelle Gen-Manipulation weiter zu betreiben ?

    Merke : wenn Politiker oder Juristen seriös und vertrauenswürdig aussehen, dann hat man nicht alle Informationen !

  4. 7
    Tobi

    Ich glaube nicht, dass sich heute noch ein Staatsanwalt damit befasst. Das wird eine Quotentussi im Vorzimmer machen oder irgendeine Standard-Software zum Abschmettern von Anzeigen.
    Das ändert aber nichts daran, dass sich solche Leute wie dieser Staatsanwalt strafbar im Amt machen. Aber solange diese Steuergeldempfänger politisch weisungsgebunden sind, passiert nichts. Aber Zeiten ändern sich und digital gespeicherte Daten kann man nicht einfach schreddern wie ’89 nach dem vermeintlichen Ende der DDR. Und auch „812“ wird mal einen Namen bekommen.

    • 8
      zdago

      @ Und auch “812” wird mal einen Namen bekommen.
      vielleicht als Bauernopfer – aber die richtigen Corona-Verbrecher haben hier das perfekte Verbrechen begangen. Sie werden nie verfolgt werden.
      Ganz einfach deshalb, weil es zu viele sind, die da unter „mitgefangen – mitgehangen“ fallen.
      Alle Bundes- und Landesregierungen mit Innen-, Gesundheits- und Justizministerium, alle Funktionärsebenen, das Lehrpersonal, das dort mal so richtig Macht ausüben und die Kinder terrorisieren konnte !
      Wenn man die Reihen derer durchgeht, die unter „ich habe mitgemacht“ fallen, bleiben auf den ganzen Teppichetage nur wenige zurück !
      Nein – da werden weder Politiker noch Spitzenbeamte für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen – schauen sie sich nur gerade das aktuelle Beispiel der Maskengewinnler an.
      Und angesichts des allgemeinen Niedergang des Landes zu einem „failed state“ – die ehemalige Industrienation wird zu einem 3.Welt-Land, werden diese Dinge bald dem Vergessen anheim fallen!
      Warten sie einmal die ersten Blackouts ab – das unwiderrufliche Abwandern der letzten Firmen aus dem Land !
      Es wird bald andere Themen geben – Corona dient nur der Ablenkung, während die funktionelle Basis des Landes vernichtet wird !

  5. 10
    Alex Micham

    Diese Art Rechtsprechung lässt sich gut mit einem Zitat von Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf beschreiben:
    Ich mach mir die Welt
    widewide wie sie mit gefällt

  6. 12
    Petersen

    Köstlich, dieser Fall und die Darstellung.

    Ich habe ja die stille Hoffnung, dass die Widersprüche in dem Corona-syste so groß werden, dass sich nach und nach alle diese Stinkstiefel darin verfangen und schliesslich resignieren.

  7. 14
    friedrich

    Fake News: im Sommer scheibt sich eine 35-Grad-Celsius Hitzeglocke über Deutschland. Du liebe Güte, in Deutschland im Sommer ganze 35 Grad!!!!
    Teuer bezahlte Nachricht von geringem Nachrichtengehalt. Je mehr Blödsinn drin ist, desto teuer war es wohl 😉

    https://www.focus.de/wissen/natur/meteorologie/fahrplan-fuer-die-hitzewelle-hitzeglocke-schiebt-sich-ueber-deutschland-fast-35-grad-drohen-und-das-in-der-nacht_id_116870875.html

  8. 15
    Tabascoman

    Ich hoffe der (warum?) namenslos Staatsanwalt kennt den Sinn des Lebens.
    Nach Douglas Adams kann man ihn berechnen, was zugegeben lange dauert.
    Das Ergebnis ist dann: 42.

    Wichtiger ist der Name diese Staatsanwalts
    Ich zitiere hier Sophie Scholz sinngemäß::
    Merkt Euch auch die Namen der „kleinen“ Helfer dieses Systems.
    Auch sie dürfen bei einer Aufrechnung nicht entkommen.

    Tatsache ist, die Impfung ist gefährlicher als die Krankheit.
    Naomi Wolf spricht begründet von Genozid.
    Und dabei hilft dieser -ungenannte- Staatsanwalt

  9. 16
    Rainer Wittmann

    § 171 StPO:

    1. Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.
    2. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren. 3§ 187 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend für Verletzte, die nach § 395 der Strafprozessordnung berechtigt wären, sich der öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, soweit sie einen Antrag auf Übersetzung stellen.

    Das Klageerzwingungsverfahren wird über die zuständige Generalstaatsanwaltschaft geführt. Das zuständige Oberlandesgericht muß ggf. entscheiden. Es wäre doch mal interessant, zu wissen, mit welchen unlauteren Mitteln sich ein Obergericht aus der Affäre ziehen will, wobei ich als selbstverständlich erwarte, daß unsere so „unabhängige“ Justiz sich nicht scheuen wird, eine Falschbegründung zu finden, die ihr die Teilnahme als Denkbehinderte sichert.

