Münsteraner Parodie auf Ethik: “Nationale Egoismen in der Flüchtlingskrise aufgeben”

Nationale Egoismen in der Flüchtlingskrise aufgeben“, das fordert die “Sozialethikerin und katholische Theologin Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins vom Exzellenzcluster ‘Religion und Politik’ der Uni Münster”.

Vom Exzellenzcluster! Wir hoffen, Sie sind hinreichend beeindruckt, denn Exzellenzcluster, das meint Exzellenz, Exzellenz in was auch immer, vielleicht Exzellenz in Weltfremdheit?

Spaemann_moralische GrundbegriffeBevor wir diese Frage beantworten, ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass wir durch die intensive Lektüre von Rpbert Spaemann, die Dr. habil. Heike Diefenbach derzeit vornimmt und in der letzten Zeit vorgenommen hat, einen gewissen Standard von Ethik und Argumentation gewohnt sind, einen Standard, wie man ihn bei Spaemann (über den wir nun regelmäßig diskutieren) findet, einen hohen Standard von Denken, logischer Schlussfähigkeit, Urteilskraft und Abstraktionsvermögen.

Ausgehend von diesem Standard waren wir natürlich gespannt auf die Einlassungen zur Flüchtlingskrise, die die “katholische Theologin Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins vom Exzellenzcluster ‘Religion und Politik’ der Uni Münster” von sich gegeben hat.

Und ausgehend vom Spaemannschen Standard sind wir sehr stark enttäuscht worden.

Es beginnt damit, dass die Sozialethik von Heimbach-Steins Begriffe enthält wie, “niederschmetternd”, “verheerend”, “perfide”, “anhaltende humanitäre Katastrophe”. Wenn man eine Ethik begründen will, also eine Anleitung zum richtigen Handeln, dann ist es problematisch, Handlungen, die als ethisch gut bewertet werden sollen, ihrerseits durch Bewertungen zu begründen. Man begibt sich damit in einen infiniten Regress, in dem eine Bewertung die nächste ersetzt. Von einem Sozialethiker, der sein Geld wert ist, erwartet man, dass ihm dieses Problem der Begründung bewusst ist. Wenn es ihm bewusst ist, dann verzichtet er auf Begriffe wie “niederschmetternd”, “perfide”, “verheerend” oder “anhaltende humanitäre Katastrophe” um damit seine Ansicht der richtigen Handlung zu begründen.

Ein Sozialethiker, der sich überlegt hat, was er schriftlich an andere richtet, der vermeidet auch Sätze wie die folgenden:

“Jeder Schutzsuchende habe einen menschenrechtlichen Anspruch auf Hilfe”, so sagt Heimbach-Steins und ergänzt: “Das gemeinsame Menschsein wiegt schwerer als politische Grenzen”.

Vielleicht gibt es für derartige Aussagen Browniepoints im Himmel der Gutmenschen, in der Realität kann man über diese Sätze nur den Kopf schütteln. Gerade einem angeblichen Sozialethiker sollte die Schwierigkeit ethisches Verhalten zu begründen, die sich aus der Begrenztheit von Ressourcen ableiten lässt, bekannt sein. Wenn man aber weiß, dass Ressourcen begrenzt sind, dass es keinen Free Lunch gibt, wie Milton Friedman gesagt hat, denn das, was A gegeben wird, das steht für B nicht mehr zur Verfügung oder muss von B (zusätzlich) aufgebracht werden, dann kann man deratige Sätze nicht von sich geben. Das ist elementare Sozialphilosophie. Ein Sozialethiker, der meint, andere zur Aufgabe nationaler Egoismen anhalten zu müssen, sollte das wissen.

