Leugnung des Holocaust: Kein Straftatbestand mehr?
Wir reiben uns die Augen, nein, wir wundern uns.
Meint Otto Schily mit 82 Jahren sei er vor einem Parteiausschlussverfahren gefeit?
Meint Otto Schily 70 Jahre nach dem Ende des Tausendjährigen Reiches sei es in Deutschland möglich, Meinungsfreiheit ohne Bedingungen durchzusetzen?
Meint Otto Schily am Ende, selbst in Deutschland gibt es erwachsene, mündige Bürger, die sich ein eigenes Urteil über Aussagen bilden können, die entsprechend keines Unbedenklichkeitssiegels staatlicher Sitten- und Sprachwächter bedürfen?
Oder hat Otto Schily schlicht die Einsicht ereilt, dass die Menge der nicht mehr sagbaren, weil unter Strafe stehenden Aussagen mittlerweile so groß geworden ist, dass man die Leugnung der Massenvernichtung von Juden getrost streichen könne, denn sie verblaßt im Vergleich zu homophoben oder sexistischen Aussagen, die neuerdings unter Strafe gestellt werden sollen, etwa: Wer den Gender Pay Gap leugnet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft?
Wir wissen es nicht.
Doch der Reihe nach.
Wer derzeit behauptet, KZs habe es nie gegeben, Juden seien von Nazis nie umgebracht worden und wenn, dann mit gutem Grund und aus Selbstverteidigung, der sieht sich mit dem Staatsanwalt konfrontiert, der ihm den Paragraphen 130 Abs. 3 unter die Nase hält:
“(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”
Dieser Paragraph ist eine Form deutscher Kollektivsühne für die industrielle Vernichtung von nicht nur Juden durch die Nationalsozialisten und ihre vielen Helfer. Er ist zugleich ein Misstrauensvotum des Gesetzgebers seiner Bevölkerung gegenüber. Denn dieser Bevölkerung ist – so die impliziten Prämissen, auf denen §130 Abs. 3 StGB logisch basieren muss – aus drei Gründen nicht zu trauen:
Erstens ist die Bevölkerung so dumm, dass sie denjenigen, die den Holocaust leugnen, Gehör und Glauben schenkt und, schlimmer noch, ihnen nachläuft.
Oder: Zweitens ist die Anzahl der Holocaust-Leugner in der Bevölkerung so groß, dass es peinlich wäre, die entsprechende Anzahl von Holocaust Leugnern einem internationalen Auditorium zu präsentieren.
oder: Drittens ist die Demokratie in Deutschland so fragil, so gebrechlich, dass ein paar Gestalten, die den Holocaust leugnen, zum Einsturz derselben und zum Wiederauferstehen des Nationalsozialismus führen würde.
Suchen Sie sich die Prämisse aus, die Sie persönlich für die relevante halten.
Nun hat Otto Schily es im Alter von 82 Jahren gewagt, ein Tabu in Deutschland zu brechen und im ZEIT Magazin angeregt, den Straftatbestand der Leugnung des Holocausts zu “überdenken … Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht”, so sagt er. “Aber deshalb für Jahre ins Gefängnis?”.
Die Frage von Otto Schily und seine Anregung sind wichtig und richtig und so sehen wir uns in der seltenen Situation, einem Grünen, nein Sozialdemokraten zuzustimmen (but then again, it’s Schily).
Zum einen muss ein Staat, dessen Politiker für sich in Anspruch nehmen, von mündigen Bürgern gewählt worden zu sein und nicht von durchgeknallten Idioten, die nicht wissen, was sie tun, diese mündigen Bürger auch ertragen können und mündig sein lassen.
Mündige Bürger zeichnen sich durch ein Urteilsvermögen aus und man soll nicht ausschließen, dass es auch in Deutschland eine relevante Anzahl von mündigen Bürgern gibt, die Urteilsvermögen haben und wissen, was sie davon zu halten haben, wenn sich jemand hinstellt und historische Fakten leugnet.
Zum anderen bleiben Sprechverbote selten allein, wie die Latte der Verbote, die §130, StGB mittlerweile umfasst, zeigt. Sie werden über kurz oder lang zum Spielball politischer Interessen und zum Mittel, die Freiheit der Bürger einzuschränken, sie für unmündig zu erklären. Und unmündig müssen sie werden, wenn sie nicht im täglichen Austausch miteinander ihre Argumente und ihre Begründungen schärfen können. Dazu gehört auch, dass man die Argumente zusammenträgt, die man den Holocaust Leugnern entgegenhalten muss.
Und weil dem so ist, produzieren Gesetze wie §130 dadurch, dass sie die öffentliche Auseinandersetzung über zum Tabu erklärte Behauptungen verbieten, einerseits Reaktanz bei denen, die nicht glauben wollen, was als Glaubenssatz ins Strafgesetzbuch geschrieben wurde und eben nicht als mit Fakten belegtes Ergebnis am Ende einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den Leugnern der Massenvernichtung von Menschen durch die Nazis steht. Zum anderen produzieren sie eine unbeabsichtigte Folge, die noch erheblicher ist, denn sie lassen diejenigen, die im Verborgenen ihr Leugnungs-Süppchen kochen, das Süppchen an ihre Jünger austeilen, lassen es die Jünger schlürfen und zwingen die Schatten-Köche nicht in eine öffentliche Auseinandersetzung, zwingen sie nicht dazu, Belege für ihre Behauptungen vorzulegen.
