Erneuerbare Energien Umlage ist verfassungswidrig
Die Woche fängt schlecht an für alle, die auf dem Erneuerbare Energien Gravy-Train mitfahren. Der Erneuerbare Energien Gravy Train er zeitigt die folgenden Ergebnisse:
- Zwischen 2000 und 2014 haben sich die Stromkosten mehr als verdoppelt, von 13.94 ct/kWh auf 29.19 ct/kWh.
- Ein typischer Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr zahlt im Jahr 2014 550 Euro mehr als im Jahr 2000.
- Die Kosten für die Anlagen zur Gewinnung grünen Stroms addieren sich zwischen 2000 und 2013 für die Steuerzahler auf 110 Milliarden Euro.
- In der Europäischen Union ist Deutschland führend, beim Strompreis jedenfalls: Nur dänische Verbraucher mussten 2014 mit 30 ct/kWh tiefer in die Tasche greifen als deutsche Verbraucher.
Der hohe Strompreis in Deutschland, er ist das Ergebnis einer unglaublichen Belastung mit Steuern und Abgaben, nichtzuletzt der EEG-Umlage. Eine Kilowattstunde Strom setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
26,6% des Preises entfallen auf die Kosten der Strombeschaffung, also den Einkauf von erzeugtem Strom an z.B. der Leipziger Strombörse (European Energy Exchange). Dieser Bestandteil des Strompreises ist der einzige Marktbestandteil. Anders formuliert: Nur 26,6% des Preises werden durch den Wettbewerb am Strommarkt bestimmt
- 22,2% des Strompreises resultieren aus Netzentgelten, Entgelten für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb. Die entsprechenden Entgelte sind staatlich reguliert, also festgelegt, nicht verhandelbar und schon gar nicht dem Wettbewerb zugänglich.
- 22,9% des Strompreises ergeben sich aus staatlichen Umlagen, darunter die Erneuerbare Energien Umlage mit 21,1%, die Kraft-Wärme-Kopplungsabgabe mit 0,6%, die Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage mit rund 0,5% und die Offshore-Haftungsumlage mit rund 1%.
- Weitere 22,9% des Strompreises sind Umsatz- und Stromsteuer.
- Schließlich entfallen 5,4% des Strompreises auf die Konzessionsabgabe, die an den Staat gezahlt werden muss, dafür, dass Stromtrassen über öffentliche Straßen oder Wege geführt werden.
Und nun kommt der Schreck für alle, die am Trog der Erneuerbaren Energien sitzen. Die Erneuerbare Energien Umlage ist verfassungswidrig und widerspricht zudem europäischen Regulationen. Das hat Hans Peter Schwintowski, Jurist von der Humboldt-Universität Berlin, herausgefunden, und das will er im Rahmen einer Pressekonferenz an die Medien weitergeben (wir sind schon gespannt, was bei den Medien ankommt…).
“Hamburg (ots) – Im Namen von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski laden wir herzlich ein zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens, das zahlreiche europa- und verfassungsrechtliche Mängel des EEG aufzeigt:
Rechtswissenschaftliche Analyse zum Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf dem Prüfstand des Verfassung- und Europarechts von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin
Vorpräsentation für Branchenvertreter im Rahmen der Energieleitmesse e-world in Essen am 16.02.2016, 16:30 – 17:30 Uhr, Raum N, Congress Center Süd, (Sperrfrist Mittwoch, 17.02.16, 14.00 Uhr) Vortragender Martin Richard Kristek, Pressekonferenz (Veröffentlichung des Gutachtens) am 17.02.2016, 11:30 – 12:30 Uhr, Humboldt-Universität zu Berlin (Hauptgebäude), Unter den Linden 7, 10099 Berlin, Raum 2070 A, Vortragender: Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski.
