Wer ist schuld am COVID-19 Impfdebakel: Regierung, “Impf”-Arzt oder “Impflinge”?

Im Englischen gibt es den Begriff “Pass the Parcel”. Gemeint ist damit die Verschiebung von Verantwortlichkeit, deren Weiterreichen mit dem Ziel, eine eigene Verantwortung nicht einräumen zu müssen.

Derzeit ist ein solches Spiel in Deutschland im Gange, das man wie folgt auf wenige Sätze bringen kann:

  • Die deutsche Regierung hat über die Wirksamkeit und die Kenntnisse, die über Wirksamkeit und vor allem Nebenwirkungen von COVID-19 Shots zum Zeitpunkt der Massenimpfkampagnen vorgelegen haben, gelogen.
  • Ärzte, die sich als bezahlte Fließbandimpfer verdingt und damit nicht wenig Geld verdient haben, haben in der Regel keinerlei Anlass gesehen, sich eigene Kenntnisse über die Wirksamkeit und Nebenwirkungen von COVID-19 Shots anzueignen, sich vielmehr blind auf das, was ihre Regierung behauptet hat, verlassen. [Die Verteidigung, man habe nur ausgeführt, was VORGESETZTE und andere vorgegeben haben, ist im englischen Sprachraum als “Nuremberg Defense” bekannt].
  • “Impflinge”, eine Bezeichnung, die mittlerweile zur amtlichen Bezeichnung wurde und uns insofern angemessen erscheint, als sie eine sprachliche Verwandtschaft zu Lemminge aufweit, haben zumeist blind dem vertraut, was Regierungsvertreter  behauptet und “Impf”-Ärzte nicht hinterfragt haben und ihrerseits keinerlei Anlass gesehen, sich über Nutzen und Schäden, die mit COVID-19 Shots verbunden sind, kundig zu machen.
  • Alle oder doch die meisten aus allen drei Gruppen haben Ungeimpfte diskriminiert und zuweilen auch beschimpft.
  • Man kann also feststellen, dass in allen drei Gruppen die Verantwortung, sich über die Spritzbrühen kundig zu machen, verschoben wurde: Regierungsvertreter haben gelogen, behauptet, was sie nicht wissen konnten und sich damit getröstet, dass letztlich die “Impf”ärzte vor Ort die Verantwortung tragen. “Impf”-Ärzte haben diese Verantwortung mit Verweis auf die Vorgaben der Regierungsvertreter (und das, was die Vertreter ihrer Fachverbände zum Besten gegeben haben) von sich gewiesen und sich ansonsten hinter der Einwilligung der “Impf-“Interessierten in die “Impfung” verschanzt. Die “Impf”-interessierten wiederum haben der Kommandokette aus Regierung und “Impf-“Ärzten vollstes Vertrauen geschenkt.

Soweit die Ausgangssituation.

Zu unserem gestrigen Post, in dem wir aufgrund des Beitrags, den Carlos A. Gebauer und Katrin Gierhake in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlicht haben, dargestellt haben, dass Ärzte, die sich für die Massenimpfkampagne der Regierung hergegeben haben, mit einiger Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, von Geimpften in Regress genommen zu werden, hat uns ein Leserbrief erreicht.

Dazu gleich.

Regressforderungen, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen werden auf “Impf-“Ärzte spätestens dann zukommen, wenn die Rechtsstreits, die derzeit noch vor Zivilgerichten in Deutschland geführt werden, nicht damit enden, dass denen, die durch mRNA-Shots an Leib und Leben geschädigt wurden, Schmerzensgeld zugestanden wird. Eine solche Entscheidung ist schon deshalb wahrscheinlich, weil die Korrelation, die bei windigen klinischen Trials immer als Beleg für die Wirksamkeit des getesteten Zeugs gewertet, also als Kausalität ausgegeben wird, dann, wenn in zeitlicher Nähe zur “Impfung” oder auf Wegen, die mittlerweile in großer Zahl in der wissenschaftlichen Literatur bestätigt sind, Schäden bei den Geimpften durch die “Impfung” herbeigeführt werden, nicht als “in ihrer Kausalität” belegt, angesehen wird.

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Leider eine nach wie vor erfolgreiche Täuschung, denn Kausalität ist ein idealtypisches Konstrukt, das in der Realität nicht belegt und auch nicht bewiesen werden kann. Man kann sich Kausalität nur nähern. Und was die Frage der Verursachung unzähliger Leiden nach COVID-19 Shot angeht, ist die Näherung an die Kausalität so weit fortgeschritten, dass wohl kein Blatt Papier mehr dazwischen passt.

