Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen manchen Anwälten und Mafiosis?
Derzeit ist die Mailbox von ScienceFiles wirklich ein Auffangbecken für überraschende eMails aller Art. So hat uns die Tage ein Schreiben erreicht, bei dem wir lange überlegt haben, worum es sich eigentlich handelt, denn der Inhalt hatte mit ScienceFiles so überhaupt nichts zu tun. Eine Möglichkeit besteht darin, dass uns das Schreiben, das aus einer Anwaltskanzlei in P. stammt, zugespielt wurde, damit wir uns auf ScienceFiles damit auseinandersetzen.
Das uns zugespielte Schreiben ist eine Abmahnung, die aus mehreren Seiten besteht, die wiederum mit einer Vielzahl von Paragraphen gefüllt sind und mit Bezügen zu Urteilen, die allesamt wohl dazu dienen, den Empfänger der Abmahnung einzuschüchtern und ihm dem Eindruck zu vermitteln, er habe es mit einem Rechtsliteraten zu tun, der genau wisse, was er tue und der das Recht auf seiner Seite hat. Den Praragraphen vorangestellt ist die Behauptung, dass eine umfassende Beweissicherung stattgefunden habe. Umfassend ist immer gut, wenngleich man sich fragt, umfassend in welcher Hinsicht?
Aber gut. Der Adressat des Schreibens weiß nun, er ist Gegenstand einer umfassenden Beweissicherung, es gibt viele Paragraphen und Urteile, die man glaubt, gegen ihn ins Feld führen zu können, und in dieser Situation offeriert ihm das Schreiben einen Ausweg aus seiner scheinbar und in rechtlicher Hinsicht ausweglosen Lage: Er soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und natürlich die Anwaltskosten in Höhe von 833 Euro tragen. Und alles bis Montag um 12 Uhr, wobei die eMail am Abend des Donnerstags eingetroffen ist. Der eigentliche Adressat hat demnach den Freitag und den halben Montag, um sich seinerseits juristischen Rat einzuholen.
Das hier formal beschriebene Verfahren der Abmahung hat noch eine weitere Besonderheit: Es hat keine Folgen von Rechtsverletzungen zum Gegenstand, sondern mögliche Folgen: Eine Veröffentlichung im Internet hat kein Impressum, verstößt gegen das Telemediengesetz. Niemand hat dadurch einen Schaden, aber der Abmahner hat eine Einnahmequelle. Eine Veröffentlichung hat eine natürliche Person zum Gegenstand, die ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet sieht. Es gibt nicht den Hauch eines Belegs dafür, dass die Veröffentlichung auch nur einen Einfluss auf die Persönlichkeitsrechte hat, aber das macht nichts, denn man kann die herbeiphantasierte Verletzung als Anwalt, die vielleicht in der Zukunft stattfinden könnte, zum Anlaß nehmen, um sich ein kleines Abmahnzubrot zu verdienen. Eine Webseite macht Betroffenen von Gerichtsurteilen das Angebot, Erfahrungen auszutauschen, ein Anwalt sieht darin Rechtsberatung, ein Richter teil die Phantasie und schmückt sich noch in Fachveröffentlichungen mit dem, was ihn in normalen Ländern eher zum Gegenstand eines Psychiaters als zum Subjekt der Rechtssprechung macht, und schon wird die phantasierte Rechtsberatung, die niemals stattgefunden hat, zur Rechtswirklichkeit mit entsprechender Kostenfolge.
Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen und immer hätte sie dieselbe Struktur: Anwälte endecken etwas, was gegen irgendeinen Paragraphen verstoßen könnte oder vielleicht auch verstößt, aber in der Regel keinerlei negative Wirkung in der Empirie gezeitigt hat, keinen erkennbaren Schaden verursacht hat. Sie machen sich zum Anwalt des Rechts, schreiben eine Abmahnung, der sie eine Kostennote beifügen, die das Opfer glauben machen soll, das anwaltliche Standardschreiben habe bei der Erstellung Kosten in Höhe von in der Regel mehr als 500 Euro verursacht, und sie bedrohen das entsprechende Abmahnopfer, das sich regelmäßig keiner Schuld bewusst ist und durch dessen Handlung niemandem ein Schaden entstanden ist, mit einer Klage vor dem Amtsgericht, einer Klage, von der sich das Abmahnopfer freikaufen kann, indem es die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreibt und die geltend gemachten Kosten trägt. Moderner Ablasshandel!
