Als Betreiber eines Wissenschaftsblogs will man sich zuweilen auch mit “leichterer Kost” beschäftigen. Das heißt, eigentlich wollte ich über einen neuen Beitrag von Rodrigo Praino, Daniel Stockemer und Vincent G. Moscardelli schreiben, in dem die drei Autoren die Halbwertszeit von Skandalen untersuchen und sich fragen, wie lange muss ein Politiker auf Tauchstation gehen, ehe die Folgen eines Skandals, in den er verwickelt ist/war, abgeebt sind und er sich wieder Aussicht auf Wählerstimmen in nennenswertem Umfang machen kann. Und obwohl diese Fragestellung für all die Politiker relevant ist, die sich mit Plagiaten erst zum Doktortitel und dann aus der Politik befördert haben, müssen die Schavans, von Guttenbergs und wie sie alle heißen, noch etwas auf die Auflösung warten. Nur soviel: Es dauert einige Zeit, die kurze Verzögerung, die daraus entsteht, dass ich erst demnächst über den Beitrag von Praino et al. schreiben werde, fällt entsprechend nicht ins Gewicht.
Leichte Kost findet man in den unterschiedlichsten Quellen. Mich verschlägt es zuweilen zu openpr. Dort findet man die vielfältigsten Pressemeldungen und, was wichtiger ist, man findet Pressemeldungen von Institutionen, Organisationen, Unternehmen und Privatleuten, die man bei Agenturen wie DPA mit Sicherheit nicht findet. Und man findet bei openpr eine neue Gattung von Pressemitteilung, man könnte sie die Pressemitteilungs-Werbeanzeigen von Anwaltskanzleien nennen. Anwaltskanzleien dürfen ja bekanntlich nicht für sich werben, und deshalb werben sie auch nicht, sondern verbreiten Pressemitteilungen, z.B. auf openpr.
Besonders agil im Verbreiten von Pressemitteilungen sind die Rechtsanwälte Schutt und Waetke, und einen wahren Nugget an Pressemitteilung, erstellt von Thomas Waetke, Rechtsanwalt, habe ich für die Leser von ScienceFiles ausgewählt. Die Pressemitteilung trägt die Überschrift:
Ist das nicht eine interessante Frage? Wenn ich in das Pub bei mir um die Ecke gehe, mich mit Felingfoel abfülle bis ich kaum mehr stehen kann und dann mit meinem Nachbarn in Streit darüber gerate, ob Gareth Bale oder Jürgen Klinsmann der beste Spieler ist, den Tottenham je hatte (alles rein hypothetisch), und im Verlauf des Streits beginnen wir damit, das Pub zu zerlegen und uns gegenseitig zu bearbeiten – ist dann der Wirt haftbar? Immerhin hat uns der Wirt mit Ale versorgt, bis wir den Zustand erreicht haben, den wir erreicht haben. Haftet also ein Wirt für seine Gäste, etwa in der Weise, wie Eltern für ihre Kinder haften? Diese Frage fragt sich Thomas Waetke, und er beantwortet sie zunächst mit einem “grundsätzlich”.
“Grundsätzlich”, so schreibt er, “kann der Gastwirt nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sein Gast sich bei ihm betrinkt, dann das Haus verlässt und irgendwo eine Straftat begeht”. Es ist dies ein juristisches “grundsätzlich”, und grundsätzlich bei Juristen heißt, es gibt Ausnahmen. Z.B., so erkennt Waetke, könnte man dem Gastwirt einen Strick daraus drehen, dass er an “erkennbar Betrunkene” Alkohol ausgeschenkt habe, was ihm nach § 20 Nr. 2 des Gaststättengesetzes nicht erlaubt sei.
Wohlgemerkt, so fährt Waetke fort, es ist dem Gastwirt nicht erlaubt. Wenn also Schankhilfe Peter ausschenkt, dann ist der Wirt fein raus. Denkt man. Aber nein, sinniert Waetke weiter: Wenn der Wirt aus Gründen des Umsatzes seine Schankhilfe angewiesen hat, auch an Betrunkene auszuschenken, dann ist er wieder dran. Gibt es also eine entsprechende Schankpolitik, oder hängt an der Wand ein Plakat “Wir versorgen auch Besoffene mit Alkohol bis zum Abwinken”, dann ist der Wirt wieder in der Haftung.