Deutschland ist eben keine zivile Gesellschaft, in der eine öffentliche Auseinandersetzung entlang von Fakten und Kriterien der Diskussion und des Umgangs miteinander geführt wird, sondern eine infantile Gesellschaft, in der Papa Staat seinen Kindlein sagt, was sie sagen dürfen, worüber sie öffentlich streiten dürfen und worüber nicht.
Wir fragen unsere Leser:
Wie sehen Sie das, soll §130 Abs. 3, die Leugnung des Holocaust, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden?
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Es gibt auch Grund 4: ähnlich der “Störung der Totenruhe” geht es darum, den Nachkommen der Opfer den Schmerz zu ersparen, dass sich in Deutschland Menschen ungestraft hinstellen können und diejenigen als Lügner bezeichnen, die an das Leid ihrer Vorfahren erinnern. Oder noch schlimmer, diejenigen als Lügner bezeichnen, die selbst im KZ das Grauen erlebt haben.
Von daher wäre meine Antwort: ja, die Vorschrift soll abgeschafft werden, in einige Jahren, wenn es keine unmittelbaren Opfer mehr gibt.
diesem prinzip zufolge müsste es für jedes verbrechen, das von einem gremium als “völkermord” erkannt wird diese strafe geben. manche davon liegen noch gar nicht so lange zurück, wie das massaker in srebrnica. so eine auslegung stellt aber eine gefahr für die freiheit dar, denn das gesetz ist sehr wage formuliert. wo fängt verharmlosen an? das ist keine klare definition. im sprachlichen bereich lässt sich immer schnell was hereininterpretieren. die lehre, die aus der vergangenheit gezogen werden muss ist, dass totalitäre systeme nicht geschaffen werden dürfen. gesetze, die aussagen kriminalisieren sind aber nachweislich eines der wichtigsten merkmale der totalitären systeme.
Dieser §130 Abs. 3, StGB schädigt mich übrigens auch dann, wenn ich den Holocaust explizit nicht leugne. In einer hypothetischen Diskussion mit einem Nazi kann der nämlich sagen, ich würde diese Ansicht deshalb vertreten, um mich nicht strafbar zu machen. Mit anderen Worten, eine gesetzlich vorgschriebene Meinung kann man nicht mehr authentisch vertreten.
Eine andere interessante Sache ist die logische Struktur solcher Sentenzen wie §130 Abs. 1, StGB. Es gibt ja ein Sujet, in dem professionalisierte logische Präzision herrscht. Es nennt sich “Mathematik”. Dort gab es auch eine Phase, in der etwa Sachverhalte über Zahlen in solchen Satzungetümen ausgedrückt wurden, wie man sie in hiesigen Gesetzen allerorten findet. Das war vor etwa 3-400 Jahren der Fall, es hat sich aber nicht bewährt und man hat sich Besseres ausgedacht. Heute würde ein derartig abgefaßter mathematischer Text dem Autor um die Ohren fliegen. Mit anderen Worten, die juristische “Logik” ist eine entsetzliche Stümperei, aber man kann natürlich Logik auf das zusammengestümperte Zeug anwenden. Aus dem §130 Abs. 1, StGB ergibt sich dann z.B. die vielleicht interessante Folgerung, daß ein einzelner Mensch kein Teil der Bevölkerung ist.
Vielleicht entspringt der Vorschlag der Erkenntnis, daß die politische Entwicklung demnächst dazu führt, daß Politiker mit diesem Paragraphen Schwierigkeiten bekommen könnten.
Mir sind Menschen, die den Holocaust leugnen, immer noch lieber als solche, die ihn gut finden.
Der Leugner stimmt mit der Leugnung ja der moralischen Verurteilung des H. noch zu und möchte nur, dass er gar nicht stattgefunden hat.
Der Holocaust-Befürworter hingegen leugnet nichts und kann sich bei geschickter Wortwahl und seine Einstellung nur dezent andeutender Zurückhaltung ganz innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
Wieder andere können sich sogar ganz offen an den Bildern aus Auschwitz aufgeilen mit der Begründung, sie sähen sie nur deshalb dauernd an, weil sie sie so schlimm fänden.
Moral ist ncht immer dort drin, wo “Moral” draufsteht.
Dieser Paragraph ist insofern schon ungewöhnlich, als er keine aktiven Handlungen oder Taten unter Strafe stellt, sondern eine Meinungsäußerung. Eine Demokratie muss auch extreme Meinungen, egal ob von Links oder Rechts, aushalten. Nur so hat auch jeder “mündiger ” Bürger die Chance, durch Abwägung verschiedener Aussagen sich selbst eine Meinung zu bilden. Daher bin ich auch entschieden gegen das NPD-Verbotsverfahren. Dann könnte man auch direkt Teile der Linkspartei ( Kommunistische Plattform) mit verbieten lassen.
