Zukunft: männerfrei und gleichgeschaltet – Hochschulzukunftsgesetz in NRW ist Diskriminierungsgesetz

Wer sich an Hochschulen in NRW befindet, wer an Hochschulen in NRW lehrt, studiert oder zu studieren oder zu lehren beabsichtigt, sollte sich schleunigst nach einer Alternative umsehen, denn: Am 12. November hat das “Kabinett” den “Referentenentwurf” zum Hochschulzukunftsgesetz, das für alle Hochschulen in NRW bindend sein wird, verabschiedet. Es ist eine dunkle Zukunft, die den Universitäten in NRW hier droht, sofern man überhaupt noch von einer Zukunft sprechen kann.

NRW Brave new worldTatsächlich ist die Zukunft so dunkel, dass es selbst dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz des Landes NRW, Prof. Dr. Horst Hippler, gereicht hat. Er hat einen Offenen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft, und die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Svenja Schulze, geschrieben, in dem er die Gesetzesnovelle, die der angenommene Referentenentwurf nun werden soll, als “nicht erforderlich” beschreibt. Weiter ist Hippler in einer für heutige Akademiker leider sehr ungewohnten Weise deutlich, wenn er schreibt, dass der Referentenentwurf die Autonomie der Hochschule untergräbt, “indem er weit in die Hochschulplanung eingreift”. Und weiter: “Der Referentenentwurf greift in die Finanzautonomie der Hochschulen ein, indem das Ministerium durch den Erlass von Rahmenvorgaben auch in diesem Bereich regelnd eingreifen kann”.

Wenn sich Hippler getraut hätte, dann hätte er den Begriff der Gleichschaltung benutzt, denn das ist, was in Nordrhein-Westfalen mit den Hochschulen erfolgen soll: Sie sollen gleichgeschaltet und zentral gesteuert werden, indem ihnen Vorgaben über zu lehrende Inhalte und Verwendung von Mitteln gemacht werden und indem fehlendes Wohlverhalten durch knappere finanzielle Rahmenvorgaben geahndet wird. Die Landesregierung NRW schafft sich gerade die Möglichkeit, direkt in die Hochschulen einzugreifen, sie schafft sich Verfügungsrechte, die es seit dem Dritten Reich nicht mehr gegeben hat.

HRKNRWEs ist löblich und unerwartet, wenn man über das Feld der deutschen Wissenschaft blickt, auf dem man wenig Köpfe und viel Buckel sehen kann, dass der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz sich daran erinnert, dass Universitäten eigentlich unabhängige Stätten der Forschung und Lehre sind, an denen frei von ideologischen Einflüssen und frei von Vorgaben von Politikern, die ihrerseits keine Idee davon haben, dass Wissenschaft etwas anderes sein könnte als eine Verfügungsmasse in ihren Händen, Erkenntnis gesucht und zuweilen auch gefunden wird.

Das ist, wie gesagt, löblich. Weniger löblich ist, dasss Horst Hippler einen Offenen Brief geschrieben hat, der oberflächlich und zahm bleibt und der die bereits vorhandenen und weitere geplante erheblichen Eingriffe in die Freiheit von Lehre und Forschung in NRW mit keinem Wort erwähnt. Deshalb holen wir dies nach und zeigen Horst Hippler, wie weit die ideologischen Eingriffe an Hochschulen in NRW bereits gediehen sind und noch gedeihen sollen.

Es beginnt mit § 3, der die Aufgaben der Hochschulen in NRW beschreibt, nein, besser: beschreiben soll, denn in den Absätzen 4, 6 und 7 finden sich Wertungen, die mit der Ideologie der Kabinettsfiguren und ihrer Referenten mit Sicherheit vereinbar sind, nicht jedoch mit der Freiheit von Forschung und Lehre. So steht in Absatz 4 das Lamento, das man nun wirklich nicht mehr hören kann: “Die Hochschulen tragen der Vielfalt ihrer Mitglieder (Diversity Management) sowie den berechtigten Interessen ihres Personals auf gute Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung.” Das Diversity Management, das hier so verloren hinter den Mitgliedern der Universität steht, ist an die Stelle der Frauen- und Gleichstellungspolitik getreten. Es ist im Kern nichts anderes, wie sich noch zeigen wird.