Und weil es noch nicht reicht, überlegt unser Rechtsanwalt weiter, ob man nicht, angenommen ein Gastwirt hat eine entsprechende Schankpolitik und das entsprechende Plakat hängt an der Wand, dem entsprechenden Gastwirt gleich ganz das Handwerk legen könne, denn bei wiederholten Verstößen, so weiß er, “könnte … die zuständige Behörde ansetzen und dem Treiben Einhalt gebieten”. Das müsse allerdings auch politisch gewollt sein, ergänzt Waetke und endet mit der Feststellung, dass ein Ansatzpunkt die Unzuverlässigkeit des Gastwirtes sein könnte, die er durch hohe Steuerschulden oder wiederholte Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz unter Beweis gestellt hat.
Wohlgemerkt (das ist jetzt mein wohlgemerkt), die Ausgangsfrage war: Haften Wirte für ihre betrunkenen Gäste, und zwar dann, wenn die betrunkenen Gäste eine Straftat begehen? Von dieser Ausgangsfrage hat es Rechtsanwalt Waetke in seiner Pressemitteilung doch weit getragen, so dass man fast den Eindruck haben könnte, er hat ein Problem mit Wirten, mag sie am Ende nicht. Aber das steht hier nicht zur Debatte, vielmehr ist die Pressemitteilung von Thomas Waetke aus mehreren Gründen sehr interessant.
Zum einen zeigt sie, wie unstrukturiertes Denken, bei dem sich der vermeintliche Denker von einer Assoziation zur nächsten hangelt, von einer eng umrissenen Frage zu einer vollumfänglichen Abrechnung mit Gastwirten wird. Zum anderen zeigt sie, wie unstrukturiertes Denken, das scheinbar unter manchen Anwälten endemisch ist, dazu führt, dass die eigentlich interessante Frage, überhaupt nicht behandelt wird, denn Stratftaten sind als willentliche Akte definiert. Eine (nicht fahrlässige) Körperverletzung liegt doch wohl dann vor, wenn ich mit voller Absicht einem Kritiker an meinen Texten hier im Blog auf die Nase haue und ihm dabei das Nasenbein breche. Damit der Wirt zum Mittäter wird, müsste er entsprechend ein fieses Kalkül verfolgen, denn er muss mich in der Intention mit Alkohol bewirten, dass ich, bin ich erst einmal betrunken, einem Dritten das Nasenbein breche. (Ob man aus Fahrlässigkeit als Wirt Beihilfe zu einer Körperverletzung leisten kann, will ich mir jetzt nicht überlegen, würde es doch bedeuten, dass Wirte gegenüber ihren Gästen einen Generalverdacht haben müssten, was dem Gasthausklima eher nicht förderlich wäre.)
Das ist eine doch sehr abstruse Konstruktion und zudem eine Konstruktion, die vermutlich auch den engagiertesten Staatsanwalt davor zurückschrecken lässt, eine Anklage wegen Beihilfe zur Körperverletzung gegen einen Wirt zu erheben. Es ist schon verwunderlich, dass Rechtsanwalt Waetke nicht auf diese doch naheliegende Antwort auf seine gestellte Frage gekommen ist. Es hat ihn wohl doch zu sehr weggetragen, so sehr, dass man sich fragt, ob die Pressemitteilungs-Werbeanzeige ihren Zweck der Vermittlung von Kompetenz und der Werbung von Klienten auch wirklich erfüllt.
Endlich bleibt mir noch festzustellen, dass die Tendenz, individuelle Verantwortung für individuelle Handlungen auf Dritte abzuwälzen, sich langsam in einer Weise auswächst, die erschreckend ist. Also: Wenn Rechtsanwalt Waetke mein Text nicht gefällt, dann muss er sich an die eigene Nase fassen, denn ohne seinen Text, hätte ich meinen Text nie geschrieben, kur: er ist für meinen Text verantwortlich, nicht ich – Juristen”logik”!