Die Ansicht, dass die Leugnung des Holocaust, der unbestritten eine schreckliche und grausame Sache war, nicht strafrechtlich verboten werden kann in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat, sondern argumentativ widerlegt werden muss, hat gereicht, damit “die Zeit” mich gesperrt hat für ihr Forum.
Es wurden auf Nachfrage keine konkreten Gründe genannt, es wurde einfach zensiert. Von daher ist anzunehmen, dass schon die offiziellen Medien hier gegen freie Meinungsäußerung agieren. In der Tat, wir sind keine mündigen Bürger und Deutschland ist kein freiheitlicher Rechtsstaat, wenn historische Fakten nicht diskutiert werden dürfen, sondern als “Dogma” festgeschrieben und unter Androhung von Strafe anzuerkannt werden müssen!
Wieso braucht die offensichtliche seit 1945 geltende Wahrheit zum Holocaust einen Schutz Paragraphen.
Wahrheiten setzen sich allein durch. Und Völker kann man nicht verhetzen.
Zumindest in Deutschland gibt es ein sehr ambivalentes Verhältnis zur Meinungsfreiheit. Der Holocaust-Pagagraph ist lediglich ein Extrembeispiel dafür. Man könnte auch den Blasphemie-Paragraphen nenne, der religiösen Fanatikern die Möglichkeit gibt, durch Straßengewalt Kritik an ihrer Religion abzuwürgen. Das ist Salafisten (unter freundlicher Hilfe von Ralf Jäger) in NRW schon mal gelungen.
Auch in anderen Bereichen drohen massive gesellschaftliche Sanktionen, ohne dass dafür ein Gesetz nötig wäre. Sog. Klimaleugner, EU-Kritiker, Multikulti-Gegner, Kernkraftfreunde, Gender-Mainstreaming-Kritiker oder Neoliberale haben im öffentlichen Diskurs große Probleme ihre Meinungen darzulegen. Abweichende Meinungen werden nicht analysiert und widerlegt, es wird nicht mal mehr widersprochen, sondern der Meinungsäußerer zum Schweigen gebracht. Man setzt sich nicht mit den Gründen der anderen Meinung auseinander, man versucht nicht mal die Meinung überhaupt zu verstehen, sondern man hasst einfach. Ein Hass, der sich schnell gegen die Person richten kann, wie man am Umgang mit Sarrazin, Pegida, Strache, Bernd Lucke, Nigel Farage und ähnlichen Leuten sehen kann.
Für mich unvergessen, wie bei Hart aber Fair Bernd Lucke mal von allen anderen Mitdiskutanten attakiert wurde, weil er angeblich Zuwanderung ablehnen würde. Auf seine Erwiderung, die AFD habe sich in einem Grundsatzbeschluss explizit für die Zuwanderung ausgesprochen, wusste keiner zu reagieren. Offenkundig hatte keiner der Leute sich im Vorfeld mit den Positionen der AFD beschäftigt, das Urteil stand ohne jede Sachkenntnis fest. Vergleichbares findet sich wieder und wieder, sobald jemand von der als moralisch richtig empfundenen Mehrheitsmeinung abweicht.
Jede AFD-Veranstaltung muss sich gegen Pfeifkonzerte durchsetzen, Lesungen mit Sarrazin werden gerne mal von Krawallmachern gestört, wie hier öfters berichtet werden auch Uni-Vorlesungen gestört usw.
Das Ziel der Krawallbrüder ist es nicht, in einer öffentlichen Diskussion für eine Position zu werden, sondern eine Diskussion zu verhindern. Es geht darum, Gedanken aus der Öffentlichkeit zu verbannen, und dabei in guter linker Tradition den Zweck die Mitten heiligen zu lassen. Man mag gar nicht dran denken was los wäre, wenn dieser Mob politische Macht bekäme.
Der berüchtigte §130 entspricht nicht dem Bild einer aufgeklärten Gesellschaft und müßte daher ersatzlos entfallen. Ob nun in kleinen Zirkeln das nationalsozialistische Unrecht geleugnet wird, oder auf breiterer Bühne, macht für die Leute, die für solche Propaganda empfänglich sind, keinen Unterschied. Eher noch entzieht sich die Diskussion öffentlicher Gegenargumente, die einige zum Umdenken bringen könnte (gut, wenn man Gender-Gläubige oder die internationalen Sozialisten als Kontrollgruppen nimmt, kann man nicht sehr optimistisch sein, was Lernfähigkeit betrifft, aber trotzdem, die kleine Chance besteht jedenfalls außerhalb von Filterbubbels).
Zudem wird der Paragraph sowieso willkürlich benutzt. Sonst wäre so ziemlich jede Netzfeministin aufgrund der regelmäßigen Verunglimpfung von “alten weißen Männern” (verstößt eindeutig gegen Satz 1) schon im Knast. Daher widerspricht die praktische Verwendung im Rechtssystem jedem Gerechtigkeitsempfinden.
