„Dr. Paul Brandenburg wurde am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, von der Bundespolizei am Berliner Flughafen verhaftet, als er sein 10-jähriges Kind zurück nach Berlin gebracht hat. Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin, was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist. Dennoch wurde gegen Paul ein Haftbefehl erlassen, welcher damit begründet wurde, dass er „flüchtig“ sei. Paul wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seither in der JVA Moabit in Berlin in Untersuchungshaft.
[…]
Ihm wird vorgeworfen, den (noch) regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, in 6 Fällen beleidigt zu haben. Konkret soll es sich um 4 „einfache“ Beleidigungen (§ 185 StGB) handeln, bei denen Wegner Strafantrag gestellt hat. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung im Sinne der sogenannten Majestätsbeleidigung (§ 188 II Variante 2 StGB), die unabhängig von Wegners Strafantrag verfolgt werden können. Sämtliche vorgeworfenen Äußerungen stehen im Kontext mit „der“ wegen Kinderpornographie zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilten „Dragqueen“ Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski. Parka moderierte am 14. Juli 2025 die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens. Die Veranstaltung richtete sich gegen Hasskriminalität und wurde unter anderem von der Polizei Berlin (die Wegner untersteht) und unter Schirmherrschaft der Polizeipräsidentin, dem Polizeipräsidium Brandenburg, dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem LSVD+ ausgerichtet. Parka führte durch den Abend, stand mit Beamten auf der Bühne (im Hintergrund spielte das Polizeiorchester Brandenburg) und ließ sich u. a. mit dem stellvertretenden Polizeipräsidenten Marco Langner fotografieren.“
Warum hat man bei Geschichten aus Berlin immer das Gefühl, in der Gosse unterwegs zu sein, im Schmuddelmilieu, offenkundig ein Gefühl, das auch Paul Brandenburg hatte und dem er entsprechend Ausdruck verliehen hat, in einer Weise, die dem Pflänzchen, das noch Bürgermeister von Berlin sein will, nicht gefallen hat. Er sah sich beleidigt, obschon eine Beleidigung natürlich ein beleidigungsfähiges Subjekt voraussetzt, ein Hinweis, der viel häufiger erfolgen sollte. Nicht jeder, der sich wichtig fühlt, ist beleidigungsfähig, manche Idioten sind Idioten. Ob das im vorliegenden Fall der Fall ist, das ist irrelevant, denn mir geht es in diesem Post nicht um die Tat, den Tatbestand. Der ist mir vollkommen wurscht.
Mir geht es um die unglaubliche Verfolgungswut, die Staatsanwälte mittlerweile an den Tag legen und die dazu führen, dass Bürger, wegen Lappalien, Pipifax wie einer angeblichen Beleidigung, verhaftet und inhaftiert werden.
Offenkundig ist das System nicht nur im Bereich der Staatsanwaltschaft marode, denn wer auch immer für den Antrag eines Haftbefehls verantwortlich ist, hat einen willfährigen Amtsrichter gefunden, der in in Kraft gesetzt hat. Zwei Personen, die exemplarisch für ein Rechtssystem stehen, das vor die Hunde gegangen ist, in dem ideologisch motivitierte Verfolgung, als Lawfare, zur Normalität geworden ist, bestenfalls mittelmäßige Polit-Darsteller die Justiz instrumentalisieren, um gegen diejeniges, die ihr fragiles Ego gestreift haben, eine korrupte Maschinerie in Gang zu setzen, denn, wo kämen wir hin, wenn sich Lichtgestalten wie – wie heißt der Typ nochmal?: Kai Wegner, von normalen Bürgern „beleidigt“ fühlen müssen.
Unvorstellbar.
