Volker Beck pocht auf Demonstrationsrecht auch für Rechte
Beim Stöbern durch Archive sind wir auf eine bemerkenswerte Erklärung von Volker Beck, ehedem parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag gestoßen, in der er eine Lanze für die Demonstrationsfreiheit bricht und sich für die Rechte auch von Rechten stark macht, ihre Aufmärsche z.B. in Dresden oder Leipzig unter dem Dach des Grundgesetzes, dem Dach von Demonstrations-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit und von Minderheitenschutz durchzuführen. Wir geben den bemerkenswerten Text hier in voller Länge wieder.
Volker Beck Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher erklärt:
Wir appellieren an die Behörden in Dresden und Leipzig, sich an die Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu halten. Versammlungen friedlicher Bürger sind auch dann zu dulden, wenn die Dresdener und Leipziger Ratsherren oder auch die Mehrheit der Dresdner und Leipziger Bevölkerung das Anliegen der Versammlung nicht teilen. So ist nun einmal Demokratie!
Der Bundestag wird auf Antrag der Grünen am 25. Mai, einen Tag vor dem geplanten Aufmarsch der Rechten in Dresden und 2 Tage vor dem geplanten National-Pride-Marsch 2007 in Leipzig, über die Versammlungsfreiheit von Rechten in Ostdeutschland debattieren. Dabei wird der Bundestag sicherlich seine einhellige Verurteilung der Versammlungsfreiheitsbeschränkungen in Dresden und Leipzig zum Ausdruck bringen.
Am gestrigen Dienstag haben die Veranstalter des National-Pride Leipzig 2007 ihren Antrag auf eine friedliche Versammlung unter freien Himmel für den 27. Mai 2007 bei der Versammlungsbehörde eingereicht. Die Leipziger Stadtverwaltung will die geplante National-Pride-Parade erneut verbieten. Das teilte der für Sicherheit zuständige Verwaltungsleiter der Stadt Leipzig, Niko Kulikow, der Presse mit. Die Veranstalter haben bis zum heutigen Tage keine entsprechende Ablehnung erhalten.
Wir appellieren an die Leipziger Behörden, Recht und Gesetz anzuwenden und diese friedliche Demonstration nicht zu verbieten und auch bei anderen friedlichen Versammlungen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren.
Ein Verbot würde sicher mit einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) enden. Am 3. Mai 2007 hat der EGMR bereits Dresden wegen eines Verbotes der Neo-Rechten-Parade im Jahre 2005 verurteilt. Das Verbot des Leipziger National-Pride 2006 ist in Straßburg ebenfalls bereits anhängig. Eine Verurteilung der Stadt Leipzig gilt als sicher.
Für alle, die sich jetzt wundern: Der originale Text wurde von uns an einigen wenigen Stellen verändert. Wir haben die Rechte, für die Volker Beck hier eintritt, einfach einmal als universale demokratische Rechte interpretiert und die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Vermutlich wird sich Volker Beck gegen den Text in der vorliegenden Form verwahren wollen, behaupten, das sei etwas ganz anderes, denn er hat sich für die Rechte Homosexueller in Moskau und nicht für die Rechte Rechter in Dresden oder Leipzig stark gemacht.
Formal betrachtet, und das zeigt der obige Text, lässt sich die Stellungnahme von Beck problemlos auf die Rechte von Rechten übertragen und dass sich Beck gegen diese Übertragung vermutilch verwahren wird, zeigt eine der Hauptschwächen, die die derzeite Travestie von Demokratie auszeichnen. Es gibt eine kleine Clique von Akteuren, die vorgeben wollen, wer in den Genuss demokratischer Rechte, kommen kann und wer nicht, wer eine verdiente Minderheit ist und wer nicht. Homosexuelle eignen sich derzeit gerade dazu, um Demokratie zu zelebrieren. Rechte eignen sich nicht. Warum?
