Aus den Kleinanzeigen stammt, was Corvusalbus im Forum gepostet hat. Wenn Sie also der Ansicht sind, dass ihr zu Lebzeiten angesammeltes Vermögen und ihr Eigentum posthum Flüchtlingen (und der UNO-Flüchtlingshilfe) eine Zukunft schenken soll, dann vererben Sie an Flüchtlinge, natürlich nach Abzug der Steuern, denn auch Erbschaften von Flüchtlingen sind erbschaftssteuerpflichtig. Der Verein, der das