Selbstverwaltung zum FuehrerprinzipHier soll nur die Unsinnigkeit der Formulierung und ihr faschistischer Gehalt beschrieben werden, denn es steht zu vermuten, dass der Hausmeister einer Hochschule als Mitglied derselben gänzlich andere, dennoch “berechtige Interessen” hat als z.B. die Professorin für Genderforschung. Entsprechend wird jemand benötigt, der bestimmt, was als “berechtigte Interessen” anzusehen ist, jemand, der vorgibt, was die richtigen und legitimen “berechtigte Interessen” sind und was nicht. Kurz: Hier wird ein Einfallstor geschaffen, um Universitäten vorzuschreiben, was sie z.B. an Inhalten und Infrastruktur und vor allem für wen sie die Inhalte und Infrastruktur bereit zu stellen haben.

Es geht weiter mit dem leeren und wertenden Unsinn, der Politikern und offensichtlich auch ihren Referenten so nahe liegt, aber mit Forschung, Lehre und Wissenschaft überhaupt nichts zu tun und entsprechend auch nichts in einem Gesetz, dem Hochschulen unterworfen werden sollen, zu suchen hat:

(6) Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach.

Damit soll kodifiziert werden, was als “Zivilklausel” bekannt ist. Wir haben uns dazu bereits geäußert und wollen an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass es kaum möglich ist, in der Frühphase einer Forschung und selbst dann nicht, wenn die Forschung zu physischen Ergebnissen geführt hat, zwischen einer zivilen und militärischen Nutzung zu trennen, denn die meisten Dinge lassen sich zivil und militärisch nutzen. Aber das nur am Rande.

Ein erheblicher Beitrag zu einer “friedlichen und nachhaltigen Welt” bestünde übrigens darin, dass Politiker, Landesregierungen und ihre Referenten damit aufhören, Menschengruppen gegeneinander auszuspielen und Gesetze zu erlassen, die Missbrauchs-Phantasien und ersponnene Opferrollen zementieren.

Weiter geht es mit dem Wertekanon, auf den nordrhein-westfälische Hochschulen verpflichtet werden sollen:

(7) Die Hochschulen födern die regionale, europäische und internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Hochschulbereich, und den Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen; sie berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse ausländischer Studierender.

Paternalistisch, wie das Kabinett um Frau Kraft nun einmal ist, geht der Referent davon aus, dass es keinen Austausch zwischen Universitäten und über Landesgrenzen hinweg gäbe, wenn es nicht von Politikern vorgegeben würde, und vor allem ist er offensichtlich der Ansicht, dass Studenten, die im Ausland studieren, behindert sind und der besonderen Fürsorge der Damen Kraft und Schulze bedürfen. Dazu kann nur gesagt werden, dass es bereits wissenschaftlichen Austausch über Landesgrenzen hinweg gab als weder Kraft noch Schulze noch deren Erziehungsberechtigte in der Lage waren, den eigenen Namen zu buchstabieren und dass die Opferrolle, die sie so freigiebig für andere ausfüllen, ihre eigene Prämisse ist, aber sicher nicht die Haltung, mit der ausländische Studenten nach Deutschland kommen.

Schließlich geht es ans Eingemachte. Gut versteckt im Paragraphen 37a (a, weil komplett neu eingefügt) findet sich die “Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren”.

