Das Wahlrecht als Beute: Wie korrupte Ampel-Parteien Wahlbetrug kodifizieren wollen

“Wie Politiker Gesetze in eigener Sache machen”.

So lautet der Untertitel zu Hans Herbert von Arnims Buch: “Der Staat als Beute”. Das Buch, das 1993 erschienen ist, wird nicht mehr aufgelegt. Offenbar ist man bei Knaur der Ansicht, es gebe keine Nachfrage danach, und vielleicht hat man damit Recht. Das Interesse an der endemischen Parteienkorruption, die Deutschland im Griff und die vielleicht einmal vorhandene parlamentarische Demokratie in eine Parteiendiktatur verwandelt hat, es ist nicht gerade ausgeprägt. Texte, die sich Parteienkorruption widmen, werden keine Renner, gehen nicht viral. So wie dieser Text nicht viral gehen wird. Die Aufmerksamkeit vieler Beobachter gilt zumeist dem Aktuellen, dem aktuell Empörenden, weniger den Strukturen, die das aktuell Empörende erst möglich machen.

Von Arnim schreibt ein ganzes Buch über den Selbstbedienungsladen, den CSU, CDU, FDP, SPD, Grüne/Bündnis90 und PDS aus der deutschen Demokratie gemacht haben. Er schildert einen Parteienskandal nach dem nächsten, zeigt, wie Diäten genutzt werden, um auf den ersten Blick den Amtsinhaber zu bereichern, auf den zweiten Blick die Partei, der er angehört gleich mit. Dem Hessischen Abgeordnetengesetz aus dem Jahre 1988 ist z.B. das zweite Kapitel gewidmet, einem Gesetz, das Bezüge, Pauschalen und Entschädigungen für Abgeordnete des Hessischen Landtags, der Einfachheit halber von Abgeordneten des Hessischen Landtags verabschiedet, zum Gegenstand hat, und einem Gesetz, das letztlich eine bis dato ungesehene Bereicherung der Abgeordneten zur Folge hat, die in weiten Teilen des Gesetzes der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprochen hat. Im Unterkapitel “Verhöhnung der Öffentlichkeit” findet sich die folgende Passage:

“Wie sehr die Manipulation der Medien gelungen war, offenbaren begleitende Äußerungen prominenter hessischer Meinungsmacher. Rainer Dinges, Vorsitzender der Landespressekonferenz in Wiesbaden, schrieb in einem Kommentar mit dem Titel “Maßlos?” im “Darmstädter Echo” vom 3.2.1988, ‘noch nie’ sei ‘im Hessischen Landtag so offen über ein solches Vorhaben diskutiert worden’. Der Landtag habe ‘bis ins kleinste Detail der künftigen Pensionsregelung für Abgeordnete alles ausgebreitet’. Von Maßlosigkeit könne keine Rede sein. Dietmar Ossenberg, Kommentator des Hessischen Fernsehens, meinte am 2.2.1988 in der einflußreichen “Hessenschau”, die Diätenerhöhung sie noch viel zu gering ausgefallen.

Der hessische Diätenfall bestätigt die These, nach Auffassung mancher Politiker komme es weniger auf den Inhalt der Politik an als auf ihre geschickte öffentliche Präsentation. Sie diese ‘gekonnt’, so habe man erfolgreich agiert, mag das präsentierte ‘Produkt’ auch noch so mangelhaft sein. Eine solch’ degenerierte Vorstellung von Politik, die den Schein für den Inhalt nimmt, den Bürger letztlich verhöhnt und durch mancherlei Tricks manipuliert, kann zu einer schweren Belastung für die Demokratie werden. (29-30)”

Hans Herbert von Arnim ist hier sehr zurückhaltend, denn natürlich ist die überhebliche Menschenverachtung, die Polit-Darsteller schon 1988 ausgezeichnet hat, bereits eine Belastung für die damalige Demokratie geworden. Und um wie viel mehr hat die Kollusion der Systemmedien mit korrupten Polit-Darstellern, die Verhöhnung der Bevölkerung durch die Mitglieder solcher Netzwerke, ihre Menschenverachtung, ihr Versuch, die Bevölkerung zu manipulieren und hinters Licht zu führen und ihre Gier nach Selbstbereicherung und “Macht”, seit damals wohl zugenommen?

Nun.

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Prüfen wir, wie sehr.

Im Buch von Arnims geht es um die Selbstbedienungsmentalität der Parteien, die sich daraus ergibt, dass Parteien bzw. Abgeordnete über ihre eigene Finanzierung entscheiden, die Böcke quasi die Reihenfolge festlegen, in der sie Nutzgärten kahl fressen.