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es gibt nicht nur den Vorsatz, sondern auch die Fahrlässigkeit, also das billigende in Kauf nehmen.
In meinem Studium gab es das Beispiel “Student lässt auf einer Treppe eine Bananenschale fallen, Professor rutscht aus. Haftet der Student für den entstandenen Schaden”.
Antwort: Ja. Grund: Der Student hat billigend in Kauf genommen, dass andere Menschen zu Schaden kommen.
So auch der Wirt: Verkauft er Felingfoel an einen Walisen(?) der erkennbar zu viel genossen hat, dann nimmt er billigend Schäden in Kauf. Die Grenze sind aber IMO Folgeschäden. Der Student haftet für die Schäden des Sturzes. Wenn der Prof. mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus kommt und der Krankenwagen einen Unfall hat (die Fahrt wäre ohne Bananenschale nicht zustande gekommen), dann haftet der Student nicht mehr.
Daher würde ich sagen: Der Wirt haftet für Schäden am Betrunkenen, aber nicht mehr für Ideen die der Betrunkene hat.
Viele Grüße
PS: Ich habe verstanden, dass es im Blogpost um unstrukturiertes Denken geht, aber meine ganz private Assoziationskette führte mich zu meinen Recht-Vorlesungen … 🙂
es gibt nicht nur den Vorsatz, sondern auch die Fahrlässigkeit, also das billigende in Kauf nehmen.
In meinem Studium gab es das Beispiel “Student lässt auf einer Treppe eine Bananenschale fallen, Professor rutscht aus. Haftet der Student für den entstandenen Schaden”.
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Das kann so nicht stehen bleiben.
Das “billigende in Kauf nehmen” ist (bedingter) Vorsatz (dolus eventualis).
“Fahrlässig” handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (laienhaft: Schlamperei).
Kleinstes Einmaleins. Frage mich, wo Sie Jura studiert haben. 😆
Der schlamperte Student im Beispiel handelte vermutlich(!) nur fahrlässig.
Hat sich wohl nix dabei gedacht, Tatfrage.
Die ” Tendenz, individuelle Verantwortung für individuelle Handlungen auf Dritte abzuwälzen”, ist in der Tat erschreckend.
Für Einträge auf Netzseiten, die dem freien Meinungsaustausch dienen, also für Einträge in Diskussionsforen und Kommentarspalten von Weblogs, haftet jedenfalls der Betreiber. So will es der Jugendmedien-Staatsvertrag. Wenn eine Landesmedienanstalt da etwas zu beanstanden findet, dann gibt’s auch nichts mehr zu diskutieren; dann heißt es vielmehr: zahlen. Für den Rechtsweg besteht keine Aussicht auf Erfolg. So mir geschehen.
Herr Klein, haben Sie eigentlich einen Jugendschutzbeauftragten bestellt? Nein? Müssen Sie aber, denn Sie betreiben Ihren Weglog geschäftsmäßig, siehe Beschluß des OVerwG Münster vom 11. Juni 2013. Auf eine “Gewinnerzielungsabsicht” kommt es dabei nicht an.
Herr Klein, haben Sie eigentlich einen Jugendschutzbeauftragten bestellt? Nein? Müssen Sie aber, denn Sie betreiben Ihren Weglog geschäftsmäßig, siehe Beschluß des OVerwG Münster vom 11. Juni 2013. Auf eine “Gewinnerzielungsabsicht” kommt es dabei nicht an.
ScienceFiles ist in den USA gehostet. Die Betreiber von ScienceFiles leben im UK, und entsprechend gelten alle Versuche der deutschen Justiz und ihrer Helfershelfer, die Meinungsfreiheit im Netz einzuschränken, für uns nicht.
