Ein Leser hat uns einen Kommentar geschickt, in dem es um das neue Instrument geht, mit dem der europäische Zahlungsverkehr für Private erschwert werden soll. Ein Instrument aus dem Bereich dessen, was man im Englischen als „Scare-Tactics“ bezeichnet, also den Versuch, Angst und Schrecken zu verbreiten, um eine Reihe von ideologisch unerwünschten Handlungen direkt oder indirekt zu unterbinden oder psychologisch zu erschweren.
Vordergründig geht es darum, den „Empfänger“ einer Zahlung zu überprüfen, um festzustellen, ob der Name, den Sie eingegeben haben auch der Name ist, der bei IBAN hinterlegt ist, denn es könnte ja sein, dass Sie nicht wissen, wie der Typ heißt, dem Sie gerade Geld überweisen wollen:
„Bis zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an … einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern. Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name … des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird … dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.“
Was – wieder einmal – als Sicherheitsmaßnahme, als Mittel zum Schutz der Konsumenten verkauft wird, lässt sich hervorragend instrumentalisieren, um z.B. ideologisch unerwünschte Zahlungsempfänger auf einer IBAN-Liste als solche zu markieren, deren Daten bei entsprechenden Prüfungen als generell nicht übereinstimmend angezeigt werden.
Nichts leichter als das.
Weil dem so ist, ist die Erfahrung, die einer unserer Leser gemacht hat, wohl pädagogisch wertvoll, denn sie zeigt, dass man diesen Mist am besten ignoriert …, schon weil bei internationalen Zahlungen in Echtzeit, die Prüfung per se nicht möglich ist. Kurz: Hier wird eine weitere Methode eingeführt, um die Verfügungsgewalt über das EIGENE Geld einzuschränken, eine Art Geldflusszensur…, in jedem Fall ein Entzug von finanzieller Autonomie.
“Empfängername nicht prüfbar”,
moniert das Online-Banking, nachdem es via Halifax vorher bereits zweimal geklappt hatte mit “Michael Klein”.
Es gibt bei uns ein neues Gesetz, die ‘verpflichtende Empfängerüberprüfung’.
“Der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers konnte nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden”, heißt es weiter. “Dies kann vorkommen, wenn ein technisches Problem besteht, die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder für das Empfängerkonto keine Prüfung möglich ist. Wollen Sie die Überweisung trotzdem ausführen lassen?”
Ich wollte.
“Bei Klick auf Weiter wird die Überweisung ohne Korrektur ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Empfänger ist.”
Meine Bank verwirft dann also die eingegebenen Kontodaten und mogelt meinen Obolus einem Menschen in den Beutel, der zwar denselben Namen trägt, aber womöglich noch nie einen Schachtelsatz verfasst hat?
Das glaube ich nicht.
Ich bin EMR = meine Initialen. Die Bank akzeptiert den Mittelnamen nicht, es wird also in den nächsten Tagen ein im Überweisungskommentar als ‘Trostobolus’ bezeichneter Betrag von ‘ER’ bei Euch ankommen.
Sollte er trotz meiner Zuversicht nicht auftauchen, bitte ich hier um Bescheid. Danke.
[Der Trost bezieht sich auf den Monumentalschachtelsatzverzicht nach erlittener Zurechtweisung.]
Falls Sie zu denen gehören, die eine ähnliche Erfahrung gemacht haben, dann bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, damit wir ihre Erfahrung anonymisiert berichten können.
Das Konto, dessen Inhaber angeblich nicht „prüfbar“ ist, ist dieses unser ScienceFiles-Spenden-Konto:
HALIFAX
(Bitte angeben: Zahlungsempfänger: Michael Klein, Zahlungszweck: ScienceFiles-Spende / Schenkung):
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BIC: HLFXGB21B24
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Moment. Zwar traue ich den Politikern und den Bankern nur so weit, wie ich sie werfen kann, aber hier scheint es mir doch eine recht naheliegende Erklärung zu geben. Die Fehlermeldung der Bank von EMR lautete also: „Dies kann vorkommen, wenn (…) die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet“.