    • 17
      greenbowlerhat

      Hier fehlt etwa jede Begründung, wie die Staatsanwaltschaft zu ihrer pauschalen Aussage “Es ist nicht zutreffend…” kommt. Wenn die Zahlen des RKI einfach abgetan werden, im Sinne von “ist kein Argument”, ersetzt dies nicht die Pflicht zur Begründung. Außerdem war selbst dem BVerfG das Zahlenmaterial des RKI genug.

      Das sind natürlich formale Argumente, denn inhaltlich hat die Staatsanwaltschaft ja recht, wie wir wissen, die Impfung ist in Bezug auf die Ansteckung unwirksam, bzw. vermutlich erleichtert sie durch die dauerhafte Schädigung eine Ansteckung noch. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft recht, wenn sie die RKI Zahlen abtut, wissen wir auch.

      Wäre also interessant, dagegen vorzugehen und abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft sich weiter in diese hochinteressante Richtung und argumentative Falle begeben will. Nachdem Staatsanwaltschaften nicht gerade dafür bekannt sind, Fehler, auch offensichtliche, eingestehen zu können, wäre es durchaus interessant, wenn man hier noch eine Instanz rausschlägt, um dann in anderen Verfahren argumentieren zu können : “das Landgericht XY hat aber gesagt… die RKI Zahlen taugen nichts”.

      Beweise und RKI Zahlen mag man ignorieren, aber die Urteile von Kollegen, da wird man vorsichtig.

      Der Einsender macht also hoffentlich einen Schuh daraus.

    • 18
      Buck Fairbock

      Beugen, Leute, Beugen! Das Recht und sich selber nach vorne!
      „Da der Kläger keinen stichhaltigen Beweis dafür vorlegen kann, dass 2 + 2 = 4, habe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Herrn O’Brien abgesehen. Ein vorgelegtes Grundschullehrbuch der Mathematik stellt kein justiziables Material dar.“

  10. 19
    Manfred Ruppert

    Liebe Autoren bei Science files !

    Das muss jetzt sein!

    Disclaimer : Auch diese Seite benötigt gelegentlich auf einer satirischen Ebene ein Contra.

    Sie begehen gerade auch bei der wöchentlichen Wahl des Denkbefreiten den verzeihlichen Fehler mangelnder Differenzierung.

    Es gibt nicht nur einfache Denkbefreite, sondern auch den rezidiven Hirni, Fälle von fortgeschrittenen HSE (humane spongiforme Encepalopatie – Hirnschwamm wie bei BSE) sowie logisches Ganglien Disorder.
    Davon zu unterscheiden sind die einfachen Hohlköpfe, im Volksmund auch Hohlbirne genannt. Dort ist nichts, dort kann auch kein Denkvorgang stattfinden.

    Ich rüge den von Ihnen gebrauchten Ausdruck „neuronale Großverwüstung “ .
    Begründung : Bei den einschlägig beteiligten Impf- und Zwangsapologeten handelt es sich nicht um Fälle einfacher Denkbehinderter , sondern um standartisierte Hohlbirnen.

    Dies schließt logischerweise jede Form von Verwüstung aus, denn wo nichts ist kann nichts verwüstet/zerstört werden.

    Und da auch nach einer Verwüstung die „verwüstete“ Materie sich nach dem Erhaltungssatz der Materie sich noch in dem speziellen Hohlgefäß „Birne“ enthalten sein muß kann auch durch/nach einer Verwüstung keine Hohlbirne entstehen.

    Der einzige Ausnahmefall, dass sich Materie – ca. 1300 gr für das was da sein müsste – vollständig in Energie umgesetzt hätte ( keine Materie mehr vorhanden) wäre landesweit aufgefallen. Den Knall hätten wir gehört.

    Wenn eine Hohlbirne einfach nur platzt oder implodiert, ist das akustisch nur ein kleinräumiges Ereignis.

    Also alles gut, nichts Besonderes! Wer wischt auf ??

    Satire Ende

    Die Diskrepanz zwischen Logik und Recht auf der einen Seite und Weisungen und Karriereinteressen auf der Anderen führen regelmäßig zu Bauchgrimmen und Magengeschwüren, den typischen Berufskrankheiten dieser Branche.
    Habt Erbamen mit diesen Kreaturen, ihre Probleme waren schon im Kaisereich die selben.

  11. 20
    Facherfahrener

    Na der (Staatsanwalt) wird auch seine Identität nicht frei geben.
    Staatsanwälte gibt es in der BRD – KEINE !!!! ALLE Angestellte der BRD.

    Da Deutschland kein Staat und auch eine Staatshaftung abgeschafft= alle pers.-haftende

    Und da gibt es nachzulesen 1945 BEAMTE verboten. Ein StA müsste ja ein Beamter sein!
    Und da dieser kein Strafverfahren einleitet – liegt auf der Hand – keine Befugnisse!!!!

    Und da gibt es noch eine Sache – WER hat diese C-19 Anordnungen unterschrieben ??????
    Der,die,das – dann haften würde??

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