Schlagwort: Parteiengesetz

Selbstbereicherung im Rekordtempo: Parteienfinanzierung

Ganze 10 Tage sind zwischen dem Gesetzentwurf vom 5. Juni 2018 und seiner Verabschiedung am 15. Juni 2018 vergangen. Wenn es um Selbstbereicherung geht, dann werden die müden Gesellen von CDU/CSU und SPD, die ansonsten ihren trägen Körper nur höchst unwillig und selten in den Bundestag schleppen, munter: 371 von 399 Abgeordneten von CDU/CSU und

Grüne im Widerspruch mit dem Parteiengesetz

Parteien haben in Deutschland eine Funktion, die in der Regel damit beschrieben wird, dass sie an der Willensbildung der Bevölkerung mitwirken sollen. Ohne dies an dieser Stelle zu werten, wollen wir nur feststellen, dass die Funktion an der Willensbildung der Bevölkerung mitzuwirken, die Fähigkeit an der Willensbildung der Bevölkerung mitwirken zu können, voraussetzt. Um diese

Gehaltserhöhung für Parteien: 159,2 Millionen aus Steuermitteln

Einen Gehaltszuwachs von 1,6% im Vergleich zu 2014 können die Parteien in diesem Jahr feiern. Nach einer “Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages” steigt die “absolute Obergrenze” der Parteienfinanzierung im Jahr 2015 auf 159.245.400 Euro an, 1,6% mehr als im Jahr 2014. Die “absolute Obergrenze” der Steuermittel, die für Parteienfinanzierung jährlich eingesetzt werden dürfen, eine “absolute Obergrenze”, die

Parteienfinanzierung: Wenn das “Gemeinwohl” in die eigene Tasche fließt

Befördert vom Bundesverfassungsgericht und einer Rechtsprechung, die an Tagträume erinnert, hat sich in der deutschen Staatsrechtslehre ein Bild von Parteien breit gemacht, das Parteien als uneigennützige, dem Gemeinwohl verpflichtete, Wählerwillen aufnehmende und in den politischen Prozess einführende, dort vertetende und durchsetzende freiwillige Vereinigungen von Bürgern sieht, deren einziges Ziel darin besteht, dem Funktionieren der Demokratie

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