Es war wieder keiner – ob sich Geschichte nicht doch wiederholt?
Am 2. November haben wir auf eine Ausschreibung der Universität Koblenz-Landau hingewiesen, die dem Zweck dient, männliche Bewerber zum einen zu täuschen und zum anderen als Feigenblatt zu missbrauchen, um den mit der Ausschreibung einhergehenden Rechtsbruch zu verdecken.
Dabei ging es um zwei Stipendien, die aus dem Professorinnenprogramm finanziert werden. Die Ausschreibung für beide Stipendien richtet sich an männliche und weibliche Bewerber. Der Tatbestand der Täuschung ist somit erfüllt (und der des Betrugs dann, wenn einem männlichen Bewerber ein finanzieller Schaden entsteht).
Die rechtsrelevante Zusammenfassung der Ausschreibung ist wie folgt:
Die Stipendien werden aus dem Professorinnenprogramm finanziert.
Aus dem Professorinnenprogramm werden nur Stellen, die mit weiblichen Bewerber besetzt werden, finanziert.
Der Eindruck, dass sich die Ausschreibung der Universität Koblenz-Landau auch an männliche Bewerber richtet, ist beabsichtigt. Er dient der Täuschung männlicher Bewerber und der Vortäuschung einer Konformität der Ausschreibung mit dem Antidiskriminierungsgesetz.
Ein Leser von ScienceFiles hat unseren Beitrag zum Anlass genommen, um den Verantwortlichen der Universität Koblenz-Landau eine eMail zu schreiben, sie auf den Beitrag auf ScienceFiles hinzuweisen und seinerseits die Lektüre der Stellenausschreibung mit dem folgenden Votum abzuschließen:
“All das scheint dafür zu sprechen, dass Bewerbungen von Männern vielleicht nicht unzulässig, aber jedenfalls zwecklos sind, denn bei Vergabe an einen Mann fiele ja die Finanzierung des Stipendiums weg.”
Unser Leser beendet seine eMail wie folgt:
“… könnte man männlichen Bewerbern doch zumindest reinen Wein einschenken. Immerhin ist eine Bewerbung auf eine Hochschulstelle mit einem gewissen Aufwand und u. U. auch mit Kosten verbunden. Warum wird männlichen Bewerbern nicht klipp und klar gesagt, dass die Stipendien de facto für Frauen reserviert sind? Aber vielleicht ist die Stellenanzeige ja nur unglücklich formuliert und es verhält sich anders. Ihre Klarstellung dazu würde mich sehr interessieren.
Nach nur einmaliger Erinnerung an sein Schreiben und nach nur 14 Tagen, hat unser Leser folgende Antwort erhalten:
“Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich unserer Stellenausschreibung der beiden Stipendien im Rahmen der Graduiertenschule ‘Genderforschung’.
Die Formulierungen des Ausschreibungstextes wurden mit dem fachlich zuständigen Ministerium abgestimmt. Mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur besteht Konsens darin, dass der Text formal und juristisch korrekt ist.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass ich eindeutig
widerspreche, dass mein Name im Zusammenhang mit der dieser Auskunft in einem von Ihnen veranlassten Post auf der Plattform “sciencefilses” (oder auf weiteren Netzwerken) veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.”
Okay, bitte wieder beruhigen (Frage an unsere Kommentatoren: Steht der Namensnennung eigentlich etwas im Weg, wenn man weiß, dass unser Leser die Veröffentlichung nur ermöglicht, nicht jedoch veranlasst hat? – In jedem Fall ist es interessant zu sehen, dass den Sachbearbeiter die Erregung ergriffen zu haben scheint. Die Fehler im Text geben Zeugnis davon.).
Nun zu den Feststellungen:
Das Wichtigste, was den Sachbearbeiter aus dem Präsidialamt der Universität Koblenz-Landau umtreibt ist, dass sein Name nicht “auf der Plattform ‘sciencefilses” genannt wird. Man sieht, der Bearbeiter ist schon älter und des Englischen nicht mächtig. Vermutlich war die Ankündigung unseres Lesers, den Schriftwechsel an ScienceFiles zu übergeben auch der Grund dafür, dass die Antwort so lange gedauert hat. Es musste erst jemand gefunden werden, der den Mut hat, eine eMail zu schreiben, deren Inhalt öffentlich werden könnte. Damit ist auch klar, welches Geschlecht derjenige hat, der unserem Leser geantwortet hat.
Und nichts ist ihm wichtiger, als nicht genannt zu werden. Das ist auch kein Wunder, denn: er widerspricht nicht der Feststellung, dass männliche Bewerber durch die Ausschreibung geschädigt und getäuscht werden.
Er widerspricht nicht der Feststellung, dass die Stipendien nur an einen weiblichen Bewerber vergeben werden.
