„Der Nazi von heute ist nicht braun sondern grün!
Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk!“
Ein 62jähriger hat das auf seinem Facebook-Account gepostet.
Suckerbergs Datengrab ist natürlich keine Plattform, so etwas zu posten.
Der 62jährige hätte auch gleich einen Strafantrag gegen sich selbst bei der Staatsanwaltschaft in Kulmbach abgeben können und sich der Einfachheit halber beim dortigen Amtsgericht einfinden können, um seine Strafe, 60 Tagessätze á 60 Euro wegen Volksverhetzung abzuholen.
Volksverhetzung, das ist der Interpretationsparagraph par excellence, den Richter heute genauso dehnen, wie es manche Deutschlehrer, die den Geduldsfaden ihrer auch nur mit normalem Verstand ausgestatteten Schüler mit Gewalt gedehnt haben, um in den wiederkehrenden Regen bei Böll etwas „Besonderes“, über sich Hinausweisendes hineinzulesen, einem Fliegenpapier bei Robert Musil eine NS-Vergangenheit anzudichten oder aus Blödsinn wie der „Frau, die vergeht, sobald sie ihre Sonnenbrille abnimmt“ zumindest ein 0,1% Destillat an vielleicht-Sinn abzupressen, getan haben. Juristerei ist in den Bereichen, in denen die richterliche Phantasie das ersetzt hat, was man früher Fakten genannt hat, zum Deutschunterricht einer verblödeten Mittelschicht geworden, in dessen Verlauf sich Richter allerlei einbilden, das, was sie sich in ihrer schmutzigen Phantasie einzubilden im Stande sind, anderen unterstellen und, befriedigt mit sich selbst, diese anderen dann verurteilen, wegen Volksverhetzung, Volksverhetzung, die sich ausschließlich in den Hirnen dieser Richter abspielt, die außerhalb KEINERLEI messbaren Niederschlag gefunden hat.
Machen wir die Probe auf’s Exempel:
„Der Nazi von heute ist nicht braun sondern grün!
Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk!“
Jetzt, da sie diese Meinungsäußerung ein zweites Mal gelesen haben, sind sie nun
emotionalisiert und aggressiv?
Denn der Amtsrichter in Kulmbach behauptet, das sei eine Wirkung, die von den beiden Zeilen Meinungsäußerung ausgeht: die „Bevölkerung werde davon aggressiv und emotionalisiert“.
Und wenn sie erst aggressiv und emotionalisiert sei, die Bevölkerung,
dann steige deren „Handlungsbereitschaft“, um gegen die Grünen vorzugehen.
Ist Ihre Handlungsbereitschaft gesteigert?
Weil der Holocaust ein schlimmes Verbrechen sei, so phantasiert dieser Amtsrichter weiter, deshalb sei
wer auch immer, motiviert gegen den Verursacher, in diesem Fall die Grünen, vorzugehen.
Haben Sie bereits die Utensilien, die zum Bau eines Molotow-Cocktails notwendig sind, zusammen, um „gegen die Partei oder ihre Mitglieder“ vorzugehen? Denn: das müssen Sie. Nach Ansicht dieses Landrichters aus Kulmbach, ein Ort, eine Brauerei, ein Amtsgericht, seien die Leser der beiden Zeilen einer geäußerten Meinung
durch diese Zeilen „legitimiert“, sich als „Widerstandskämpfer zu fühlen“ und gewaltsam gegen die Grünen vorzugehen.
Sie haben jetzt lange genug gelesen.
Sind sie gerüstet, um gewaltsam gegen die Grünen vorzugehen, wie es der Amtsrichter aus Kulmbach für Sie vorgesehen hat, in den Windungen seines von gesundem Menschenverstand gesäuberten Gehirns?
