618.000 Euro für politische Begünstigung? SPD-Ortsverein Regensburg-Süd auf dem Weg zum Spenden-Millionär

Sie sind immer die ersten, die Steuerflüchtige verfolgen wollen. Sie sind die ersten, die CDs kaufen, um auch noch den letzten Steuerflüchtigen aus Weyher in der Pfalz ermitteln zu können. Sie kämpfen für die Gerechtigkeit und für den kleinen Mann, nein, mittlerweile für die mittelgroße Frau, die Genossen von der SPD. Und sie stehen offensichtlich in erster Linie, wenn es darum geht, die Hand aufzuhalten.

Bestechung618.000 Euro hat der SPD-Ortsverein Regensburg in drei Jahren an Spenden eingenommen, so berichtet Abgeordnetenwatch. Nicht offiziell. Nicht deklariert. Schwarz. An allen Regelungen des Parteiengesetzes und der Parteienfinanzierung vorbei. Steuerhinterziehung auf einer Seite und Bestechung oder Begünstigung auf der anderen Seite, so steht zu vermuten.

Denn, wie Abgeordnetenwatch berichtet, in Regensburg gibt es einen Oberbürgermeister, der der SPD angehört. Joachim Wolberg, der vor allem durch seinen teuren Wahlkampf aufgefallen ist. Kein Wunder bei 618.000 Euro Spenden von Regensburger Immobilienfirmen. Nun stellt sich bei Spenden von Unternehmen, von ortsansässigen Unternehmen an die Partei des Oberbürgermeisters (und nicht nur da) immer die Frage: Warum spenden die Unternehmen an die Partei? Was ist der der Zweck der Spende? Da Altruismus ausscheidet, bleibt nur der eigene Vorteil, der Kauf politischer Vorteile, Gefallen, Zugeständnisse, ein gutes Wort des Oberbürgermeisters bein Planungsverfahren oder der Festsetzung von Grundsteuer A und B bzw. der Befreiung davon, wer weiß? Vielleicht weiß es bald die Staatsanwaltschaft, die in die entsprechende Richtung ermittelt.

Der Fall des Regensburger SPD-Ortsvereins ist ein Einzelfall, und zwar insofern, als die Sache aufgeflogen ist. Dass sie aufgeflogen ist, ist eher dem Zufall geschuldet. Der Landesschatzmeister der SPD ist Staatsanwalt. Ihm sind die hohen Guthaben des kleinen Ortsvereins Regensburg-Süd aufgefallen, und er hat sie gemeldet. Dazu ist er übrigens verpflichtet, als Staatsanwalt. Aber wie häufig ist der Landesschatzmeister einer Partei gleichzeitig Staatsanwalt? Nach den Vorfällen in Regensburg sicher gar nicht mehr.

Dass die Genossen aus Regensburg-Süd bis vor kurzem unbemerkt 618.000 Euro anhäufen konnten, ist dem Gesetz zur Parteienfinanzierung geschuldet. Es erlaubt Parteien, Spenden bis 10.000 Euro unerwähnt zu lassen. Also hat man in Regensburg munter gestückelt: 61 Spenden à 10.000 Euro eine Spende á 8.000 Euro. Die Stückelung von Spenden dürfte kein Einzelfall sein, es dürfte die Regel sein. Regensburg ist eher die Spitze eines Eisberges als der einmalige Ausrutscher, denn Gelegenheit macht Diebe, wie der Volksmund weiß und wie die Kriminologie in unzähligen Studien belegt hat.

Wer die Gelegenheit hat, sich unlauter oder opportunistisch zu verhalten, der wir es genau dann tun, wenn der Vorteil die Nachteile überwiegt. Das Gesetz zur Parteienfinanzierung in Deutschland erlaubt es Parteien, unbemerkt und ohne Risiko (es sei denn, der Schatzmeister ist Staatsanwalt) Spenden bis 10.000 Euro (bzw. 50.000 Euro) zu kassieren, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Der Vorteil von undeklarierten Spenden, die in Parteikonten verschwinden, von denen die Öffentlichkeit nichts erfährt, liegt auf der Hand. Das Risiko der Führung der entsprechenden Konten ist minimal. Also kann man vorhersagen, dass es die entsprechenden Schwarzkonten in den meisten Parteien und in den meisten SPD-Ortsvereinen auch geben wird. [Selbst ein Miniatur-Ortsverein der SPD, in dem ein Sciencefiles-Redakteur in seiner unbewussten Phasen Mitglied war, hatte ein Schwarzkonto. Bei rund 30 Mitgliedern!]

Am 18. Juni haben wir darüber berichtet, dass GRECO, die beim Europarat angesiedelten Staatengruppe gegen Korruption, in der 47 Nationen gemeinsame Maßnahmen beschließen, Deutschland gerügt hat, weil die Empfehlungen, die GRECO ausgesprochen hat, um die Gefahr von Korruption im Rahmen deutscher Parteienfinanzierung zu vermindern, von Deutschland nicht umgesetzt wurden. Eine der Empfehlungen lautete, eine Rechenschaftspflicht für alle Spenden an Parteien und Kandidaten einzuführen und nicht erst ab einer Grenze von 50.000 Euro bzw. 10.000 Euro.

Warum diese Empfehlung im Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland ausgesprochen wurde? Um Fälle wie den aus Regensburg zu verhindern, Fälle, die mit Sicherheit nicht auf die SPD oder auf Regensburg beschränkt sind, sondern sich überall dort finden werden, wo es möglich ist, sich durch Parteispenden einen politischen Gefallen zu kaufen.


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