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Gender Studies an der Humboldt-Universität: Alles Ergebnis von Betrug?

Hadmut Danisch hat sich wieder einmal mit der Humboldt-Universität in Berlin angelegt. Nachdem er bereits in seinem Buch über den Werdegang von Susanne Baer, wenn man es denn als Werdegang beschreiben kann und nicht als „gravy train“ beschreiben muss (wieder so ein englischer Begriff, für den es im Deutschen keine Entsprechung gibt, vielleicht:  Absahner-Netzwerk-Begünstigte) und etliche Ungereimtheiten berichtet hat, hat er nunmehr vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Humboldt-Universität zu Berlin erhoben, und zwar deshalb, weil die Humboldt-Universität ihm gegenüber Auskünfte und Offenlegung verweigert.

Ja. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Da gibt es eine öffentliche Einrichtung, eine aus Steuermitteln finanzierte Einrichtung, eine Einrichtung, deren Existenz ausschließlich darüber legitimiert ist, dass sie der Öffentlichkeit gegenüber Dienstleistungen erbringt und diese öffentliche Einrichtung verweigert einem Bürger die Auskunft über ihre Tätigkeit, denn nicht mehr und nicht weniger verlangt Hadmut Danisch. Er verlangt keine Auskunft über Internas, er verlangt keine persönlichen Daten, alles was er will, sind Antworten zu einem Fragekatalog, den er zusammengestellt hat, um Ungereimtheiten, die es im Zusammenhang mit derEinrichtung der Gender-Studies an der Humboldt Universität gibt und gegeben hat, zu klären.

Wenn man die Ungereimtheiten liest, die Hadmut Danisch im Zusammenhang mit den Berliner Gender-Studies, von denen ja die derzeitige Verfassungsrichterin Susanne Baer behauptet, man habe sie für sie erkämpft, dann denkt man, bei der Humboldt-Universität müssten alle Alarmglocken klingeln und es müsste hektische Aktivität anlaufen, um gegenüber dem Steuerzahler Danisch und allen, die sein blog lesen, Aufklärung auf breiter Front zu betreiben und eben nicht in den Ruch zu kommen, man habe hier Steuermittel in großem Umfang veruntreut.

Wie die Dinge nun einmal liegen, hat sich die Verwaltungsspitze der Humboldt-Universität dazu entschlossen, den üblen Geruch von Nepotismus, Schieberei und Betrug zu ertragen und Hadmut Danisch Auskunft zu verweigern. Da fragt man sich, was könnte so schlimm sein, dass es die Humboldt-Universität Berlin nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen will: Nepotismus? Schieberei? Betrug? Veruntreuung von Steuermitteln?

Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn man die von Danisch zusammengetragenen Ungereimtheiten liest und diejenigen heraussucht, die am schwersten zu wiegen scheinen:

Auf Grundlage dieser falschen Angaben, auf Grundlage der nicht erfolgten Prüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der Gender Studies mit den Erfordernissen eines Studienfaches an einer Hochschule, wie sie das Berliner Hochschulgesetz vorsieht und aufgrund von Gutachten, die von offensichtlich befangenen Gutachterinnen erstellt wurden, so hat Hadmut Danisch herausgefunden, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2003 und bis 2010 3,435 Millionen Euro an die Humboldt-Universität in Berlin überwiesen. 3,435 Millionen Euro, die dazu verwendet wurden, einen Studiengang einzurichten, der seinen Absolventen keinerlei Inhalte zu bieten hat, keinerlei Arbeitsmarktchancen eröffnet, aber für Frau Baer erkämpft wurde.

Scheinbar schrecken Genderisten vor keiner moralischen Niedrigkeit zurück, wenn es darum geht, ihre Ziele zu erreichen. Sie opfern die Studenten, die denken, mit Gender Studies liese sich etwas anfangen. Sie missbrauchen Steuergelder, beugen Recht und betreiben ganz offen einen Nepotismus, der in anderen Ländern als Korruption bezeichnet wird. Dies scheint die korrekte Zusammenfassung der Informationslage zu sein, wie sie sich dem Leser der 140seitigen Klageschrift von Hadmut Danisch erschließt. Die Humbold-Universität hat bislang nichts unternommen, um diese Zusammenfassung zu entkräften. Die Verantwortlichen werden ihre Gründe dafür haben.

Wer Hadmut Danisch in seinem Kampf um die Wissenschaft und gegen Gender-Korruption unterstützen will, sei auf sein Post zu diesem Gegenstand verwiesen. Dort findet sich eine Kontonummer, auf die man Beträge (mit entsprechender Widmung) überweisen kann, die es Hadmut Danisch erlauben, notfalls auch vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

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