Er weist vielmehr alle Verantwortung von sich und lädt dieselbe auf der Türschwelle des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ab. Dort sitzen also die Verwantortlichen für Täuschung und Betrug männlicher Bewerber im Rahmen des Professorinnenprogramms. Nachgeordnete Institutionen, Universitäten, die Universität Koblenz-Landau, sie sind dagegen voller Personen, die nur machen, was mit dem Ministerium abgestimmt ist.
Es gab schon einmal Beamte nachgeordneter Dienststellen, die nur Befehle ausgeführt haben. Mit Zivilcourage ist es in Deutschland auch 2015 nicht weit her. Es herrscht der verbeamtete Befehlempfänger, und der macht scheinbar alles, wenn es nur mit Ministerien abgesprochen ist.
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Es gab schon einmal Beamte nachgeordneter Dienststellen, die nur Befehle ausgeführt haben. Mit Zivilcourage ist es in Deutschland auch 2015 nicht weit her. Es herrscht der verbeamtete Befehlempfänger, und der macht scheinbar alles, wenn es nur mit Ministerien abgesprochen ist.
“Schon einmal“ ?? Ach…
…und ansonsten ließen sich i.d.R. vorzugsweise Anarchos verbeamten? Zu Kaisers Zeiten etwa, oder im alten Rom – klar…
Aber wann war denn nun dieses “schon einmal” – diese scheinbar rühmliche Ausnahme?
(Es ist durchaus offensichtlich, worauf dieser “moralisierende Zeigefinger” hinaus will. Fraglich ist, wozu solche schrägen Vergleiche anhand systemkonformer Ansichten immer gut sein sollen…)
Und was, wenn die Antwortmailschreiberin gar keine Beamte ist? (Ist dieser “Status” den liberalen Genderisten nicht zu spießig?) …oder als solche ihren ureigensten Verpflichtungen (zum Wohle der Allgemeinheit – wie soll das gehen, bei dem Job?) eben gerade nicht nachkommt? — Wie gesagt, schräger Vergleich mit der Schon-einmal-Zeit…
.
(Ja, ich weiß: Thema verfehlt, keine Chance… – aber die Überschrift ist dann auch verfehlt.)
Dabei ist die Antwort logisch, aber zugleich auch absurd: Gerichtlich wurden, so wie ich es noch weiß, die öffentlich-rechtliche Ausschreibungen zur Gleichbehandlung gezwungen.
Die ÖR-Institutionen dürfen keine Ausschreibungen publizieren, die ein Geschlecht bevor- oder benachteiligen. Das Professorinnenprogramm ist de facto eine Bevor- oder Benachteiligung eines Geschlechts. Alle Beteiligten, das unterstelle ich, sind sich über die rechtliche Brisanz der unveränderlichen Artikel im Klarem.
Ich würde sogar behaupten, dass dieses Treiben gegen das Grundgesetz verstößt und nur deshalb nicht geahndet wird, weil die politische Führung sich darauf rechtswidrig geeinigt hat.
Eine Sache finde ich aber Klasse: Früher wurde von Gerichten beschlossen und vorgegeben, was “juristisch korrekt” ist. Umständlich, teuer und wenig Einflußmöglichkeiten. Ich habe ein paar Leute auf dem Abzug. Vielleicht gibt es ein Ministerium, mit dem ich die Details abstimmen kann und so über die Frage der juristischen Korrektheit meines Vorhabens einen Konsens finden kann.
Wieso Seniorenmobbing? Angewandte Soziologie, früher war Englisch kein Schulfach. Easy. Wo sehen Sie hier ein Mobbing? Ist ein Mensch, der der englischen Sprache nicht mächtig ist, bei Ihnen weniger wert?
Also ich bin inzwischen 69 und hatte Englisch (die Sprache des Klassenfeindes) und Russisch schon in der Grundschule. Ansonsten kann ich Sie beruhigen, ich kämpfe gegen Denglisch und gegen den Englischzwang bei deutschen Konferenzen. Aber der Schreibfehler “filses” kann auf einer Tastatur schon mal passieren oder?
Und in welchem Zusammenhang steht Ihre Selbstauskunft zu dem, was ich geschrieben habe? Ich habe nie bestritten, dass es Rentner gibt, die Englisch können – oder?
Die Angst des SB ist verständlich, sind doch alle Blockwarte und kleine Nazis wie alte Stasis in diesem Land aufgerufen, jeden fertig zu machen, der auch nur ein Millimeter aus der Deckung kommt.
Und kleine Erfüllungsgehilfen werden immer gebraucht. Das Buch von Robert Merle: „Der Tod ist mein Beruf“, sei hier empfohlen.
