Es gibt Aussagen.
Und es gibt Leute, die bestimmte Aussagen als „Hassrede“ BEWERTEN.
Der Versuch, „Hassrede“ eine eigene Essenz, eine Existenz zuzuschreiben, zielt nicht nur darauf ab, naive oder (vor allem) dumme Mitläufer zu rekrutieren, er hat das Ziel, der naheliegenden Frage, die sich aus der Tatsache, dass es keine Hassrede, sondern nur als Hassrede BEWERTETE Aussagen gibt, aus dem Weg zu gehen:
Wer bewertet verbindlich, welche Aussagen als Hassrede gelten sollen?
Allein die Tatsache, dass Hassrede Ergbnis einer BEWERTUNG ist, ergänzt um die Feststellung, dass sich im Hinblick auf Bewertungen nichts so schnell einstellt, wie Dissens, Dissens ÜBER die Bewertung, macht deutlich, dass all diejenigen, die Hassrede „regulieren“oder „verbieten“ wollen, es eigentlich auf die Meinungsfreiheit abgesehen haben.
Aber nicht nur auf die Meinungsfreiheit. Sie haben es generell auf bürgerliche Freiheiten abgesehen, Freiheiten, die sich in verbalen oder physischen Akten der Kritik und des Widerstands gegen die Verkündigungen der Polit-Hohepriester richten, die es heute mehr denn je, und zwar aufgrund ihrer weitgehenden Inkompetenz nötig haben, Kritik und Kontrolle zu unterbinden.
Zwangsläufig ist jede Form des Eingriffs in Meinungsfreiheit um „Hassrede“ zu unterbinden oder zu bekämpfen, de facto dazu gedacht, Meinungsfreiheit zu zerstören und die Bereitschaft von Bürgern, eine abweichende Meinung zu äußern, zu untergraben. Letzteres ist eine klassische Folge davon, dass die Frage, was von staatlichen Organisationen oder im Halblichtmilieu angesiedelten Vasallenorganisationen als Hassrede eingestuft wird, ungeklärt ist, so dass jede Form von kritischer Äußerung generell mit der Gefahr einhergeht, von einem dieser totalitären Demokratiefeinde als Hassrede eingestuft zu werden.
Zwangsläufig kann man Bewertungen nur dadurch „pseudo-objektivieren“, dass man eine Art „Wahrheitsministerium“ schafft, dessen Aufgabe darin besteht, von Fall zu Fall Hassrede zu dekretieren und eine Armee von Inoffiziellen Mitarbeitern zu unterhalten, Stasi-Nachfolgeorganisationen quasi, um das Damoklesschwert der Hassrede über jeden zu halten, der den Mund aufmacht und nicht sagt, was die regierende Parteien-Clique von ihm erwartet.
Dass man Hassrede per Dekret nicht objektivieren kann, jeder Versuch, bestimmte Aussagen als Hassrede zu unterbinden, eher über kurz als lang in moral hazard endet, also darin, dass diejenigen, die sich die „Autorität“ über die Deklaration von Hassrede angeeignet haben, diese Position ausnutzen, um politische Gegner zu bekämpfen, Meinungsfreiheit zu zerstören und ein Gewaltregime zu errichten, ist eine Notwendigkeit, so wie es eine Zwangsläufigkeit ist, dass jeder Versuch, Meinungsfreiheit einzuschränken, nicht nur damit endet, Meinungsfreiheit zu zerstören, sondern auch damit, Demokratie den Boden zu entziehen. Denn Demokratie lebt vom freien Austausch und Wettbewerb von Meinungen, also genau von dem, was diejenigen unterbinden wollen, die gegen Hassrede vorgehen.
Das ist der Grund dafür, dass wir in den letzten Monaten nicht jede Maßnahme, jedes weitere Dokument für die Bereitschaft, der herrschenden Polit-Cliquen, Meinungsfreiheit und Demokratie zu zerstören, damit sie ihre armseligen Daseinsformen auch weiterhin im Glauben „Macht“ zu haben, durch ihre dystopische Welt schleppen können, kommentiert haben.
