Es gibt Zeitgenossen, für die ist das schlimmste Wort, das sich derzeit in ihrem Wortschatz befindet und das sie immer dann ausgraben, wenn sie jemanden diskreditieren wollen: Frauenfeindlichkeit. Andreas Kemper ist ein solcher Zeitgenosse. Kemper, der einsame Kämpe oder Kämpfer für den Klassismus und den Feminismus. Klassismus ist eine eher abseitige sozialwissenschaftliche Sichtweise, die wie der obligatorische Wikipedia-Eintrag schreibt, eine „systematische Diskriminierung bzw. Unterdrückung einer Gruppe durch eine andere“ bezeichnet. Kemper hat dazu nicht nur weitgehend den Wikipedia Eintrag, sondern auch eine Einführung verfasst. Feminismus ist für Kemper, das darf ich an dieser Stelle einmal als Sozialforscher, der ich nun einmal bin und aufgrund meiner eigenen Beobachtungen quasi als Ergebnis der Anwendung der Grounded Theory (Glaser & Strauss, 2006) feststellen, ein Instrument der eigenen Läuterung und der Ausgrenzung. Entsprechend hat es sich Kemper zum Lebensinhalt gemacht, Männerrechtler zu beobachten, als „rechts“ zu identifzieren und ansonsten deren vermeintlichen „Hass auf Frauen“ zu beklagen.
Ich habe zwar schon davon gehört, dass es unter Aborigines eine Form der Wortmagie gibt, bei der der Adressat bestimmter Worte am Ende tot umfällt, aber ich bezweifle, dass Kemper entsprechende Fähigkeiten hat, da man die entsprechenden Fähigkeiten durch Übung und Arbeit erzielen muss. Somit kann ausgeschlossen werden, dass Kemper ein anderes als die oben beschrieben Ziele der Anbiederung und der Selbstentäußerung verfolgt.
Bislang hat mich die öffentliche Art und Weise, in der sich Kemper als guter Mensch inszenieren will, nicht interessiert. Doch nunmehr hat der Herr Student einen Rubikon überschritten, der mich dazu veranlasst, ihn in seine Grenzen zu verweisen und ihm ein paar Dinge deutlich zu machen, die er offensichtlich nicht weiß. Kemper schreibt, wie ich gerade erfahren habe, folgendes in seinem blog:
Aktuell überlegen die AktivistInnen von wgvdl.com, wie sie den Antifeministen Thomas L. unterstützen können. Thomas L. propagiert, dass Männer hierarchisch über den Frauen stehen und stachelt zum Hass gegen Frauen auf. Er wurde wegen Verstoß gegen das Landesmediengesetz zu einer Geldbuße von 1000 Euro verurteilt. Zu diesen Unterstützern im wgvdl.com-Forum zählt ein Michael, der auf eine antifeministische und sich wissenschaftlich gebende Seite von Michael Klein verlinkt, wo ein Kommentar zum Urteil mit einem Foto von einem Nazi-Gericht samt Hakenkreuzfahne illustriert ist. Meinungsfreiheit hat Grenzen[,] und zwar dann, wenn zu Hass und Mord aufgerufen oder ein Mordopfer verhöhnt wird“.
Deshalb will ich ein wenig Nachhilfe geben: In der Wissenschaft, also in dem Bereich, zu dem auch die Universitäten gehören, an denen Sie, Herr Kemper, sich so gerne herumdrücken, muss man seine Aussagen begründen. Eine Begründung besteht regelmäßig aus einem allgemeinen Satz, aus dem das zu Begründende dann durch die Berücksichtigung von Antecedents-Bedingungen abgeleitet werden kann.
Meine Begründung dafür, dass Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf, besteht darin, dass die Gründe für die Einschränkung allesamt subjektiv sind und von der Mehrheit festgelegt werden müssen. Über kurz oder lang endet deshalb jede Einschränkung von Meinungsfreiheit bei einer Diktatur der Mehrheit und bei Personen, die nichts besseres zu tun haben, als sich der von ihnen als Mehrheitsmeinung wahrgenommenen Meinung anzubiedern und einen Pogrom gegen andere zu fordern, die man dann wahlweise als frauenfeindlich oder rechts bezeichnen kann. Eigentlich ist das nicht schwer zu verstehen, oder?
Aus diesem Grund habe ich auch einen Beitrag geschrieben, in dem ich Thomas Lentze verteidigt habe, nicht seine inhaltlichen Aussagen, wie jeder, der mein Argument verstanden hat, weiß, sondern sein Recht auf freie Meinungsäußerung, also genau das Recht, das Andreas K. Herrn Lentze nicht zugestehen will, und zwar deshalb nicht, weil Herr Lentze nach Ansicht von Andreas K. frauenfeindlich ist und zum Hass aufruft. So einfach ist das in der pseudo-faschistischen und obrigkeitshörigen Welt des Andreas K. Ein Gericht verurteilt einen Menschen. Das Urteil wird nicht hinterfragt, und unser Verurteilter wird nunmehr zum Frauenfeind stilisiert. Aus dem Frauenfeind wird dann jemand der zum Hass auffordert und vermutlich gibt es bald den nächsten Schritt, in dem behauptet wird, Äußerungen von Thomas Lentze hätten Hans Jürgen Wurst aus dem vierten Haus in der Einfamilienwohnhaussiedlung in Herne dazu veranlasst, seine Frau zu schlagen. So funktioniert offensichtlich die Phantasie von Herrn K., und so befriedigt er sein eigenes Bedürfnis, sich als guter Mensch darzustellen, auf Kosten von anderen. Lentze wurde übrigens verurteilt, weil er Aussagen auf seiner Web-Seite hat, die zum Hass aufstacheln können. Das zeigt die gesamte Armseligkeit dieser Rechtsprechung, denn die Verurteilung ist nicht davon abhängig, dass als Reaktion auf einen Text von Thomas Lentze jemand etwas getan hat, sondern davon, dass sich ein Richter einbildet, jemand könnte etwas tun.
In dieser Einbildung treffen sich Richter und Andreas Kemper.
P.S. Da sich auf der nicht „antifeministischen“, sondern antistaatsfeministischen Seite „ScienceFiles“ eine ganze Reihe von habilitierten und promovierten Wissenschaftler engagiert, fordere ich Herrn Kemper hiermit auf, eine Begründung für seine Behauptungen zu liefern, die ich dann an die entsprechenden Kollegen weiterleiten werde. Dies ist also seine Gelegenheit den entsprechenden Kollegen zu erklären, warum sie mit ihrer Meinung, ScienceFiles sei ein wissenschaftliches blog und ihrem Verständnis, was unter Wissenschaft zu verstehen ist, falsch liegen.
Ansonsten habe ich dazu nichts mehr zu sagen:
Literatur
Short, James F. & Strodtbeck, Fred L. (1965). Group Process and Gang Delinquency. Chicago: University of Chicago Press.
Wolfgang, Marvin E. & Ferracuti, Franco (1967). The Subculture of Violence. Toward an Integrated Theory in Criminology. London: Tavistock Publications.