Parteienfinanzierung ist weitgehend ausgereitzt. Noch mehr als die paar Milliarden Euro, die pro Jahr in die Taschen von Parteien, Fraktionen und den politischen Vereinen der Parteien geleitet werden, kann man sich nicht selbst in die Taschen stecken, ohne das selbige platzen. Ergo geht es nun darum, per Wahlrecht dafür zu sorgen, dass die Verfügungsgewalt über die Finanzmittel, die man sich aus den Taschen der Steuerzahler genehmigt hat, auch dauerhaft aufrecht erhalten werden kann. Damit sind wir beim Wahlrecht und dem Versuch, Wahlbetrug zu kodifizieren, angekommen.

Derzeit wird die Reform des Bundeswahlrechts diskutiert und – wie so oft – bevor noch ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, wird er in Systemmedien, dieses Mal der FAZ, gerahmt und in Teilen veröffentlicht. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition,  – nicht etwa der Bundesregierung die im Grundgesetz vorgesehene Trennung zwischen Regierung und Partei ist in Deutschland lange aufgegeben, die “Partei” hat vollen Durchgriff auf Regierungsentscheidungen -, um das aufgeblähte Parlament, das mit 736 Abgeordneten an politischer Adipositas leidet, auf ein Normalmaß zu stutzen, ist offenbar fertig und wird, um optimale Manipulationsbedingungen zu schaffen, stückchenweise und in ausgewählten Systemmedien veröffentlicht.

Bevor wir in das gewollte Leak einsteigen, ein paar relevante Variablen.
Deutschland ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Aufgrund des nicht-Fisch-nicht-Fleisch Wahlrechts in Deutschland, das Abgeordnete zwar direkt wählen lassen will, ihnen aber jede Unabhängigkeit von ihrer Partei durch die Zweitstimme gleich wieder nimmt, sitzen theoretisch 598 Abgeordnete im Bundestag. Praktisch sitzen 736 Abgordnete ihren Hintern im Reichstag platt, denn 138 sind über Überhangs- und Ausgleichsmandate (34 + 104) hinzugekommen.

Ein Überhangsmandat fällt immer dann an, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Sitze über Direktmandate erringt als sie aufgrund ihres Zweitstimmenanteils im Bundesland erhalten hätte.
Ausgleichsmandate fallen pro Überhangsmandat seit 2013 gleich mehrfach an, weil für jedes Überhangsmandat angeblich Ausgleich geschaffen werden muss, und zwar im üblichen Verfahren nach dem sogenannten Divisorverfahren nach Sainte-Lague. Diese Regelung, die 2013 unter der Regierung Merkel geschaffen wurde, offenkundig um noch mehr Parteischnauzen in den von Steuerzahlern gefüllten Trog zu bekommen, sorgt seither dafür, dass der Bundestag eine anhaltende Blähung hat. Und zwangsläufig wird diese Blähung unter der geltenden Regelung immer stärker, denn die Anteile, die Parteien über Zweitstimmen erhalten, werden immer geringer, was zwangsläufig die Zahl der Überhangsmandate erhöhen muss, da im Wahlkreis die einfache Mehrheit ausreicht, um direkt in den Bundestag einzuziehen.

Jede Wahlrechtsreform steht somit vor der Frage, zu wessen Lasten die Verkleinerung des Bundestages gehen soll, zu Lasten von Abgeordneten als dem einzigen Element direkter Demokratie im deutschen Wahlrecht, das es Wählern ermöglicht, Einfluss auf die im Bundestag getroffenen Entscheidungen zu nehmen, theoretisch zumindest oder zu Lasten der Parteien, die über ihre Landeslisten die Möglichkeit haben, die Ladenhüter, die in Wahlkreisen keinen Wähler hinter dem Ofen vorlocken und die, ob ihrer nicht vorhandenen Popularität auf Gedeih und Verderb zum Dasein als Parteilakai verurteilt sind, dennoch ins Parlament zu hieven.

Schicken wir die nicht korrupte, demokratische Lösung für die Bundestags-Adipositas innerhalb des geltenden Wahlrechts voraus. Sie bestünde darin, alle 299 direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag zu schicken und die verbleibenden 299 Sitze nach einem Proporzverfahren, das im ersten Schritt den Anteil der jeweiligen Partei auf Basis der Zweitstimme berechnet und ihn dann im zweiten Schritt an die Kandidaten unterschiedlicher Landeslisten verteilt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Eine solche Regelung würde zwangsläufig dazu führen, dass Parteien Bundeslisten aufstellen, was zusätzliches Leben in die Bude brächte und der kolludierenden Parteienologarchie zumindest größere Probleme im Hinblick auf Parteikorruption bereiten würde.