Es gibt dazu nicht mehr zu sagen, als wir in der Vergangenheit gesagt haben:
Wer Meinungsfreiheit einschränkt, der schafft sie de facto ab.
Wer Meinungsfreiheit einschränkt, beendet damit jeden demokratischen Versuch, denn Demokratie ohne UNEINGESCHRÄNKTE Meinungsfreiheit gibt es nicht.
Dass es Aussagen gibt, die der ein oder andere derb, beleidigend oder als Ausdruck von Hass ansehen wird, ist nichts Neues. Diese Aussagen gab es zu allen Zeiten. Aus eben diesem Grund wurde in das Strafgesetzbuch nicht zuletzt der §185 „Beleidigung“ aufgenommen. Nun kann man darüber streiten, ob „Beleidigung“ ein Delikt ist, das staatliche Akteure zu interessieren hat, zumal es genügend Möglichkeiten außerhalb der Jurisdiktion und wenn unbedingt unter Einsatz von Berobten, dann im zivilen Rechtszug gibt, um gegen entsprechende Aussagen vorzugehen, aber das wird nichts daran ändern, dass man keine ZENSUR unter dem Vorwand vornehmen muss, man wolle X, Y oder Z schützen, denn entsprechende Schutzvorrichtungen gibt es längst.
Wer dennoch zensieren will, hat somit nicht den Schutz von X, Y oder Z im Sinn, sondern die Zensur von Meinungen, die ihm nicht passen, die Unterdrückung von politischer Opposition oder die Beseitigung jeder Möglichkeit, ihn zur Rechenschaft zu ziehen.
Aus diesem Grund diskutieren wir auch nicht mehr darüber, ob in Deutschland oder in der EU oder im Vereinigten Königreich demokratische Herrschaftssysteme etabliert sind. In der politischen Praxis sind es keine demokratischen, sondern totalitäre Herrschaftssysteme, deren Akteure versuchen, sich zum Herren über anderer Menschen Meinung aufzuspielen.
Und Emanuel Macron hat uns den Gefallen getan, genau das in seiner überheblich dümmlichen Art zum Ausdruck zu bringen:
Man muss ihm dankbar sein, dass er in seiner Hubris jede Maske fallen lässt und erzählt, was er tatsächlich denkt.
Meinungsfreiheit ist Bullshit.
Freie Meinung kann nur umfassen, was Kleinstgeister wie er und seinesgleichen nicht als Hassrede bewerten.
Falls noch jemand einen Beleg dafür benötigt hat, dass die derzeit Europa zerstörende Klasse politischer Zombies, keinerlei Skrupel hat noch das letzte an demokratischem Lebenssaft aus einst zumindest ansatzweise funktionalen Demokratien zu saugen, hier ist er.
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Die „Einschränkung“ der Meinungsfreiheit ist auch nur ein Teilaspekt der schrittweisen Strategie dieser zutiefst antidemokratischen „politischen Zombies“ zur vollständigen Aufhebung aller Grundrechte und damit letztlich der Basis jeder freiheitlich-demokratischen Grundordnungen insgesamt:
Genauso, wie derjenige, der die Meinungsfreiheit „einschränken“ will, sie damit de facto abschafft (denn entweder existiert sie oder eben nicht!), und damit auch die Demokratie, so wollen diejenigen, die letztlich alle elementaren Grundrechte nach Artikel 1 bis 19 unter bestimmten Bedingungen „einschränken“ wollen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung de facto abschaffen.
Denn ELEMENTARE Grundrechte sind NICHT mehr „einschränkbar“, weil ihr Wesensgehalt bereits ELEMENTAR ist.
Eine „Einschränkung“ bedeutet also auch hier de facto deren vollständige Abschaffung.