Meine Bank hatte mir vor einiger Zeit zu der neuen Empfängerprüfung unter anderem dieses mitgeteilt: „Alle Banken in EU-Ländern mit Euro-Währung müssen ab dem 09. Oktober 2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchführen. (…) Banken in EU-Ländern ohne Euro-Währung müssen die Empfängerüberprüfung erst ab Juli 2027 ermöglichen“ – nun, das Vereinigte Königreich gehört zwar weiterhin zum SEPA-Raum, aber nicht mehr zur EU und schon gar nicht zum Euro-Raum.
Das heißt, die Banken im Euro-Raum müssen diese Empfängerprüfung bereits jetzt durchführen und die Banken in der restlichen EU ab Juli 2027; aber Halifax, als eine britische Bank, ist dazu nicht verpflichtet, und ich vermute, dort hat man beschlossen, sich in dieser Angelegenheit vornehm zurückzuhalten (ob aus Prinzip oder zur Vermeidung unnötiger Kosten ist egal). Jedenfalls, dann würde die obige Fehlermeldung doch genau diesen Sachverhalt beschreiben: Die Empfängerbank, d.h. Halifax, bietet den Service einer Empfängerprüfung nicht an.
Was diese Warnung betrifft: „Bei Klick auf Weiter wird die Überweisung ohne Korrektur ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Empfänger ist“ – dies bedeutet meines Wissens nur, dass die SEPA-Überweisung bei einer fehlenden oder gescheiterten Empfängerprüfung und bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden, wie es vor der Einführung der Empfängerprüfung auch schon üblich war, ausschließlich anhand der IBAN ausgeführt wird. Es ist dann völlig egal, ob als Empfänger „Michael Klein“, „Max Mustermann“ oder „Donald Duck“ angegeben ist: In der IBAN darf man sich keinen Teppfihler erlauben, der Empfängername ist egal.
Diese ganze Empfängerüberprüfung ist wieder ein Mittel, um Angst zu erzeugen, Sicherheit zu versprechen, Kontrolle auszuüben und dazu noch einen schönen Grund zu haben, wie man – statt einer Kontokündigung nach Gesinnungstest, die manchmal Gegenwind verursacht – ganz einfach Geldeingänge auf bestimmten Konten reduzieren kann. Man braucht nämlich keinen Grund anzugeben, die Gründe, weshalb der Empfängername nicht prüfbar war, sind so schwammig, dass man sich als Bank immer auf ein „technisches Problem“ rausreden kann.
Und der dressierte Deutsche bricht die Überweisung dann sicherheitshalber ab. Zweck erreicht.
Hatte ich schon bei mehreren „normalen“ Überweisungen. Das System funktioniert noch nicht gut.
„Meine Bank verwirft dann also die eingegebenen Kontodaten und mogelt meinen Obolus einem Menschen in den Beutel, der zwar denselben Namen trägt, aber womöglich noch nie einen Schachtelsatz verfasst hat“
Nein, das Geld wird an die angegebenen Kontodaten (IBAN) gesendet, auch wenn der Empfängername dazu nicht so recht passt.
Reines Compliance-Theater, haben wir auch seit ein paar Monaten. Fuehrt zu staendigen Irritationen am community fundraising BBQ, weil niemand den korrekten Empfaengernamen fuer die vielen scout groups, Schulen und Sportvereine kennt. Kontonummer ist ausschlaggebend. Die Warnung wird also einfach weggeklickt.
Selbst als Absicherung gegen Vertipper bei der Kontonummer praktisch unbrauchbar. Ich kann mir nicht vorstellen dass es dann zur Abschreckung taugt.