Wurde
ihre „Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten gegen die Grünen“ durch die beiden Zeilen Meinungsäußerung gesenkt, wie es der Amtsrichter per Doktrin in sein Urteil geschrieben hat, hat
die „aufgeheizte politische Stimmung“ es noch befördert, dass Ihre Hemmschwelle gesunken ist und sie nun mit Baseballschläger und Molotow-Cocktail auf dem Weg zur Grünen Partei, wo auch immer sie und ihre Mitglieder sich verkriechen, sind?
Nun, bei uns hat dieses Urteil vor allem den Ärger auf das, was sich mittlerweile an deutschen Gerichten als Richter herumtreibt und auf die Oberrichter, die zu feige sind, dieser Art von Unrechtsprechung ein Ende zu setzen, erhöht, während die beiden Zeilen Meinungsäußerung des 62jährigen uns lediglich mit dem Gefühl, dass die Leute mit ihrer Kritik an den Grünen nicht mehr länger hinter den Berg halten, zurückgelassen hat.
Nun sind wir Sozialwissenschaftler und wissen um die weitgehende Unmöglichkeit, Menschen mit geschriebenen und gesprochenen Worten zu etwas zu bringen, was sie nicht von sich aus und ohne diese geschriebenen und gesprochenen Worte getan hätten. Leider wissen unser Richter in Kulmbach und seine Bayerischen Obersten Landesrichter nicht darum, geben ihrer Entfremdung von allem, was unter Menschen normal ist, durch derart unterirdische Urteile, wie sie in Kulmbach gesprochen und beim Obersten Landesgericht Bayerns bestätigt wurden, Ausdruck.
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Und natürlich wissen wir als Sozialwissenschaftler um die Fähigkeit mancher, sich an Worten zu besaufen und Konstrukten, „Bevölkerung, Partei, Emotionalisierung, Aggression, Gewalt“ eine eigene Existenz zuzuweisen, wobei sie die Verbindungen ihrer geschaffenen Entitäten untereinander mit einer Phantasie herzustellen in der Lage sind, die uns sprachlos zurücklässt.
Phantasie, wie sie der Amstrichter in Kulmbach an den Tag gelegt hat, emotionalisiert und macht aggressiv, sie hat eine Handlungsbereitschaft zur Folge. Man will gegen den Verursacher eines solchen Junk Urteils vorgehen, ihn zur Rechenschaft ziehen, ihm seine Phantasie dahin zurückstopfen, wo sie hergekommen ist.
Wie sie sehen, kann man in den selben Worten, in denen ein Amstrichter etwas beschreibt, was ihm plausibel erscheint, das beschreiben, was dieser Amtsrichter mit seinen Plausibilitäten ausgelöst hat. Eigentlich müsste dieser Amtsrichter, ob der Wirkung, die er verursacht hat, gegen sich vorgehen, aber das setzt natürlich eine Trennung zwischen sich und anderen, die Fähigkeit zu Empathie, zu dem, was George Herbert Mead „Looking Glass Self“ genannt hat, voraus. Wäre unser Richter imstande zu abstrahieren, sich zu fragen, warum er, als Richter, der so direkt mit dem Zweizeiler in Meinungsäußerung des 62jährigen konfrontiert ist, nicht mit der Kalaschnikow in Berlin auffährt, um Grüne zu attackieren, sondern weiterhin seinen Hintern im Amtsgericht wärmt, dann wäre ihm, all die genannten Entwicklungsleistungen eines normalen Menschen vorausgesetzt, vielleicht die Absurdität seiner Phantasien aufgefallen: Warum sollten andere tun, was er nie tun würde? Warum sollten andere emotionalisiert und gewaltbereit werden, wenn er weder das eine noch das andere mit Blick auf die Grünen wird?