Dürfen Sie Kommentare von mir überhaupt veröffentlichen? Ich meine, weil ich Bonns schlimmster Frauenhasser bin und meine Seiten eine der übelsten im Internet ist, wie der “Express” dankenswerterweise festgestellt hat. Mit meinem Namen verbindet sich Jugendgefährdung.
Wegen dem, was ich oben geschrieben habe, gilt bei uns die Meinungsfreiheit und deren Grenze ist da, wo wir denken, dass eine Grenze überschritten ist, was in der Regel dann der Fall ist, wenn Beleidigungen ausgesprochen werden. Ansonsten sind wir eine Insel der Freiheit im Meer der deutschen Restriktion. Wenn das keinen #Freischrei wert ist!
Ok, ich distanziere mich von Ihnen. Alles, was Sie schreiben und ich veröffentliche, haben dennoch Sie zu verantworten.:)
Haben Sie eigentlich bereits einen Stern “Frauenhasser”, den Sie immer bei sich tragen müssen?
Genau das kommt dabei heraus, wenn Leute anfangen zu denken, die es eigentlich lassen sollten. Warum Deine Eltern und Großeltern nicht verantwortlich machen, wenn Du randalierst? Wenn jemand durch mein Grundstück latscht und beim Nachbarn einbricht, bin ich dann mitverantwortlich? Jetzt wird es blöd!? Nein, das berüchtigte Gericht in Hamburg versucht die Meinung zu etablieren, daß ein Durchleiten von urheberrechtlich geschütztem Material eine Mittäterschaft begründet.
Der Grund liegt klar im unstrukturierten Denken. Strukturen müssen Endstellen haben. Diese Endstellen wären, jeder ist selbst verantwortlich und jeder kann verkaufen was er will. Der juristische Versuch, über den Verkäufer einen übermäßigen oder falschen Gebrauch einzuschränken, durchbricht diese Endstellen und eröffnet ein neues Universum an Streit. Das ist gesellschaftlich kontraproduktiv, müßte durch den Gesetzgeber verhindert werden, ist aber anwaltlich produktiv, generiert es doch neuen Streit.
Nicht das Auswachsen ist das Problem, sondern das erste prinzipielle Durchbrechen einer vernünftigen Endstelle. Die Konsequenz wäre, daß man kein Gesetz gegen diese indirekte Verursachung erlassen darf. Der Wirt kann abfüllen, wen er will. Die Konsequenzen muß die Gesellschaft halt ertragen. Sie wird sich Möglichkeiten suchen, damit umzugehen. Das Ausarten juristischen Unfugs kann sie nicht mehr ertragen. Genau das muß hinterfragt werden. Mit dem Staat und den Gesetzen ist es eben wie mit dem Saufen…
Allein schon der Umgang mit Grundsätzen zeigt das Dilemma. Durchbricht man sie, dann sind sie keine Grundsätze. Nur der Zwang, Grundsätze grundsätzlich einzuhalten, kann zu einer Entwicklung führen, die die allgemeinsten brauchbaren Grundsätze zutage fördert. jetzt hat man nur ein Sammelsurium von Halbwahrheiten, in dem sich die Willkürjustiz erfolgreich versteckt.
Nur ein auf allgemeinsten Grundsätzen beruhendes Rechtssystem kann widerspruchsarm sein. Nur dieses kann Widersprüche durch Gerichte, also Einzelfälle, klären lassen. Die Problemflut, in der wir ersaufen, und die die Juristen labt, ist hausgemacht — von Juristen. Ein konsequentes Denken kann nur aus einem Kopf kommen, einer muß Chefkoch sein.
Die Haftung / Verantwortung für das, was man selbst zu verantworten hat, wird doch immer weiter abgeschoben. In diesem Kontext ist “Eltern haften für ihre Kinder” übrigens ein schlechtes Beispiel, für Kinder haftet in der Regel gar niemand, da ist fast immer der (geschädigte) Erwachsene dran.
Mein Gott, was seid ihr Deutschen für gebrainwashed Weicheier !! nur der Gedanke an so ein Schwachsinn kann nur vom Deutschen Schlafmichel kommen.