Inhaltliche Gründe gibt es keine. Es gibt nur das Bestreben bei bestimmten politischen Akteuren, die Definitionsmacht dafür zu besetzen, wer als schützenswerte Minderheit im Sine des Grundgesetzes zu gelten hat und wer nicht. Es ist überdeutlich wie sehr das, was gerade Demokratie sein soll, vom Geschmack dieser politischen Akteure, von ihren Vorlieben, ihrer Lust abhängt. Und derzeit haben sie eben Lust, für die selben Rechte von Homosexuellen in Moskau zu kämpfen, die sie politisch Andersgläubigen, Rechten im eigenen Land in diesem Fall, gerade verweigern wollen. Demokratie wird zur Geschmacksfrage.
Wenn man bedenkt, dass Demokratie ersonnen wurde, um vom Gusto des absolutistischen Herrschers unabhängig zu werden, ist diese Entwicklung revisionistisch in einem von den Erfindern des Wortes nicht für möglich gehaltenen Ausmaß. Zudem sorgt die Willkür, die mit der Anwendung oder Gewährung demokratischer Rechte verbunden ist, dazu, dass ein Unterschied zwischen der Willkür totalitärer Systeme, wie sie unter Hitler oder Stalin etabliert wurden und der angeblichen demokratischen Ordnung nicht mehr feststellbar ist.
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“Homosexuelle eignen sich derzeit gerade dazu, um Demokratie zu zelebrieren. Rechte eignen sich nicht. Warum? Inhaltliche Gründe gibt es keine.”
Ist es nicht andersrum? Es gibt keine formalen oder abstrakte Gründe. Inhaltliche Grüne gibt es doch immer reichlich: Die einen sind gut, die anderen sind böse. Wer wer ist, entscheidet der Zeitgeist.
Die von Ihnen angeführten Gründe, sind das, was wir Geschmack oder al Gusto genannt haben. Es sind keine Gründe, keine Begründung einer Haltung, sondern willkürliche Setzungen, die man vornehmen kann, wie man gerade lustig ist.
Wirklich? Nun, dieser Demo-Profi betrachtet das Demonstrationsrecht wohl als elementares Grundrecht. Wohl oder übel räumt er dieses Recht auch seinen Gegnern ein. Ich betrachte diesen Zug allerdings eher als egoistisch, da Beck wohl sein persönliches exzessives Demonstrantentum nicht eingeschränkt sehen will. Es wäre jedoch besser, wenn diese Person Kindern das Recht einräumen würde, frei von sexueller Nötigung durch linksgrüne Päd(…)agogen die Schullaufbahn absolvieren zu dürfen.
Das gute alte Substitutionsprinzip: Tausche in Deinen Aussagen, für die Du allgemein gültigen Charakter beanspruchst, die Bezeichnung für das Dir Sympathische durch die für das Dir Unsympathische aus und sieh, was passiert. Wenn Du noch zu ihr stehen kannst, darfst Du Allgemeingültigkeit für sie beanspruchen. Wenn nicht: Verzichte auf das, was Du nur für Dich verlangst.
Dasselbe ein bisschen anders formuliert – und schon sind wir bei Kants kategorischem Imperativ.
Den selektive Umgang mit Grundrechten, der hier Herr Beck unterstellt wird, kennt man ja von der Antifa. Das scheint mir ein Standard von gutmenschlichen Schreiern zu sein. Grundrechte gibt nur für die eigene Meinung.
Das bringt mich zu der Vermutung: Wenn man das Prinzip von Grundrechten verstanden hat kann man kein Gutmensch mehr sein.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Demonstrationsrecht schon zu den Grundrechten gezählt wird. Freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Ob das auch für das Demonstrationsrecht gilt, bezweifle ich. Demonstrationen müssen angemeldet und genemigt werden. So ein Verfahren sollte für Grundrechte eigentlich nicht nötig sein.