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Natürlich wäre sein erster Impuls zu sagen: Weil andere leichter beeinflussbar und dümmer sind als ich. Indes, wenn er nun abermals die oben beschriebenen Fähigkeiten, mit denen ein normal entwickelter Mensch ausgestattet ist, zum Einsatz bringen würde, dann würde ihm auffallen, dass es seine Phantasie ist, die die Möglichkeit gewaltsamer Emotionalisierung gegenüber den Grünen in einer bereits aufgeheizten Atmosphäre, für die er, die im Raum versammelten Anwälte, selbst der vermeintliche Täter bereits falsifizierende Tatbestände darstellen, ersonnen hat, er der einzig Blöde ist, der so etwas für möglich hält. Das wiederum zöge, bei einem normal entwickelten Menschen die Frage nach sich: „Warum komme ich auf derart abstruse Ideen?“ Bin ich dumm oder bösartig? Will ich grundlos verurteilen, um meine Emotionalisierung und in meinem Fall staatlich geschützte Gewaltbereitschaft auszuleben und einen Mann, der anderer Meinung ist als ich, für seine andere Meinung bestrafen? Bin ich am Ende ein Schleimer, der sich mit seinem Urteil bei denen, von denen er den Posten am Landgericht erhofft, andienen will? Geht es mir am Ende gar nicht um Recht, sondern darum, koste es, was es wolle, voranzukommen?
Indes, wäre der Richter am Amtsgericht Kulmbach, der Phantasien, wie sie in diesem Beitrag beschrieben wurden und hier im Kontext nachgelesen werden können, entwickelt, zu diesen Leistungen eines vernunftbegabten Menschen von normaler Maturität fähig, er hätte sein Urteil nicht gefällt, sondern die Meinungsfreiheit als höchstes Gut geschützt.
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Möglicherweise ging es dem „Richter“ um den Schutz der Einmaligkeit des Holocaust? Denn wer die historische Einzigartigkeit des Holocaust bezweifelt -wozu auch Relativierungen jeder Art gehören- der begeht ein juristisches Sakrileg in der BRD.
Medienberichten zufolge geht es bei dem Fall um Volksverhetzung. Das wundert mich etwas, denn mir war nicht klar, dass eine politische Partei als Objekt unter den § 130 StGB fällt. „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. …“ – Die Grünen sind keine rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gelten sie als nationale Gruppierung oder schlicht als nicht näher definierter „Teil der Bevölkerung“? Wenn dem so sein sollte, würden auch Beschimpfungen anderer Parteien unter den Paragrafen fallen, die zum Hass aufstacheln.
Fangen wir mal mit der Antwort auf Ihre Frage an: Leere, leicht zebrechliche Bierflasche? Hab ich. Flüssigen Klebstoff? Hab ich. Diesel? Hab ich auch. irgendeinen alten Lappen? Check.
Aber zu dem unsäglichen Urteil unsäglich schlechter Richter, offenbar mehrerer: Der nicht weniger unsägliche §130 StGB „schützt“ recht bestimmte gesellschaftliche Gruppen, und „die Grünen“ zählen da nicht dazu. Das Urteil ist also schonmal formal Schwachsinn. Und klar, solche grotesken Urteile wie auch der Unsinn, den die Grünen machen, emotionalisert selbt mich und macht mich auch aggressiv, aber im Gegensatz zu den beteiligten Richtern hab ich das Grundgesetzt mal gelesen, und der 62jährige hat jetzt noch den Gang zum Bundesverfassungsgericht offen, weil das hier ja nun sein Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5, verletzt.
Das Amtgericht in Kulmbach ist übrigens ein wunderschönes altes Schlösschen; ich bin also sehr dagegegen, das anzuzünden, nur weil da unfähige Richter arbeiten; das wäre schade um das schöne Gebäude. Gilt auch für das OLG in München, das ist so ein richtig schöner, klassischer Justizpalast, den werden wir schon noch brauchen können, wie halt damals den in Nürnberg.
Wenn das Bundesverfassungsgericht hingegen dem Schwachsinn kein Ende bereitet – nun, das ist ein hässlicher Betonklotz. Und dann greift halt Art. 20 Satz 4 Grundgesetz, wenn der zu überhaupt irgendwas nutze sein soll.