Will man dies moralisch oder ethisch beurteilen, dann weiß man gar nicht, wo man anfangen soll, dabei, dass es einer Berufsgruppe in Deutschland möglich ist, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen und harmlose Bürger mit Abmahnungen zu überfallen, deren Fristsetzung von wenigen Tagen schon deutlich macht, dass man es hier mit einem unmoralischen Angebot zu tun hat, denn wäre dem nicht so, die Frist wäre mindestens so lange, wie im normalen Geschäftsverkehr üblich. Aber Abmahnungen bauen auf dem Überraschunsgeffekt und dem Versuch, die Opfer einzuschüchtern und beide Effekte sind nach wenigen Tagen nicht mehr wirksam. Also muss man verhindern, dass die Abmahnopfer aus ihrer Überraschung und Einschüchterung auftauchen, bevor die Frist abgelaufen ist. Denn man will sich ja bereichern. Ginge es den Anwälten lediglich darum, ein Unrecht zu beseitigen, sie würden es sicherlich zum Selbstkostenpreis tun und sich als die Rechtsaltruisten erweisen, die sie zu sein vorgeben.
Aber Anwälte sind keine Rechtsaltruisten. Die Anwälte, die im freien Handel erhältlich sind, sind zumeist diejenigen, die zwischen mittelmäßig und schlecht im Staatsexamen abgeschnitten haben. Sehr gute Jura-Studenten wechseln in Kanzleien, die es nicht nötig haben, andere abzumahnen und sich in der Regel mit Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen beschäftigen. Der Staat greift sich für seine Rechtsanstalten die sehr guten und guten Studenten ab, die bleiben. Der Rest, unter denen sich auch so machner gute Student befinden mag, der aber mehrheitlich aus mittelmäßigen und schlechten Studenten besteht, wird Anwalt, weil er nämlich beim Staat und seinem Rechtssystem nicht untergekommen ist.
Die Rechtswissenschaften, so zeigt ein Blick auf die Daten des Statistsichen Bundesamts sind ein Modestudium in Deutschland, vor allem unter weiblichen Studenten. Allein im Jahr 2011 haben sich rund 99000 Studenten für ein Studium der Rechtswissenschaften entschieden. Geht man davon aus, dass auch nur 40% das Studium erfolgreich beenden, dann drohen Deutschland rund 40000 Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Bereits 2011 kamen auf 525 Bundesbürger ein Anwalt, Tendenz steigend. Von einer Anwaltsschwemme schreibt das Manager-Magazin im Jahre 2013 und weiter:
“Fast 161.000 Rechtsanwälte sind derzeit zugelassen – das sind beinahe dreimal so viele wie 1990. Oder anders gerechnet: Im Jahr 1950 mussten sich knapp 5000 Deutsche einen Anwalt teilen. 2013 kommen auf einen Anwalt nur noch 499 Bürger.”
Die Folgen dieses Überangebots an Paragraphenreitern sind vor allem deshalb gravierend, weil das deutsche Rechtssystem eines der wenigen Rechtssysteme ist, das Einbildungen von Juristen belohnt, und zwar im Rahmen des Abmahnerwesens, das angesichts der Zahlen, die gerade berichtet wurden, noch zunehmend wird: Denn von etwas müssen die 161 000 Anwälte ja leben. Und so werde sich viele von Ihnen zum Hilfscheriff aufschwingen und das Internet und Tageszeitungen, alles, was mit absurder Regelunsgwut und von Politiker reglementiert wurde, durchforsten. Politiker haben dies ermöglicht, sie sind Bestandteil der vielfältigen Kanalisierung der Juristenschwemme wie sie z.B. in den Bundestag und Landesparlamente stattgefunden hat. Hat es die entsprechenden Juristen erst einmal in die Parlamente und deren Verwaltungen geschwemmt, dann können sie Lobbyarbeit verrichten und immer dickere, immer weniger durchschaubare, immer weniger verständliche Gesetzeswerke in 25 Bänden produzieren, die genug Möglichkeit bieten, um arglose Bürger, die noch nichts vom Telemediengesetz oder vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gehört haben, die, selbst wenn sie davon gehört hätten, die verquere Sprache nicht zu interpretieren wüssten oder es nicht wollten mit Abmahnungen zu überfallen und mit der Rezitation von vielen Paragraphen einzuschüchtern.