Hat man die Begrenztheit von Ressourcen erst einmal akzeptiert, dann muss man nicht lange weiterdenken, um zu dem Schluss zu kommen, dass die Aussage “Jeder Schutzsuchende habe einen menschenrechtlichen Anspruch auf Hilfe”, ausgemachter Unsinn ist, denn wenn Jeder den entsprechenden Anspruch hat, dann ist es eine Frage der Zeit, dass der menschenrechtliche Anspruch auf Hilfe mit dem menschenrechtlichen Anspruch auf ein gutes Leben derjenigen in Konflikt gerät, die die Hilfe geben sollen. Ressourcen sind nun einmal begrenzt. Daran ändern auch vielleicht gut gemeinte, aber unsinnige Sätze, wie der von Heimbach-Steins nichts.

Folglich kommt man zu dem Schluss, dass nicht “jeder” einen Anspruch auf Hilfe haben kann, sondern nur manche, was zunächst die Tragweite des Anspruch modifiziert und zu einer freiwilligen Hilfeleistung derer, die Hilfe gewähren, verändert, zum anderen die Frage aufwirft, wie die Manchen, denen Hilfe gewährt werden soll, ausgewählt werden. Diese Frage müsste man öffentlich diskutieren. Absurde Proklamationen wie die eines menschenrechtlichen Anspruchs auf Hilfe für jeden, machen dies unmöglich.

Entsprechende Forderungen sind schon deshalb absurd, weil Menschen doch alle gleich sind – oder? Und wenn alle Menschen gleich sind, wie kann es dann sein, dass manche Menschen Rechte für andere formulieren, sich also über diese anderen erhöhen. Und wie kann es sein, wenn alle Menschen gleich sind und die Ressourcen begrenzt sind, dass einige nicht nur anderen Rechte einräumen, sondern wieder andere dazu bestimmen, die Kosten der eingeräumten Rechte zu tragen?

Ein Sozialethiker, der über Zusammenhänge nachgedacht hat, sollte von selbst zu solchen Einsichten gelangen und nicht Unsinn verbreiten wie: “Jeder Schutzsuchende habe einen menschenrechtlichen Anspruch auf Hilfe”.

Aber Heimbach-Steins hat wohl nicht nachgedacht, sondern ihr Buch, das in einer Pressemitteilung beim idw beworben werden soll, vermutlich weil jeder Autor einen menschenrechtlichen Anspruch auf Tantiemen hat, vielmehr dazu genutzt, um politisch-korrekten Unsinn von sich zu geben, der dem Zeitgeist entsprechend bei manchen, die gerne ohne an sich zu arbeiten, ohne nachzudenken und ohne Aufwand gleichwelcher Art, gut sein wollen, auf fruchtbaren Boden fällt, der aber nichts anderes als politisch-korrekter und anbiedernder Unsinn ist, wie man einige Absätze weiter unten in der Pressemitteilung feststellen kann:

Overcrowded beach“Wer jedoch pauschal darauf pocht, dass die Grenzen der Aufnahmefähigkeit erreicht seien, betreibt einen Alarmismus, der Ängste erst schürt”, so Heimann-Steins. “Rechte politische Kräfte betrieben ein ‘perfides Spiel mit der Unsicherheit in Teilen der Bevölkerung’.”

Was für eine armselige Sozialethik das, was Heimann-Steins uns hier verkaufen will, doch ist. Wer aufgrund der Begrenztheit von Ressourcen darüber diskutieren will, ob Grenzen der Aufnahmefähigkeit erreicht sind, betreibt Alarmismus und schürt Ängste, denn in der sozialethischen Parodie von Heimann-Steins schürt man Ängste mit Feststellungen.

Und dann erinnern wir uns an das “gemeinsame Menschsein”, von dem Heimann-Steins noch zu Beginn der Pressemitteilung der Ansicht war, es wiege schwerer als politische Grenzen. Das tut es offensichtlich nur, wenn die politischen Grenzen nicht zwischen links und rechts verlaufen, denn rechts steht der Feind, den die angebliche Sozialethikerin in ihrem armseligen Versuch, Sozialethik zu betreiben, ausgemacht hat. Entsprechend erstreckt sich das gemeinsame Menschsein weder auf die “rechten politischen Kräfte” noch auf die Unsicheren “in Teilen der Bevölkerung”. Erstere sind zum Verstummen zu bringen und Letzteren ist die Unsicherheit z.B. durch staatliche Enteignung zu nehmen, denn wer sein Eigentum erst verloren hat, der muss weder Angst davor haben, es zu verlieren, noch unsicher in seine Zukunft schauen.