Der arme Mann, schon vor der angeblichen Beleidigung durch Paul Brandenburg offenkundig ein mentales Wrack, dessen Existenz nur in einem purifizierten und von aversen Ansichten freigeräumten Raum möglich war, in dem sich Wegner einbilden kann, von „seinen“ Berlinern geliebt und angehimmelt zu werden, wie einst Caligula in Rom … Wer den armen Mann die Realität einer Umwelt, in der Verachtung für eine bestimmte Art von Person vorhanden ist, zur Kenntnis bringt, muss entfernt werden, um den öffentlichen Schein des großen Mannes (kleiner Statur) aufrecht erhalten zu können.
Das hatten wir schon einmal:
„Der Honecker ist ein unfähiger Arsch und ein sächsischer Zonen-Diktator! Ihr könnt euch das Bild sonst wohin stecken!“
Ein leicht alkoholisierter Arbeiter, Karl-Heinz M., so der Name, den das Bundesarchiv / die Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU), (Außenstelle Cottbus, Sachakte „Herabwürdigung“) auch nach Jahrzehnten noch verschweigt, hat es im Streit mit einem Pförtner, der ihm mit Verweis auf ein Potrait von Erich darüber belehren wollte, dass im Sozialismus Disziplin herrsche, gesagt. Karl-Heinz M. wurde verhaftet. Ein systemlinienförmiger Richter am Kreisgericht Cottbus verurteilte M. wegen „Öffentlicher Herabwürdigung der staatlichen Ordnung und ihrer Repräsentanten“ (§ 220 StGB) und wegen „Zersetzung der sozialistischen Moral“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die M. nach allem, was bekannt ist, auch vollständig abgesessen hat.
„Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“. Die DDR hatte den „Straftatbestand“, ihr Nachfolgestaat hat ihn auch, dieses Mal nicht als § 220 StGB, sondern als § 188 StGB
„(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Denn merke: Je übersehbarer und leistungsloser die intellektuellen Winzlinge, die Staat spielen wollen, sind, desto mehr Schutz benötigen sie und ihr Ego vor der Realität, wie sie Bürger in ihren Einschätzungen zum Ausdruck bringen, in Sicherheit zu bringen.
Waltraud B. (die Verweigerung der kompletten Namensnennung durch, in diesem Fall die BStU, Zentralarchiv Berlin, die den Opfern des real existierenden Sozialismus auch noch nach Jahrzehnten Satisfaktion verweigert, ist nicht nur lächerlich, sie ist widerlich) – Waltraud B. wollte ausreisen, das sozialistische Paradies von Erich in Richtung Westen verlassen. Dreimal hat sie Anträge gestellt, dreimal ist sie gescheietrt. Nach der dritten Ablehnung ist ihr der Kragen geplatzt und sie hat ihrem Ärger in der folgenden Weise schriftlich Luft gemacht:
„Ihre Funktionäre sind ein verlogenes Pack und feige Verbrecher, die das eigene Volk wie im Gefängnis halten. Honecker und Mielke gehören vor ein ordentliches Gericht gestellt!“
B. wurde im Herbst 1982 verhaftet, ein systemlicher Richter hat sie wegen „Staatsfeindlicher Hetze (§ 106 StGB) zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Sie wurde von der BRD freigekauft, als die BRD noch ein Staat mit moralischem Kompass war. Aber heute gibt es ja „Deutschland“.
Als Deutschland noch das „Dritte Reich“ war, hat ein Handwerker in seiner Dorfkneipe über Hermann Göring gesagt er sehe aus „wie ein geschmückter Pfau im Zirkus“. Und wer Bilder von dem Dicken in seinen „Prachtuniformen“ kennt, der weiß, der Pfau ist eine heftige Untertreibung. Dem Handwerker hat es nichts genutzt. Er wurde wegen Beleidigung von Reichsorganen und der Parteiführung, eine Variante von § 188 StGB heutiger Fassung, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Auch die Nazis konnten sich auf ihre Richter und Staatsanwälte verlassen.