Das alles hat mit Recht nichts zu tun, es hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun, denn ein Rechtsstaat ist für alle seine Bürger da und versucht nicht, einigen seiner Bürger einen Vorteil zu verschaffen, den sie nutzen können, um andere Bürger auszunehmen.
Der von mir immer wieder gerne zitierte Manfred Ommeln, seinerzeit Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht Leipzig, konnte sich stundenlang über das Sozialgesetzbuch ärgern, das Verweise auf nicht vorhandene oder nicht mehr vorhandene Paragraphen oder Verweise auf das Gegenteil dessen, was im aktuellen Paragraphen ausgesagt wird, enthält. Der damalige Richter am Amtsgericht Chemnitz, Manfred Kallenbach, ist über dem Arbeitnehmerentsendegesetz verzweifelt, das nicht nur inhaltsleere Sätze enthält, sondern auch widersprüchlich und unverständlich ist. Aber es dient zur Grundlage, um rechtskräftig zu verurteilen, so wie das Sozialgesetzbuch zur Grundlage von rechtskräftigen Urteilen dient. Und nicht zuletzt dient die regulative Willkür den vielen Anwälten, die arglose Bürger der Rechtsverstöße bezichtigen können, von denen die entsprechenden Bürger noch nie etwas gehört haben, für die sie aber zahlen sollen.
Das ganze System und damit komme ich zur Überschrift, gleicht der Schutzgelderpressung der Mafia, nur sind Mafiosi ehrlich und sagen unmissverständlich, welche Leistung man sich einkauft, während Anwälte nicht nur die Leistung, die man durch eine Unterlassungserklärung und die Begleichung der beigefügten Kostennote einkauft, offenlassen, sondern auch die Frage, ob sie nicht morgen mit einer neuen Abmahung zurückkommen, weil sie entdeckt haben, dass dem fünften Absatz im zehnten Parapraphen des Datenschutzgesetzes in seiner Fassung vom xten nicht wortgenau Rechnung getragen wurde.
Wundert sich wirklich noch jemand, warum Deutschland einen so geringen Anteil an Selbständigen hat? Wer will sich schon selbständig machen und sich in einen unüberschaubaren rechtlichen Dschungel begeben, in dem hinter jedem Baum eine rechtliche Fallgrube lauern kann, deren Betreiber einen kleinen Obolus verlangen, um ihrem Opfer aus der Falle zu helfen, für’s erste jedenfalls.
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Eine logische Folge der Anwaltsschwemme – so viele Mandate gibt es eben einfach nicht. Die kurze Fristsetzung bei Abmahnung ist wegen der behaupteten ‘Dringlichkeit’ erforderlich, denn viele Gerichte lehnen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, wenn zu lange (z.B. ein Monat) Zeit gewährt wird. Wegen der ‘Eilbedürftigkeit’ ist nicht einmal der Zugang einer Abmahnung erforderlich; Fax ohne Unterschrift genügt. Das alles allerdings haben die Gerichte so entschieden, nicht Anwälte.
Ja, ja, und so spielen sich Juristen gegenseitig die Bälle zu. Wozu gibt es noch einmal Juristen, dafür, dass Sie sich gegenseitig mit Rechtsregeln und deren Auslegung beschäftigen oder gab es da noch ein Ziel, eine Aufgabe, vielleicht sogar eine nützliche?
Zahlt ihr dem Anwalt, der euch – wenn ich das richtig verstanden habe – eine Abmahnung zugestellt hat, die Anwaltskosten in Höhe von 833 Euro? Oder war das nur eine rein hypothetischer Artikel, über die Verkommenheit der Juristerei?
Ihr seit mutig und bloggt unter eurem vollen Namen. Das ist gut – ich persönlich würde mich das nicht trauen, eben wegen solcher Schreiben.
Die Abmahnung von der wir geschrieben haben, hat, wie oben im Artikel steht, mit ScienceFiles nichts zu tun hat, ist aber dennoch bei uns in der Mailbox gelandet und wir vermuten, sie wurde uns zugespielt.
“was gegen irgendeinen Paragraphen verstoßen könnte oder vielleicht auch verstößt, aber in der Regel keinerlei negative Wirkung in der Empirie gezeitigt hat, keinen erkennbaren Schaden verursacht hat.”