Da müsste man jetzt einen Juristen fragen. Für mich (subjektive Meinung) gehört das Demonstrationsrecht als direkte Folge aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung schon zu den Grundrechten.
Aber das ist “nur” eine Laienmeinung.
Eigentlich ist es klar:
Demonstrationsfreiheit ist das grundrechtlich geschütztes Recht, sich öffentlich unter freiem Himmel zu versammeln und dabei gemeinsam private oder öffentliche Angelegenheiten zu erörtern.
Die Demonstrationsfreiheit ist Ausprägung der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des GG und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absätze 1 und 2 GG).
Die Freiheit steht grundsätzlich jedem Menschen zu, soweit er friedlich demonstriert und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzt werden.
Dabei ist auch das Recht erfasst, Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Demonstration selbst zu bestimmen.
UND
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird z. B. durch Art. 8 GG, Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.
Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden, da sie gesetzlich zugelassen sind. Sie können höchstens verboten werden – das ist ein bedeutender Unterschied zu einer Genehmigungspflicht.
Dasselbe gilt übrigens für Parteien. Die werden angemeldet, nicht genehmigt. Sonst wäre das Prinzip der Willensbildung von unten verletzt.. Es müssten ja Verwaltung-/Regierungsbehörden/Beamte darüber entscheiden, ob eine Partei sein darf oder nicht.
Na das wäre a noch schöner wenn die Demokratie nur für wenige Auserwählte gilt. Dan müsste man auch Bürgern mit Amerikanischer Abstammung das Demonstrieren verbieten. Die USA haben in ihrem mittlerweile ca. 100 Jahre andauernden “3. Weltkrieg” mittlerweile mehr Todesfälle zu verzeichnen als sämtliche innereuropäischen Kriege zusammen. Und da sind die Massaker an der Indianischen Bevölkerung noch nicht mitgezählt. Ist es da noch politisch korrekt amerikanischer Abstammung zu sein ?
Nanu? Welcher 100 jährige 3.Weltkrieg sollte das sein?
Nebenbei: Werfen sie auch den schwarzen Amerikanern die Ausrottung der Indianer vor obwohl nur die europäischen Auswanderer dieses Massaker angerichtet haben?
Die Indianer wurde von schwarzen, gelben und weißen Amerikanern bekämpft.
Es waren überwiegend Weiße, die ihr Überleben gesichert haben (bsp. Carl Schurz)
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“Homosexuelle eignen sich derzeit gerade dazu, um Demokratie zu zelebrieren. Rechte eignen sich nicht. Warum? Inhaltliche Gründe gibt es keine.”
Ist es nicht andersrum? Es gibt keine formalen oder abstrakte Gründe. Inhaltliche Grüne gibt es doch immer reichlich: Die einen sind gut, die anderen sind böse. Wer wer ist, entscheidet der Zeitgeist.
Die von Ihnen angeführten Gründe, sind das, was wir Geschmack oder al Gusto genannt haben. Es sind keine Gründe, keine Begründung einer Haltung, sondern willkürliche Setzungen, die man vornehmen kann, wie man gerade lustig ist.
Ich folge Beck auf Twitter. Wenn ich mich richtig erinnere, verteidigt er das Demonstrationsrecht auch von politischen Gegnern, auch von Rechten.
Wirklich? Nun, dieser Demo-Profi betrachtet das Demonstrationsrecht wohl als elementares Grundrecht. Wohl oder übel räumt er dieses Recht auch seinen Gegnern ein. Ich betrachte diesen Zug allerdings eher als egoistisch, da Beck wohl sein persönliches exzessives Demonstrantentum nicht eingeschränkt sehen will. Es wäre jedoch besser, wenn diese Person Kindern das Recht einräumen würde, frei von sexueller Nötigung durch linksgrüne Päd(…)agogen die Schullaufbahn absolvieren zu dürfen.