Wen ich in die Kneipe gehe hau ich mir die Hucke voll und Basta.Hab mein Privat Taxi und gut ist´s.
Aber einen Wirt verantwortlich zu machen für Folgeschäden einer durchzechten Nacht ist einfach KRANK !! Wie so ziemlich alles in BRD.
Und darauf hol ich mir noch ein Bier ausm Kühlschrank.
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Hallo,
es gibt nicht nur den Vorsatz, sondern auch die Fahrlässigkeit, also das billigende in Kauf nehmen.
In meinem Studium gab es das Beispiel “Student lässt auf einer Treppe eine Bananenschale fallen, Professor rutscht aus. Haftet der Student für den entstandenen Schaden”.
Antwort: Ja. Grund: Der Student hat billigend in Kauf genommen, dass andere Menschen zu Schaden kommen.
So auch der Wirt: Verkauft er Felingfoel an einen Walisen(?) der erkennbar zu viel genossen hat, dann nimmt er billigend Schäden in Kauf. Die Grenze sind aber IMO Folgeschäden. Der Student haftet für die Schäden des Sturzes. Wenn der Prof. mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus kommt und der Krankenwagen einen Unfall hat (die Fahrt wäre ohne Bananenschale nicht zustande gekommen), dann haftet der Student nicht mehr.
Daher würde ich sagen: Der Wirt haftet für Schäden am Betrunkenen, aber nicht mehr für Ideen die der Betrunkene hat.
Viele Grüße
PS: Ich habe verstanden, dass es im Blogpost um unstrukturiertes Denken geht, aber meine ganz private Assoziationskette führte mich zu meinen Recht-Vorlesungen … 🙂
A. Behrens sagt: Juni 21, 2013
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Das kann so nicht stehen bleiben.
Das “billigende in Kauf nehmen” ist (bedingter) Vorsatz (dolus eventualis).
“Fahrlässig” handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (laienhaft: Schlamperei).
Kleinstes Einmaleins. Frage mich, wo Sie Jura studiert haben. 😆
Der schlamperte Student im Beispiel handelte vermutlich(!) nur fahrlässig.
Hat sich wohl nix dabei gedacht, Tatfrage.
Die ” Tendenz, individuelle Verantwortung für individuelle Handlungen auf Dritte abzuwälzen”, ist in der Tat erschreckend.
Für Einträge auf Netzseiten, die dem freien Meinungsaustausch dienen, also für Einträge in Diskussionsforen und Kommentarspalten von Weblogs, haftet jedenfalls der Betreiber. So will es der Jugendmedien-Staatsvertrag. Wenn eine Landesmedienanstalt da etwas zu beanstanden findet, dann gibt’s auch nichts mehr zu diskutieren; dann heißt es vielmehr: zahlen. Für den Rechtsweg besteht keine Aussicht auf Erfolg. So mir geschehen.
Herr Klein, haben Sie eigentlich einen Jugendschutzbeauftragten bestellt? Nein? Müssen Sie aber, denn Sie betreiben Ihren Weglog geschäftsmäßig, siehe Beschluß des OVerwG Münster vom 11. Juni 2013. Auf eine “Gewinnerzielungsabsicht” kommt es dabei nicht an.
Dürfen Sie Kommentare von mir überhaupt veröffentlichen? Ich meine, weil ich Bonns schlimmster Frauenhasser bin und meine Seiten eine der übelsten im Internet ist, wie der “Express” dankenswerterweise festgestellt hat. Mit meinem Namen verbindet sich Jugendgefährdung.
Zumindest sollten Sie sich unbedingt von mir distanzieren! 😉
ScienceFiles ist in den USA gehostet. Die Betreiber von ScienceFiles leben im UK, und entsprechend gelten alle Versuche der deutschen Justiz und ihrer Helfershelfer, die Meinungsfreiheit im Netz einzuschränken, für uns nicht.
