Betrug im Quadrat: Mannheimer Hochschule verkauft wissenschaftliche Lauterkeit

Die Liste der Hochschulen, deren Vertreter sich kaufen lassen und die für ein Preisgeld, mit dem es möglich ist, zwei Lehrstühle zu finanzieren, ihre wissenschaftliche Lauterkeit und ihren Anstand obendrein (sofern Sie einen solchen besessen haben), opfern, hat ein neues Mitglied.

Die Hochschule Mannheim reiht sich in den Klub der Betrüger ein. Dort zeichnet einmal ein Prof. Dr. Klimmer:

“Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Klimmer, E-Mail: m.klimmer@hs-mannheim.de”

einmal ein Prof. Dr Beck:

“Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. K. Beck, email: k.beck@hs-mannheim.de”

für je eine Ausschreibung verantwortlich, mit der männliche Bewerber auf die jeweils ausgeschriebene Stelle getäuscht und betrogen werden sollen, denn: Einerseits werden sie explizit angesprochen und zu einer Bewerbung aufgefordert, andererseits wird die entsprechende Stelle an der Hochschule Mannheim nur mit einem weiblichen Bewerber besetzt.

Das nennt man schlichtweg Vorspiegelung falscher Tatsachen und da sich die Verantwortlichen einen Vorteil verschaffen wollen, nämlich die Finanzierung zweier Lehrstühle, erfüllt es auch den Straftatbestand des Betrugs. Was die Ausschreibungen der Hochschule Mannheim ein wenig aus der Reihe der sonstigen Betrugsversuche heraushebt, ist Folgendes:

Hochschule Mannheim

Wer diesen Ausschreibungstext liest, wird, sofern er mit einem normalen Intellekt begabt ist, denken, dass die angesprochene Professur für Mathematik und Physik ausschließlich für weibliche Bewerber ausgeschrieben ist, dass, mit anderen Worten: männliche Bewerber ausgeschlossen sind.

Nun haben die Genderisten in einem Anfall von geistiger Umnachtung das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschieden lassen. Dummerweise wurde dabei vergessen deutlich zu machen, dass das AGG nur die Diskriminierung von Frauen, nicht aber die von Männern verbietet.

Wegen dieser Unterlassung finden finden sich im AGG die §§ 1 und 2 Abs. 1 in folgender allgemeiner Form:

§1: “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”

Und in §2 Absatz 1 geht es wie folgt weiter:

“(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1.die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg…”

Hochschule mannheim Betrug 1Wäre die Intention des Gesetzes durch den Zusatz “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen auf Gründen … des weiblichen Geschlechts … zu verhindern” klar gemacht worden, dann hätte sich vermutlich Widerstand geregt, aber nur kurz und man müsste sich nun nicht verbiegen, um einerseits Männer diskrminieren zu können und andererseits nicht deutlich werden zu lassen, dass man Männer diskriminiert. Denn: wenn man Männer diskriminiert, dann verstößt das gegen §1 und §2 Abs. 1 AGG.

Die Ausschreibung der Hochschule Mannheim, die oben dargestellt wurde, ist entsprechend ein so klarer Verstoß gegen die genannten Paragraphen des AGG, dass jeder männliche Bewerber, der sich bewirbt, aber nicht berufen wird, eine Handhabe hat, gegen seine nicht-Berücksichtigung zu klagen.

Deshalb ist, wenn man dem Link in der Ausschreibung folgt, der Betrug wie im Rahmen des Professorinnenprogramm üblich, etwas verschleiert, so dass es Juristen möglicherweise gelingen kann, durch allerlei hermeneutisches Geschwätz einen intellektuell eher auf der unteren Schiene fahrenden Richter zu beschwätzen und davon zu überzeugen, dass der offenkundige Betrug eigentlich gar kein Betrug ist, bestenfalls ein klitzekleines Betrügchen, das kaum ins Gewicht fällt. Wer sind schon die paar männlichen Bewerber, die sich von der Ausschreibung täuschen lassen, dafür Geld, Zeit und andere Ressourcen in den Sand setzen? Wo gehobelt wird, da fallen eben Späne!

“Die Hochschule Mannheim strebt an, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen. Zum Wintersemester 2015/16 oder später ist in der Fakultät für Elektrotechnik vorbehaltlich einer Finanzierung im Rahmen des Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder folgende Stelle zu besetzen:

Professur „Mathematik und Physik“
Bes. Gr. W2 (Stellen-Nr. 731)

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und die Lehrgebiete mit überdurchschnittlichem didaktischem Geschick und mit hohem Bezug zur Anwendung in den Studiengängen der Fakultät für Elektrotechnik vertreten. Die Bereitschaft
zur Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen und fachlich benachbarter Grundlagenfächer wird erwartet.

Neben Lehre und angewandter Forschung zählen auch der Ausbau der nationalen und internationalen Kontakte zu Unternehmen und Institutionen und eine angemessene
Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung zu den Dienstaufgaben.

Das Professorinnenprogramm zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in
den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern. Die Besetzung der Professur steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm II.

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. K. Beck, email: k.beck@hs-mannheim.de”

Hochschule mannheim Betrug 2

    Alles wie gehabt:

  • Eine Professur wird für männliche und weibliche Bewerber ausgeschrieben.
  • Die Besetzung der Professur steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm II.
  • Eine Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm II erfolgt nur, wenn ein weiblicher Bewerber berufen wird.
  • Also wird die ausgeschriebene Professur gar nicht besetzt, wenn sich kein weiblicher Bewerber findet.
  • Also haben männliche Bewerber keinerlei Chance auf die entsprechende Professur berufen zu werden.

Das selbe Täuschungsmanöver veranstaltet die Hochschule Mannheim für eine weitere ausgeschriebene Stelle, nämlich eine

Professur „Physik, Mathematik und Statistik“ Bes. Gr. W2 (Stellen-Nr. 728)”

Auch diese Professur an der Hochschule Mannheim steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm II. Kurz: Es handelt sich hier um den selben Betrug.

Wir wissen nicht, wie viele Beiträge wir über die letzten Jahre geschrieben haben, um männliche Bewerber vor dem Betrug, den das Professorinnenprogramm darstellt, zu warnen, und sie entweder davor abzuschrecken, sich überhaupt zu bewerben oder ihnen für den Fall, dass sie sich beworben haben, eine Handhabe zur Klage wegen Nichtberücksichtigung zu geben.

Die beiden Ausschreibungen der Hochschule Mannheim erfüllen nicht nur den Tatbestand des Betrugs, es handelt sich auch um klare Verstöße gegen das AGG und darin die §§ 1 und 2 Abs. 1.

Es wäre ein Leichtes, dem Spuk des Professorinnenprogramm ein Ende zu setzen, wenn alle männlichen Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden, vor das Verwaltungsgericht ziehen, um dort den Verstoß gegen das AGG anzuklagen, und wenn die entsprechenden Bewerber zudem vor ein Zivilgericht ziehen würden, um dort die Kosten einzuklagen, die ihnen dadurch entstanden sind, dass sie vorsätzlich über ihre Chancen, die entsprechende Professur zu erreichen, getäuscht wurden.

Eine Klagewelle ist bislang ausgeblieben.

Männliche Bewerber in Deutschland lassen sich offensichtlich ungestraft vorführen.

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