Bitte melden Sie sich zur Pressekonferenz kurz per Mail oder Telefon an unter hps@rewi.hu-berlin.de”
Was Schwintowski der versammelten Presse mitteilen wird, kann man sich ungefähr vorstellen, denn bereits 2014 hat er eine Arbeit veröffentlicht, in der er zeigt, dass die EEG-Umlage die Voraussetzungen dafür, eine Umlage oder Sonderabgabe zu sein, nicht erfüllt.
“Als zulässige Sonderabgabe wäre die EEG-Umlage nur denkbar, wenn sich der Gesetzgeber entschlossen hätte, die Gruppe derjenigen Letztverbraucher mit der EEG-Umlage zu belasten, die vertragsrechtlich bereit wäre, Strom aus Erneuerbaren Energien zu beziehen und dafür auch zu bezahlen.”
Fast so etwas, wie eine demokratische Anwandlung, die sich hier einschleicht: Verbraucher werden gefragt, ob sie mehr für Strom aus erneuerbaren Energiequellen zahlen wollen oder lieber billigen Strom aus konventionellen Energiequellen beziehen wollen. Diese Form der Demokratie würde natürlich die Finanzierungsgrundlage erneuerbarer Energien in Frage stellen und nur wenige, die mit Gewinn betrieben werden können, übriglassen. Aber es wäre demokratisch, Verbraucher wählen zu lassen und ihnen nicht einfach vorzuschreiben, welchen Strom sie zu beziehen und wie viel sie dafür zu bezahlen haben.
Kein Wunder, dass man Verbrauchern diese Wahlmöglichkeit verweigert und ihnen die Zahlung der EEG-Umlage aufoktroyiert hat. Nur, so zeigt Schwintowski, damit hat man die EEG-Umlage zur ganz normalen Steuer gemacht, dummerweise aber nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Steuern eingehalten, was die EEG-Umlage zu einem verfassungswidrigen Steuergeschenk für alle, die mit erneuerbaren Energien ihr Auskommen haben, macht.
Ob all diejenigen, die gezwungen wurden und werden, gegen ihren Willen eine EEG-Umlage und unnötig hohe Strompreise zu bezahlen, ihr Geld, das sie zuviel bezahlt haben, zurückbekommen, ist eine Frage, die vielleicht ein mutiger Medienvertreter, der an der Pressekonferenz teilnimmt, an Hans-Peter Schwintowski richten kann.
Am Beispiel von Hans-Peter Schwintowski wird deutlich, was eine produktive Rolle von Wissenschaftlern sein kann, nämlich den in diesem Fall rechtlichen Status quo zu analysieren und auf seine Konformität mit dem Grundgesetz zu prüfen: Wissenschaftler als Watchdog und im Interesse der Bevölkerung, wenn man so will. Das Beispiel mach auch deutlich, dass wissenschaftliche Gutachten nicht von staatlichen Stellen in Auftrag gegeben werden können, denn welche staatliche Stelle bezahlt ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommen könnte, ein Gesetz sei verfassungswidrig? Insofern ist Schwintowskis Gutachten ein eindrücklicher Beleg für die Notwendigkeit, Wissenschaft und Staat strikt zu trennen.
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Michael Klein
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Es ist so wohltuend, als einsamer Rufer in der Wüste eine zweite Stimme zu hören!
Als gemeinnütziger Verein hat der Stromverbraucherschutz NAEB e.V. gerade mal 120 Vereinsmitglieder. Es müssten 120.000 sein!
http://www.NAEB.de
www-NAEB.tv
Recht haben und vor Gericht recht bekommen sind 2 Dinge
Von der Sache her hat Herr Schwintowski ja recht. Aber wer soll gegen die Verfassungsmäßigkeit des EEG was unternehmen. Ich habe es 2004 mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das EEG als 2. Vorsitzender des damaligen VGL (Antiwindkraft-Organisation) versucht, die nicht angenommen wurde. Es hat m.W. mindestens 3 weitere Versuche gegeben, die ebenfalls nicht angenommen wurden.