TroegerChancengerechtigkeit ist eine neue Schöpfung aus dem Arsenal der Genderisten, die scheinbar die Chancengleichheit und die Gleichstellung überstrapaziert haben. Also gibt es eine neue Erfindung eine Chancengerechtigkeit. Chancengerechtigkeit in der Beschreibung von § 37a ist in erster Linie eine Berechnungsformel und in zweiter Linie eine fiese Umschreibung für die ganz offene Diskriminierung von Männern:

Zunächst muss jede Hochschule auf Grundlage von Absolventenzahlen und auf Grundlage von Promotionen und (noch) Habilitationen in einem Fachbereich eine sogenannte “Gleichstellungsquote” (also nicht etwa eine Chancengerechtigkeitsquote!) berechnen. Das heißt konkret, den Anteil der männlichen Absolventen an einer Hochschule und den Anteil der weiblichen Absolventen an einer Hochschule, die die Voraussetzungen für eine Professur (Promotion oder Habilitation) erfüllen, zu bestimmen. Kommt dabei heraus, dass in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 70% der Promovierten, die die formalen Anforderungen für eine Bewerbung auf eine Professur erfüllen, weiblich und 30% männlich sind, dann folgt daraus nach Absatz 2 (siehe unten) nichts. Kommt dabei heraus, dass in der Fakultät für Medizin 60% männlichen Promovierten 40% weibliche Promovierte gegenüberstehen, dann folgt daraus die Verprlichtung, dass mindestens 40% der Professuren mit einen weiblichen Professor besetzt werden müssen.

Das nennt man offene Diskriminierung bzw. in den Worten des Hochschulzukunftsgesetzes:

(2) Die Hochschule strebt an, in den Fächergruppen ein Verhältnis zwischen Professorinnen und Professoren zu erreichen, welches [der Referent stammt offensichtlich aus der ehemaligen DDR] der Gleichstellungsquote nach Absatz 1 entspricht. Dies gilt inbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens zur Vorbereitung der Berufungsvorschläge, der Beschlussfassung der Berufungskommission und des Fachbereichsrats über den Berufungsvorschlag sowie hinsichtlich der Berufung durch die Präsidentin oder den Präsidenten. Satz 1 [also die Anpassung der Anteile weiblicher und männlicher Professoren an die “Gleichstellungsquote”] findet keine Anwendung soweit in der Hochschule in einem Fach oder einer Fächergruppe der Anteil der Professorinnen im Verhältnis zu dem Anteil der Professoren überwiegt [unsere Hervorhebung].

Deutlicher kann man die beabsichtigte Diskriminierung männlicher Bewerber in allen Phasen einer Berufung und die beabsichtigte Komplizenschaft der Mitglieder der Berufungskommissionen bis hin zu den Präsidenten von Universitäten nicht mehr machen. Wer sich vor diesem Hintergrund weiter still und ergeben in sein Schicksal an Hochschulen des Landes NRW fügt, der ist entweder ein Profiteur des Hochschulzukunftsgesetzes, oder er ist schlicht dumm. Es gibt keine anderen Alternativen mehr. Nebenbei sei zum xten Mal erwähnt, dass eine quantitative Verteilung nicht mit einer qualitativen Verteilung identisch ist – anders formuliert: Promovent ist nicht gleich Promovent, es gibt erhebliche Unterschiede in Fähigkeiten und Kompetenzen zwischen Promoventen. Dass sich Politiker und ihre Referenten das nicht vorstellen können, ist vielsagend und vermutlich darauf zurückzuführen, dass sie niemals eigene (wissenschaftliche) Leistungen erbracht haben.

Die Zukunft an den Hochschulen in NRW ist somit eine gleichgeschaltete und eine männerfreie (das ist die letztendliche Konsequenz von § 37 a Absatz 2). Brave New World kann man da nur sagen und die Nordrhein-Westfalen für ihre Regierung bemitleiden, aber nicht zuviel, denn schließlich hat jeder die Möglichkeit, Konsequenzen aus dieser Entwicklung zu ziehen und Hochschulen in NRW zu meiden wie die Pest, denn sofern dieses Gesetz keinen Widerstand an Hochschulen in NRW auslöst und die Antidiskriminierungsstelle nicht mit einer Flut von Beschwerden überschwemmt wird, ist dies selbstredend für den Zustand der Wissenschaft an den entsprechenden Universitäten und wenn es in Kraft tritt, dann ist klar, was die Zukunft bringt.

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