Die Abmahnung wurde entwickelt, damit bei einem verstoß eine billigere Möglichkeit besteht, den anderen auf Rechtsverletzungen hinzuweisen als ein direktes Verfahren, gleichzeitig aber nicht auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben. Früher wurde nämlich bei jedem Rechtsverstoß direkt eine einstweilige Verfügung beantragt, mit höheren Kostenfolgen.
Die Abmahnung erfordert auch keinen Schaden, der Unterlassungsanspruch der damit realisiert wird soll ja gerade einen Schaden verhindern.
Natürlich sind die Fristen gerade im Falle der Massenabmahnung zu einem nicht geringen Teil Einschüchterungsfristen.
In der Tat wurde die Abmahnung aber durch das moderne Abmahnwesen teilweise pervertiert.
Die Abmahnung wurde entwickelt, damit bei einem verstoß eine billigere Möglichkeit besteht, den anderen auf Rechtsverletzungen hinzuweisen als ein direktes Verfahren, gleichzeitig aber nicht auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben. Früher wurde nämlich bei jedem Rechtsverstoß direkt eine einstweilige Verfügung beantragt, mit höheren Kostenfolgen.
Und weil es früher noch schlechter war, angeblich, mus es jetzt gut sein?
Die Abmahnung erfordert auch keinen Schaden, der Unterlassungsanspruch der damit realisiert wird soll ja gerade einen Schaden verhindern.
Womit der anwaltlichen Einbildung darüber, was denn nun einmal ein Schaden sein könnte, der eintreten könnte, freien Lauf lässt.
Natürlich sind die Fristen gerade im Falle der Massenabmahnung zu einem nicht geringen Teil Einschüchterungsfristen.
Und hier siehst Du kein Problem, keine Einladung zum oppportunistischen Verhalten? Keine soziale Ungleichheit zwischem juristisch zumindest halbgebildeten Abmahner und juristisch nicht gebildetem Abmahnopfer?
Wenn ein System derart zum Missbrauch einlädt, wie das der Abmahnung, ist es Zeit, es abzuschaffen.
“Und weil es früher noch schlechter war, angeblich, mus es jetzt gut sein?”
Natürlich nicht. Ich wollte nur einmal darstellen, wie sich die Abmahnung entwickelt hat. Sie war ein Mittel inbesondere im Wettbewerbsrecht um Kosten zu sparen, aber gerade weil eben kein Gericht mit Gerichtskosten etc mehr eingeschaltet werden musste hat sie sich auch für einen gewissen Mißbrauch und für die Massenabmahnung besonders geeignet
“Womit der anwaltlichen Einbildung darüber, was denn nun einmal ein Schaden sein könnte, der eintreten könnte, freien Lauf lässt.”
Es geht gar nicht unbedingt um einen Schaden, sondern teilweise auch um Rechtsverstöße, die einen unlauteren Vorteil bringen. Etwa wenn jemand, der im Internet gewerblich auftritt, kein Impressum hat und sich so Schadensersatzansprüchen oder anderen Umständen entzieht bzw. Leute davon abschreckt. Dieser Wettbwerbsvorteil ist ein abstraktes Recht, das keinem konkreten Schaden, der bezifferbar wäre, entsprechen muss.
“Und hier siehst Du kein Problem, keine Einladung zum oppportunistischen Verhalten?”
Doch natürlich, deswegen spreche ich ja von Einschüchterungsfristen. Die Firsten dürfen aber so kurz gesetzt werden, es wäre hier Sache des Gesetzgebers Regelungen zu schaffen.
Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter seines Mandanten. Er muss dessen Interessen bestmöglich vertreten.
“Keine soziale Ungleichheit zwischem juristisch zumindest halbgebildeten Abmahner und juristisch nicht gebildetem Abmahnopfer?”
Ein solches Ungleichgewicht besteht in der Juristerei fast immer, wenn die andere Seite keinen Rechtsanwalt einschaltet. Das an sich ist nicht unmoralisch. Bevor man Anwälte zu umfassend zu Mafiosi erklärt, sollte man sich bewußt machen, dass diese auch auf der Gegenseite tätig sind und aufklären
Ein solches Ungleichgewicht besteht in der Juristerei fast immer, wenn die andere Seite keinen Rechtsanwalt einschaltet. Das an sich ist nicht unmoralisch. Bevor man Anwälte zu umfassend zu Mafiosi erklärt, sollte man sich bewußt machen, dass diese auch auf der Gegenseite tätig sind und aufklären
Ist manche (siehe Überschrift) umfassend?