Wollte man eine demokratische Lösung, dann würde man Deutschland in 598 Wahlkreise unterteilen und ein Mehrheitswahlverfahren einführen, nachdem gewählt ist, wer in einem Wahlkreis mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Erhält keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, dann findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.

Aber natürlich stärkt eine solche Regelung die Wähler und stutzt den Parteien die Flügel.
Ergo ist es kein Wunder, dass die “Ampelkoalition” mit einer ganz anderen Regelung aufwartet.

Wir zitieren:

“Die Ampelpläne sehen vor, dass die bisherige Zweitstimme, die Hauptstimme heißen soll, entscheidend für die Stärke der Parteien im Bundestag ist. Sie regelt, wie viele Mandate eine Partei bekommt. Diese werden dann sowohl durch die mit der früheren Erst- und künftigen Wahlkreisstimme ermittelten Sieger in den Wahlkreisen als auch über die Landeslisten der Parteien besetzt. Gewinnen Kandidaten einer Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate direkt, als der Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, so werden diese Wahlkreise gar nicht vergeben.”

Wie sehr kann man deutsche Wähler eigentlich verhöhnen, bevor sie den Aufstand proben?

Als Hauptstimme soll die Stimme gelten, die ausschließlich über Parteigeklüngel besetzt wird, auf deren Zusammensetzung Wähler keinerlei Einfluss haben. Ein hervorragendes Mittel, um die Korruption von Parteien auf die Spitze zu treiben, denn ab sofort entscheiden Delegiertenkonferenzen, also maximal fünf derzeitige Amtsinhaber, wie jeder weiß, der schon einmal auf einer Delegiertenkonferenz einer deutschen Partei war, über die Zusammensetzung des Bundestags, und zwar privilegiert. Bislang besetzen Delegiertenkonferenzen die Hälfte des Bundestages, Wähler, die zwar nicht auswählen können, wer sich für eine bestimmte Partei um ihre Erststimme bemüht, mit ihrer Stimme aber immerhin noch eine Präferenz hinsichtlich unterschiedlicher Erststimmenbewerber zum Ausdruck bringen können, die andere Hälfte.

Geht es nach dem Vorschlag der Ampelkorruption, dann wird die Erststimme zur Farce, die einfach gestrichen werden kann.

Im aktuellen Bundestag wären 34 von 299 Wahlkreisen, also gut ein 12%, NICHT mit einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten. In rund 12% der Wahlkreise werden Wähler somit um ihre Stimme BETROGEN. Man kann es nicht anders nennen, denn es ist eine Form von Wahlbetrug, wie leicht erkennbar wird, wenn man bedenkt, dass die Direktstimme gerade ein Mittel sein kann, um vordeterminierten Hänsen auf Parteilisten ein Gegengewicht im Bundestag beizugesellen. Abgesehen davon ist das willentliche Unterschlagen abgegebener Stimmen, deren NICHTZÄHLUNG geradezu eine Lehrbuchdefinition von Wahlbetrug.

Die Ampelkorruption macht mit ihrem Vorschlag mehr als deutlich, dass Parteilisten über die Zusammensetzung des Bundestages bestimmen, nicht etwa Wähler.

Oben haben wir gefragt, wie sich die Verhöhnung, die Menschenverachtung, die Polit-Darsteller gegenüber Wählern, die sie offenkundig als Wahlvieh ansehen, entwickelt hat.
Nun, was soll man sagen?
Exponentiell?

Bislang wurden Wähler gebraucht, um vorzugaukeln, die Parteienkorruption, die als Demokratie ausgegeben wird, habe eine Legitimation.
So war das bisher.

Nun werden nur noch manche der Wähler gebraucht. Denjenigen, die nicht gebraucht werden, wird in den Hintern getreten, vielleicht zurecht, wenn sie sich weiterhin zum Stimmvieh derer machen lassen, die sich das Wahlrecht zur Beute nehmen wollen.

Man muss kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass das Framing für diesen Versuch, Wahlbetrug zu kodifizieren, darin bestehen wird, die Verkleinerung des Bundestags zu feiern. So wenig wie man Hellseher sein muss, um zu wissen, dass die Systemmedien, die in vielen Fällen direkt am Tropf der Politik hängen, sich beeilen werden, den Vorschlag zu begrüßen und gut zu schreiben, führt er doch zu einer Verkleinerung des Bundestags. Dass mit dieser Verkleinerung, so sie denn im vorgeschlagenen Stil erfolgt, eine Zweiklassengesellschaft von Wählern, die somit nicht mehr frei und gleich über die Zusammensetzung des Bundestages bestimmen, entsteht, das Wahlrecht damit endgültig zum Instrument der Parteienkorruption geworden ist, das – so sehen wir vorher – wird den wenigsten “Kommentatoren” eine Bemerkung wert sein.

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