Ist die GDL eine terroristische Vereinigung?

Die GDL (Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer) hat gerade angekündigt, den Personenverkehr ab Dienstag für sechs Tage bestreiken zu wollen. Der Güterverkehr soll bereits ab Montag bestreikt werden, so will es die GDL. Der Streik wird von der GDL offensichtlich dazu geführt, um “die Unterwerfung der GDL unter die Tarifregelungen der Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG)” zu verhindern.

GDLScheinbar macht man sich als GDL nicht mit der EVG gemein.

Die Abwehr der Unterwerfung rechtfertigt es nach Ansicht der GDLer, Pendler, die auf die Bahn angewiesen sind, sechs Tage am Stück zu schädigen, Unternehmen, die ihre Rohstoffe über den Güterverkehr der Bahn beschaffen, wiederholt zu schädigen und letztlich die deutsche Volkswirtschaft als Ganzes zu schädigen.

Wie immer bei ScienceFiles wählen wir eine Perspektive, um den Streik der GDL zu analysieren, die nicht dem Mainstream entspricht (und deshalb spannend ist).

Fragen wir einmal grundsätzlich:

Terroristische Straftaten liegen nach der Definition der EU dann vor:

„wenn sie mit dem Ziel begangen werden,

  • die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern oder
  • öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation unberechtigterweise zu Tun oder Unterlassen zu zwingen oder
  • die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören“.

Was glauben die Leser von ScienceFiles:

Muss die GDL nach einem oder allen drei Punkten als terroristische Vereinigung gezählt werden?

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