Das bezeichnende an diesem “Professorinnenprogramm” ist ja, egal wie viele hochqualifizierte männliche Bewerber sich tatsächlich (vergeblich) darauf bewerben, es muss nur eine weibliche Dumpfbacke kommen, und die wird eingestellt!
Letztlich geht es hier um eine juristische Angelegenheit.
Eine Stellenausschreibung – von wem und zu was auch immer – muss heutzutage beide Geschlechter ansprechen, auch wenn klar ist, daß die Stelle nur an ein Geschlecht vergeben werden kann. Ansonsten wäre die Stellenausschreibung bereits formal diskriminierend. Also Form (beide Geschlechter) geht hier vor Inhalt (Stelle nur für ein Geschlecht). Diese Form ist rechtlich vorgeschrieben und kann daher keine Täuschung sein (im juristischen Sinne). Ich kann mich als Person zwar getäuscht fühlen, aber das ist mein persönliches Empfinden und strafrechtlich nicht relevant.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat als Ziel: “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
Das Gesetz spricht nur davon, das Benachteiligungen aus den genannten Gründen verhindert oder beseitigt werden sollen. Im Umkehrschluss verbietet es keine Bevorteilung aus den genannten Gründen.
Ob nun durch eine Bevorteilung eines Geschlechtes eine Benachteiligung des anderen Geschlechtes eintritt oder erfolgt, kann nur im konkreten Fall von einem Gericht entschieden werden. Dies wird aber nur passieren, wenn eine betroffene Person diesbezüglich Klage einreicht. Ausgang offen.
Lege ich die juristischen Definitionen zu Täuschung und Betrug zugrunde, dann sind diese Tatbestände meiner unmaßgeblichen Ansicht nicht gegeben, da für die Täuschung das Ziel der Irreführung nicht bewiesen werden kann und beim Betrug schlicht der Vermögensschaden fehlt, die strafrechtlichen Voraussetzungen also nicht gegeben sind.
Es ist eine offenkundige Täuschung und wenn es juristisch nicht als “Täuschung” angesehen wird, dann stimmt das Rechtssystem nicht.
Eine Bevorteilung oder eine Benachteiligung sind implizitierte Umkehrschlüsse. Eine “Bevorteilung” ist eine Benachteiligung der anderen.
Diese “Allgemeinee Gleichstellungsgesetze” sind in meinen Augen absoluter Unsinn. Das einzige was “fair” wäre, ist, dass jeder das selbe Soll zu erfüllen hat und daran bewertet werden sollte. Derweil werden aber alle geschwächt, weil für jeden der Maßstab angepasst wird: Das bedeutet Ungerechtigkeit und damit Konflikte.
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Es gab schon einmal Beamte nachgeordneter Dienststellen, die nur Befehle ausgeführt haben. Mit Zivilcourage ist es in Deutschland auch 2015 nicht weit her. Es herrscht der verbeamtete Befehlempfänger, und der macht scheinbar alles, wenn es nur mit Ministerien abgesprochen ist.
“Schon einmal“ ?? Ach…
…und ansonsten ließen sich i.d.R. vorzugsweise Anarchos verbeamten? Zu Kaisers Zeiten etwa, oder im alten Rom – klar…
Aber wann war denn nun dieses “schon einmal” – diese scheinbar rühmliche Ausnahme?
(Es ist durchaus offensichtlich, worauf dieser “moralisierende Zeigefinger” hinaus will. Fraglich ist, wozu solche schrägen Vergleiche anhand systemkonformer Ansichten immer gut sein sollen…)
Und was, wenn die Antwortmailschreiberin gar keine Beamte ist? (Ist dieser “Status” den liberalen Genderisten nicht zu spießig?) …oder als solche ihren ureigensten Verpflichtungen (zum Wohle der Allgemeinheit – wie soll das gehen, bei dem Job?) eben gerade nicht nachkommt? — Wie gesagt, schräger Vergleich mit der Schon-einmal-Zeit…
.
(Ja, ich weiß: Thema verfehlt, keine Chance… – aber die Überschrift ist dann auch verfehlt.)
Schräges gefische im trüben Wasser. Der “Antwortmailschreiber” ist uns namentlich bekannt.
Dabei ist die Antwort logisch, aber zugleich auch absurd: Gerichtlich wurden, so wie ich es noch weiß, die öffentlich-rechtliche Ausschreibungen zur Gleichbehandlung gezwungen.
Die ÖR-Institutionen dürfen keine Ausschreibungen publizieren, die ein Geschlecht bevor- oder benachteiligen. Das Professorinnenprogramm ist de facto eine Bevor- oder Benachteiligung eines Geschlechts. Alle Beteiligten, das unterstelle ich, sind sich über die rechtliche Brisanz der unveränderlichen Artikel im Klarem.
