„Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen“, so steht es zu Beginn von Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014.
„Invasive gebietsfremde Arten“ haben gravierende „Beeinträchtigungen heimischer Arten“ zur Folge. Ursache dafür sind „Veränderungen von Lebensräumen, …, Wettbewerb, Übertragung von Krankheiten, Verdrängung heimischer Arten in einem erheblichen Teils ihres Verbreitungsgebiets und … genetische Effekte aufgrund von Hybridisierung“.
Mit anderen Worten, „invasive gebietsfremde Arten“, verdrängen heimische Arten, übertragen Krankheiten auf heimische Arten (und nicht etwa umgekehrt) und führen letztlich dazu, dass die heimischen Arten gemeinsam mit den invasiven gebietsfremden Arten eine neue Hybridform bilden, eine invasiv-heimische Art, wenn man so will.
Einige dieser invasiv gebietsfremden Arten „migrieren natürlicherweise aufgrund von Umweltveränderungen“, also weil ihr Lebensraum z.B. durch Klimawandel, durch Kriege oder sonstige menschliche Eingriffe unbewohnbar geworden ist. Diese Arten, so heißt es in Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 „sollen in ihrer neuen Umgebung nicht als gebietsfremd angesehen werden“. Sie erhalten Asyl und werden obwohl im eigentlichen Sinne gebietsfremd und invasiv, dennoch in der Europäischen Union geduldet.
„Die mit den invasiven Arten verbundenen Risiken und Problematiken stellen eine grenzübergreifende Herausforderung dar, die die gesamte Union betrifft. Daher muss ein unionsweites Verbot erlassen werden, das die vorsätzliche oder fahrlässige Einbringung in die Union, die Reproduktion … untersagt“.
Um invasive gebietsfremde Arten im Zaum zu halten, führt die EU-Kommission nicht nur eine Liste, auf der die entsprechenden Arten verzeichnet sind, nein, sie sieht auch Maßnahmen der Eindämmung und Vernichtung invasiver gebietsfremder Arten vor.
So werden derzeit Maßnahmen gegen eine invasive gebietsfremde Art, die ursprünglich aus den USA stammt, ergriffen, die sich nach den Recherchen der EU-Kommission des Wettbewerbs um Ressourcen, der Übertragung von Krankheiten und der Monopolisierung von Ressourcen schuldig gemacht hat.
Um die zunehmende Verdrängung von sowie die Fortpflanzung mit heimischen Arten zu unterbinden, befürwortet die EU-Kommission auch oder gerade extreme Maßnahmen, um die invasive gebietsfremde Art zu beseitigen. Derzeit bereitet sie die Massentötung von Individuen dieser invasiven und gebietsfremden Art – manche sprechen bereits vom Genozid – vor, deren Untaten im folgenden Video gut zu erkennen sind.
Missetäter: Sicurus carolinensis
Um eventuellen Gerüchten vorzubeugen: EU-Bürokraten, die in großer Zahl über Brüssel hergefallen sind und dort die Mietpreise in die Höhe getrieben und Vertreter der sozial-schwachen Art aus ihren angestammten Habitaten verdrängt haben, fallen nicht unter die mit Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 anvisiertem invasiven und gebietsfremden Arten und können entsprechend auch nicht so, wie in der Verordnung ausgeführt, behandelt werden.
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In der Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist unter (7) ein sehr wichtiger Hinweis bezüglich des Geltungsbereiches dieser Verordnung enthalten:
„Im Mittelpunkt dieser Verordnung sollten ausschließlich Arten stehen, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangen.“
Aufgrund dieser Betonung, daß die Verordnung Nr. 1143/2014 ausschließlich Arten in den Mittelpunkt gestellt sehen will, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangt sind, ist die unter (4) aufgeführte Anweisung an die Union von besonderer Bedeutung, nach der die Union als Vertragspartei des mit dem Beschluß 93/626/EWG des Rates genehmigten Übereinkommens über die biologische Vielfalt gemäß Artikel 8 Buchstabe h jenes Übereinkommens, soweit möglich und sofern angebracht,
„die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen“ muß.
Aufgrund dieser Maßgabe kann nun geprüft werden, ob die Union in diesem Punkt ihrer Verpflichtung als Vertragspartei nachkommt.
Ironie und Sarkasmus funktionieren meiner Meinung nach nicht in Schriftform. Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass es jemand ernst nimmt, deswegen lass ich sowas. 😉
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind Menschen, die mit der Rasse argumentieren, Rassisten. Sind dann Menschen, die mit der Art argumentieren, Artisten?
Lebewesen, die dann über eine andere Art von Lebewesen entscheiden, sind dann ….?
Interessant auch: Wie passt diese Verordnung zum deutschen Grundgesetz?
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In der Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist unter (7) ein sehr wichtiger Hinweis bezüglich des Geltungsbereiches dieser Verordnung enthalten:
„Im Mittelpunkt dieser Verordnung sollten ausschließlich Arten stehen, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangen.“
Aufgrund dieser Betonung, daß die Verordnung Nr. 1143/2014 ausschließlich Arten in den Mittelpunkt gestellt sehen will, die durch menschliches Einwirken in die Union gelangt sind, ist die unter (4) aufgeführte Anweisung an die Union von besonderer Bedeutung, nach der die Union als Vertragspartei des mit dem Beschluß 93/626/EWG des Rates genehmigten Übereinkommens über die biologische Vielfalt gemäß Artikel 8 Buchstabe h jenes Übereinkommens, soweit möglich und sofern angebracht,
„die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen“ muß.
Aufgrund dieser Maßgabe kann nun geprüft werden, ob die Union in diesem Punkt ihrer Verpflichtung als Vertragspartei nachkommt.
Wer hier einen Zusammenhang mit der unkontrollierten Zuwanderung herstellen möchte ist Rassist, dass da mal ja keine falschen Vorstellungen aufkommen!
Sie selbst scheinen ja darin einen Zusammenhang zu sehen, sonst hätten sie nicht diesen Kommentar gepostet. 😂
Lao-tse sagt: ALLES IST GLEICH! He, he!
@Fabian: Ich glaube, daß der Kommentar eher ironisch als ernst gemeint war.
Ironie und Sarkasmus funktionieren meiner Meinung nach nicht in Schriftform. Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass es jemand ernst nimmt, deswegen lass ich sowas. 😉
Schade, dass ihr den letzten Absatz geschrieben habt. Bis zum Video hatte ich mich schon gefreut die Pointe vielleicht nachzureichen.
🙂
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind Menschen, die mit der Rasse argumentieren, Rassisten. Sind dann Menschen, die mit der Art argumentieren, Artisten?
Lebewesen, die dann über eine andere Art von Lebewesen entscheiden, sind dann ….?
Interessant auch: Wie passt diese Verordnung zum deutschen Grundgesetz?
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Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Pflanzen haben hier allerdings Pech. Die werden unter „Futtermittel“ reguliert.
Was? Tiere migrieren weil irgendwo Kriege geführt werden? Echt jetzt?