Es hat eine Klage gegen die Umlage seitens eines norddeutschen Stromversorgers gegeben, die abschlägig beschieden wurde.
Es hat eine Klage beim EU-Gerichtshof gegeben, die ebenfalls abgewiesen wurde.
Es gibt eine Bewertung der EU-Kommission, dass die Deutsche EEG-Umlage mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Versuche von Verbrauchern, die EEG-Umlage von der Entgelt-Forderung des Stromlieferanten abzuziehen, sind vor Gericht gescheitert, da der Stromlieferant nicht für die Festsetzung der Umlagen verantwortlich gemacht werden kann.
Zusammengefasst: Es gibt wohl keine Möglichkeit, dem EEG per Gericht beizukommen. Es geht nur über die politische Willensbildung, d.h. letztendlich nur über eine Gesetzesänderung.
Oder über den Staatsbankrott.
Für alle, die ihr “Geheimwissen” um Erneuerbare Energien, CO2 und den Klimawandel in bare Münze umwandeln wollen habe ich einen Anlagetipp:
http://inselpresse.blogspot.com/2016/02/the-spectator-ich-lasse-meinen-worten.html
Gut es wurde festgestellt das die EEG-Umlage verfassungswidrig und deurschen und europaeischen Recht widerspricht. Bloss was aendert sich fuer den Verbraucher? Mit den erneuerbaren Energien ist meiner Meinung nach auch dem Betrug Tuer und Tor geoeffnet worden. Es gibt keine technische Moegkichkeit zu kontrollieren ob auch wirklich Oekostrom aus der Steckdose kommt. So kann man z.b. Atomstrom als teueren Oekostrom verkaufen. Auch stehen erneuerbare Energien nicht ununterbrochen zur Verfuegung. Was ist z.b.bei Windstille oder waehrend der Nacht? Und was nutzen Windparks an der Kueste wenn man den dort erzeugten Strom nicht dahin transportieren kann wo Er gebraucht wird. Ausserdem werden ab einer bestimmten Windstaerke die Anlagen aus Sicherheitsgruenden stillgelegt? Das muessen wir alles mit dem Strompreis mitbezahlen.
Ich benutze neuerding nur noch das:
http://www.nucleostop.de/index.html
🙂
Der Strom der aus der Steckdose kommt entspricht dem Energiemix bzw. der aktuellen prozentualen Verteilung zwischen den Verschiedenen erzeugen.
D.h. an windreichen und sonnigen Tagen ist der “Öko”-Strom Anteil höher in der windstillen Nacht wird der Anteil von Strom der durch Solar und Windkraft erzeugt wurde 0% sein.
Und das ganze absolut unabhängig davon welchen Tarif sie bei welchem Anbieter gewählt haben.
Die Ökostrom Tarif heißen nur das der Anbieter seinen Strom entweder “Öko” Produziert oder Lieferverträge mit “Öko”Produzenten hat.
Als Ergaenzung zur Stromboerse in Leipzig.
Sinkende Einkaufspreise werden nicht an die Verbraucher weitergegeben. Es wurde an anderer Stelle darueber berichtet das Deutschland schon soviel Strom in die Netze der europaeischen Nachbarn eingespeist hat das ein Zusammenbruch der Netze drohte.
Manchmal freue ich mich über mein Blog:
https://www.q-software-solutions.de/blog/2009/10/wie-teuer-kommt-uns-solar-energie/
Was “cool” ist, das schrieb ich vor mehr als 5 Jahren. Und davon abgesehen. Ich verstehe immer noch nicht wie es billiger sein kann annähernd doppelte Kapazitäten aufzubauen um JEDERZEIT Strom erzeugen zu können. Oder man kann mir ja einfach mal erklären wie es möglich ist nachts Solarstrom zu erzeugen, durch PVS Anlagen. Wer kann mir erklären wie man davon ausgehen kann, daß es jederzeit Wind gibt? Sicher irgendwo auf der Welt windet es gerade aber die grauen Novembertage gibt es in Europa halt auch. Keine Sonne, kein Wind und trotzdem muß der Strom produziert werden. Brauchen wir ja minimal Kabel die egal von wo auf der Erde in irgendeiner Weise auch nach Europa kommen.
