Angesichts des Irrsinns, der Bürokratie in Brüssel geworden ist, ein Moloch, der von Tag zu Tag mehr Unfug erfindet, um die letzten Reste von Innovation und Kreativität, von freiem Unternehmertum und Entrepreneurship innerhalb der EU in einem Geflecht aus Regeln, Vorschriften und Blödsinn zu ersticken, kann man missmutig werden oder man kann damit anfangen, diesen Unfug für alle Welt aufzuzeigen, als eine Art Unterhaltungsprogramm: Neues aus dem EU-Stadl, dem europäischen Kommödianten-Stadl.
Sicher, so denken Sie, dass die EU-Regelungswut Kapriolen schlägt, das ist bekannt. Spätestens seit die Krümmunswinkel von Bananen Gegenstand von EU-Regulationen geworden sind, ist bekannt, dass in Brüssel ein Mob von Verwaltungsfetischisten sitzt, der sich mit sich selbst beschäftigt.
Sicher, die absurde Posse des laufenden Jahres, die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 offiziell in Kraft getreten ist, ist auch hinlänglich bekannt, die Verordnung, die Online-Händler u.a. verpflichtet, den Nachweis darüber zu führen, dass die Verpackung „Schadstoffgrenzen“, die sich die EU-Bürokrauts haben einfallen lassen, und „Recyclingvorgaben“ einhält und – sofern der Vertrieb EU-Ländergrenzen überschreitet, einen bevollmächtigten Vertreter im Zielland zu benennen, der die „Einhaltung“ mit einem Stempel versieht. Die Verordnung ist so unsinnig, dass von Regierungsstellen empfohlen wird, sie nicht einzuhalten und zu ignorieren.
Aber das ist nur ein Schmankerl aus dem EU-Stadl.
Es gibt noch viel mehr, es gibt „Entwaldungsverodnung“, die Einwegkunststoff- und Verpackungsverordnung und noch viel mehr Irrsinn in Papierform. Kommen Sie mit auf eine – wie wir meinen – unterhaltsame Reise:
Eine der Verordnungen, die im Hintergrund für massiven bürokratischen Irrsinn sorgt, ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie sollte eigentlich Ende 2026 in Kraft treten, wurde aber nach weltweitem Entsetzen im Kern um ein Jahr verschoben – ihren bürokratischen Irrsinn entfaltet sie im Verborgenen aber schon jetzt. Das Ziel klingt edel: Für Kaffee, Kakao, Holz, Rindfleisch, Palmöl, Kautschuk und Soja darf weltweit – wenn es nach der EU-Kommission geht – kein Wald mehr gerodet werden. Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung ist zu einer bürokratischen Posse geworden, die vor allem für europäische Kleinbetriebe reale, gar nicht lustige Folgen hat, deren Inhaber in den Wahnsinn treibt.
GPS-Zwang für jede Kuh und jeden Baum: Händler und Erzeuger müssen für jede einzelne Lieferung die exakten GPS-Koordinaten des Grundstücks nachweisen, auf dem das Produkt erzeugt wurde. Das hat für den Metzger um die Ecke zur Folge, dass er, der seine Tierleichen von drei kleinen Bauernhöfen aus der Nachbarschaft bezieht, für jede Wurst und jedes Stück Fleisch, das er verkauft, die Geodaten der Weiden in eine EU-Datenbank hochladen muss, um lückenlos zu beweisen, dass für die Weide dieser deutschen Kühe in den letzten Jahren kein Wald gerodet wurde.
Ein Handwerker, der ein Holzregal baut, benötigt die GPS-Daten des exakten Waldstücks, aus dem der Baum stammt. Werden für eine Holzplatte Späne aus verschiedenen Wäldern gemischt, müssen alle Koordinaten lückenlos zurückverfolgt und digital verknüpft werden.
Irrsinn, wie er nur der EU einfallen kann, aber Irrsinn mit System, denn gemeinhin sind kleine und mittlere Betriebe, die nicht das Geld haben, um eine IT-Abteilung zu unterhalten, die nur dazu da ist, die neuesten Spleens der bürokratischen Mafia aus Brüssel zu befriedigen, die Leidtragenden. Während die großen Konzerne eigene IT-Abteilungen aufbauen, um Millionen von GPS-Datenpunkten zu verwalten, stehen Kaffeeröstereien, Buchdruckereien, lokale Metzger und Waldbesitzer vor einem unlösbaren Bürokratieberg.
Hinzu kommt der übliche EU-Dilettantismus: Bis heute funktionieren die EU-Datenbanken nicht fehlerfrei, Hunderttausende Betriebe hängen in der Luft. Sie müssen Daten sammeln, von denen niemand weiß, wie sie korrekt übermittelt werden sollen – nur um am Ende zu beweisen, dass im Schwarzwald oder auf der Allgäuer Wiese kein Regenwald gerodet wurde.