Man sollte den gesamten §130 ersatzlos streichen. Bei der Störung des Landfriedens gibt es bereits andere Paragraphen, die einschlägig sind – leider aber bei gewissen Tätern (z.B. jüngst bei den Chaoten, die in Frankfurt anlässlich der Eröffnung des neuen EZB-Gebäudes wüteten) nicht oder nur unzureichend angewendet werden.
Ansonsten sind dessen Formulierungen (Beschimpfung/Verächtlichmachung/Verleumdung von Volksgruppen, Angriff auf die Menschenwürde, Aufstachelung zu Hass etc.) zu schwammig und damit zu sehr der Auslegungswillkür der Richter und ihrer persönlichen Befindlichkeit unterworfen. In der unmittelbaren Nachkriegszeit mag die Existenz dieses Paragraphen eine gewisse Berechtigung gehabt haben, um damit eine mögliche Reorganisation alter revanchistischer Kräfte im Keim zu ersticken; spätestens Mitte der fünfziger Jahre hätte er jedoch abgeschafft werden müssen wegen zu grosser Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit.
Es ist dumm zu glauben, die Unterdrückung der freien Meinungsäusserung bewirke, dass die unterdrückten Meinungen nicht mehr existierten. Wenn es so wäre, wäre eine ganze Reihe von Diktaturen, die die veröffentlichte Meinung mit quasi totalitärer Machtfülle kontrollierten und jeden Abweichler gnadenlos verfolgten, nie zusammengebrochen; sie konnten offensichtlich die Ideen, die zum eigenen Untergang führten, nicht verhindern.
Die Menschen denken sich ihren Teil, auch wenn sie sich nicht öffentlich äussern dürfen. Und wie bereits die Autoren des Blog-Eintrags aber auch die meisten Kommentatoren sagten, wird durch solche Maulkorb-Paragraphen die argumentative Auseinandersetzung mit Andersdenkenden verhindert. Man kann sich nicht mehr eine eigene Meinung basierend auf Fakten und Argumenten bilden sondern muss einfach blind an die verkündeten Dogmen der einen oder anderen Gesinnungsgruppe glauben.
Jedes Gesetz ist Unrecht gegen die Menschen. Denn der Staat kann Sie nur durch nackte körperliche Gewalt und strukturelle Gewalt durchsetzen. Das ist meistens initiierende Gewalt, und damit Unrecht. Etwas was gut und richtig ist braucht keine Gesetze um von 95% angenommen und eingehalten zu werden. UNd die restlichen 5% sind kriminelle Psychopathen, wie die meisten Politiker, Richter, GV u.a. die Macht gegen andere ausüben. Die halten sich selber nicht an das, was sie anderen Menschen vorschreiben. Die halten sich selber nie an die eigenen Gesetze.
Zitat aus HR Online: Von hr-Reporter Volker Siefert
Sportlich lief es auch schon mal besser beim Türkischen SC Offenbach. Zurzeit steht der Verein auf einem mittleren Tabellenplatz der Kreisliga. Politisch hat der Verein gerade ein Eigentor geschossen. Auf seiner Facebook-Seite und auf der Seite eines Vorstandsmitglieds wurde eine Werbeanzeige mit einem begleitenden antisemitischen Text veröffentlicht. Tagelang war dort auf Türkisch zu lesen:
“Lesen und teilen! Lass das Geld nicht bei der jüdischen Firma Allianz-Versicherung! Lass uns für uns und für unsere Türkei Geld verdienen!”
Original-Wortlaut auf Türkisch: “Oku ve devam paylas! Artık yahudi firmasi Alianz sigortasina para kaptirma! Hem kendimize, hem türkiyemize para kazandıralım!”
Dies sollte gemäß §§ 130 wohl strafbar sein.
Aber weiter heisst es:
“Stadt Offenbach entsetzt” (also wohl keine Strafanzeige)
“Doch Antisemitismus scheint der türkische Sportverein nicht als Problem zu erkennen. Auf Anfrage wird zwar ein Fehler eingeräumt, “weil man kein Recht hat, ein anderes Unternehmen schlecht darzustellen, nur damit die Leute mehr Interesse zeigen”. Die antisemitische Stoßrichtung ist aber offensichtlich nicht Gegenstand der Selbstkritik. ”
und
“Sollte eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht stattfinden, so der Sprecher der Stadt Offenbach weiter, berate man über Konsequenzen. Möglich, dass der Verein öffentliche Fußballplätze nicht mehr kostenlos für Trainingszwecke nutzen darf.”
und
“Der Türkische SC Offenbach verweist darauf, dass er ein “multi-kultureller Verein mit vielen ausländischen Spielern” sei.”
Mögliches Fazit: Multi-Kulti schliesst die Anwendung von § 130 zunehmend aus.
Was treibt eine Wanze dazu, an einem Grundpfeiler des deutschen Schuldstolzes zu rütteln? Na klar, Multi-Kulti. Hab mich schon lange gefragt, wie die das unter einen Hut kriegen wollen.
Den ersten Menschen auf dem Mond und der damaligen US-Regierung wirft man vor, Betrüger zu sein. Der Mondflug sei nur simuliert worden. Abgesehen davon, warum die Soviets ihre Konkurrenten nicht bloß stellten, wären die Abläufe im Falle einer Täuschung eine Leistung gewesen, die einem Mondflug gleich gekommen wären. Dass diese Behauptung eine Kränkung der Astronauten darstellt, versteht sich von selbst.