Es gibt in der Ökonomie eine einfache Regel: Wenn es eine asymmetrische Informationsverteilung gibt, die zu Gunsten von einer Seite ausfällt, wird sich diese Seite opportunistisch verhalten. Da Anwälte, die sich zu Abmahnern aufschwingen, grundsätzlich dem Abgemahnten gegenüber einen Informationsvorsprung haben und diesen noch dadurch unterstützen, dass sie mit Paragraphen beeindrucken wollen (wozu eigentlich, wenn nicht, um das Gegenüber über den Tisch zu ziehen), ist die Gefahr opportunistischen Verhaltens gegeben und es stellt sich die Frage, warum man diese Gefahr in Kauf nehmen sollte. Die Streitereien im Wettbewerbsrecht enden sowieso vor dem zuständigen Landgericht, auch ohne Abmahnung und die wenigen Fälle von absichtlicher Auslassung des Impressums bei gewerblicher Tätigkeit, die landen über kurz oder lang auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts. Wozu braucht man eine Abmahnung, die Anwälten die Möglichkeit gibt, sich problemlos an nicht sachverständigen Laien zu bereichern? Und wenn Du Dich in diesem Feld auskennst, dann wirst Du auch wissen, dass die meisten Anwälte, die vom sachunverständigen Laien eingeschaltet werden, nicht umsonst Rat geben. Wozu sollte man Anwälten die Möglichkeit geben, sich selbst zu bereichern und andere Anwälte gleich mit, wenn es um Lächerlichkeiten, wie ein fehlendes Impressum oder andere Formen von Monsterdelikten geht, die irgendwann einmal, in vielleicht 5000 Jahren dazu führen können, dass ein Kind eine Mottenkugel verschluckt?
Hmmm… wie wäre es, mit einem befreundeten Anwalt zum Beispiel, wenn man af so eine Abmahnung reagiert mit einer Abmahnung des Abmahnenden?
Es droht ja, dass die Abmahnung zu einem Prozess führen kann wg. Erpressung, Rechtsanmaßung, digitalem Hausfriedensbruch u.a.m. (was ein Jurist sicher fachmännischer formulieren könnte).
Dieser Blogbeitrag spricht mir wirklich aus dem Herzen: Die Juristen vermehren sich wie die Karnickel- oder, noch schlimmer: Völlig unkontrolliert nach dem Prinzip der Zellteilung! Meines Wissens hat sich auch in den USA die Zahl der Juristen seit 1970 verdoppelt oder sogar verdreifacht! Analog dazu vermehren sich natürlich auch die Gesetze nach demselben Prinzip: In der Schweiz hat der Gesetzgeber alleine letztes Jahr 7’500 (siebentausendfünfhundert!) Seiten mit neuen Gesetzen sozusagen aus dem Nichts (das Nichts nichtet nicht einfach!) erschaffen:
Die Folgen auf unseren Alltag sind mitunter fatal, wie ich schon aus beruflicher Perspektive sagen kann: Kaum eine harmlose Drohung, kaum ein harmloser Fluch, der nicht als Nötigung ausgelegt werden kann, kaum ein Streit, der von unserer stets wachsenden Juristenschaar nicht in üble Nachrede oder Rufmord transformiert werden könnte. Die suchen sich natürlich alle ihren Markt- und der ist riesengross: Wer möchte in einer Zeit, in der sich ein Grossteil der Bevölkerung permanent vernachlässigt / diskriminiert / übergangen fühlt, nicht recht haben? Und da wir praktisch die gesamte, soziale Verantwortung an den Staat ausgelagert haben- und ihm am liebsten auch noch unser Privatleben, unser Innerstes, Privates anvertrauen würden, alles Private ist schliesslich politisch- kommt natürlich immer mehr Arbeit auf die wackere Juristenschaar zu. Ich halte das schon lange für eine zivilisatorische Fehlentwicklung! Wir werden bald kaum noch in der Lage sein, einen einfachen, nachbarschaftlichen Streit auzutragen oder ganz banale Meinungsverschiedenheiten ohne Juristen beizulegen…
Es sind nicht die Anwälte, die den Gesetzesdschungel anrichten. Es sind die Ämtlinge und die Juristen in den Parlamenten, die Gesetzesvorschläge durchwinken, die sie oft nicht mal sorgfältig gelesen haben, von verstandenen Konsequenzen ganz zu schweigen. So gesehen richten die frei laufenden Juristen den geringsten Schaden an.
