Bislang haben wir den Rückzug der Männer aus der Schule beschrieben, die negativen Konsequenzen für Jungen, die sich daraus ergeben, dargestellt, sowie die Nutzung des Catch-All Konzepts der sozial-emotionalen Störung, um Jungen aus der Schule fernzuhalten, offen gelegt. Trotz der zunehmenden Nutzung der Diagnose "sozial-emotionale Störung", um Jungen von einer Einschulung zurück zu stellen, gelingt es unpassenden Jungen, sich in den schulischen Alltag an Grundschulen einzuschleichen und die hier mehrheitlich weiblichen Grundschullehrer vor Probleme zu stellen, die ihre pädagogischen Fähigkeiten sowie die Fähigkeiten der allgegenwärtigen Schulpsychologen um Längen übersteigen. Entsprechend kommt das "soziale-emotionale Störungs-Verdikt" in Grundschulen abermals zum Einsatz, dieses Mal um vornehmlich Jungen, die sich als zu männliche Schüler erweisen, auf Sonderschulen abzuschieben.
Die Sonderschule als Abstellplatz für (zu) männliche Schüler?
von Dr. habil Heike Diefenbach und Michael Klein
Obwohl ein solches Ergebnis, wie es die Abbildung darstellt, eigentlich dazu führen müsste, dass Sonderschulen beseitigt werden, da sie ein Lebenschancen-Killer par excellence sind und darüber hinaus keinerlei positiver Nutzen bestimmbar ist, der daraus erwachsen würde, dass man Kinder auf Sonderschulen überweist, sind Sonderschulen ein fester Bestandteil des deutschen Schulsystems, und wie Dr. Diefenbach immer sagt: „Wenn erst einmal institutionelle Plätze für was auch immer geschaffen sind, dann werden diese Plätze auch gefüllt, egal, ob Bedarf besteht oder nicht“. Schließlich, so könnte man anschließen, hängen Arbeitsplätze von Sonderschullehrern davon ab, dass der Nachschub an Sonderschülern auch fließt.
Dazu passen Ergebnisse, die Heike Diefenbach unlängst im von Michael Matzner und Wolfgang Tischner herausgegebenen Sammelband „Handbuch Jungenpädagogik“ veröffentlicht hat. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kritierien, die eine Überstellug auf eine Sonderschule rechtfertigen, über die letzten Jahrzehnte immer weicher geworden sein müssen, da u.a. eine Verlagerung stattgefunden hat, vom „Förderschwerpunkt Lernen“ auf den „Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung“. So werden zwischenzeitlich rund 40.000 Kinder jährlich wegen angeblicher Defizite ihrer emotionalen
Und obwohl wir angesichts dieser Vorgeschichte auf einiges gefasst waren und obwohl Heike Diefenbach bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass der Anteil der Jungen unter den Sonderschülern bemerkenswert stabil ist, ist das, was wir im Folgenden darstellen werden, nicht nur unglaublich, sondern ein Ergebnis, das wir in unseren langen Karrieren als Sozialforscher in dieser Dramatik und Konsistenz bislang nur einmal gesehen haben.
Die folgende Abbildung (links) zeigt die Entwicklung der Anzahl der Kinder, die sich auf Sonderschulen befinden, und zwar für den Zeitraum von 1993 bis 2012. Wie sich zeigt, sind die nominalen Schwankungen in der Anzahl der Kinder, die auf Sonderschulen überwiesen werden, beträchtlich, was die Abbildung auf der rechten Seite noch deutlicher macht.
Im Durchschnitt verändert sich die Anzahl der Sonderschüler im Beobachtungszeitrum um jährlich 6.986 Schüler. Die Schülerzahlen auf Sonderschulen verändern sich damit im Durchschnitt um jährlich zwei Prozent. Man sollte annehmen, dass sich diese Veränderung auch auf das Verhältnis von Jungen und Mädchen auf Sonderschulen auswirkt. Wie die nächste Abbildung zeigt, ist dies aber nicht der Fall.
