Die totale Bankrotterklärung: Uni Freiburg schmiert Fakultäten wegen Gender
Das war’s jetzt! Der Versuch, die Universitäten mit allen möglichen Mitteln zu entprofessionalisieren, zum Kindergarten und zum Auffangbecken von weiblichen Bewerbern zu machen, die es auf normalen Märkten anscheinend nicht auf Lehrstühle geschafft haben, und deshalb auf dem Market for Lemons konkurrieren müssen, und dies unter der Mimikry einer “Frauenförderung” zu tun, ist gescheitert. Er ist nicht nur gescheitert, er gleitet immer mehr aus der Halbwelt, in der er bislang situiert war, in etwas ab, was man nur als kriminelles Milieu beschreiben kann.
Beides, dass der ideologische Eingriff der Staatsfeministen in die Universitäten unter der Mimikry der Frauenförderung gescheitert ist und dass er mittlerweile die Schwelle zu organisierter Kriminalität genommen zu haben scheint, belegt eine Publikation der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, auf die uns ein Stammleser hingewiesen hat, der sich in den letzten Monaten regelmäßig durch sehr gute Hinweise und einen tiefen Einblick in die Umtriebe der Staatsfeministen ausgezeichnet hat.
Einschub aus dem Strafgesetzbuch: §334: (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Herausgegeben von der Albert-Ludwigs-Universität belegt der Leifaden für “Berufungsverfahren an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg”, dass die Genderisten am Ende sind, dass anscheinend niemand ihre Ladenhüter, mit denen sie Universitäten unterwandern wollen, abnehmen will. Deshalb greifen Sie nunmehr zu anderen Mitteln, Mitteln, die man nicht anders denn als Bestechung bezeichnen kann und die die Grenze zur organisierten Kriminalität nach unserer Ansicht überschritten haben. Doch urteilen Sie selbst:
Die folgende Passage findet sich auf den Seiten 23 und 24 des Leitfadens:
1. Zusammensetzung der Berufungskommission
Ist das von der Fakultät vorgeschlagene, der Berufungskommission angehörende externe Mitglied weiblich, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.Der Betrag wird nur bereitgestellt, wenn das externe Mitglied an allen Sitzungen der Berufungskommission teilgenommen hat.
2. Auswärtige und vergleichende Gutachten
Sind unter den auswärtigen Gutachterinnen und Gutachtern mindestens 40 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.3. Einladung zu Bewerbungsvorträgen
Sind unter der in der Regel nicht mehr als sechs Personen umfassenden Auswahl
von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu einem universitätsöffentlichen
Bewerbungsvortrag eingeladen werden, 50 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.
Offensichtlich wollen Fakultäten nicht von sich aus dubiose Frauen in ihren Berufungskommissionen oder auf ihren Bewerberlisten haben, nicht einmal in Freiburg. Also muss man sie schmieren. Diese Praxis hat nun zweierlei Folgen: Zum einen wird offenkundig, wie moralisch und strategisch brankrott die Genderisten sind und wie verzweifelt sie sein müssen, ob der Tatsache, dass die Mehrzahl ihrer Protegées offensichtlich nicht konkurrenzfähig ist. Zum anderen bringt diese Praxis Frauen, die konkurrenzfähig sind und Kompetenzen akkumuliert haben, die ihnen Respekt und Status einbringen, und die aus diesem Grund in eine Berufungskommission oder auf eine Bewerberliste gelangen, in die missliche Situation, sich prostituieren und ihre Dienste gegen Bezahlung anbieten zu müssen. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht erstaunlich, wenn die Berufungskommissionen in Freiburg nun, da diese Praxis an die Öffentlichkeit gelangt ist, eher Probleme haben werden, ihre Berufungskommissionen und Bewerberliste mit kompetenten Frauen zu besetzen. Wer will sich schon dem Verdacht aussetzen, eine Prostituierte zu sein, die nur deshalb in die Berufungskommission oder auf die Bewerberliste gelangt ist, weil sie für die Fakultät, die dann wohl den Status des Zuhälters einnimmt, 5.000 Euro einbringt.