Man muß sich nur einmal die deutschen Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO zu Gemüte führen und man weiß gleich, wohin der Haase läuft:
Im deutschen „Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ wird unter Artikel 5 folgendes beschlossen (Zitat):
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte
– der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
– der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
– des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
– der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes)
eingeschränkt“.
Abgesehen von ihrer totalitären Anmaßung bilden sich diese antidemokratischen politischen Zombies in ihrer Hybris auch noch ein, sie wären im „Recht“, weil sie die Grundrechte ja nach Artikel 19 Abs. (1) GG „per Gesetz einschränken“, haben allerdings dabei geflissentlich „übersehen“, dass sie bei der Einschränkung von Grundrechten deren WESENSGEHALT keinesfalls antasten dürfen (Art 19 Abs. (2) GG).
Nun muß mir einer dieser antidemokratischen politischen Zombies nur noch erklären, wie er z.B. die körperliche Unversehrtheit „einschränken“ will, OHNE ihren Wesensgehalt anzutasten (denn entweder bin ich körperlich unversehrt, z.B. VOR einer Zwangs-„Impfung“, oder ich bin es NICHT (mehr), z.B. NACH einer Zwangs-„Impfung“, aber ich bin dann nicht „eingeschränkt“ unversehrt).
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Michael Hollister: „The EU Censorship System“ Part 1-7.
Wer in der Hammelherde mitläuft, sieht vor sich nur Ärsche (Zitat Ende!)
Die „Einschränkung“ der Meinungsfreiheit ist auch nur ein Teilaspekt der schrittweisen Strategie dieser zutiefst antidemokratischen „politischen Zombies“ zur vollständigen Aufhebung aller Grundrechte und damit letztlich der Basis jeder freiheitlich-demokratischen Grundordnungen insgesamt:
Genauso, wie derjenige, der die Meinungsfreiheit „einschränken“ will, sie damit de facto abschafft (denn entweder existiert sie oder eben nicht!), und damit auch die Demokratie, so wollen diejenigen, die letztlich alle elementaren Grundrechte nach Artikel 1 bis 19 unter bestimmten Bedingungen „einschränken“ wollen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung de facto abschaffen.
Denn ELEMENTARE Grundrechte sind NICHT mehr „einschränkbar“, weil ihr Wesensgehalt bereits ELEMENTAR ist.
Eine „Einschränkung“ bedeutet also auch hier de facto deren vollständige Abschaffung.
Man muß sich nur einmal die deutschen Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO zu Gemüte führen und man weiß gleich, wohin der Haase läuft:
Im deutschen „Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ wird unter Artikel 5 folgendes beschlossen (Zitat):
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte
– der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
– der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
– des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und
– der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 2 des Grundgesetzes)
eingeschränkt“.
Abgesehen von ihrer totalitären Anmaßung bilden sich diese antidemokratischen politischen Zombies in ihrer Hybris auch noch ein, sie wären im „Recht“, weil sie die Grundrechte ja nach Artikel 19 Abs. (1) GG „per Gesetz einschränken“, haben allerdings dabei geflissentlich „übersehen“, dass sie bei der Einschränkung von Grundrechten deren WESENSGEHALT keinesfalls antasten dürfen (Art 19 Abs. (2) GG).
Nun muß mir einer dieser antidemokratischen politischen Zombies nur noch erklären, wie er z.B. die körperliche Unversehrtheit „einschränken“ will, OHNE ihren Wesensgehalt anzutasten (denn entweder bin ich körperlich unversehrt, z.B. VOR einer Zwangs-„Impfung“, oder ich bin es NICHT (mehr), z.B. NACH einer Zwangs-„Impfung“, aber ich bin dann nicht „eingeschränkt“ unversehrt).
Es ist wie mit der Schwangerschaft: Entweder eine Frau IST schwanger oder sie ist es NICHT, aber sie ist niemals „eingeschränkt“ schwanger .