Die Anteile von Jungen und Mädchen, die über einen Zeitraum von 20 Jahren auf Sonderschulen überwiesen wurden, sind stabil. Sie variieren lediglich im Nachkommabereich, zwischen 63,17% und 63,81% bei Jungen und zwischen 36,83% und 36,19% bei Mädchen. Der Mittelwert beträgt über 20 Jahre hinweg 63,47% für den Anteil männlicher und 36,53% für den Anteil weiblicher Sonderschüler. Die Standardabweichung beträgt für den Anteil männlicher und weiblicher Jugendlicher 0,20, über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Dies ist ein Ergebnis, das einen empirischen Sozialforscher die Stirn runzeln lässt und wären die Daten keine amtlichen Daten, sondern Befragungsdaten, er würde nach einem Bias oder nach einer sonstigen Art von Fehler suchen, der bei der Erhebung bzw. der Erfassung der Daten gemacht worden sein könnte.
Hier handelt es sich aber um amtliche Daten. Jeder Sonderschüler, der über den betrachteten Zeitraum auf eine Sonderschule überwiesen wurde, ist hier erfasst. Die Tatsache, dass die Anteile von Jungen und Mädchen über den Beobachtungszeitraum standardisiert zu sein scheinen, muss also anders erklärt werden, aber wie?
Es ist weitgehend ausgeschlossen, dass ein Verlauf, wie ihn die letzte Abbildung zeigt, durch Zufall und ohne das standardisierende Zutun von Menschen zu Stande kommt. Wenn aber Zufall ausgeschlossen und sozial verursachte Systematik angenommen werden muss, dann bleibt nur die Erklärung, dass entweder die Stereotype, die von deutschen Lehrern landauf landab gepflegt werden, so erstaunlich identisch sind, dass die Anteile von Jungen, die bundesweit auf Sonderschulen überwiesen werden, in Bremerhaven wie in Hof nahezu identisch sind, oder es bleibt die Erklärung, dass die Zuweisung auf Sonderschulen nach einem fest vorgegebenen Schlüssel, nach einer fest vorgegebenen Quote erfolgt, d.h. per Vorgabe an Schulen der Art: Im Schuljahr 2012/2013 müssen x Jungen und y Mädchen auf die Sonderschule überwiesen werden.
Was auch immer der Fall ist, angesichts der Tatsache, dass ein Sonderschulbesuch das Ende des Traums von der Berufskarriere bedeutet und die Lebenschancen der Betroffenen in umfassender Weise beeinträchtigt, ihnen ein Leben in Abhängigkeit von Jugend-, Sozial- und sonstigen -arbeitern vorgibt, sind die vorliegenden Ergebnisse wohl auf eine Form von Zynismus bzw. böser systemischer Banalität zurückzuführen, die sprichwörtlich über Leichen geht, und der institutionellen Notwendigkeit, Sonderschüler zugewiesen zu bekommen, die Leben der entsprechenden Quoten-Sonderschüler opfert.
Rund 25.000 der gut 400.000 Schüler auf deutschen Sonderschulen wurden wegen Seh-, Hörbehinderung oder wegen einer nicht weiter spezifizierten Krankheit auf die Sonderschule überwiesen, d.h. rund 375.000 Sonderschüler finden sich auf Sonderschulen weil ihnen eine Lernschwäche, ein Rückstand in ihrer sozio-emotionalen, ihrer körperlichen oder ihrer geistigen Entwicklung attestiert wird. Wie oben bereits festgestellt, nehmen die Überweisungen wegen sozio-emotionaler Entwicklungsrückstände stetig zu, haben sich im Beobachtungszeitraum fast verdoppelt. Die Förderschwerpunkt übergreifenden Überweisungen auf Sonderschulen haben sich nahezu um das Sechsfache gesteigert.
Diesen Überweisungsgründen, die wachsenden Überweisungszahlen trotz zurückgehender Schülerzahlen aufweisen, ist gemein, dass die Kritierien, die zur entsprechenden Überweisung auf eine Sonderschule führen, unbekannt und nicht objektivierbar sind. Es gibt keinerlei Vorgaben dazu, wann und warum eine Überweisung auf eine Sonderschule erfolgen soll und welche objektivierbaren Kriterien erfüllt sein müssen, um eine solche Überweisung zu veranlassen, schon weil es, wie gesagt, keine objektivierbaren Kriterien gibt.
Angesichts der Folgen, die eine Sonderschulüberweisung für den Betroffenen hat, ist dieses Ausmaß an Willkür unglaublich, und es macht eigentlich nur Sinn, wenn man annimmt, dass es eben nicht darum geht, Schüler zu fördern, sondern darum, die Plätze an Sonderschulen zu füllen.