Wegen dem, was ich oben geschrieben habe, gilt bei uns die Meinungsfreiheit und deren Grenze ist da, wo wir denken, dass eine Grenze überschritten ist, was in der Regel dann der Fall ist, wenn Beleidigungen ausgesprochen werden. Ansonsten sind wir eine Insel der Freiheit im Meer der deutschen Restriktion. Wenn das keinen #Freischrei wert ist!
Ok, ich distanziere mich von Ihnen. Alles, was Sie schreiben und ich veröffentliche, haben dennoch Sie zu verantworten.:)
Haben Sie eigentlich bereits einen Stern “Frauenhasser”, den Sie immer bei sich tragen müssen?
Genau das kommt dabei heraus, wenn Leute anfangen zu denken, die es eigentlich lassen sollten. Warum Deine Eltern und Großeltern nicht verantwortlich machen, wenn Du randalierst? Wenn jemand durch mein Grundstück latscht und beim Nachbarn einbricht, bin ich dann mitverantwortlich? Jetzt wird es blöd!? Nein, das berüchtigte Gericht in Hamburg versucht die Meinung zu etablieren, daß ein Durchleiten von urheberrechtlich geschütztem Material eine Mittäterschaft begründet.
Der Grund liegt klar im unstrukturierten Denken. Strukturen müssen Endstellen haben. Diese Endstellen wären, jeder ist selbst verantwortlich und jeder kann verkaufen was er will. Der juristische Versuch, über den Verkäufer einen übermäßigen oder falschen Gebrauch einzuschränken, durchbricht diese Endstellen und eröffnet ein neues Universum an Streit. Das ist gesellschaftlich kontraproduktiv, müßte durch den Gesetzgeber verhindert werden, ist aber anwaltlich produktiv, generiert es doch neuen Streit.
Nicht das Auswachsen ist das Problem, sondern das erste prinzipielle Durchbrechen einer vernünftigen Endstelle. Die Konsequenz wäre, daß man kein Gesetz gegen diese indirekte Verursachung erlassen darf. Der Wirt kann abfüllen, wen er will. Die Konsequenzen muß die Gesellschaft halt ertragen. Sie wird sich Möglichkeiten suchen, damit umzugehen. Das Ausarten juristischen Unfugs kann sie nicht mehr ertragen. Genau das muß hinterfragt werden. Mit dem Staat und den Gesetzen ist es eben wie mit dem Saufen…
Allein schon der Umgang mit Grundsätzen zeigt das Dilemma. Durchbricht man sie, dann sind sie keine Grundsätze. Nur der Zwang, Grundsätze grundsätzlich einzuhalten, kann zu einer Entwicklung führen, die die allgemeinsten brauchbaren Grundsätze zutage fördert. jetzt hat man nur ein Sammelsurium von Halbwahrheiten, in dem sich die Willkürjustiz erfolgreich versteckt.
Nur ein auf allgemeinsten Grundsätzen beruhendes Rechtssystem kann widerspruchsarm sein. Nur dieses kann Widersprüche durch Gerichte, also Einzelfälle, klären lassen. Die Problemflut, in der wir ersaufen, und die die Juristen labt, ist hausgemacht — von Juristen. Ein konsequentes Denken kann nur aus einem Kopf kommen, einer muß Chefkoch sein.
Carsten
—
Eigenbedarf
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Die Haftung / Verantwortung für das, was man selbst zu verantworten hat, wird doch immer weiter abgeschoben. In diesem Kontext ist “Eltern haften für ihre Kinder” übrigens ein schlechtes Beispiel, für Kinder haftet in der Regel gar niemand, da ist fast immer der (geschädigte) Erwachsene dran.
Mein Gott, was seid ihr Deutschen für gebrainwashed Weicheier !! nur der Gedanke an so ein Schwachsinn kann nur vom Deutschen Schlafmichel kommen.
Wen ich in die Kneipe gehe hau ich mir die Hucke voll und Basta.Hab mein Privat Taxi und gut ist´s.
Aber einen Wirt verantwortlich zu machen für Folgeschäden einer durchzechten Nacht ist einfach KRANK !! Wie so ziemlich alles in BRD.
Und darauf hol ich mir noch ein Bier ausm Kühlschrank.