Wenn man die Ungereimtheiten liest, die Hadmut Danisch im Zusammenhang mit den Berliner Gender-Studies, von denen ja die derzeitige Verfassungsrichterin Susanne Baer behauptet, man habe sie für sie erkämpft, dann denkt man, bei der Humboldt-Universität müssten alle Alarmglocken klingeln und es müsste hektische Aktivität anlaufen, um gegenüber dem Steuerzahler Danisch und allen, die sein blog lesen, Aufklärung auf breiter Front zu betreiben und eben nicht in den Ruch zu kommen, man habe hier Steuermittel in großem Umfang veruntreut.
Wie die Dinge nun einmal liegen, hat sich die Verwaltungsspitze der Humboldt-Universität dazu entschlossen, den üblen Geruch von Nepotismus, Schieberei und Betrug zu ertragen und Hadmut Danisch Auskunft zu verweigern. Da fragt man sich, was könnte so schlimm sein, dass es die Humboldt-Universität Berlin nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen will: Nepotismus? Schieberei? Betrug? Veruntreuung von Steuermitteln?
Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn man die von Danisch zusammengetragenen Ungereimtheiten liest und diejenigen heraussucht, die am schwersten zu wiegen scheinen:
- Das Berliner Hochschulgesetz schreibt in seinen Paragraphen 8a und 22 vor, dass neu einzurichtende Studiengänge in qualitativer Hinsicht zu bewerten sind (in Deutsch: Was taugen sie, was ist der Gewinn für die Steuerzahler, was der Nutzen für Studenten…?). Eine qualitative Prüfung der Gender Studies, die an der Humboldt-Universität in Berlin eingerichtet wurden, hat nach den Recherchen von Hadmut Danisch nicht stattgefunden. Entsprechend hätte der Studiengang „Gender Studies“ nicht eingerichtet werden dürfen. Er verstößt gegen das Berliner Hochschulgesetz. Dies muss man annehmen, denn die Humboldt-Universität Berlin weigert sich bislang, den begründeten Verdacht durch entsprechende Informationen, die zeigen, dass die Einrichtung der Gender Studies dem Hochschulgesetz von Berlin entsprechen, zu entkräften.
- Die Begutachtung des neu einzurichtenden Studiengangs der Gender Studies wurde durch vier Gutachterinnen vorgenommen, die ihrerseits in enger Verbindung zu Gender Studies stehen „und ihr Einkommen damit“ erzielen. Der gute Geschmack, die wissenschaftliche Lauterkeit, das normale Rechtsempfinden, der Anstand, die Moral und sogar das Berliner Hochschulrecht hätten es erfordert, dass die Gutachter, die bewerten, ob ein Studiengang nicht nur den Anforderungen des Hochschulrechts entspricht, sondern darüber hinaus den Studenten, die ein entsprechendes Studium aufnehmen, irgendeinen Nutzen auf dem Arbeitsmarkt verschafft, unbefangen sind und deshalb mit Gender Studies in keiner Weise verquickt oder verbandelt sind. Da man bei der Humboldt-Universität Berlin nichts dabei gefunden hat, durch seine Gutachter-Auswahl in den Ruch des Nepotismus zu gelangen und vor allem nichts tut, um Informationen bereitzustellen, die diesen Ruch beseitigen könnten, muss man davon ausgehen, dass es gute Gründe gibt, die entsprechenden Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
- Schließlich basiert die Begutachtung der Frage, ob man Gender Studies an der Humboldt-Universität Berlin einrichten kann, auf einer Angabe zum Lehrpersonal, die nach den Recherchen von Hadmut Danisch schlicht falsch ist. Mit anderen Worten, Falschangaben liegen einem Gutachten zu Grunde und machen es e
ntsprechend hinfällig. Ob diese Falschangaben fahrlässig oder mutwillig in die Unterlagen gelangt sind, ist derzeit ungeklärt und da die Humboldt-Universität in Berlin weiterhin unkooperativ ist und sich weigert, Licht in diese Angelegenheit zu bringen, muss das Schlimmste angenommen werden, denn ansonsten würde sich die Universitätsleitung vermutlich beeilen, den erheblichen Verdacht zu entkräften.
Auf Grundlage dieser falschen Angaben, auf Grundlage der nicht erfolgten Prüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der Gender Studies mit den Erfordernissen eines Studienfaches an einer Hochschule, wie sie das Berliner Hochschulgesetz vorsieht und aufgrund von Gutachten, die von offensichtlich befangenen Gutachterinnen erstellt wurden, so hat Hadmut Danisch herausgefunden, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2003 und bis 2010 3,435 Millionen Euro an die Humboldt-Universität in Berlin überwiesen. 3,435 Millionen Euro, die dazu verwendet wurden, einen Studiengang einzurichten, der seinen Absolventen keinerlei Inhalte zu bieten hat, keinerlei Arbeitsmarktchancen eröffnet, aber für Frau Baer erkämpft wurde.
Scheinbar schrecken Genderisten vor keiner moralischen Niedrigkeit zurück, wenn es darum geht, ihre Ziele zu erreichen. Sie opfern die Studenten, die denken, mit Gender Studies liese sich etwas anfangen. Sie missbrauchen Steuergelder, beugen Recht und betreiben ganz offen einen Nepotismus, der in anderen Ländern als Korruption bezeichnet wird. Dies scheint die korrekte Zusammenfassung der Informationslage zu sein, wie sie sich dem Leser der 140seitigen Klageschrift von Hadmut Danisch erschließt. Die Humbold-Universität hat bislang nichts unternommen, um diese Zusammenfassung zu entkräften. Die Verantwortlichen werden ihre Gründe dafür haben.
Wer Hadmut Danisch in seinem Kampf um die Wissenschaft und gegen Gender-Korruption unterstützen will, sei auf sein Post zu diesem Gegenstand verwiesen. Dort findet sich eine Kontonummer, auf die man Beträge (mit entsprechender Widmung) überweisen kann, die es Hadmut Danisch erlauben, notfalls auch vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.