Nun schaut die Sozialethik auf eine lange Tradition zurück. Und jedes der philosophischen Werke, die Sozialethik zum Gegenstand haben, ist lesenswerter als das, was im Exzellenzcluster in Münster fabriziert worden ist. Sozialethik ist nämlich etwas anderes als die Äußerung einer unbegründeten Meinung, durch ein Mitglied in einem Ezellenzcluster für was auch immer. Letztlich will Sozialethik Anleitung zum richtigen Leben geben und wenn Heimann-Steins so betroffen vom Alarmismus und von den perfiden Rechten ist, warum spendet sie dann nicht ihr komplettes Gehalt, verkauft ihr Eigentum und spendet den Erlös der Flüchtlingshilfe, um zu demonstrieren, dass Jeder ein Menschenrecht auf Hilfe hat, koste es, was es wolle (oder wie man im Vereinigten Königreich sagt: Put your money were your mouth is!).

Spaemann ist übrigens der Ansicht, dass die Voraussetzung eines gelungen Lebens darin besteht, sein Handel, auch das verbale Handeln am Respekt für andere und der Bedeutung, die Handlungen und Aussagen für andere haben können, auszurichten, kurz: (verbales) Handeln soll sich durch Sorgsamkeit für die Empfindungen und Interessen anderer auszeichnen. Insofern Heimann-Steins meint, Rechte als perfide und ängstlich und in jedem Fall falsch ausgrenzen und denunzieren zu müssen, lässt sie jede Form von Sorgfalt für die Interessen und Bedürfnisse der entsprechenden Menschen, denen sie konsequenterweise auch ihr Menschsein absprechen muss, schon um ihnen kein Menschenrecht auf eigene Interessen zugestehen zu müssen, vermissen. Insofern liefert sie ein Armutszeugnis für einen angeblichen Sozialethiker.

Damit in dieser Zeit, in der angebliche Sozialethiker sich als eine Art Super-Human inszenieren, der über andere richten und bestimmen darf, ein wenig Realität einzieht, hier ein kurzer Abschnitt aus Thomas Hobbes’ Leviathan:

Leviathan.hobbes“Und weil sich die Menschen, wie im vorhergehenden Kapitel dargelegt, im Zustand des Krieges eines jeden gegen jeden befinden, was bedeutet, dass jedermann von seiner eigenen Vernunft angeleitet wird, und weil es nichts gibt, das er nicht möglicherweise zum Schutze seines Lebens gegen seine Feinde verwenden könnte, so folgt daraus, dass in einem solchen Zustand jedermann ein Recht auf alles hat, selbst auf den Körper des anderen. Und deshalb kann niemand sicher sein, solange dieses Recht eines jeden auf alles besteht, die Zeit über zu leben, die die Natur dem Menschen gewöhnlich einräumt, wie stark und klug er auch sein mag. Folglich ist dies eine Vorschrift oder allgemeine Regel der Vernunft: “Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen, darf er sich alle Hilfsmittel des Kriegs verschaffen und sie benützen”. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste und grundlegende Gesetz der Natur: Suche Frieden und halte ihn ein. Der zweite Teil enthält den obersten Grundsatz des natürlichen Rechts: Wir sind befugt, uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen”.

Wer Rechte für Menschen begründen will, der muss dies in einer Form tun, die auf alle Menschen in gleicher Weise zutrifft. Das schließt die Gewährung von Rechten für Menschen durch Menschen aus und hat zur Konsequenz, dass es nur gleiche Individualrechte geben kann.

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