Asyl-Chaos: Notizen aus einem Gespräch mit einem Verwaltungsrichter
Unser Verwaltungsrichter arbeitet an einem Verwaltungsgericht in einer deutschen Großstadt. Seit Jahren tut er das. Faktisch macht er die Arbeit eines Vorsitzenden Richters, wird aber bezahlt, wie ein normaler Richter. Landesregierungen aller politischen Couleur sparen auf diese Weise das Geld, das sie dann für Gender Mainstreaming, Rassismusbekämpfung oder Basenpflege aus dem Fenster werfen. Politische Schwerpunkte nennt man das wohl.

Der Personalbestand am Verwaltungsgericht habe sich verdoppelt, so berichtet unser Richter. Notwendig wäre eine Verdreifachung, um allein der Klagen Herr zu werden, die das Asylverfahrensrecht zum Gegenstand haben. Natürlich wird sich wegen des Bergs an Asylverfahren, die Verwaltungsgerichte unvorbereitet getroffen und mehr oder weniger überrumpelt haben, die Verfahrensdauer für alle Verfahren verlängern.
Man kann eben nicht mehr als arbeiten und wenn man die Arbeit eines Vorsitzenden Richters macht, aber nicht wie ein vorsitzender Richter bezahlt wird …
Das Problem mit den Asylverfahren, die Länge der Verfahren, das beginne beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Er habe Verfahren, bei denen zwei Jahre zwischen Einreise und Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergangen seien, zwei Jahre, in denen der Asylantrag gedümpelt ist, ein weiteres halbes Jahr bis eine Entscheidung getroffen wurde und nun, nach dem Einspruch des Asylbewerbers gegen den Bescheid betrage die Verfahrensdauer schon mehr als drei Jahre. Nicht, dass das in den Statistiken auftauche, die seien darauf ausgelegt, derartige Verzögerungen zum Verschwinden zu bringen.
Verschwinden, das tun auch die Asylbewerber. Eine hohe Mobilität attestiert unser Richter den Klägern seiner Verfahren. Rund ein Drittel verschwinde entweder direkt vor oder während des Verfahrens. Manche kämen erst gar nicht zum Verhandlungstermins, andere kämen anschließend abhanden. Wohin die Asylbewerber verschwinden, das weiß unser Richter so wenig wie die deutschen Behörden. Vielleicht hätten die Asylbewerber Deutschland verlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie untergetaucht. Niemand weiß es.
Auch Akten verschwinden. Normale Reibungsverluste einer unmöglichen Situation, bei der zu wenige Richter sich zu vielen Verfahren gegenübersehen, sagt unser Richter. Für die Richter seien zu wenige Räume vorhanden. Die Akten müssten ständig von A nach B und zurück transportiert werden. Verlust sei die notwendige Folge davon.
Deutsches Chaos im Jahre 2017: Ein Dokument politischer Eingriffe.
Einmal ehrlich, wenn wir Ihnen verschwiegen hätten, aus welchem Land dieser Bericht stammt und anschließend die Alternativen Deutschland und Nigeria genannt hätten. Welches Land hätten Sie gewählt.
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Jetzt war ich kurz verwirrt. Deutschland oder Nigeria? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mich “gerettet”. Es muss sich erwartungsgemäß um Deutschland handeln.
Ich behaupte, ich hätte Deutschland geschrieben. Aus einem einfachen Grund, Nigeria ist das korrupteste Land dieser Welt aber eines hat es ganz bestimmt nicht ein Asylproblem. Es hat die Korruption vervollkommnet und daher kann man von dort nicht viel Gutes erwarten. Die “Flüchtlings” /Asylkrise ist eine hausgemachte und zwar durch die Parteien der aktuellen großen Koalition. Die Vorgehensweise ist im Schengenabkommen festgelegt und wurde nicht angewandt. Wer was anderes schreibt – lügt. Dazu käme noch sicheres Drittland, und hier ist Deutschland nur von solchen umgeben, trotzdem haben wir die m
it weitem Abstand meisten Flüchtlinge in der EU. Was prinzipiell so nicht möglich ist.
Sorry, da will ich mal etwas “klugscheißen”. Im Focus war erstaunlicherweise in den letzten Tagen ein Artikel, daß nur ca. 1,000 Asylsuchende die Kriterien letztes Jahr erfüllt hätten. Nämlich die, die per Flugzeug (oder Schiff) aus einem unsicheren Drittland einreisten. Alle anderen hätten wegen der Dublin (!!) Verträge in das sichere Land zurück gemußt, aus dem sie kamen. Jeweils soweit immer wieder ins nächste sichere Drittland, in dem diese Asylsucher letztlich europäische Außengrenzen überwunden hatten. Dort hätten sie registriert, das Asylgesuch abschließend innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet und dann in geringer Zahl nach Europa eingelassen oder abgewiesen werden müssen. Über das Wie des Abweisens oder das Eindämmen der sich in bewußte Schiffbrüchigkeit Begebenden will ich hier gar nicht weiter abschweifen. Was natürlich nicht heißt, daß diesen großen Aufwand die Randlagen-Staaten selbst zu leisten hätten. Wenn die EU in Gänze von diesem Verfahren profitieren will, müssen alle dafür zahlen. Auch die Visegrad-Staaten hätten dafür Geld gegeben, davon bin ich überzeugt.
Wegen “Schengen” schafft man es aber leicht quer durch Europa bis ins gelobte Germoney, wo es leistungsloses Geld gibt, das zwar angeblich gemäß lautstarker Empörung von Sozialverbändern und der LINKEN gar nicht für ein “menschenwürdiges” Leben reicht, für Zugereiste aber durch sparsamste Lebensführung die Schlepperhonorare der nächsten Anverwandten reicht.
http://www.focus.de/politik/videos/wer-ist-fuer-asylantraege-der-fluechtlinge-zustaendig-nach-den-dublin-regeln-haette-es-2016-nur-1000-asylverfahren-in-deutschland-gegeben_id_7470834.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article167621608/Nur-905-Asylsuchende-kamen-2016-ueber-nicht-sichere-Staaten.html
“Alle anderen hätten wegen der Dublin (!!) Verträge in das sichere Land zurück gemußt, aus dem sie kamen. ” Und ist das keine Bestätigung?