Weiter geht es mit der EU-Richtlinie zu Einwegkunsstoffen
An Absurdität steht sie der Entwaldungsverordnung kaum nach, die EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffen, die in diesem Jahr durch neue Verschärfungen und Auslegungen ihren vollen bürokratischen Glanz entfaltet. Sie verbietet im Namen des Umweltschutzes nachhaltiges Verpackungsmaterial und zwingt Händler zu absurden Plastik-Umwegen.
Der „Karton-ist-Plastik“-Irrsinn
Die EU jagt alles, was auch nur im Entferntesten wie Plastik aussieht oder Plastik enthält. Ein Problem, das dabei anfällt, weil die Phantasie der EU Bürokratenmafia nicht über den Rand der eigenen Kaffeetasse hinausreicht: Reine Papier- oder Pappbecher (wie für Kaffee oder Eis) weichen sofort durch. Sie benötigen eine hauchdünne Barriere-Schicht.
Aber: Die EU hat entschieden, dass auch bio-basierte, biologisch abbaubare oder chemisch modifizierte Polymere auf Zellulosebasis rechtlich als Plastik gelten.
Das hat zur Folge, dass ein Händler, der einen Becher aus 99 % recycelter Pappe verkauft, der mit einer biologisch abbaubaren Schicht aus Maisstärke beschichtet ist, ein hässliches, rot-blaues Logo mit dem Schriftzug „PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF“ (die sterbende Schildkröte) aufdrucken muss..
Ein Schildbürgerstreich
Um die Kennzeichnungspflicht und die damit verbundenen Sonderabgaben (die sogenannte Plastiksteuer) zu umgehen, reagieren Hersteller auf die bürokratische Einfalt:
Ein Becher ohne Beschichtung: Cafés nutzen teilweise vollständig unbeschichtete Pappbecher. Die Becher weichen aber nach fünf Minuten durch. Um den dabei entstehenden Siff zu verhindern, geben sie dem Kunden zwei oder drei Becher übereinander mit.
Mehr Müll für die Umwelt, aber das Gesetz ist erfüllt.
Andere weichen auf Becher aus, die mit Bienenwachs oder Paraffin beschichtet sind. Das gilt rechtlich nicht als Plastik. Allerdings sind diese Becher im Altpapier extrem schwer zu recyceln, weil das Wachs die Maschinen verklebt.
Mit gigantischem bürokratischen Aufwand wird von der EU ein Gesetz durchgedrückt, das am Ende dazu führt, dass entweder mehr Müll produziert wird oder Produkte auf den Markt kommen, die schlechter zu recyceln sind als die vorherigen – aber bei der EU ist man mit sich zufrieden.
Nächster Akt im EU-Regulierungswahnsinn:
Willkommen im Club der Liebhaber des gepflegten Regulierungs-Wahnsinns! 🎬
Akt I: Der Beipackzettel-Krieg (Medikamenten-Verpackungen)
Die EU-Bürokrauts wollen die europäische Industrie radikal entmisten und Verpackungsmüll einsparen (wieder im Rahmen der berüchtigten Verpackungsverordnung PPWR). Gleichzeitig gibt es aber strenge Patientenschutzgesetze, die vorschreiben, dass in jeder Packung ein riesiger, mehrfach gefalteter Beipackzettel (der „Waschzettel“) stecken muss.
Die EU-Verordnung (zu Verpackung) fordert, dass das Leervolumen einer Verpackung maximal 40 Prozent betragen darf. Das bedeutet: Eine Schachtel darf nicht viel größer sein als das Produkt selbst.
Physik steht der EU im Weg: Bei einer Packung mit beispielsweise nur drei kleinen Pillen oder einer Mini-Tube Augensalbe ist die Ware winzig – aber der gesetzlich vorgeschriebene Beipackzettel in drei Sprachen ist so groß wie eine halbe Tageszeitung.
Um den Beipackzettel physisch überhaupt in die Schachtel zu bekommen, muss die Schachtel künstlich vergrößert werden. Aber: Tut der Hersteller das, verstößt er gegen die 40-Prozent-Leerraum-Regel der EU. Macht er die Schachtel kleiner, passt der Zettel nicht rein, und er verstößt gegen das Arzneimittelgesetz.
Catch-22
Die Pharmaindustrie hat versucht, die EU zum Zugeständnis zu drängen: Ein digitaler QR-Code auf der Packung statt Waschzettel darin. Die Antwort der EU-Bürokrauts: Ein klares Nein. Man müsse die „digitale Barrierefreiheit“ wahren, so die Begründung.
Derzeit versuchen die Hersteller extra-dünnes Papier zu entwickeln, um Physik und Bürokratie gleichermaßen zu überlisten, auf der Strecke bleibt vorhersehbar der normalsichtige Konsument, dem ohne Lupe kein Buchstabe ersichtlich sein wird. Aber der EU-Regelungswut ist genüge getan.