Wer nun denkt, es handle sich hier um eine Satire oder einen Scherz, der muss eines besseren belehrt werden. Die beschriebene Form organisierter Kriminalität ist echt und wird derzeit an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg mit einer Normalität praktiziert, die nicht anders erklärt werden kann, als als Indiz dafür, dass das Verhältnis der Menge krimineller Deutungsmuster zur Menge der nicht-kriminellen Deutungsmuster an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg mittlerweile so ungünstig gelagert ist, dass kriminelle Deutungsmuster als Normalität angesehen werden. Dies belegt auch das Antragsformular, das von den Seiten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg heruntergeladen werden kann (siehe Abbildung).
Ist es nicht bemerkenswert, wozu die “Emanzipation von Frauen” durch die Genderisten und Staatsfeministen degeneriert wurde. Die vermeintliche Befreiung von Frauen hat dazu geführt, dass Frauen als ewige Dummchen gelten, denen man helfen muss, dass sie zu Günstlingen von Bestechung werden, die aus eigener Kraft in keine Berufungskommission geschweige denn auf einen Lehrstuhl gelangt wären, dass sie derartig entmündigt und in Misskredit gebracht werden, dass man sich fragt, wo der Sturm der Entrüstung der Frauen und Professorinnen an der Universität Freiburg und nicht nur da, bleibt, die durch Fähigkeit und Leistung in eine Position gelangt sind und nicht dadurch, dass Dritte dafür bezahlt haben, eine Prostituierte zu protegieren.
Da Freiburg nicht nur das Heim der Albert-Ludwig-Universität ist, sondern auch der Ort, an dem das Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht ansässig ist, haben wir Jörg Albrecht, den Direktor und Leiter der kriminologischen Abteilung des MPI angeschrieben und ihn um eine kriminologische Einordnung der Verwendung von Steuergeldern gebeten, wie sie an der Albert-Ludwig-Universität praktiziert wird und ihn insbesondere gebeten, die Tatbestände der Bestechung und der Veruntreuung von Steuergeldern zu untersuchen (Da unser Gutachter männlich ist, bekommen wir wohl kein Geld von der Albert-Ludwig-Universität, aber so ist das halt, wenn man nach Kompetenz und nicht nach Geschlecht geht…).
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Da kann man nur noch baff sein! Wenn ihr ommissionen so besetzt, wie wur wiollen, bekommt ihr Geld dafür. Wenn die von Euch getroffene Auswahl unseren Vorstellungen entspricht, bekommt ihr Geld dafür.-
Aber ist das nicht ihnehin die Logik des Professorinnenprogramms?
Gespannt bin ich auf die Reaktion des Kriminologen. Ich fürchte, der wird argumentieren mit dem angeblich grundgesretzzlich festgelegten Ideal der Gleichstellung – aber ist das nicht schon mehr als bloße “Gleichstellung”? Aber dsarum geht es auch gr nicht, die Frage lautet schlicht und ei9nfach: Haben wir noch erine unabhängige Wissenschaft, Kriminologie, aber auch Justiz etc. – oder ist der genderismus der Toröffner für alle Formen von Korruption?
Ich zweifle schon längst darum, dass es hier wirklich um Frauen geht. M.E. wird das Frauenargument nur genutzt, um Prinzipien wie Verfahrensgerechtigkeit, Rechtsgleichheit etc. zu unterlaufen – davon profitieren werden nicht alle Frauen, sondern die aus der Umgebung der herrschenden Männer, darunter leiden werden in erster Linie aufstiegsorientierte Männer aus “niedrigeren” schichten. Doch es primär gegen die hgeht, ist auch nur ein Nebeneffekt (“Ko0llateralschaden”) – im Prinzip geht es um ene Abschaffung des Rechtsstaats und der Ermöhlichung völliger Willkür: Wenn heute eine Frauenquote durchgesetzt ist,, kann man morgen für jede beliebige Stellenbesetzung eine Quote nach beliebigen Kriterien schaffen, die so zugeschnitten ist, dass nur der Wunschkandidakt sie erfüllt.
