Nun ist es also soweit. In seiner Sitzung vom 21. September hat der Bundesrat einen Gesetzesantrag beschlossen, dessen Ziel darin besteht, Unternehmen in der Wahl ihrer Aufsichtsratsmitglieder einzuengen, und sie zu zwingen, eine Frauenquote von zunächst 20% und später 40% einzuhalten, die den Ländervertretern im Bundesrat opportun erscheint (Wieso eigentlich 40%, wenn das Ziel Gleichberechtigung