Es gibt nichts, was nicht von irgend jemanden als Verschwörung oder Täuschung bezeichnet würde. Da müsste man die Spannbreite des Gesetztes erweitern bis zum Abwürgen jeglicher Infragestellung.
Was mich wurmt, ist der Missbrauch. Bereits der Vorwurf, man habe den Holocaust verharmlost wird zum sozialen Todesurteil. Pauls Spiegel hielt dem Kardinal Meisner mittels eines Konstrukts über 4 Ecken das Stöckchen hin und ließ ihn in voller Gewandung darüber hüpfen. Der Kardinal wäre ansonsten in Acht und Bann geraten.
Das zeigt den vermutlich wichtigsten Sinn des Gesetztes: Es gibt Leuten wie Spiegel Thors Hammer!
Tsipras hat behauptet, seinem Land stehe ein sozialer Holocaust bevor. Ist das nicht eine Verharmlosung der Naziverbrechen? Nun, Tsipras steht eben nicht unter Thors Hammer.
Generell muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass die Leugnung des Holocaust (bereits das Anzweifeln der Zahl der Toten ist strafbar) nur in Deutschland und in Österreich verboten. Auf der übrigen Welt nicht.
Die Anregung von Otto Schily kann daher so falsch nicht sein.
Denn je mehr etwas verboten ist, desto mehr regt das zu eigenen Recherchen an- und dann kommt möglicherweise eine andere Zahl heraus, wie offiziell (auch diese Zahl schwankte sehr stark mit den Jahren) genannt ist.
Und genau das ist dann eben eine Leugnung. Das ist der Sachverhalt.
Hinzu kommt, dass, wenn die Verbreitung einer anderen Totenzahl nicht mehr verfolgt würde, dem Staat ein Knüppel aus den Händen genommen würde.
Erstmal bin ich natürlich für meinungs Freiheit. Und wie soll irgend was verarbeitet werden, wenn nicht alle darüber offen sprechen können. Man braucht nicht mal den Holocaust zu leunen, egal um was es geht, alle beweise die Deutschland entlasten könnten werden als krankes gelüge eines antisimitischen Nazi rassisten ausgelegt. Dabei ist es auch egal ob der angebliche Holocaust Leugner Chinese, Jude oder Afrikaner ist. Ausserdem gibt es Opfer auf beiden Seiten genau wie Täter. Und gebe es nichts mehr zuklären, hätten wir wohl nicht so viele Leugner.
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Und mit Weihnachten das jährlich wiederkehrende Problem: Ein Weihnachtsmann, der im Kamin stecken bleibt, weil er zu viel anliefern muss.
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Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
Glück, Auf, meine Heimat!
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.
Es gibt auch Grund 4: ähnlich der “Störung der Totenruhe” geht es darum, den Nachkommen der Opfer den Schmerz zu ersparen, dass sich in Deutschland Menschen ungestraft hinstellen können und diejenigen als Lügner bezeichnen, die an das Leid ihrer Vorfahren erinnern. Oder noch schlimmer, diejenigen als Lügner bezeichnen, die selbst im KZ das Grauen erlebt haben.
Von daher wäre meine Antwort: ja, die Vorschrift soll abgeschafft werden, in einige Jahren, wenn es keine unmittelbaren Opfer mehr gibt.
Was ist denn das für eine sinnfreie Begründung.
Opfer von was?
Die Mordopfer sind tot, denen ist es egal.
Die die Überlebt haben sind genaugenommen Opfer von Zwangsarbeit und Folter aber keine Mordopfer.
diesem prinzip zufolge müsste es für jedes verbrechen, das von einem gremium als “völkermord” erkannt wird diese strafe geben. manche davon liegen noch gar nicht so lange zurück, wie das massaker in srebrnica. so eine auslegung stellt aber eine gefahr für die freiheit dar, denn das gesetz ist sehr wage formuliert. wo fängt verharmlosen an? das ist keine klare definition. im sprachlichen bereich lässt sich immer schnell was hereininterpretieren. die lehre, die aus der vergangenheit gezogen werden muss ist, dass totalitäre systeme nicht geschaffen werden dürfen. gesetze, die aussagen kriminalisieren sind aber nachweislich eines der wichtigsten merkmale der totalitären systeme.
Dieser §130 Abs. 3, StGB schädigt mich übrigens auch dann, wenn ich den Holocaust explizit nicht leugne. In einer hypothetischen Diskussion mit einem Nazi kann der nämlich sagen, ich würde diese Ansicht deshalb vertreten, um mich nicht strafbar zu machen. Mit anderen Worten, eine gesetzlich vorgschriebene Meinung kann man nicht mehr authentisch vertreten.