Und mal so ganz explizit: Wir sind hier nicht irgendein Dritte-Welt-Land wie die USA, wo es irgendwer tolerieren sollte, dass Leute rumlaufen und brandschatzen, wenn ihnen irgendwas nicht passt. Und solange man hier noch eine Alternative zu dem Unsinn wählen kann, macht man halt das. Und ich trau denen zwar nicht sonderlich viel zu, aber was Erdogan hinbekommen hat, das schaffen die schon auch. Man kann ja nun Richter nicht einfach entlassen; man kann sie aber sehr wohl ins Gefängnis tun. Zumindest, bis einem eingefallen ist, warum; Verdunklungsgefahr und so. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob den Türken da was eingefallen ist, aber das sind ja nun erst acht Jahre. Sowas kann schon dauern. Ich empfehle da mal Offtopic einen Besuch der Justizvollzugsanstalt der Provinz Mugla, ist auf dem Weg vom Flughafen Dalaman in Richtung von da, wo man als Tourist hinwill. Richtig tolle Torten. Können die Türken sowieso, Kuchen, aber die Sträflinge halt wirklich. Sind auch sehr nett, vor allem, wenn man ihnen eine Zigarette gibt.
Mich stören daran die doppelten Maßstäbe. Da sagt einer gegen die Grünen, was unablässig seit Gründung der AFD gegen die AFD aus allen Kanälen gesagt wird. Im ersten Fall „wehrt man den Anfängen“, im zweiten ist es „Volksverhetzung“. War es nicht das Arschloch (das ist jetzt genau so satirisch gemeint wie die Hetze von Ehring) Christian Ehring von extra 3, der Alice Weidel eine „Nazischlampe“ nennen durfte und sich über die schwere Kopfverletzung von Magnitz lustig gemacht hat?
Ich gebe dem Verurteilten in seiner Einschätzung Recht. Er hat den bestehenden Sachverhalt mit wenigen Wort auf den Punkt gebracht. Die Grünen als Personen stehen häufig in direkter Nachkommenschaft zu Funktionären des NS-Regimes, kann ich zumindest anekdotisch aus meinem Umfeld so erkennen. Bewaffnet habe ich mich dennoch nicht, weil die Grünen in ihrer destruktiven Ideologie sich selbst zerstören werden.
Wenn ich Grüner wäre, würde ich micht ohnehin dagegen verwehren, durch einen Volksverhetzungsparagraphen geschützt zu werden. Jeder wahre Grüne weiß, dass es das deutsche Volk nicht gibt, es gibt nur andere Völker. Aber nichts kann so stringent sein, dass ein Grüner nicht noch einen Widerspruch in seine Gedanken einbauen kann, es sei hier nur an das Paradoxon erinnert, dass es mehr Geschlechter als Mann und Frau gibt, ohne dass die Natur zusätzliche Geschlechtsorgane dafür bereitgestellt hätte. Also braucht der Grüne auch hinsichtlich des deutschen Volkes seinen Widerspruch. Dass Goethe Gastarbeiter aus Italien war, wissen wir ja. Kant war Russe aus Kaliningrad. Humboldt hat sich als Pinguin gelesen u.s.w. Etwas Kulturelles hat Deutschland laut der anatolischen SPD-Frau Özoguz also nicht hervorgebracht. Außer, ja außer dem Holocaust! Das deutsche Nichtvolk also eine Gruppe von Barbaren hat sich zusammengerottet, einen Völkermord an den europäischen Juden zu begehen, die ihrerseits kein Volk waren. Und nicht genug, haben sie das aus Rassismus getan, obwohl es laut Grünen gar keine Rassen gibt und Juden schon gleich gar keine Rasse sind, sondern Angehörige einer Religion. Die Welt der Gut-, Besser- und Grünmenschen ist schon recht unübersichtlich.