Änderungsgesetzgebung sollte komplett unterbleiben, sowas ist unleserlich, vor allem, was die Konsequenzen anbelangt. Neues, komplettes Gesetz erlassen und altes weg!
Abmahnungen beruhen auf der Geschäftsführung ohne Auftrag(GoA). Das hätte man längst abschaffen können.
Das Gejammere über den Rechtsstaat in allen Ehren — ich jage schon lange nach einer Definition oder Erklärung dieses immer hochgelobten Subjektes, oder Objektes. Wenn mir da mal jemand Schützenhilfe leisten könnte… Ein Rechtsstaat mag gegeben sein, wenn er seine Gesetze auch gegen sich gelten läßt und für sich keine Ausnahmen macht.
Auch bei der Mafia bekommt man nicht gesagt, wogegen sie schützt. Das können der Böse Blick sein, ein Blitzschlag, die böse Konkurrenz, oder eben die Schlägertrupps des Clans. Das Geschäftsmodell von Staat und Mafia scheint mir recht ähnlich zu sein, besonders, wenn man die Versorgung der Familie und aller Mitarbeiter in Betracht zieht.
In dem Gesetzessumpf fühlen sich die Frösche wohl. Von denen ist keine Linderung zu erwarten. Hoffentlich findet bald einer den Stöpsel.
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Eine logische Folge der Anwaltsschwemme – so viele Mandate gibt es eben einfach nicht. Die kurze Fristsetzung bei Abmahnung ist wegen der behaupteten ‘Dringlichkeit’ erforderlich, denn viele Gerichte lehnen den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, wenn zu lange (z.B. ein Monat) Zeit gewährt wird. Wegen der ‘Eilbedürftigkeit’ ist nicht einmal der Zugang einer Abmahnung erforderlich; Fax ohne Unterschrift genügt. Das alles allerdings haben die Gerichte so entschieden, nicht Anwälte.
Ja, ja, und so spielen sich Juristen gegenseitig die Bälle zu. Wozu gibt es noch einmal Juristen, dafür, dass Sie sich gegenseitig mit Rechtsregeln und deren Auslegung beschäftigen oder gab es da noch ein Ziel, eine Aufgabe, vielleicht sogar eine nützliche?
@Wolfgang G.:
Und das ist wiederum eine Folge der Abitur-für-jeden-Politik. Jeder Depp kann heute studieren, und das zieht zwangsläufig das Niveau runter.
Und – zahlt ihr? Oder wehrt ihr euch? ^^
Was sollen wir wem zahlen?
Zahlt ihr dem Anwalt, der euch – wenn ich das richtig verstanden habe – eine Abmahnung zugestellt hat, die Anwaltskosten in Höhe von 833 Euro? Oder war das nur eine rein hypothetischer Artikel, über die Verkommenheit der Juristerei?
Ihr seit mutig und bloggt unter eurem vollen Namen. Das ist gut – ich persönlich würde mich das nicht trauen, eben wegen solcher Schreiben.
Die Abmahnung von der wir geschrieben haben, hat, wie oben im Artikel steht, mit ScienceFiles nichts zu tun hat, ist aber dennoch bei uns in der Mailbox gelandet und wir vermuten, sie wurde uns zugespielt.
Dann hatte ich, dass die Abmahnung mit euch nichts zu tun hat, falsch, nämlich als rhetorische Figur verstanden – mein Fehler.
“was gegen irgendeinen Paragraphen verstoßen könnte oder vielleicht auch verstößt, aber in der Regel keinerlei negative Wirkung in der Empirie gezeitigt hat, keinen erkennbaren Schaden verursacht hat.”
Die Abmahnung wurde entwickelt, damit bei einem verstoß eine billigere Möglichkeit besteht, den anderen auf Rechtsverletzungen hinzuweisen als ein direktes Verfahren, gleichzeitig aber nicht auf den Anwaltskosten sitzenzubleiben. Früher wurde nämlich bei jedem Rechtsverstoß direkt eine einstweilige Verfügung beantragt, mit höheren Kostenfolgen.
Die Abmahnung erfordert auch keinen Schaden, der Unterlassungsanspruch der damit realisiert wird soll ja gerade einen Schaden verhindern.
Natürlich sind die Fristen gerade im Falle der Massenabmahnung zu einem nicht geringen Teil Einschüchterungsfristen.
In der Tat wurde die Abmahnung aber durch das moderne Abmahnwesen teilweise pervertiert.