Ich würde sogar behaupten, dass dieses Treiben gegen das Grundgesetz verstößt und nur deshalb nicht geahndet wird, weil die politische Führung sich darauf rechtswidrig geeinigt hat.
Eine Sache finde ich aber Klasse: Früher wurde von Gerichten beschlossen und vorgegeben, was “juristisch korrekt” ist. Umständlich, teuer und wenig Einflußmöglichkeiten. Ich habe ein paar Leute auf dem Abzug. Vielleicht gibt es ein Ministerium, mit dem ich die Details abstimmen kann und so über die Frage der juristischen Korrektheit meines Vorhabens einen Konsens finden kann.
Wie kommen SIe nur darauf? Seniorenmobbing?
“Man sieht, der Bearbeiter ist schon älter und des Englischen nicht mächtig.”
Wieso Seniorenmobbing? Angewandte Soziologie, früher war Englisch kein Schulfach. Easy. Wo sehen Sie hier ein Mobbing? Ist ein Mensch, der der englischen Sprache nicht mächtig ist, bei Ihnen weniger wert?
Also ich bin inzwischen 69 und hatte Englisch (die Sprache des Klassenfeindes) und Russisch schon in der Grundschule. Ansonsten kann ich Sie beruhigen, ich kämpfe gegen Denglisch und gegen den Englischzwang bei deutschen Konferenzen. Aber der Schreibfehler “filses” kann auf einer Tastatur schon mal passieren oder?
Und in welchem Zusammenhang steht Ihre Selbstauskunft zu dem, was ich geschrieben habe? Ich habe nie bestritten, dass es Rentner gibt, die Englisch können – oder?
Die Angst des SB ist verständlich, sind doch alle Blockwarte und kleine Nazis wie alte Stasis in diesem Land aufgerufen, jeden fertig zu machen, der auch nur ein Millimeter aus der Deckung kommt.
Und kleine Erfüllungsgehilfen werden immer gebraucht. Das Buch von Robert Merle: „Der Tod ist mein Beruf“, sei hier empfohlen.
Das bezeichnende an diesem “Professorinnenprogramm” ist ja, egal wie viele hochqualifizierte männliche Bewerber sich tatsächlich (vergeblich) darauf bewerben, es muss nur eine weibliche Dumpfbacke kommen, und die wird eingestellt!
Letztlich geht es hier um eine juristische Angelegenheit.
Eine Stellenausschreibung – von wem und zu was auch immer – muss heutzutage beide Geschlechter ansprechen, auch wenn klar ist, daß die Stelle nur an ein Geschlecht vergeben werden kann. Ansonsten wäre die Stellenausschreibung bereits formal diskriminierend. Also Form (beide Geschlechter) geht hier vor Inhalt (Stelle nur für ein Geschlecht). Diese Form ist rechtlich vorgeschrieben und kann daher keine Täuschung sein (im juristischen Sinne). Ich kann mich als Person zwar getäuscht fühlen, aber das ist mein persönliches Empfinden und strafrechtlich nicht relevant.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hat als Ziel: “Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
Das Gesetz spricht nur davon, das Benachteiligungen aus den genannten Gründen verhindert oder beseitigt werden sollen. Im Umkehrschluss verbietet es keine Bevorteilung aus den genannten Gründen.
Ob nun durch eine Bevorteilung eines Geschlechtes eine Benachteiligung des anderen Geschlechtes eintritt oder erfolgt, kann nur im konkreten Fall von einem Gericht entschieden werden. Dies wird aber nur passieren, wenn eine betroffene Person diesbezüglich Klage einreicht. Ausgang offen.
Lege ich die juristischen Definitionen zu Täuschung und Betrug zugrunde, dann sind diese Tatbestände meiner unmaßgeblichen Ansicht nicht gegeben, da für die Täuschung das Ziel der Irreführung nicht bewiesen werden kann und beim Betrug schlicht der Vermögensschaden fehlt, die strafrechtlichen Voraussetzungen also nicht gegeben sind.
Es ist eine offenkundige Täuschung und wenn es juristisch nicht als “Täuschung” angesehen wird, dann stimmt das Rechtssystem nicht.
Eine Bevorteilung oder eine Benachteiligung sind implizitierte Umkehrschlüsse. Eine “Bevorteilung” ist eine Benachteiligung der anderen.
Diese “Allgemeinee Gleichstellungsgesetze” sind in meinen Augen absoluter Unsinn. Das einzige was “fair” wäre, ist, dass jeder das selbe Soll zu erfüllen hat und daran bewertet werden sollte. Derweil werden aber alle geschwächt, weil für jeden der Maßstab angepasst wird: Das bedeutet Ungerechtigkeit und damit Konflikte.