Das gute alte Substitutionsprinzip: Tausche in Deinen Aussagen, für die Du allgemein gültigen Charakter beanspruchst, die Bezeichnung für das Dir Sympathische durch die für das Dir Unsympathische aus und sieh, was passiert. Wenn Du noch zu ihr stehen kannst, darfst Du Allgemeingültigkeit für sie beanspruchen. Wenn nicht: Verzichte auf das, was Du nur für Dich verlangst.
Dasselbe ein bisschen anders formuliert – und schon sind wir bei Kants kategorischem Imperativ.
http://www.cicero.de/salon/homosexualitaet-die-outing-maschine/57036
Wird langsam aber mal richtig schwierig sich als Normalo richtig zu benehmen.
Den selektive Umgang mit Grundrechten, der hier Herr Beck unterstellt wird, kennt man ja von der Antifa. Das scheint mir ein Standard von gutmenschlichen Schreiern zu sein. Grundrechte gibt nur für die eigene Meinung.
Das bringt mich zu der Vermutung: Wenn man das Prinzip von Grundrechten verstanden hat kann man kein Gutmensch mehr sein.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Demonstrationsrecht schon zu den Grundrechten gezählt wird. Freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Ob das auch für das Demonstrationsrecht gilt, bezweifle ich. Demonstrationen müssen angemeldet und genemigt werden. So ein Verfahren sollte für Grundrechte eigentlich nicht nötig sein.
Da müsste man jetzt einen Juristen fragen. Für mich (subjektive Meinung) gehört das Demonstrationsrecht als direkte Folge aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung schon zu den Grundrechten.
Aber das ist “nur” eine Laienmeinung.
Art. 8 GG sowie Art. 20 AEMR. Sind Grundrechte. Aber, wie KM richtig erwähnt, das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Eigentlich ist es klar:
Demonstrationsfreiheit ist das grundrechtlich geschütztes Recht, sich öffentlich unter freiem Himmel zu versammeln und dabei gemeinsam private oder öffentliche Angelegenheiten zu erörtern.
Die Demonstrationsfreiheit ist Ausprägung der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des GG und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Absätze 1 und 2 GG).
Die Freiheit steht grundsätzlich jedem Menschen zu, soweit er friedlich demonstriert und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzt werden.
Dabei ist auch das Recht erfasst, Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Demonstration selbst zu bestimmen.
UND
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird z. B. durch Art. 8 GG, Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta und Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.
Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden, da sie gesetzlich zugelassen sind. Sie können höchstens verboten werden – das ist ein bedeutender Unterschied zu einer Genehmigungspflicht.
Dasselbe gilt übrigens für Parteien. Die werden angemeldet, nicht genehmigt. Sonst wäre das Prinzip der Willensbildung von unten verletzt.. Es müssten ja Verwaltung-/Regierungsbehörden/Beamte darüber entscheiden, ob eine Partei sein darf oder nicht.
Es gibt keine Genehmigung von Demonstrationen, ebensowenig wie etwa eine Zulassung von Parteien.
Na das wäre a noch schöner wenn die Demokratie nur für wenige Auserwählte gilt. Dan müsste man auch Bürgern mit Amerikanischer Abstammung das Demonstrieren verbieten. Die USA haben in ihrem mittlerweile ca. 100 Jahre andauernden “3. Weltkrieg” mittlerweile mehr Todesfälle zu verzeichnen als sämtliche innereuropäischen Kriege zusammen. Und da sind die Massaker an der Indianischen Bevölkerung noch nicht mitgezählt. Ist es da noch politisch korrekt amerikanischer Abstammung zu sein ?
Nanu? Welcher 100 jährige 3.Weltkrieg sollte das sein?
Nebenbei: Werfen sie auch den schwarzen Amerikanern die Ausrottung der Indianer vor obwohl nur die europäischen Auswanderer dieses Massaker angerichtet haben?
Die Indianer wurde von schwarzen, gelben und weißen Amerikanern bekämpft.
Es waren überwiegend Weiße, die ihr Überleben gesichert haben (bsp. Carl Schurz)