„Wissenschaftsfreiheit“ – jeder weiß, was es bedeutet, oder!? In der Genitivverbindung „Freiheit der Wissenschaft“ bedeutet es, dass die Wissenschaft frei ist, was oft spontan als die Fähigkeit der Wissenschaft interpretiert wird, ohne Vorgaben oder Einschränkungen von außerhalb der Wissenschaft agieren zu können.
Mit diesen Sätzen beginne ich den neuen Band in unserer Blauen Reihe, Band 8, in dem ich Überlegungen dazu anstelle, was „Wissenschaftsfreiheit“ bedeuten kann und sinnvollerweise bedeuten sollte, denn es ist alles andere als klar und nicht einfach zu beantworten, was „Wissenschaftsfreiheit“ bedeutet bzw. bedeuten soll:
Selbst dann, wenn man z.B. akzeptieren wollte, dass „Wissenschaftsfreiheit“ bedeute, dass die Wissenschaft ohne Vorgaben oder Einschränkungen von außen agieren kann, dann würden sich die Fragen stellen, wer oder was genau „außerhalb“ „der Wissenschaft“ steht, und das setzt voraus, dass klar ist, wer oder was genau als „die Wissenschaft“ gelten soll. Und weiter wäre noch zu fragen, ob die Freiheit „der Wissenschaft“, wenn sie ohne Vorgaben oder Einschränkungen von außerhalb bleibt, nicht gleichbedeutend mit „anything goes“ wäre? Und wenn dies alles geklärt wäre, wäre zu fragen, ob es ausreicht, wenn sich „Wissenschaftsfreiheit“ auf Freiheit von Vorgaben oder Einschränkungen von außerhalb „der Wissenschaft“ beziehen soll, denn Versuche, „der Wissenschaft“ Vorgaben zu machen, sind während der letzten Jahrzehnte weniger von außerhalb als vielmehr von innerhalb „der Wissenschaft“ gekommen, z.B. in dem Sinn, dass Universitätsverwaltungen Druck auf ihr akademisches Personal ausüben, auf die Behandlung von „kontroversen“ Themen oder Thesen zu verzichten.
In der großen Unordnung, die mit Bezug auf „Wissenschaftsfreiheit“ herrscht, versuche ich in Band 8 der Blauen Reihe, Orientierung zu finden bzw. Orientierungshilfe zu bieten. Dabei wähle ich eine analytische Vorgehensweise, bei der ich von den grundsätzlich möglichen drei Auffassungen von „der Wissenschaft“ ausgehe, und anschließend diskutiere, welcher dieser Auffassungen der Vorzug gegeben werden sollte (in Kapitel 2 des Textes). Anschließend (in Kapitel 3) wird für jede der drei möglichen Auffassungen von „der Wissenschaft“ überlegt, was „Wissenschaftsfreiheit“ bedeutet, wenn man die jeweilige spezifische Auffassung von „der Wissenschaft“ zugrundelegt. Am Ende von Kapitel 3 ist klar, welche Auffassung von „der Wissenschaft“ – und in Abhängigkeit davon – von „Wissenschaftsfreiheit“ ich vertrete. In Kapitel 4 geht es darum, zu überlegen, was durch „Wissenschaftsfreiheit“, wie ich sie verstehe, nicht abgedeckt ist oder m.E. sein sollte, und Kapitel 5 ist der Frage gewidmet, was das entwickelte Verständnis von „der Wissenschaft“ und „Wissenschaftsfreiheit“ in der Praxis bedeutet. Insbesondere geht es um die Frage, ob man Wissenschaftsfreiheit, so, wie ich sie verstehe, schützen kann (oder muss oder sollte), und wer dies wie ggf. tun kann (oder muss oder sollte).
Ich bin mir bewusst, dass meine Antworten auf diese Fragen anders ausfallen als es gemeinhin in der existierenden Literatur über „Wissenschaftsfreiheit“ der Fall ist. Meine Antworten ergeben sich aus der gewählten analytischen Vorgehensweise bzw. aus meinem auf ihrer Basis entwickelten Verständnis von „der Wissenschaft“ und „Wissenschaftsfreiheit“. Es war für mich selbst durchaus nicht von vornherein klar, dass diese Vorgehensweise mich dahin führen würde, wohin sie mich geführt hat. Aber – wie man im Englischen sagt – there you have it:
Ich hoffe, dass mein Entwurf von „Wissenschaftsfreiheit“ „food for thought“ für den Leser sein wird, auch dann, wenn er – wie jeder Entwurf – noch Fragen offen lässt, und auch dann, wenn er vorhersehbar einen Teil der Leserschaft, der gewohnt ist, Freiheiten und Rechte zu fordern, statt von natürlichen Freiheiten und Rechten Gebrauch zu machen, unbefriedigt zurücklassen wird.
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