Ich denke, Herr Meier, hier treffen Sie den Nagel auf den Kopf. Der Staatsfeminismus ist durch und durch ein sozialistisches Programm, dessen Ziel darin besteht, Gleichschaltung zu betreiben und meritokratische Prinzipien zu zerstören, damit es einer kleinen Möchtegern-Elite, die ihr Auskommen mit dem Versuch verdient, andere um den Verstand zu schwatzen, also im Wesentlichen Mittelschichtsfrauen und Mittelschichtsmänner, weiterhin gelingt, auf Kosten der Mehrheit zu parasitieren.
Nun hat sich (nicht nur) in Deutschland leider seit einigen Dekaden die politische Routine dahingehend verselbstständigt, dass einmal eingeschlagene Irrwege nicht korrigiert werden, nur weil es sich herausgestellt hat, dass es Irrwege sind. Besonders Gender-Mainstreaming erweist sich hier als ein besonders hartnäckiger Irrläufer, da jegliche Kritik an diesem absurden Programm von der giftgrünen Mainstream-Presse als “frauenfeindlich” niedergemacht wird. Das aber Frauen Opfer dieser Strategie sein könnten, kommt dieser Meinungs-“Elite” gar nicht in den Sinn! Die Nutznießer dieser Verirrung (zum größten Teil machtgierige Männer) reiben sich – hämisch grinsend – die Hände.
Angenommen, ich bewerbe mich auf eine solche Stelle. Da kann ich den Fakultätsmitgliedern in meiner Bewerbung doch ohne schlechtes Gewissen 5000 Euro anbieten, für den Fall, dass man sich für mich entscheidet – als Entschädigung für die entgangene Frauenprämie.
Nee, damit ists nicht getan! Das sind nur Belohnungen dafür,dass Frauen bestimmte Positionen in dem Gremium bekommen, das über die Bewerbung entscheidet. Wird eine Frau genommen, gibts mit dem Professorinnenprogramm gleich Hunderttausende!
Dennoch wäre es mal interessiert, bei entsprechenden Stellenausschreibungen, mal mit diesem “Ausgleichsangebot” (in Höhe eben der Hunderttausende!) in die Bewerbung einzusteigen – das muss aber geschickt formuliert sein, sonst hat man gleich einen Korruptionsprozess am Hals. I
Vielleicht wäre das was für Frau Diefenbach und Herrn Klein: Als PERSÖNLICH NICHT INTERESSIERTE, aber sachlich mittlerweile im öffentlichen Diskurs eindeutig zuständige Betreiber dieser website könnten Sie in Briefen an Verantwortlichen diese Frage als technisch-juristisches Problem aufwerfen?
(Wenn Sie z.Z. ohnehin schon so bewundernswert viele Briefe schreiben…)
” ….diesem “Ausgleichsangebot” ”
Man sollte es eher als Schadenersatz formulieren. Schadenersatz muß jeder leisten, der andere schädigt, wozu auch Vermögensschäden gehören. Da ein männlicher Bewerber, der zum Berufungsvortrag eingeladen wird und die Einladung annimmt, dadurch der Fakultät einen Vermögensschäden zufügt, wird er sozusagen schadenersatzpflichtig (formal sind Fakultäten keine juristischen Personen, faktisch aber schon).
Man kann nun argumentieren, die Fakultät (bzw. die Berufungskommission) sei mitschuldig und müsse einen Teil des Schadens selber tragen, aber auf die wirkt insofern höhere Gewalt ein, als sie nach Vorschrift alle wirklich qualifizierten Bewerber einladen müssen, daher also keine Mitschuld.
Man könnte in Freiburg mal anfragen, wie man solche Schadenersatzzahlungen leisten kann, ob es auch schon freiwillig vorab geht, zusammen mit der Annahme der Einladung zum Berufungsvortrag, oder erst bei der nächsten Mittelverteilung an die Fakultäten, wenn der Schaden materiell vorliegt. Mehrere männliche Bewerber würden sich den Schaden natürlich teilen, das sollte von der Uni-Verwaltung organisiert werden.
Bitte genau lesen!
Das mit dem Schadensersatz halte ich für eine gute Idee, allerdings tritt der Schaden nicht ein, wenn Männer zum Bewerbungsvortrag eingeladen werden und diese Einladung annehmen (solange zumindest daneben die Frauenquote erfüllt ist), sondern wenn am Ende dann ein Mann berufen wird. Mann darf also durchaus antreten – als nützlicher Trottel in einem Verfahren, in dem mann eh keine Chance hat. Aber wenn Männer antreten, wird der reale Sachverhalt besser übertüncht.