Das ist Gesinnungsjustiz im irren Buntland.
Es wird mit zweierlei Mass gemessen, AfDler, Konservative und Regierungskritiker duerfen ohne jegliche Konsequenz als Nazzees bezeichnet werden.
Jedoch wehe, wehe, wenn man die Grauslichen so benennt, dass kostet dann ordentlich, so um die 3600 Euro.
Ich muss doch mal wieder das Buch“Furchtbare Juristen“ lesen, nur so zur Erinnerung was regierungskonforme Justizia, so anrichten kann. https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
PS. In US wuerde so ein lokaler Richter, bei der naechsten Wahl ab gewaehlt, denn nur die Bundesreichter werden einberufen.
Mal wieder lesen: Furchtbare Juristen“ von Ingo Mueller 1987 https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
Regierungs conformes Justizpersonal entscheidet ganz nach den Wuenschen der Grauslichen und der Hate speech Sucher und wie es scheint, wieder im vorauseilendem Gehorsam.
Hatten wir schon mal, siehe oben.
In USA haette dieser lokale Richter eine Absetzungsklage am Hals oder/und wuerde nicht wieder gewaehlt.
Waren die zwei Zeilen so alleine und ohne jeden Zusammenhang auf der Facebook Seite oder war das eine Antwort / Reaktion auf eine andere Nachricht? Auch als Überschrift für eine längere Erklärung könnte ich mir die zwei Zeilen vorstellen.
In diesen Fällen müsste der Kontext beachtet werden. Click-Baiting in der Überschrift ist weit verbreitet, kann vom Langtext dann wieder entschärft werden…
Falls der Kontext existiert und ignoriert wurde, ist es noch deutlicher ein Fehlurteil.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,
die G E S I N N U N G , die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
Na, dann ersetzen wir doch mal den Begriff Grüne in dem verurteilten Kommentar durch AfD und lesen den richterlichen Kommentar zu seinem Urteil unter dieser Prämisse. Und siehe da, plötzlich wird einem schlagartig klar, dass es in diesem Fall gar keinen Prozess geben würde, denn gegen die AfD darf man sowas ohne Probleme in die Welt posaunen. Und da hat das sogar noch die richterlich beschriebene Wirkung, die man bei den Grünen weitestgehend vermisst. Die wird ja auch von der Antifa beschützt.
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Hat schon jemand nach Namen und Adresse des Amtsrichters gefragt?
Möglicherweise ging es dem „Richter“ um den Schutz der Einmaligkeit des Holocaust? Denn wer die historische Einzigartigkeit des Holocaust bezweifelt -wozu auch Relativierungen jeder Art gehören- der begeht ein juristisches Sakrileg in der BRD.
Medienberichten zufolge geht es bei dem Fall um Volksverhetzung. Das wundert mich etwas, denn mir war nicht klar, dass eine politische Partei als Objekt unter den § 130 StGB fällt. „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. …“ – Die Grünen sind keine rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gelten sie als nationale Gruppierung oder schlicht als nicht näher definierter „Teil der Bevölkerung“? Wenn dem so sein sollte, würden auch Beschimpfungen anderer Parteien unter den Paragrafen fallen, die zum Hass aufstacheln.
Fangen wir mal mit der Antwort auf Ihre Frage an: Leere, leicht zebrechliche Bierflasche? Hab ich. Flüssigen Klebstoff? Hab ich. Diesel? Hab ich auch. irgendeinen alten Lappen? Check.