Und weil es früher noch schlechter war, angeblich, mus es jetzt gut sein?
Womit der anwaltlichen Einbildung darüber, was denn nun einmal ein Schaden sein könnte, der eintreten könnte, freien Lauf lässt.
Und hier siehst Du kein Problem, keine Einladung zum oppportunistischen Verhalten? Keine soziale Ungleichheit zwischem juristisch zumindest halbgebildeten Abmahner und juristisch nicht gebildetem Abmahnopfer?
Wenn ein System derart zum Missbrauch einlädt, wie das der Abmahnung, ist es Zeit, es abzuschaffen.
@klein
“Und weil es früher noch schlechter war, angeblich, mus es jetzt gut sein?”
Natürlich nicht. Ich wollte nur einmal darstellen, wie sich die Abmahnung entwickelt hat. Sie war ein Mittel inbesondere im Wettbewerbsrecht um Kosten zu sparen, aber gerade weil eben kein Gericht mit Gerichtskosten etc mehr eingeschaltet werden musste hat sie sich auch für einen gewissen Mißbrauch und für die Massenabmahnung besonders geeignet
“Womit der anwaltlichen Einbildung darüber, was denn nun einmal ein Schaden sein könnte, der eintreten könnte, freien Lauf lässt.”
Es geht gar nicht unbedingt um einen Schaden, sondern teilweise auch um Rechtsverstöße, die einen unlauteren Vorteil bringen. Etwa wenn jemand, der im Internet gewerblich auftritt, kein Impressum hat und sich so Schadensersatzansprüchen oder anderen Umständen entzieht bzw. Leute davon abschreckt. Dieser Wettbwerbsvorteil ist ein abstraktes Recht, das keinem konkreten Schaden, der bezifferbar wäre, entsprechen muss.
“Und hier siehst Du kein Problem, keine Einladung zum oppportunistischen Verhalten?”
Doch natürlich, deswegen spreche ich ja von Einschüchterungsfristen. Die Firsten dürfen aber so kurz gesetzt werden, es wäre hier Sache des Gesetzgebers Regelungen zu schaffen.
Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter seines Mandanten. Er muss dessen Interessen bestmöglich vertreten.
“Keine soziale Ungleichheit zwischem juristisch zumindest halbgebildeten Abmahner und juristisch nicht gebildetem Abmahnopfer?”
Ein solches Ungleichgewicht besteht in der Juristerei fast immer, wenn die andere Seite keinen Rechtsanwalt einschaltet. Das an sich ist nicht unmoralisch. Bevor man Anwälte zu umfassend zu Mafiosi erklärt, sollte man sich bewußt machen, dass diese auch auf der Gegenseite tätig sind und aufklären
Ist manche (siehe Überschrift) umfassend?
Es gibt in der Ökonomie eine einfache Regel: Wenn es eine asymmetrische Informationsverteilung gibt, die zu Gunsten von einer Seite ausfällt, wird sich diese Seite opportunistisch verhalten. Da Anwälte, die sich zu Abmahnern aufschwingen, grundsätzlich dem Abgemahnten gegenüber einen Informationsvorsprung haben und diesen noch dadurch unterstützen, dass sie mit Paragraphen beeindrucken wollen (wozu eigentlich, wenn nicht, um das Gegenüber über den Tisch zu ziehen), ist die Gefahr opportunistischen Verhaltens gegeben und es stellt sich die Frage, warum man diese Gefahr in Kauf nehmen sollte. Die Streitereien im Wettbewerbsrecht enden sowieso vor dem zuständigen Landgericht, auch ohne Abmahnung und die wenigen Fälle von absichtlicher Auslassung des Impressums bei gewerblicher Tätigkeit, die landen über kurz oder lang auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts. Wozu braucht man eine Abmahnung, die Anwälten die Möglichkeit gibt, sich problemlos an nicht sachverständigen Laien zu bereichern? Und wenn Du Dich in diesem Feld auskennst, dann wirst Du auch wissen, dass die meisten Anwälte, die vom sachunverständigen Laien eingeschaltet werden, nicht umsonst Rat geben. Wozu sollte man Anwälten die Möglichkeit geben, sich selbst zu bereichern und andere Anwälte gleich mit, wenn es um Lächerlichkeiten, wie ein fehlendes Impressum oder andere Formen von Monsterdelikten geht, die irgendwann einmal, in vielleicht 5000 Jahren dazu führen können, dass ein Kind eine Mottenkugel verschluckt?