Tja und dann erkläre man mir einfach mal wie man mit den Überkapazitäten in sonnigen aber auch windigen Zeiten hinkommen will. All’ diese Fragen setzen doch nicht mal ein Studium der Elektrotechnik voraus.
Gar nicht. Man muss Speicher bauen und Verluste wegen des Wirkungsgrades in Kauf nehmen. Gar nicht so einfach dafür Standorte zu finden. Und das was die Ingenieure durch ihre Innovationen noch retten wird durch die Dekadenz von grossen Teilen der Gesellschaft (Tierschützer, Leute die Angst vor Stromleitungen oder Bauprojekten haben) wieder zunichte gemacht.
Das ist der Punkt. Viele möchten das Gefühl haben, “sauberen” Strom zu verbrauchen. Dazu braucht man neue Stromtrassen, Speichermöglichkeiten und, und, und – aber wie heißt es so schön – “not in my backyard”.
Vll. solltem man Stromtrasse und Grenzzaun kombinieren, dann gäbe es bestimmt mit den Bayern eine Konsens. 🙂 brzzzl
In Ergänzung zu Ihrem Kommentar:
Die zu bauenden Speicher kosten ihrerseits wieder einen Haufen Geld – sowohl für den Bau selbst, als auch für den laufenden Unterhalt. Dem deutschen Energiewendegläubigen wird das natürlich von den Systemmedien nicht gesagt.
Darüberhinaus wären die zu bauenden Speicherkapazitäten geradezu gigantisch; müsste doch mindestens die benötigte Energiemenge von 3 bis 4 Wochen gespeichert werden können, um längere Windflauten und Nebelperioden überbrücken zu können.
Auch der Flächenbedarf der Wind- und Sonnenkraftwerke ist gigantisch aufgrund der geringen Energiedichte. Der Flächenbedarf eines einzigen Kohlen- oder gar Kernkraftwerks ist hingegen sehr gering; vor allem, wenn man ihn in Relation zur erzeugten Strommenge setzt.
Fazit: Die Wind- und Sonnenkraftwerke sind teurer Firlefanz, der keine nennenswerten Vorteile bringt – ausser natürlich denjenigen, die sie betreiben.
Bei überproduktion wird das Zuviel normalerweise für Pumpspeicherkraftwerke genutzt. wenn dies nicht ausreichen möglich sit müssen sie ggf. Windkraft und Solaranlagen vom Netz trennen um zu Verhindern das Ihnen das Stromnetz zusammenbricht.
Oder per Radio allen Verbrauchen sagen das ist jetzt sofort alle Vorhandenen Geräte insbesondere E-Herd und Backofen anschalten sollen um so einen Stromausfall zu verhindern. 😉
Bei massiver Überproduktion können Wind- und Sonnenkraftwerke auch selektiv durch den Netzbetreiber vom Stromnetz abgekoppelt werden, damit das Netz im Gleichgewicht bleibt. Der Stromkonsument muss via Netzbetreiber dann aber trotzdem für den Strom bezahlen, der hätte ins Netz eingespeist werden können, wenn die Windräder und Sonnenkraftwerke nicht hätten abgekoppelt werden müssen – er bezahlt somit u.U. auch für nicht produzierten Strom.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat noch manche Perversionen in petto.
Ebenfalls pikant: Der deutsche Stromkonsument bezahlt Mehrwertsteuer auf die Stromsteuer. Es muss also eine Steuerabgabe auf eine andere Steuerabgabe entrichtet werden. Der real existierende Surrealismus der deutschen Energiepolitik. Aber der Michel schluckt’s widerspruchslos.