Aber zu dem unsäglichen Urteil unsäglich schlechter Richter, offenbar mehrerer: Der nicht weniger unsägliche §130 StGB „schützt“ recht bestimmte gesellschaftliche Gruppen, und „die Grünen“ zählen da nicht dazu. Das Urteil ist also schonmal formal Schwachsinn. Und klar, solche grotesken Urteile wie auch der Unsinn, den die Grünen machen, emotionalisert selbt mich und macht mich auch aggressiv, aber im Gegensatz zu den beteiligten Richtern hab ich das Grundgesetzt mal gelesen, und der 62jährige hat jetzt noch den Gang zum Bundesverfassungsgericht offen, weil das hier ja nun sein Recht auf freie Meinungsäußerung, Artikel 5, verletzt.
Das Amtgericht in Kulmbach ist übrigens ein wunderschönes altes Schlösschen; ich bin also sehr dagegegen, das anzuzünden, nur weil da unfähige Richter arbeiten; das wäre schade um das schöne Gebäude. Gilt auch für das OLG in München, das ist so ein richtig schöner, klassischer Justizpalast, den werden wir schon noch brauchen können, wie halt damals den in Nürnberg.
Wenn das Bundesverfassungsgericht hingegen dem Schwachsinn kein Ende bereitet – nun, das ist ein hässlicher Betonklotz. Und dann greift halt Art. 20 Satz 4 Grundgesetz, wenn der zu überhaupt irgendwas nutze sein soll.
Und mal so ganz explizit: Wir sind hier nicht irgendein Dritte-Welt-Land wie die USA, wo es irgendwer tolerieren sollte, dass Leute rumlaufen und brandschatzen, wenn ihnen irgendwas nicht passt. Und solange man hier noch eine Alternative zu dem Unsinn wählen kann, macht man halt das. Und ich trau denen zwar nicht sonderlich viel zu, aber was Erdogan hinbekommen hat, das schaffen die schon auch. Man kann ja nun Richter nicht einfach entlassen; man kann sie aber sehr wohl ins Gefängnis tun. Zumindest, bis einem eingefallen ist, warum; Verdunklungsgefahr und so. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob den Türken da was eingefallen ist, aber das sind ja nun erst acht Jahre. Sowas kann schon dauern. Ich empfehle da mal Offtopic einen Besuch der Justizvollzugsanstalt der Provinz Mugla, ist auf dem Weg vom Flughafen Dalaman in Richtung von da, wo man als Tourist hinwill. Richtig tolle Torten. Können die Türken sowieso, Kuchen, aber die Sträflinge halt wirklich. Sind auch sehr nett, vor allem, wenn man ihnen eine Zigarette gibt.
[…] weiter […]
Mich stören daran die doppelten Maßstäbe. Da sagt einer gegen die Grünen, was unablässig seit Gründung der AFD gegen die AFD aus allen Kanälen gesagt wird. Im ersten Fall „wehrt man den Anfängen“, im zweiten ist es „Volksverhetzung“. War es nicht das Arschloch (das ist jetzt genau so satirisch gemeint wie die Hetze von Ehring) Christian Ehring von extra 3, der Alice Weidel eine „Nazischlampe“ nennen durfte und sich über die schwere Kopfverletzung von Magnitz lustig gemacht hat?
Das Gegenteil von ‚Mut‘ ist nicht ‚Feigheit‘, sondern Konformität.
Ich gebe dem Verurteilten in seiner Einschätzung Recht. Er hat den bestehenden Sachverhalt mit wenigen Wort auf den Punkt gebracht. Die Grünen als Personen stehen häufig in direkter Nachkommenschaft zu Funktionären des NS-Regimes, kann ich zumindest anekdotisch aus meinem Umfeld so erkennen. Bewaffnet habe ich mich dennoch nicht, weil die Grünen in ihrer destruktiven Ideologie sich selbst zerstören werden.