Hmmm… wie wäre es, mit einem befreundeten Anwalt zum Beispiel, wenn man af so eine Abmahnung reagiert mit einer Abmahnung des Abmahnenden?
Es droht ja, dass die Abmahnung zu einem Prozess führen kann wg. Erpressung, Rechtsanmaßung, digitalem Hausfriedensbruch u.a.m. (was ein Jurist sicher fachmännischer formulieren könnte).
Dieser Blogbeitrag spricht mir wirklich aus dem Herzen: Die Juristen vermehren sich wie die Karnickel- oder, noch schlimmer: Völlig unkontrolliert nach dem Prinzip der Zellteilung! Meines Wissens hat sich auch in den USA die Zahl der Juristen seit 1970 verdoppelt oder sogar verdreifacht! Analog dazu vermehren sich natürlich auch die Gesetze nach demselben Prinzip: In der Schweiz hat der Gesetzgeber alleine letztes Jahr 7’500 (siebentausendfünfhundert!) Seiten mit neuen Gesetzen sozusagen aus dem Nichts (das Nichts nichtet nicht einfach!) erschaffen:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-unbegrenzte-Eifer-des-Gesetzgebers/story/11470997
Die Folgen auf unseren Alltag sind mitunter fatal, wie ich schon aus beruflicher Perspektive sagen kann: Kaum eine harmlose Drohung, kaum ein harmloser Fluch, der nicht als Nötigung ausgelegt werden kann, kaum ein Streit, der von unserer stets wachsenden Juristenschaar nicht in üble Nachrede oder Rufmord transformiert werden könnte. Die suchen sich natürlich alle ihren Markt- und der ist riesengross: Wer möchte in einer Zeit, in der sich ein Grossteil der Bevölkerung permanent vernachlässigt / diskriminiert / übergangen fühlt, nicht recht haben? Und da wir praktisch die gesamte, soziale Verantwortung an den Staat ausgelagert haben- und ihm am liebsten auch noch unser Privatleben, unser Innerstes, Privates anvertrauen würden, alles Private ist schliesslich politisch- kommt natürlich immer mehr Arbeit auf die wackere Juristenschaar zu. Ich halte das schon lange für eine zivilisatorische Fehlentwicklung! Wir werden bald kaum noch in der Lage sein, einen einfachen, nachbarschaftlichen Streit auzutragen oder ganz banale Meinungsverschiedenheiten ohne Juristen beizulegen…
Dieser Kommentar wiederum spricht mir aus dem Herzen!
Es sind nicht die Anwälte, die den Gesetzesdschungel anrichten. Es sind die Ämtlinge und die Juristen in den Parlamenten, die Gesetzesvorschläge durchwinken, die sie oft nicht mal sorgfältig gelesen haben, von verstandenen Konsequenzen ganz zu schweigen. So gesehen richten die frei laufenden Juristen den geringsten Schaden an.
Änderungsgesetzgebung sollte komplett unterbleiben, sowas ist unleserlich, vor allem, was die Konsequenzen anbelangt. Neues, komplettes Gesetz erlassen und altes weg!
Abmahnungen beruhen auf der Geschäftsführung ohne Auftrag(GoA). Das hätte man längst abschaffen können.
Das Gejammere über den Rechtsstaat in allen Ehren — ich jage schon lange nach einer Definition oder Erklärung dieses immer hochgelobten Subjektes, oder Objektes. Wenn mir da mal jemand Schützenhilfe leisten könnte… Ein Rechtsstaat mag gegeben sein, wenn er seine Gesetze auch gegen sich gelten läßt und für sich keine Ausnahmen macht.
Auch bei der Mafia bekommt man nicht gesagt, wogegen sie schützt. Das können der Böse Blick sein, ein Blitzschlag, die böse Konkurrenz, oder eben die Schlägertrupps des Clans. Das Geschäftsmodell von Staat und Mafia scheint mir recht ähnlich zu sein, besonders, wenn man die Versorgung der Familie und aller Mitarbeiter in Betracht zieht.
In dem Gesetzessumpf fühlen sich die Frösche wohl. Von denen ist keine Linderung zu erwarten. Hoffentlich findet bald einer den Stöpsel.
Carsten
—
Eigenbedarf / mein Anwalt
http://ruthe.de/cartoons/strip_0195.jpg