Eine andere interessante Sache ist die logische Struktur solcher Sentenzen wie §130 Abs. 1, StGB. Es gibt ja ein Sujet, in dem professionalisierte logische Präzision herrscht. Es nennt sich “Mathematik”. Dort gab es auch eine Phase, in der etwa Sachverhalte über Zahlen in solchen Satzungetümen ausgedrückt wurden, wie man sie in hiesigen Gesetzen allerorten findet. Das war vor etwa 3-400 Jahren der Fall, es hat sich aber nicht bewährt und man hat sich Besseres ausgedacht. Heute würde ein derartig abgefaßter mathematischer Text dem Autor um die Ohren fliegen. Mit anderen Worten, die juristische “Logik” ist eine entsetzliche Stümperei, aber man kann natürlich Logik auf das zusammengestümperte Zeug anwenden. Aus dem §130 Abs. 1, StGB ergibt sich dann z.B. die vielleicht interessante Folgerung, daß ein einzelner Mensch kein Teil der Bevölkerung ist.
Vielleicht entspringt der Vorschlag der Erkenntnis, daß die politische Entwicklung demnächst dazu führt, daß Politiker mit diesem Paragraphen Schwierigkeiten bekommen könnten.
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Mir sind Menschen, die den Holocaust leugnen, immer noch lieber als solche, die ihn gut finden.
Der Leugner stimmt mit der Leugnung ja der moralischen Verurteilung des H. noch zu und möchte nur, dass er gar nicht stattgefunden hat.
Der Holocaust-Befürworter hingegen leugnet nichts und kann sich bei geschickter Wortwahl und seine Einstellung nur dezent andeutender Zurückhaltung ganz innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen.
Wieder andere können sich sogar ganz offen an den Bildern aus Auschwitz aufgeilen mit der Begründung, sie sähen sie nur deshalb dauernd an, weil sie sie so schlimm fänden.
Moral ist ncht immer dort drin, wo “Moral” draufsteht.
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Dieser Paragraph ist insofern schon ungewöhnlich, als er keine aktiven Handlungen oder Taten unter Strafe stellt, sondern eine Meinungsäußerung. Eine Demokratie muss auch extreme Meinungen, egal ob von Links oder Rechts, aushalten. Nur so hat auch jeder “mündiger ” Bürger die Chance, durch Abwägung verschiedener Aussagen sich selbst eine Meinung zu bilden. Daher bin ich auch entschieden gegen das NPD-Verbotsverfahren. Dann könnte man auch direkt Teile der Linkspartei ( Kommunistische Plattform) mit verbieten lassen.
Die Ansicht, dass die Leugnung des Holocaust, der unbestritten eine schreckliche und grausame Sache war, nicht strafrechtlich verboten werden kann in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat, sondern argumentativ widerlegt werden muss, hat gereicht, damit “die Zeit” mich gesperrt hat für ihr Forum.
Es wurden auf Nachfrage keine konkreten Gründe genannt, es wurde einfach zensiert. Von daher ist anzunehmen, dass schon die offiziellen Medien hier gegen freie Meinungsäußerung agieren. In der Tat, wir sind keine mündigen Bürger und Deutschland ist kein freiheitlicher Rechtsstaat, wenn historische Fakten nicht diskutiert werden dürfen, sondern als “Dogma” festgeschrieben und unter Androhung von Strafe anzuerkannt werden müssen!
Wieso braucht die offensichtliche seit 1945 geltende Wahrheit zum Holocaust einen Schutz Paragraphen.
Wahrheiten setzen sich allein durch. Und Völker kann man nicht verhetzen.
Zumindest in Deutschland gibt es ein sehr ambivalentes Verhältnis zur Meinungsfreiheit. Der Holocaust-Pagagraph ist lediglich ein Extrembeispiel dafür. Man könnte auch den Blasphemie-Paragraphen nenne, der religiösen Fanatikern die Möglichkeit gibt, durch Straßengewalt Kritik an ihrer Religion abzuwürgen. Das ist Salafisten (unter freundlicher Hilfe von Ralf Jäger) in NRW schon mal gelungen.
Auch in anderen Bereichen drohen massive gesellschaftliche Sanktionen, ohne dass dafür ein Gesetz nötig wäre. Sog. Klimaleugner, EU-Kritiker, Multikulti-Gegner, Kernkraftfreunde, Gender-Mainstreaming-Kritiker oder Neoliberale haben im öffentlichen Diskurs große Probleme ihre Meinungen darzulegen. Abweichende Meinungen werden nicht analysiert und widerlegt, es wird nicht mal mehr widersprochen, sondern der Meinungsäußerer zum Schweigen gebracht. Man setzt sich nicht mit den Gründen der anderen Meinung auseinander, man versucht nicht mal die Meinung überhaupt zu verstehen, sondern man hasst einfach. Ein Hass, der sich schnell gegen die Person richten kann, wie man am Umgang mit Sarrazin, Pegida, Strache, Bernd Lucke, Nigel Farage und ähnlichen Leuten sehen kann.
Für mich unvergessen, wie bei Hart aber Fair Bernd Lucke mal von allen anderen Mitdiskutanten attakiert wurde, weil er angeblich Zuwanderung ablehnen würde. Auf seine Erwiderung, die AFD habe sich in einem Grundsatzbeschluss explizit für die Zuwanderung ausgesprochen, wusste keiner zu reagieren. Offenkundig hatte keiner der Leute sich im Vorfeld mit den Positionen der AFD beschäftigt, das Urteil stand ohne jede Sachkenntnis fest. Vergleichbares findet sich wieder und wieder, sobald jemand von der als moralisch richtig empfundenen Mehrheitsmeinung abweicht.