Wenn ich Grüner wäre, würde ich micht ohnehin dagegen verwehren, durch einen Volksverhetzungsparagraphen geschützt zu werden. Jeder wahre Grüne weiß, dass es das deutsche Volk nicht gibt, es gibt nur andere Völker. Aber nichts kann so stringent sein, dass ein Grüner nicht noch einen Widerspruch in seine Gedanken einbauen kann, es sei hier nur an das Paradoxon erinnert, dass es mehr Geschlechter als Mann und Frau gibt, ohne dass die Natur zusätzliche Geschlechtsorgane dafür bereitgestellt hätte. Also braucht der Grüne auch hinsichtlich des deutschen Volkes seinen Widerspruch. Dass Goethe Gastarbeiter aus Italien war, wissen wir ja. Kant war Russe aus Kaliningrad. Humboldt hat sich als Pinguin gelesen u.s.w. Etwas Kulturelles hat Deutschland laut der anatolischen SPD-Frau Özoguz also nicht hervorgebracht. Außer, ja außer dem Holocaust! Das deutsche Nichtvolk also eine Gruppe von Barbaren hat sich zusammengerottet, einen Völkermord an den europäischen Juden zu begehen, die ihrerseits kein Volk waren. Und nicht genug, haben sie das aus Rassismus getan, obwohl es laut Grünen gar keine Rassen gibt und Juden schon gleich gar keine Rasse sind, sondern Angehörige einer Religion. Die Welt der Gut-, Besser- und Grünmenschen ist schon recht unübersichtlich.
Das ist Gesinnungsjustiz im irren Buntland.
Es wird mit zweierlei Mass gemessen, AfDler, Konservative und Regierungskritiker duerfen ohne jegliche Konsequenz als Nazzees bezeichnet werden.
Jedoch wehe, wehe, wenn man die Grauslichen so benennt, dass kostet dann ordentlich, so um die 3600 Euro.
Ich muss doch mal wieder das Buch“Furchtbare Juristen“ lesen, nur so zur Erinnerung was regierungskonforme Justizia, so anrichten kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
PS. In US wuerde so ein lokaler Richter, bei der naechsten Wahl ab gewaehlt, denn nur die Bundesreichter werden einberufen.
Mal wieder lesen: Furchtbare Juristen“ von Ingo Mueller 1987
https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
Regierungs conformes Justizpersonal entscheidet ganz nach den Wuenschen der Grauslichen und der Hate speech Sucher und wie es scheint, wieder im vorauseilendem Gehorsam.
Hatten wir schon mal, siehe oben.
In USA haette dieser lokale Richter eine Absetzungsklage am Hals oder/und wuerde nicht wieder gewaehlt.
Waren die zwei Zeilen so alleine und ohne jeden Zusammenhang auf der Facebook Seite oder war das eine Antwort / Reaktion auf eine andere Nachricht? Auch als Überschrift für eine längere Erklärung könnte ich mir die zwei Zeilen vorstellen.
In diesen Fällen müsste der Kontext beachtet werden. Click-Baiting in der Überschrift ist weit verbreitet, kann vom Langtext dann wieder entschärft werden…
Falls der Kontext existiert und ignoriert wurde, ist es noch deutlicher ein Fehlurteil.
Seit Feudalzeiten sind Richter nur Büttel oder ? Was erwartet man?
Sebastian Haffner hatte die Grünen seinerzeit als die Enkel Hitlers identifiziert, auch so benannt. Kein Strafantrag, kein Widerspruch. Nichts.
BRD Justiz übersichtlich zusammengefasst:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,
die G E S I N N U N G , die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
[…] on Oktober 14, 2024 by Michael Klein […]
Na, dann ersetzen wir doch mal den Begriff Grüne in dem verurteilten Kommentar durch AfD und lesen den richterlichen Kommentar zu seinem Urteil unter dieser Prämisse. Und siehe da, plötzlich wird einem schlagartig klar, dass es in diesem Fall gar keinen Prozess geben würde, denn gegen die AfD darf man sowas ohne Probleme in die Welt posaunen. Und da hat das sogar noch die richterlich beschriebene Wirkung, die man bei den Grünen weitestgehend vermisst. Die wird ja auch von der Antifa beschützt.