Die totale Bankrotterklärung: Uni Freiburg schmiert Fakultäten wegen Gender

Das war’s jetzt! Der Versuch, die Universitäten mit allen möglichen Mitteln zu entprofessionalisieren, zum Kindergarten und zum Auffangbecken von weiblichen Bewerbern zu machen, die es auf normalen Märkten anscheinend nicht auf Lehrstühle geschafft haben, und deshalb auf dem Market for Lemons konkurrieren müssen, und dies unter der Mimikry einer “Frauenförderung” zu tun, ist gescheitert. Er ist nicht nur gescheitert, er gleitet immer mehr aus der Halbwelt, in der er bislang situiert war, in etwas ab, was man nur als kriminelles Milieu beschreiben kann.

UniFreiburgBeides, dass der ideologische Eingriff der Staatsfeministen in die Universitäten unter der Mimikry der Frauenförderung gescheitert ist und dass er mittlerweile die Schwelle zu organisierter Kriminalität genommen zu haben scheint, belegt eine Publikation der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, auf die uns ein Stammleser hingewiesen hat, der sich in den letzten Monaten regelmäßig durch sehr gute Hinweise und einen tiefen Einblick in die Umtriebe der Staatsfeministen ausgezeichnet hat.

Einschub aus dem Strafgesetzbuch: §334: (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Herausgegeben von der Albert-Ludwigs-Universität belegt der Leifaden für “Berufungsverfahren an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg”, dass die Genderisten am Ende sind, dass anscheinend niemand ihre Ladenhüter, mit denen sie Universitäten unterwandern wollen, abnehmen will. Deshalb greifen Sie nunmehr zu anderen Mitteln, Mitteln, die man nicht anders denn als Bestechung bezeichnen kann und die die Grenze zur organisierten Kriminalität nach unserer Ansicht überschritten haben. Doch urteilen Sie selbst:

Die folgende Passage findet sich auf den Seiten 23 und 24 des Leitfadens:

1. Zusammensetzung der Berufungskommission
Ist das von der Fakultät vorgeschlagene, der Berufungskommission angehörende externe Mitglied weiblich, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.

Der Betrag wird nur bereitgestellt, wenn das externe Mitglied an allen Sitzungen der Berufungskommission teilgenommen hat.

2. Auswärtige und vergleichende Gutachten
Sind unter den auswärtigen Gutachterinnen und Gutachtern mindestens 40 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.

3. Einladung zu Bewerbungsvorträgen

Sind unter der in der Regel nicht mehr als sechs Personen umfassenden Auswahl
von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu einem universitätsöffentlichen
Bewerbungsvortrag eingeladen werden, 50 % Frauen, erhält die Fakultät 5000,- € zur eigenständigen Verwendung.

BestechungOffensichtlich wollen Fakultäten nicht von sich aus dubiose Frauen in ihren Berufungskommissionen oder auf ihren Bewerberlisten haben, nicht einmal in Freiburg. Also muss man sie schmieren. Diese Praxis hat nun zweierlei Folgen: Zum einen wird offenkundig, wie moralisch und strategisch brankrott die Genderisten sind und wie verzweifelt sie sein müssen, ob der Tatsache, dass die Mehrzahl ihrer Protegées offensichtlich nicht konkurrenzfähig ist. Zum anderen bringt diese Praxis Frauen, die konkurrenzfähig sind und Kompetenzen akkumuliert haben, die ihnen Respekt und Status einbringen, und die aus diesem Grund in eine Berufungskommission oder auf eine Bewerberliste gelangen, in die missliche Situation, sich prostituieren und ihre Dienste gegen Bezahlung anbieten zu müssen. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht erstaunlich, wenn die Berufungskommissionen in Freiburg nun, da diese Praxis an die Öffentlichkeit gelangt ist, eher Probleme haben werden, ihre Berufungskommissionen und Bewerberliste mit kompetenten Frauen zu besetzen. Wer will sich schon dem Verdacht aussetzen, eine Prostituierte zu sein, die nur deshalb in die Berufungskommission oder auf die Bewerberliste gelangt ist, weil sie für die Fakultät, die dann wohl den Status des Zuhälters einnimmt, 5.000 Euro einbringt.

UniFreiburg_BestechungWer nun denkt, es handle sich hier um eine Satire oder einen Scherz, der muss eines besseren belehrt werden. Die beschriebene Form organisierter Kriminalität ist echt und wird derzeit an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg mit einer Normalität praktiziert, die nicht anders erklärt werden kann, als als Indiz dafür, dass das Verhältnis der Menge krimineller Deutungsmuster zur Menge der nicht-kriminellen Deutungsmuster an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg mittlerweile so ungünstig gelagert ist, dass kriminelle Deutungsmuster als Normalität angesehen werden. Dies belegt auch das Antragsformular, das von den Seiten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg heruntergeladen werden kann (siehe Abbildung).

Ist es nicht bemerkenswert, wozu die “Emanzipation von Frauen” durch die Genderisten und Staatsfeministen degeneriert wurde. Die vermeintliche Befreiung von Frauen hat dazu geführt, dass Frauen als ewige Dummchen gelten, denen man helfen muss, dass sie zu Günstlingen von Bestechung werden, die aus eigener Kraft in keine Berufungskommission geschweige denn auf einen Lehrstuhl gelangt wären, dass sie derartig entmündigt und in Misskredit gebracht werden, dass man sich fragt, wo der Sturm der Entrüstung der Frauen und Professorinnen an der Universität Freiburg und nicht nur da, bleibt, die durch Fähigkeit und Leistung in eine Position gelangt sind und nicht dadurch, dass Dritte dafür bezahlt haben, eine Prostituierte zu protegieren.

Da Freiburg nicht nur das Heim der Albert-Ludwig-Universität ist, sondern auch der Ort, an dem das Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht ansässig ist, haben wir Jörg Albrecht, den Direktor und Leiter der kriminologischen Abteilung des MPI angeschrieben und ihn um eine kriminologische Einordnung der Verwendung von Steuergeldern gebeten, wie sie an der Albert-Ludwig-Universität praktiziert wird und ihn insbesondere gebeten, die Tatbestände der Bestechung und der Veruntreuung von Steuergeldern zu untersuchen (Da unser Gutachter männlich ist, bekommen wir wohl kein Geld von der Albert-Ludwig-Universität, aber so ist das halt, wenn man nach Kompetenz und nicht nach Geschlecht geht…).

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