Eine der Errungenschaften einer freien Gesellschaft besteht nicht zuletzt darin, dass es keine Positionen gibt, die zu einem rechtlichen Sperrgebiet erklärt werden. Wenn ein Idiot in eine Regierungsfunktion gelangt, dann muss es genauso möglich sein, diesen Idioten als ebensolchen zu bezeichnen, wie es möglich ist, einen Idioten im täglichen Leben als solchen zu bezeichnen. Sollte die Bezeichnung nicht zutreffen, dann ist die Frage, ob sie eine Beleidigung darstellt, eine Frage, die auf dem Weg einer Privatklage gelöst werden muss. Es gibt keinen Anspruch auf einen besonderen Schutz für Personen, die in staatliche Positionen gelangen. Da sie sich exponieren, ist ihnen sicher bekannt, dass mit exponierter Stellung auch exponierte, zuweilen deftige Kritik einhergeht.
Politiker und andere Leute, die sich in politischen Positionen einfinden, weil man auch als Wirt mittlerweile eine Ausbildung benötigt (insofern stimmt das mit dem, wer nichts wird, wird Wirt nicht mehr) haben keinerlei Anspruch auf besonderen Schutz. Das ist schon deshalb nicht möglich, weil öffentliche Kritik notwendig ist, um ungeeignete Personen aus Positionen, die mit Entscheidungsmacht verbunden sind, zu entfernen, ehe sie größeren Schaden anrichten. Werden politische Positionen mit einem Stacheldraht und staatsanwaltschaftlichen Selbstschussanlagen umzäunt, dann können die größten Idioten Positionen besetzen, ohne dass Bürgern irgend eine Möglichkeit bleibt, sie daraus vorzeitig zu entfernen oder auch nur ihre Ungeeignetheit offen zur Schau zu stellen.
Solche Schutzmechanismen benötigen totalitäre Systeme, die Positionen nach ideologischer Verblödung, nicht nach Eignung vergeben, mit Demokratien sind sie unvereinbar.
Wir leben derzeit in einem Rechtssystem, dessen Häscher nicht nur der Ansicht sind, der Schutz der Bevölkerung mache es notwendig, Teile eben dieser Bevölkerung wegen Lappalien wie „Beleidigung“ zu verfolgen, wir leben zudem in einem Rechtssystem, in dem es Amtsrichter gibt, die es als verhältnismäßig ansehen, einen Haftbefehl wegen eines zugrundeliegenden Delikts der „Beleidigung“ auszustellen. Bekannt ist so etwas aus totalitären Regimen und aus Theokratien, in denen es als Gotteslästerung gilt, den göttlichen Führer auf seinen irdischen Boden zurückzuholen. Daraus muss man den Schluss ziehen, dass das deutsche Regierungssystem von Profil-Neurotikern überrannt wurde, die mangels eigener Leistungsfähigkeit und mangels mentaler Eignung, ihren Anspruch „Elite“ zu sein, nur dadurch durchsetzen können, dass sie diejenigen verfolgen, die an ihrer „Elite“ zweifeln. Zu diesem Elitismus hat Dr. habil. Heike Diefenbach auf ScienceFiles eine Reihe von Texten veröffentlicht, der beste Einstieg ist dieser Text.
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Tja, es brauchte wieder „Einsteins“ oder wahlweise war (ist) man „Nazi“, um die Aussage dieses Berliner Grünen verstanden zu haben (es in den Handlungen der Justiz / Polizei gesehen zu haben, lange bevor er es sagte), daß sie (Grüne) viele gute Leute in der Justiz (Polizei, Verwaltung) untergebracht haben.
Benedikt Lux, 2020.
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“
Hilde und Roland, welche für den lokalen NWO-Führer das Recht schützen.
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Tja, es brauchte wieder „Einsteins“ oder wahlweise war (ist) man „Nazi“, um die Aussage dieses Berliner Grünen verstanden zu haben (es in den Handlungen der Justiz / Polizei gesehen zu haben, lange bevor er es sagte), daß sie (Grüne) viele gute Leute in der Justiz (Polizei, Verwaltung) untergebracht haben.
Benedikt Lux, 2020.
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Hilde und Roland, welche für den lokalen NWO-Führer das Recht schützen.