Jede AFD-Veranstaltung muss sich gegen Pfeifkonzerte durchsetzen, Lesungen mit Sarrazin werden gerne mal von Krawallmachern gestört, wie hier öfters berichtet werden auch Uni-Vorlesungen gestört usw.
Das Ziel der Krawallbrüder ist es nicht, in einer öffentlichen Diskussion für eine Position zu werden, sondern eine Diskussion zu verhindern. Es geht darum, Gedanken aus der Öffentlichkeit zu verbannen, und dabei in guter linker Tradition den Zweck die Mitten heiligen zu lassen. Man mag gar nicht dran denken was los wäre, wenn dieser Mob politische Macht bekäme.
Der berüchtigte §130 entspricht nicht dem Bild einer aufgeklärten Gesellschaft und müßte daher ersatzlos entfallen. Ob nun in kleinen Zirkeln das nationalsozialistische Unrecht geleugnet wird, oder auf breiterer Bühne, macht für die Leute, die für solche Propaganda empfänglich sind, keinen Unterschied. Eher noch entzieht sich die Diskussion öffentlicher Gegenargumente, die einige zum Umdenken bringen könnte (gut, wenn man Gender-Gläubige oder die internationalen Sozialisten als Kontrollgruppen nimmt, kann man nicht sehr optimistisch sein, was Lernfähigkeit betrifft, aber trotzdem, die kleine Chance besteht jedenfalls außerhalb von Filterbubbels).
Zudem wird der Paragraph sowieso willkürlich benutzt. Sonst wäre so ziemlich jede Netzfeministin aufgrund der regelmäßigen Verunglimpfung von “alten weißen Männern” (verstößt eindeutig gegen Satz 1) schon im Knast. Daher widerspricht die praktische Verwendung im Rechtssystem jedem Gerechtigkeitsempfinden.
Man sollte den gesamten §130 ersatzlos streichen. Bei der Störung des Landfriedens gibt es bereits andere Paragraphen, die einschlägig sind – leider aber bei gewissen Tätern (z.B. jüngst bei den Chaoten, die in Frankfurt anlässlich der Eröffnung des neuen EZB-Gebäudes wüteten) nicht oder nur unzureichend angewendet werden.
Ansonsten sind dessen Formulierungen (Beschimpfung/Verächtlichmachung/Verleumdung von Volksgruppen, Angriff auf die Menschenwürde, Aufstachelung zu Hass etc.) zu schwammig und damit zu sehr der Auslegungswillkür der Richter und ihrer persönlichen Befindlichkeit unterworfen. In der unmittelbaren Nachkriegszeit mag die Existenz dieses Paragraphen eine gewisse Berechtigung gehabt haben, um damit eine mögliche Reorganisation alter revanchistischer Kräfte im Keim zu ersticken; spätestens Mitte der fünfziger Jahre hätte er jedoch abgeschafft werden müssen wegen zu grosser Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit.
Es ist dumm zu glauben, die Unterdrückung der freien Meinungsäusserung bewirke, dass die unterdrückten Meinungen nicht mehr existierten. Wenn es so wäre, wäre eine ganze Reihe von Diktaturen, die die veröffentlichte Meinung mit quasi totalitärer Machtfülle kontrollierten und jeden Abweichler gnadenlos verfolgten, nie zusammengebrochen; sie konnten offensichtlich die Ideen, die zum eigenen Untergang führten, nicht verhindern.
Die Menschen denken sich ihren Teil, auch wenn sie sich nicht öffentlich äussern dürfen. Und wie bereits die Autoren des Blog-Eintrags aber auch die meisten Kommentatoren sagten, wird durch solche Maulkorb-Paragraphen die argumentative Auseinandersetzung mit Andersdenkenden verhindert. Man kann sich nicht mehr eine eigene Meinung basierend auf Fakten und Argumenten bilden sondern muss einfach blind an die verkündeten Dogmen der einen oder anderen Gesinnungsgruppe glauben.
Jedes Gesetz ist Unrecht gegen die Menschen. Denn der Staat kann Sie nur durch nackte körperliche Gewalt und strukturelle Gewalt durchsetzen. Das ist meistens initiierende Gewalt, und damit Unrecht. Etwas was gut und richtig ist braucht keine Gesetze um von 95% angenommen und eingehalten zu werden. UNd die restlichen 5% sind kriminelle Psychopathen, wie die meisten Politiker, Richter, GV u.a. die Macht gegen andere ausüben. Die halten sich selber nicht an das, was sie anderen Menschen vorschreiben. Die halten sich selber nie an die eigenen Gesetze.