“Bitte genau lesen!”
Gerne. S.24:
3. Einladung zu Bewerbungsvorträgen
Sind unter der in der Regel nicht mehr als sechs Personen umfassenden Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu einem universitätsöffentlichen Bewerbungsvortrag eingeladen werden, 50 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.
Wenn also 4 von 6 Eingeladenen männlich sind, verliert die Fakultät 5000,- €, d.h. jeder zahlt 1250 Für seinen Berufungsvortrag.
Wenn auf Platz 1 der Liste eine Frau ist, dürften noch viel größere Summen für die Fakultät bzw. die Uni herausspringen, denn davon hängen je nach Bundesland die Mittelzuweisungen an die Unis ab.
Mhmmm – unter den Eingeladenen, NICHT unter den Eingeladenen, die die Einladung annehmen. Es ist also Vorentscheidung der Kommission, nicht Entscheidung der Eingeladenen, ob die Kommission dieses Spiel mitspielen will.
Ich kann in einer solchen Vorgabe der Universität, die klar rechtswidrig ist, nichts Sozialistisches erkennen. Genausogut könnte man die Praktiken von Meyer Lansky oder den Irakkrieg als typisch sozialistische Schweinereien bezeichnen. Meritokratien, Herr Klein, gibt es auch bei der Mafia und in der zentralen Parteihochschule der KP Chinas.
Abgesehen davon habe ich mich als Jurist vorgenommen, solche Geschichten jetzt ab und zu zur Anzeige zu bringen. In dem von Herrn Klein dargestellten Fall ist eindeutig ein Missbrauchstatbestand der Untreue, Par. 266 StGB erfüllt. Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass – Gleichstellungsrechts spielt hier keine Rolle – allein durch eine willkürliche Vergabe von Geldmitteln ohne Begründung im Geschäftszweck der Fakultät (diese ist KEIN Organ der Gleichstellungspolitik!) die qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht verletzt worden ist. Kein Richter würde hier zögern, die Anklage anzunehmen, wenn das nicht sofort eingestellt wird.
Vielleicht ist es hier schon tausendmal gesagt worden: Das eigentliche Problem an der Gleichstellungpolitik ist nicht die Bevorzugung von inkompetenten Frauen, irgend ein Sozialismus oder die Vorherrschaft ideologischer Seilschaften, das gibt es in jedem System. Das eigentliche Problem ist die Zerstörung des Rechts, zuerst des Grundgesetzes, später der elementaren Rechtsnormen und schließlich unseres Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts. Das führt in den totalitären Staat, den sicher keine Feministinnen mehr leiten werden.
Zunächst einmal, Herr Wegner, finde ich es sehr gut, dass Sie als Jurist Vorgänge wie den aus Freiburg zur Anzeige bringen wollen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns über den Stand ihrer entsprechenden Bemühungen auf dem Laufenden halten würden.
Was den Sozialismus angeht, so werden Sie sicher schon eine Reaktion von mir erwarten und: hier ist sie. Insofern es sich bei Sozialismus um eine umfassende Ideologie handelt, die sich gegen Freiheitsrechte von Individuen wendet, z.B. ihr Recht auf Eigentum beschränkt, ihr Recht auf Meinungsäußerung beschränkt und die darüber hinaus versucht, im Namene eines fiktiven Ganzen, nennen wir es, die sozialistische Volksgemeinschaft, Individualrechte zu beschneiden und dies mit Blick auf Kollektive tut, denn die Welt wird im Sozialismus immer noch in Produktivkräfte und Besitzer von Produktionsmitteln eingeteilt, bestehen nicht nur zufällige Übereinstimmungen mit dem Staatsfeminismus, der auch nur Kollektive kennt und sich mit Vehemenz gegen individuelle Freiheitsrechte richtet, die er zugunsten von kollektiven Phantasmen opfert. Lesen Sie den Beitrag zum Aufruf der Berliner Gören und Sie werden keine Fragen hinsichtlich der Übereinstimmung von Staatsfeminismus und Sozialismus haben.
Eine Wohltat, dieser Artikel….danke.