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Moment. Zwar traue ich den Politikern und den Bankern nur so weit, wie ich sie werfen kann, aber hier scheint es mir doch eine recht naheliegende Erklärung zu geben. Die Fehlermeldung der Bank von EMR lautete also: „Dies kann vorkommen, wenn (…) die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet“.
Meine Bank hatte mir vor einiger Zeit zu der neuen Empfängerprüfung unter anderem dieses mitgeteilt: „Alle Banken in EU-Ländern mit Euro-Währung müssen ab dem 09. Oktober 2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchführen. (…) Banken in EU-Ländern ohne Euro-Währung müssen die Empfängerüberprüfung erst ab Juli 2027 ermöglichen“ – nun, das Vereinigte Königreich gehört zwar weiterhin zum SEPA-Raum, aber nicht mehr zur EU und schon gar nicht zum Euro-Raum.
Das heißt, die Banken im Euro-Raum müssen diese Empfängerprüfung bereits jetzt durchführen und die Banken in der restlichen EU ab Juli 2027; aber Halifax, als eine britische Bank, ist dazu nicht verpflichtet, und ich vermute, dort hat man beschlossen, sich in dieser Angelegenheit vornehm zurückzuhalten (ob aus Prinzip oder zur Vermeidung unnötiger Kosten ist egal). Jedenfalls, dann würde die obige Fehlermeldung doch genau diesen Sachverhalt beschreiben: Die Empfängerbank, d.h. Halifax, bietet den Service einer Empfängerprüfung nicht an.
Was diese Warnung betrifft: „Bei Klick auf Weiter wird die Überweisung ohne Korrektur ausgeführt. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Empfänger ist“ – dies bedeutet meines Wissens nur, dass die SEPA-Überweisung bei einer fehlenden oder gescheiterten Empfängerprüfung und bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden, wie es vor der Einführung der Empfängerprüfung auch schon üblich war, ausschließlich anhand der IBAN ausgeführt wird. Es ist dann völlig egal, ob als Empfänger „Michael Klein“, „Max Mustermann“ oder „Donald Duck“ angegeben ist: In der IBAN darf man sich keinen Teppfihler erlauben, der Empfängername ist egal.
Diese ganze Empfängerüberprüfung ist wieder ein Mittel, um Angst zu erzeugen, Sicherheit zu versprechen, Kontrolle auszuüben und dazu noch einen schönen Grund zu haben, wie man – statt einer Kontokündigung nach Gesinnungstest, die manchmal Gegenwind verursacht – ganz einfach Geldeingänge auf bestimmten Konten reduzieren kann. Man braucht nämlich keinen Grund anzugeben, die Gründe, weshalb der Empfängername nicht prüfbar war, sind so schwammig, dass man sich als Bank immer auf ein „technisches Problem“ rausreden kann.
Und der dressierte Deutsche bricht die Überweisung dann sicherheitshalber ab. Zweck erreicht.
Halifax bietet diesen „Service“ seit mehr als einem Jahr an.
Hatte ich schon bei mehreren „normalen“ Überweisungen. Das System funktioniert noch nicht gut.
„Meine Bank verwirft dann also die eingegebenen Kontodaten und mogelt meinen Obolus einem Menschen in den Beutel, der zwar denselben Namen trägt, aber womöglich noch nie einen Schachtelsatz verfasst hat“
Nein, das Geld wird an die angegebenen Kontodaten (IBAN) gesendet, auch wenn der Empfängername dazu nicht so recht passt.
Reines Compliance-Theater, haben wir auch seit ein paar Monaten. Fuehrt zu staendigen Irritationen am community fundraising BBQ, weil niemand den korrekten Empfaengernamen fuer die vielen scout groups, Schulen und Sportvereine kennt. Kontonummer ist ausschlaggebend. Die Warnung wird also einfach weggeklickt.
Selbst als Absicherung gegen Vertipper bei der Kontonummer praktisch unbrauchbar. Ich kann mir nicht vorstellen dass es dann zur Abschreckung taugt.
Und Selenskyj löst v.d.L. ab ?