In Ergänzung zu meiner Ansicht, daß Politiker (weitsichtig) hier zunehmend Probleme bei Beibehaltung des Paragraphen sehen, verweise ich auf folgende Nachricht:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_54902481
Zitat aus HR Online: Von hr-Reporter Volker Siefert
Sportlich lief es auch schon mal besser beim Türkischen SC Offenbach. Zurzeit steht der Verein auf einem mittleren Tabellenplatz der Kreisliga. Politisch hat der Verein gerade ein Eigentor geschossen. Auf seiner Facebook-Seite und auf der Seite eines Vorstandsmitglieds wurde eine Werbeanzeige mit einem begleitenden antisemitischen Text veröffentlicht. Tagelang war dort auf Türkisch zu lesen:
“Lesen und teilen! Lass das Geld nicht bei der jüdischen Firma Allianz-Versicherung! Lass uns für uns und für unsere Türkei Geld verdienen!”
Original-Wortlaut auf Türkisch: “Oku ve devam paylas! Artık yahudi firmasi Alianz sigortasina para kaptirma! Hem kendimize, hem türkiyemize para kazandıralım!”
Dies sollte gemäß §§ 130 wohl strafbar sein.
Aber weiter heisst es:
“Stadt Offenbach entsetzt” (also wohl keine Strafanzeige)
“Doch Antisemitismus scheint der türkische Sportverein nicht als Problem zu erkennen. Auf Anfrage wird zwar ein Fehler eingeräumt, “weil man kein Recht hat, ein anderes Unternehmen schlecht darzustellen, nur damit die Leute mehr Interesse zeigen”. Die antisemitische Stoßrichtung ist aber offensichtlich nicht Gegenstand der Selbstkritik. ”
und
“Sollte eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht stattfinden, so der Sprecher der Stadt Offenbach weiter, berate man über Konsequenzen. Möglich, dass der Verein öffentliche Fußballplätze nicht mehr kostenlos für Trainingszwecke nutzen darf.”
und
“Der Türkische SC Offenbach verweist darauf, dass er ein “multi-kultureller Verein mit vielen ausländischen Spielern” sei.”
Mögliches Fazit: Multi-Kulti schliesst die Anwendung von § 130 zunehmend aus.
Was treibt eine Wanze dazu, an einem Grundpfeiler des deutschen Schuldstolzes zu rütteln? Na klar, Multi-Kulti. Hab mich schon lange gefragt, wie die das unter einen Hut kriegen wollen.
Den ersten Menschen auf dem Mond und der damaligen US-Regierung wirft man vor, Betrüger zu sein. Der Mondflug sei nur simuliert worden. Abgesehen davon, warum die Soviets ihre Konkurrenten nicht bloß stellten, wären die Abläufe im Falle einer Täuschung eine Leistung gewesen, die einem Mondflug gleich gekommen wären. Dass diese Behauptung eine Kränkung der Astronauten darstellt, versteht sich von selbst.
Es gibt nichts, was nicht von irgend jemanden als Verschwörung oder Täuschung bezeichnet würde. Da müsste man die Spannbreite des Gesetztes erweitern bis zum Abwürgen jeglicher Infragestellung.
Was mich wurmt, ist der Missbrauch. Bereits der Vorwurf, man habe den Holocaust verharmlost wird zum sozialen Todesurteil. Pauls Spiegel hielt dem Kardinal Meisner mittels eines Konstrukts über 4 Ecken das Stöckchen hin und ließ ihn in voller Gewandung darüber hüpfen. Der Kardinal wäre ansonsten in Acht und Bann geraten.
Das zeigt den vermutlich wichtigsten Sinn des Gesetztes: Es gibt Leuten wie Spiegel Thors Hammer!
Tsipras hat behauptet, seinem Land stehe ein sozialer Holocaust bevor. Ist das nicht eine Verharmlosung der Naziverbrechen? Nun, Tsipras steht eben nicht unter Thors Hammer.
Generell muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass die Leugnung des Holocaust (bereits das Anzweifeln der Zahl der Toten ist strafbar) nur in Deutschland und in Österreich verboten. Auf der übrigen Welt nicht.
Die Anregung von Otto Schily kann daher so falsch nicht sein.
Denn je mehr etwas verboten ist, desto mehr regt das zu eigenen Recherchen an- und dann kommt möglicherweise eine andere Zahl heraus, wie offiziell (auch diese Zahl schwankte sehr stark mit den Jahren) genannt ist.
Und genau das ist dann eben eine Leugnung. Das ist der Sachverhalt.
Hinzu kommt, dass, wenn die Verbreitung einer anderen Totenzahl nicht mehr verfolgt würde, dem Staat ein Knüppel aus den Händen genommen würde.
Erstmal bin ich natürlich für meinungs Freiheit. Und wie soll irgend was verarbeitet werden, wenn nicht alle darüber offen sprechen können. Man braucht nicht mal den Holocaust zu leunen, egal um was es geht, alle beweise die Deutschland entlasten könnten werden als krankes gelüge eines antisimitischen Nazi rassisten ausgelegt. Dabei ist es auch egal ob der angebliche Holocaust Leugner Chinese, Jude oder Afrikaner ist. Ausserdem gibt es Opfer auf beiden Seiten genau wie Täter. Und gebe es nichts mehr zuklären, hätten wir wohl nicht so viele Leugner.