AI generated
Akt II: Das ewige Leben des Toasters („Intelligente“ Haushaltsgeräte)
Seit diesem Jahr greift die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zusammen mit den verschärften Cyber-Resilience-Act (CRA)-Richtlinien für vernetzte Geräte.
Geräte sollen länger halten und sicher vor Hackern sein. Ein hehres Ziel, aber die Umsetzung bei vermeintlich simplen Küchenhelfern ist EU-Slapstick pur.
Sobald ein Haushaltsgerät „smart“ ist – und sei es nur ein Toaster oder eine Kaffeemaschine mit WLAN-Verbindung zur App –, muss der Hersteller nach EU-Regulation und ab Verkaufsstart für mindestens 5 bis 7 Jahre garantieren, dass das Gerät mit Sicherheitsupdates versorgt wird und Ersatzteile lieferbar sind.
Ein einfacher, analoger Toaster (Preis: 25 Euro) hält bei guter Pflege 15 Jahre. Ein Toaster in dem zusätzlich ein Bluetooth-Modul eingebaut ist, damit man den Bräunungsgrad per Smartphone einstellen kann, macht aus dem einfachen Toaster im EU-Stadl ein Hochsicherheits-IT-System.
Der Hersteller muss nun über Jahre hinweg Software-Entwickler bezahlen, die das Betriebssystem des Toasters patchen, falls Hacker eine Sicherheitslücke finden, über die sie das Heimnetzwerk des Besitzers angreifen könnten.
Da sich dieser gigantische IT-Support für ein 25 bis 30-Euro-Gerät hinten und vorne nicht lohnt, passiert genau das Gegenteil von Nachhaltigkeit:
Hersteller bauen absichtlich wieder dümmer (was das Ende von echter Innovation im Smart-Home-Bereich bedeutet).
Oder die Preise für smarte Haushaltsgeräte explodieren massiv, weil man beim Kauf deines smarten Kühlschranks im Grunde ein siebenjähriges IT-Wartungsabonnement mitbezahlen muss.
Besonders schön: Wenn die App des Herstellers nach 5 Jahren pleitegeht, hat man als Kunde zwar einen Toaster mit topaktuellen Sicherheits-Updates, aber die App funktioniert nicht mehr – und der Toaster verweigert im schlimmsten Fall den Dienst, weil er sein „Heimat-System“ nicht mehr findet.
Akt III: Der „Milch-im-Wein“-Schock (Die EU-Wein-Kennzeichnung)
Seit kurzem greift die neue EU-Verordnung zur Weinkennzeichnung. Früher galt Wein rechtlich als landwirtschaftliches Erzeugnis und war von den klassischen, detaillierten Nährwerttabellen und Zutatenlisten befreit.
Damit ist nun Schluss.
Jede Weinflasche muss nun lückenlos Auskunft über Brennwert, Kohlenhydrate, Zucker und alle verwendeten Zusatzstoffe geben.
Da Winzer beim Ausbau des Weines oft traditionelle Hilfsmittel verwenden, um Trübstoffe zu binden, liest sich die Zutatenliste eines edlen Tropfens plötzlich wie ein Chemiebaukasten. Werden zur Klärung des Weins beispielsweise Proteine aus Eiklar, Milch (Kasein) oder Fischblasen (Heusenblase) genutzt, muss das als Allergen aufgeführt werden.
Weil kein Winzer der Welt die edle Optik seines Etiketts mit einer riesigen Nährwerttabelle ruinieren will, erlaubt die EU ein sogenanntes „E-Label“ via QR-Code auf der Rückseite. Scannt der Kunde den Code im Supermarkt, landet er auf einer digitalen Infoseite.
Aber: Die EU-Bürokrauts wären nicht sie selbst, gäbe es hier nicht eine perfide Falle: Die verlinkte Webseite darf keinerlei Marketing enthalten. Es dürfen dort keine anderen Weine des Winzers gezeigt werden, es darf kein Online-Shop verlinkt sein, nicht einmal Cookies zur Analyse der Besucher dürfen gesetzt werden!
Wer als Winzer auf der Infoseite aus Versehen ein Foto seines schönen Weinguts zeigt, riskiert wegen unzulässiger Werbung auf Pflicht-Informationsmedien drakonische Strafen. Womit einmal mehr eine hervorragende Einkunftsquelle für den Abmahnmob aus unterdurchschnittlichen Anwälten geschaffen wäre, die sich dadurch über Wasser halten, dass sie die Einhaltung von Regelungen für die EU und andere Regelungswütige überwachen.
Damit endet diese erste Folge aus dem EU-Stadl, aus der irren Welt der Regelungswütigen, die ihre Zeit damit verbringen zu überlegen, wie sie unter dem Vorwand von Harmonisierung und Verbraucherschutz die EU in eine zu Tode regulierte Brache verwandeln können.
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