Indes, das war nicht Gegenstand unseres gestrigen Posts.

Gegenstand war vielmehr die von Gebauer und Gierhake geführte rechtliche Argumentation, die zu dem Ergebnis geführt hat, dass Impf-“Ärzte”, die die notwendige mündliche Beratung von “Impfinteressierten” nicht oder nicht umfangreich durchgeführt haben, schon um damit das Fehlen eines Beipackzettels, aus dem sich die Impfinteressenten selbst informieren konnten, zu kompensieren, dass diese “Impf”-Ärzte, insbesondere dann, wenn sie die COVID-19 Shots als sicher und effektiv und vollständig zugelassen dargestellt und nicht darauf verwiesen haben, dass die Wirkung ungewiss, das Risiko unbekannt, die Entscheidung, sich spritzen zu lassen, somit ein Schuss ins Blaue ist, in Regress genommen werden können, und zwar nicht nur von denjenigen, die tatsächlich einen gesundheitlichen Schaden davongetragen haben.

Heute hat uns ein Leserbrief eines Internisten erreicht, den wir an dieser Stelle veröffentlichen und zur Diskussion stellen:

Liebe Redaktion, guten Morgen!

Der übliche Ablauf der Impfung war:

  1. der Impfling meldet sich vorher zur Impfung an und vereinbart einen Termin,
  2. die Idendität des Impfings wurde geprüft und mit den Meldedaten und Aufklärungsbögen verglichen,
  3. der Impfling kommt mit den zur Verfügung gestellten Anamnese und Einwilligungsbögen von RKI/Grünes Kreuz, die fertig ausgefüllt waren, zur “Impfung”,
  4. die Bögen werden geprüft, ob beide Unterschriften vorliegen,
  5. erste Unterschrift für die Einwilligung,
  6. zweite Unterschrift für die Aufklärung in die Nebenwirkungen, soweit damals bekannt,
  7. ein Großteil der Impfwilligen haben ein zusätzliches Kästchen angekreuzt: ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch,
  8. keine Impfung bei einer fehlenden Unterschrift,
  9. jeder Impfling sah den Impfarzt und hatte vor der Durchführung der Impfung die Gelegenheit, Fragen zu stellen,
  10. wer nach Aufklärung Bedenken hatte, durfte ungeimpft gehen,
  11. alle Impfunterlagen wurden aufgehoben.
Es gab also einen freiwilligen Anlass, keinen Druck, schriftliche Informationen vorab, genügend Bedenkzeit und die Gelegenheit zu einem Aufklärungsgespräch und die Verpflichtung zu ZWEI Unterschriften. Vollständige Dokumentation vorhanden.
Meine Gegenfragen lauten:
  1. Hätte der Hinweis auf eine bedingte Zulassung des “Impfstoffes” den Ablauf geändert?
  2. Hätte der Hinweis auf eine bedingte Zulassung des “Impfstoffes” die Entscheidung des Impflings wirksam beeinflusst?
  3. Muss der Impfarzt den juristischen Unterschied zwischen einem bedingten und normalem Zulassungsverfahren verstehen und extra dem Impfling benennen, wenn der Staat die “Aufklärungsbögen” zur Verfügung stellt?
  4. Hätte nicht der Staat “rechtssichere Aufklärungsbögen” zur Verfügung stellen müssen?
  5. Darf der einzelne Impfarzt nicht dem Staat vertrauen, wenn dieser die Aufklärungsbögen zur Verfügung stellt?
  6. Wenn der Impfarzt dem Staat vertraut und alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Impfung gegeben waren, warum hätte er dann Regress zu fürchten?
fragt sich ein Internist.
Ich freue mich auf die Diskussion! Danke!

Wir schließen uns dem an und freuen uns unsererseits auf eine interessante Diskussion.


Ein Kommentator auf unserem Telegram-Kanal hat Folgendes angemerkt:

“Ganz so wie es der Herr Doktor beschrieben hat ist es aber in Erfurt nicht zugegangen. Terminvereinbarung stimmt. Zum Termin eine Eingangskontrolle, danach zur Impfung. Merkzettel ausfüllen. Zweimal unterschreiben. Alles wie am Fließband. Impfung. Danach ca. 15 min warten unter Aufsicht. Fertig, Eintrag im Impfheft und Abmarsch. Ich selbst nicht, habe aber meine Frau auf ihren Wunsch hinbegletet! Nun Herr Doktor? 🤔”

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